Beiträge
-
Kinder im Herzen
ProjekteWir sollen mundtot gemacht werden, ich hoffe aber nicht dass Ihnen das gelingt.
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenDie Richter*innen machen sich wieder einmal zu willfährigen Erfüllungsgehilfen der Regierung. Allein das Urteil des Bundeverfassungsgerichts zeigt eindeutig, dass nicht mehr Wissenschaft und Evidenz Grundlagen einer Gesetzgebung sind, sondern nur reine Gefühle und vage Vermutungen.
In dieser Demokratie muss man entweder einer geschützten Minderheit oder einer Lobbygruppe angehören, damit man gewisse Rechte hat. Trifft dies beides nicht zu wie auf uns Pädos, dann sind jegliche Gesetze gegen einen möglich und ich möchte mir gar nicht vorstellen, was noch alles kommen kann.
Unter diesen Umständen kann ich das Wort Diversität, mit denen viele sich so schmücken, nicht mehr hören, wenn wir von dieser Diversität eiskalt ausgeschlossen werden, ohne jemals einem anderen Menschen geschadet zu haben.
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenJa, natürlich, denn wenn Straftaten gegen reale Personen verübt werden, dann geht es den Gesetzgeber sehr wohl etwas an, was im Schlafzimmer passiert. Dies trifft auf Puppen überhaupt nicht zu und deshalb ist dieses Verbot auch von der gleichen Qualität wie der berüchtigte ehemalige §175 im Strafgesetzbuch, der homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. Es ist erschreckend, wie ein solcher Unrechtsparagraph in Gestalt des 184 l Strafgesetzbuch wieder Einklang in die Strafverfolgung findet.
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenDanke für dieses offene Statement von Frau Mathäus. Es freut mich sehr, dass nicht alle Therapeut*innen in den Chor der Gefährlichkeit der Präferenz und der Ablehnung von jeglichen Ersatzmaterialien, der im wesentlichen von Herrn Prof. Beier geführt wird, einstimmen. Leider sind Leute wie Frau Mathäus nicht an den Schalthebeln der Macht bzw. fungieren nicht als Experten der Politik in diesen Fragen, so dass das Ergebnis der Vorurteile gegenüber Pädophilen eindeutig dieses Urteil ist.
Diese Urteil ist kein Zufall und eindeutig der herrschenden gesellschaftlichen Stimmung gegenüber Pädophilen, die von einem nicht geringen Teil von KTW, von Kinderschutzvereinen, von eine überwältigenden Mehrheit der Anhänger und Mitglieder der Parteien in Deutschland (Union, SPD, Grüne, FDP und Linke) und sogar von Pädos, die ihre eigene Präferenz verachten, geprägt wird. Demnach ist nur ein Pädo ein guter Pädo, der auf jegliche Alternativen, auch legaler Alternativen, zum Leben seiner Sexualität verzichtet und sich ständige Gefahr sieht. Pädos, die Verantwortung zeigen und Ersatzmaterialien gerne nutzen wollen, werden als gefährlich und versteckte Pro-C-Leute bezeichnet und zur Minderung dieser Gefahr braucht es dann ein Puppenverbot. Da werden dann alle juristischen Winkelzüge bemüht, die jenseits von Logik sind, nur damit dieses Gesetz bestehen bleibt.
Den einzigen Lichtblick sehe ich in Stellungsnahmen gegen dieses Verbot wie der von Frau Mathäus, vom Bundesverfassungsrichter Offenloch, vom ehemaligen Richter des Bundesgerichtshof, Thomas Fischer und von anderen Juristen. Und langsam dämmert es vielen Menschen in Deutschland, dass das Bundesverfassungsgericht mit diesem Urteil einen Schritt zu weit gegangen ist und ein unbeschränktes Tor für das Hineinregieren des Gesetzgebers in das Schlafzimmer geöffnet hat. Die Menschen in Deutschland mögen zwar vorurteilsbehaftet sein, aber sie sind nicht blöd und lassen sich nicht vom Gesetzgeber bestimmen, in welcher Form Masturbation in Ordnung ist und in welcher nicht. Bisher mussten nur Pädos sich in dieser Weise vom Staat schikanieren lassen, aber wenn es einmal Teleios mit ihrem Sexualverhalten trifft, dann gibt es sicherlich kein Halten mehr, den Staat in die Schranken zu weisen, damit dieser endlich aufhört, das Liebesleben seiner Bürger zu kontrollieren.
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenDas entbehrt jeder Grundlage und ist eigentlich fast schon ein schlechter Scherz. Mal wird behauptet, das Masturbationsverhalten von Pädophilen würde vom Staat nicht berührt, mal wird es zu einem öffentlichen Anliegen gemacht, wo es den Staat doch etwas anzugehen habe, bar jeder Logik. Man erkennt bei der Urteilsbegründung ganz deutlich, dass es den Richter*innen nur darum ging, das Gesetz mit Biegen und Brechen bestehen zu lassen und die argumentativen Winkelzüge, die in dem Urteil vorgebracht wurden, sind schon wirklich abenteuerlich.
Auffällig ist auch, dass die Urteilsbegründung fast identisch mit der Gesetzesbegründung der Regierung ist. Somit macht sich das Bundesverfassungsgericht zum Erfüllungsgehilfen der Regierung, eigentlich eine totale Bankrotterklärung des Rechtsstaat. Mein Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat, der in den letzten Jahren sowieso schon stark gesunken ist, hat einen neuen Tiefpunkt erreicht.
Ich glaube auch gar nicht, dass die Richterinnen selbst an die Argumentation geglaubt haben, die sie da vorgebracht haben. Denn jemand mit ein Fünkchen Verstand wird erkennen, dass die Argumentation völlig wirr und widersprüchlich ist. Und ein Tor für willkürliche Einschränkungen der Privatsphäre der Bürgerinnen ist.
Somit lässt sich an dieser Entscheidung zweierlei feststellen:
-
Das Bundeverfassungsgericht entscheidet nicht nach Sach- und Forschungslage, sondern nur nach Gefühl und missachtet dabei elementare Grundrechte.
-
Das Bundeverfassungsgericht ist politisch befangen und scheut nicht davor zurück, Gesetzesbegründungen fast wortgleich in ein Urteil zu übernehmen.
-
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenGenau und die Behauptung von KTW es gäbe keine empirische Grundlage zu den Liebespuppen, ist in dieser Form einfach falsch.
-
Verbesserungsvorschläge
Feedback und Support@Sirius Warum erscheint bei Antworten automatisch das @Symbol?
-
Verbesserungsvorschläge
Feedback und Support@Sirius Auf dem Smartphone ist das Hauptmenü mit dem Themen etwas versteckt.