breaky (@breaky)
Ich bin männlich, ein Kind der frühen 90er, bisexuell und nicht-exklusiv pädophil. Als Aktivist möchte ich einen Beitrag zur Aufklärung und Entstigmatisierung des Themas Pädophilie leisten.
Nebenbei bin ich noch: Metalhead, Motorsportfan, Whiskey-Liebhaber, Antitheist und neurodivergent (Autismus und ADHS).
-
Der Kampf gegen das Stigma
Öffentliche DiskussionenBei “Pädosexualität” kommt zusätzlich noch das Problem dazu, dass der Begriff in unterschiedlichen Bedeutungen genutzt wird. Einerseits gibt es die Bedeutung aus der Sexualwissenschaft, wo “-sexualität” sich immer auf tatsächliche sexuelle Handlungen bezieht. Andere benutzen den Begriff aber einfach als Synonym (und angeblich angemesseneren Begriff) für Pädophilie. Meiner Meinung nach kompletter Unsinn und zudem extrem stigmatisierend, weil diese Verwendung impliziert, dass es bei Pädophilie immer nur um das Sexuelle gehen würde…
Gerne werden in den Medien auch beide Bedeutungen vermischt, dann ist die Verwirrung perfekt. -
Der Kampf gegen das Stigma
Öffentliche DiskussionenGeändert, aber immer noch nicht korrekt… Die Definition von “Pädokriminalität” ist falsch. Pädokriminalität bezeichnet Sexualstraftaten gegen Kinder, egal welche sexuelle Präferenz der Täter hat. Das wird aber dauernd falsch definiert. Ein weiterer Grund, warum dieser Drecksbegriff komplett abgeschafft gehört.
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenEigentlich müssten nach diesem Urteil bei JEDER Person die Alarmglocken läuten, nicht nur bei Pädophilen. Es ist ein Grundsatzurteil, das staatliche Eingriffe in die Masturbationspraktiken der Bürger ohne jegliche wissenschaftliche Evidenz von auch nur einer mittelbaren Schädlichkeit legitimiert. Es muss nur behauptet werden und irgendwie halbwegs plausibel klingen, auch wenn die Begründung tatsächlich komplett erlogen ist. Und notfalls hilft das BVerfG selbst mit, indem es weitere Zusammenhänge erfindet, egal wie realitätsfern sie auch sind.
Das ist ein Todesurteil für “evidenzbasierte Kriminalpolitik”. Die gibt es hier in Deutschland zwar eh nicht wirklich, aber das BVerfG hat mit diesem Urteil klargestellt, dass Evidenz überhaupt nicht notwendig ist, und dass solche staatlichen Eingriffe trotz Beweisen, welche die Begründung geradezu widerlegen, legitim sein können.
Das Urteil ist mehr als nur ein Urteil gegen pädophile Menschen. Das Urteil stellt die Freiheitsrechte der Menschen und damit die Rechtsstaatlichkeit grundsätzlich in Frage. Eigentlich müsste jetzt jeder Mensch, der Wert auf seine Privatspähre legt, geradezu randalieren.
Aber vielen Dank an Herrn Offenloch für das Sondervotum.
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenWichtig ist jetzt vor allem, dass wir uns im Kampf gegen die Stigmatisierung nicht geschlagen geben. Das Urteil ist eine heftige Niederlage, aber aufgeben ist auch keine Option, zumindest für mich nicht. Ein Gang zum EGMR wäre womöglich nicht erfolgreich, aber zumindest ein Signal, dass wir bereit sind, weiterzukämpfen. Und das Puppenverbot ist zwar ein wichtiges, aber auch bei weitem nicht das einzige Thema im Kampf gegen das Stigma.
Vor allem ist die Stigmatisierung ja auch für den Kinderschutz fatal. Aus den ganzen Vorurteilen zum Thema Pädophilie werden auch komplett falsche Schlüsse für den Kinderschutz gezogen.
@uwuowo sagte in Gegen das Puppenverbot:
Sorry nochmal für meine Aussetzer oben. Hat mich doch härter mitgenommen als erwartet.
