Weg hier!
P-Punkte Forum
  • Gegen das Puppenverbot

    Sollte das eintreffen das das Verfassungsgericht eine negative Entscheidung fällt muss man eben sehen wie wir damit umgehen. Es bliebe dann ja noch die Klage vor EU-Gerichten. Wobei es ja auch Komplexer ist. Denn das Verfassungsgericht muss nicht nur das Gesetzt für nicht Verfassungkonform ansehen, Sie muss in ihrer Begründung auch dalegen warum und genau hier liegt der Knackpunkt. Es würde es nichts bringen wenn da nur drin stehen würde. Das Gesetzt ist mit der Begründung mit der Verfassung nicht vereinbar. Dann wurde die CDU einfach ein neus Gesetzt mit anderer Begründung machen. Also erstmal abwarten und schauen was die alten Herrn entscheiden.

     Öffentliche Diskussionen