breaky (@breaky)
Ich bin männlich, ein Kind der frühen 90er, bisexuell und nicht-exklusiv pädophil. Als Aktivist möchte ich einen Beitrag zur Aufklärung und Entstigmatisierung des Themas Pädophilie leisten.
Nebenbei bin ich noch: Metalhead, Motorsportfan, Whiskey-Liebhaber, Antitheist und neurodivergent (Autismus und ADHS).
Beiträge
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Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenPuppen sollten, logisch betrachtet, keinesfalls darunter fallen, da bei der Nutzung von Puppen kein eigen- oder fremdgefährdendes Verhalten vorliegt, und die wissenschaftliche Lage zur Nutzung von Puppen ja mittlerweile auch in die Richtung deutet, dass sie fremdgefährdendes Verhalten sogar eher verhindern.
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Gegen das Puppenverbot
Öffentliche Diskussionen@Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:
Selbst der Gesetzgeber hat ja nicht einmal ein moralischen Gesetzeszweck angeführt, sondern das hat das BVerfG von sich aus einfach eingebracht, obwohl es dazu gar nicht berechtigt ist.
Das ist nicht ganz korrekt. In der Drucksache 19/23707 steht zum § 184l StGB auf S. 23:
Von der neuen Regelung soll auch ein Signal für die Gesellschaft ausgehen, dass Kinder – seien sie auch nur körperlich nachgebildet – nicht zum Objekt sexueller Handlungsweisen gemacht werden dürfen.
Das ist durchaus auch eine moralische Begründung. Das Problem dabei ist, dass moralische Vorstellungen eben kein legitimes Schutzgut sind:
(S. 13-14, Abschnitt dd)
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Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenEin extrem wichtiger Punkt wird in den meisten Stellungnahmen/Reaktionen bisher kaum betont: die radikale Neudefinition des Begriffs “Sozialbezug”. Damit steht und fällt nämlich das ganze Urteil.
Offenloch weist in seinem Sondervotum darauf hin, dass laut ständiger Rechtsprechung des BVerfG ein Sozialbezug grundsätzlich nur dann vorliegt, wenn eine Handlung “von sich aus” einen Bezug zu anderen Menschen aufweist, ohne dass dazwischen eine Zäsur in Form einer weiteren notwendigen Entscheidung liegt. Laut der Senatsmehrheit im Puppenurteil liegt ein Sozialbezug jetzt aber anscheinend schon vor, wenn nur die Möglichkeit nicht komplett ausgeschlossen werden kann, dass eine Handlung, die selbst keinen Bezug zu anderen Menschen aufweist, vielleicht mehr Lust machen könnte bzw. Hemmschwellen senken könnte auf eine andere Handlung, die einen Bezug zu anderen Menschen aufweist, aber dafür eine neue Entscheidung benötigt. Das ist eine radikale, geradezu extreme, Neudefinition.
Wäre man bei der bisherigen Definition des Sozialbezugs geblieben, würde die Nutzung von Puppen offensichtlich keinen Sozialbezug aufweisen. Was zur Folge hätte, dass die Nutzung von Puppen in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung eingeordnet werden muss. Damit wären alle anderen Punkte irrelevant, da Eingriffe in diesen Kernbereich ausnahmslos verfassungswidrig sind.
Ich habe, soweit ich mich erinnern kann, bisher außer unserer eigenen Stellungnahme vom WsaM-Team noch keine weitere gesehen, in welcher dieser Punkt angesprochen wird.
Ich sehe in dieser radikalen Neudefinition sogar einen (potenziellen) Beweis dafür, dass das Ergebnis von vornherein feststand und man sich die Begründung dann eben zurechtgebogen hat. Es ist zumindest sehr auffällig und wirkt schon geradezu verdächtig, dass man die Nutzung von Puppen nur aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung “entfernen” konnte, indem man in drastischer Weise mit der eigenen bisherigen Rechtsprechung bricht…
Ich würde mir wünschen, dass genau dieser Aspekt nochmal viel stärker betont wird. -
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenIch glaube eher, dass er sich nur deswegen so vorsichtig äußert, weil es eben ein verdammt heikles Thema ist, und er keinen Bock auf einen Shitstorm hat. Mit Unsicherheit hat das m. E. nichts zu tun.