Keine Sorge, wir haben alle Verständnis dafür. Wir sind alle ziemlich frustriert und enttäuscht, und durchaus auch verdammt wütend. Du hättest mich mal hören sollen, wie ich heute schon darüber geflucht habe…
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenDa ist es ja sogar noch krasser - die Beschneidungen von männlichen Kindern aus religiösen Gründen wurden durch das Landgericht Köln als Körperverletzung beurteilt, daraufhin wurde der § 1631d BGB eingeführt, der so etwas explizit erlaubt, und eine Verfassungsbeschwerde dagegen wurde nichtmal zur Entscheidung angenommen! Mal abgesehen davon, dass ich eh radikaler Antitheist bin, ist es einfach offensichtlich, dass sich der Staat für echtes Kindeswohl einen Scheißdreck interessiert. Nicht die Regierung, nicht die Gerichte.
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenBesonders in Rage bringt mich dieser Teil der Begründung:
bb) Zum anderen sollen durch die Verbote die Objektifizierung und Sexualisierung von Kindern und damit zugleich verhindert werden, dass sexualisierte Handlungen an Kindern schleichend normalisiert werden und die Hemmschwelle für sexualisierte Übergriffe in der Folge allgemein, also nicht allein bei den (potenziellen) Nutzern der Puppen sinkt. Das Verbot soll der Entstehung beziehungsweise Verbreitung einer (vermeintlichen) gesellschaftlichen Akzeptanz der Sexualisierung von Kindern entgegenwirken und Kinder auch auf diesem Weg vor Übergriffen und in ihrer Würde schützen.
MEINE FRESSE!!
Wenn ich so einen Dreck lese - und dann noch vom höchsten Gericht der Bundesrepublik Deutschland - könnte ich echt explodieren. Haben die eigentlich mal darauf geachtet, wie selbst Anti-Contacter von der Gesellschaft komplett verachtet werden? Wie man auch als unschuldiger Mensch allein für seine Neigung verachtet wird? Das Risiko einer gesellschaftlichen Akzeptanz von sexuellen Handlungen mit Kindern liegt allerhöchstens bei Null.Immerhin hat Richter Offenloch diese Begründung auch kritisiert:
b) Weiter halte ich die Annahme einer hinreichend ernsthaften Gefahr, der Umgang mit Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild könne zur Entstehung beziehungsweise Verbreitung einer (vermeintlichen) gesellschaftlichen Akzeptanz der Sexualisierung von Kindern beitragen und auch auf diesem Weg die Gefahr für Kinder, Opfer sexualisierter Gewalt zu werden, erhöhen, für konstruiert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sexuelle Kontakte von Erwachsenen mit Kindern in der allgemeinen gesellschaftlichen Wahrnehmung als absolutes Tabu betrachtet werden. Die – zu Recht – hohen Strafandrohungen bringen die ganz erhebliche sozialethische Missbilligung sexueller Übergriffe auf Kinder – auch im Sinne positiver Generalprävention – klar zum Ausdruck. Die Annahme der Senatsmehrheit, dieses Tabu sei nun trotz seiner ausgesprochen starken rechtlichen Absicherung (ernsthaft) gefährdet, wenn zur sexuellen Nutzung geeignete und bestimmte – für jeden als solche erkennbare – Nachbildungen kindlicher Körper im Umlauf sind, erschöpft sich in einer bloßen, meines Erachtens fernliegenden Behauptung.
Mindestens einer mit Verstand.
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche Diskussionenhttps://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2026/05/rs20260521_2bvr109622.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-038.html
Die Entscheidung ist da. Die Verfassungsbeschwerden wurden leider zurückgewiesen. -
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenDann müssten sie aber auch begründen, inwieweit kindliche Sexpuppen angeblich die Menschenwürde von echten Kindern verletzen. Das ist zwar ein beliebtes Argument gegen Puppen mittlerweile, aber ich habe noch keine Erörterung für dieses Argument gesehen.
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenGerade im Fall eines positiven Urteils hoffe ich sogar eher, dass darüber nicht sonderlich viel berichtet wird. Der Shein-“Skandal” im vergangenen November hat ja gezeigt, dass die wissenschaftlichen Fakten zu Puppen anscheinend niemanden interessieren, stattdessen wird fleißig weiter herumgelogen, dass Puppen zu mehr Missbrauch führen würden. Wenn über ein positives Urteil groß in den Medien berichtet wird, ist ein riesiger Shitstorm fast garantiert, womöglich sogar dann, wenn eine präventive Wirkung Teil der Urteilsbegründung ist. Dass ein positives Urteil bei der Entstigmatisierungsarbeit helfen könnte, wäre wünschenswert, aber ich habe da leider enorme Zweifel.
Aber ich hoffe natürlich, dass ich mit meiner Vermutung falsch liege!
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche Diskussionen6 Tage noch… Die Entscheidung wird am 2. Juli veröffentlicht.