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Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenMit Timestamp: https://www.youtube.com/live/CZiKWSXT9r4?t=3001s
Der “Jura-YouTuber” ist übrigens einer der renommiertesten Anwälte Deutschlands im Bereich Strafrecht
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Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenEngland ist, was moralisierende Verbote zum “Kinderschutz” angeht, noch ein ganzes Stück krasser als Deutschland. Mittlerweile ist dort z. B. auch Pornografie mit fiktiven Inzest- oder Ageplay-Szenarien verboten - und zwar mit dem Argument, dass derartige Inhalte zu Missbrauch führen würden.
Dass es dabei, und auch bei dem jetzt geplanten Puppenverbot, nicht um Kinderschutz geht, sondern konkret um die Unterdrückung von Pädophilen, wird ja nicht einmal versteckt:
‘I personally don’t like the idea of it,’ she says. ‘The notion that you can safely feed a sexual interest in children sits very uneasily with me, so I think these dolls should be banned.
Übersetzung: “Das muss verboten werden, weil ich das doof und eklig finde!!1!!11!”
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Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenDiese Heuchelei des BVerfG ist nicht auszuhalten. Verfassungsbeschwerden müssen also perfekt recherchiert sein, aber das Gericht selbst darf dann eine derart miserable Recherchequalität an den Tag legen, für die einen jeder Professor wahrscheinlich am liebsten krankenhausreif prügeln würde?!
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Der Kampf gegen das Stigma
Öffentliche DiskussionenBei “Pädosexualität” kommt zusätzlich noch das Problem dazu, dass der Begriff in unterschiedlichen Bedeutungen genutzt wird. Einerseits gibt es die Bedeutung aus der Sexualwissenschaft, wo “-sexualität” sich immer auf tatsächliche sexuelle Handlungen bezieht. Andere benutzen den Begriff aber einfach als Synonym (und angeblich angemesseneren Begriff) für Pädophilie. Meiner Meinung nach kompletter Unsinn und zudem extrem stigmatisierend, weil diese Verwendung impliziert, dass es bei Pädophilie immer nur um das Sexuelle gehen würde…
Gerne werden in den Medien auch beide Bedeutungen vermischt, dann ist die Verwirrung perfekt. -
Der Kampf gegen das Stigma
Öffentliche DiskussionenGeändert, aber immer noch nicht korrekt… Die Definition von “Pädokriminalität” ist falsch. Pädokriminalität bezeichnet Sexualstraftaten gegen Kinder, egal welche sexuelle Präferenz der Täter hat. Das wird aber dauernd falsch definiert. Ein weiterer Grund, warum dieser Drecksbegriff komplett abgeschafft gehört.
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Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenEigentlich müssten nach diesem Urteil bei JEDER Person die Alarmglocken läuten, nicht nur bei Pädophilen. Es ist ein Grundsatzurteil, das staatliche Eingriffe in die Masturbationspraktiken der Bürger ohne jegliche wissenschaftliche Evidenz von auch nur einer mittelbaren Schädlichkeit legitimiert. Es muss nur behauptet werden und irgendwie halbwegs plausibel klingen, auch wenn die Begründung tatsächlich komplett erlogen ist. Und notfalls hilft das BVerfG selbst mit, indem es weitere Zusammenhänge erfindet, egal wie realitätsfern sie auch sind.
Das ist ein Todesurteil für “evidenzbasierte Kriminalpolitik”. Die gibt es hier in Deutschland zwar eh nicht wirklich, aber das BVerfG hat mit diesem Urteil klargestellt, dass Evidenz überhaupt nicht notwendig ist, und dass solche staatlichen Eingriffe trotz Beweisen, welche die Begründung geradezu widerlegen, legitim sein können.
Das Urteil ist mehr als nur ein Urteil gegen pädophile Menschen. Das Urteil stellt die Freiheitsrechte der Menschen und damit die Rechtsstaatlichkeit grundsätzlich in Frage. Eigentlich müsste jetzt jeder Mensch, der Wert auf seine Privatspähre legt, geradezu randalieren.
Aber vielen Dank an Herrn Offenloch für das Sondervotum.
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Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenWichtig ist jetzt vor allem, dass wir uns im Kampf gegen die Stigmatisierung nicht geschlagen geben. Das Urteil ist eine heftige Niederlage, aber aufgeben ist auch keine Option, zumindest für mich nicht. Ein Gang zum EGMR wäre womöglich nicht erfolgreich, aber zumindest ein Signal, dass wir bereit sind, weiterzukämpfen. Und das Puppenverbot ist zwar ein wichtiges, aber auch bei weitem nicht das einzige Thema im Kampf gegen das Stigma.
Vor allem ist die Stigmatisierung ja auch für den Kinderschutz fatal. Aus den ganzen Vorurteilen zum Thema Pädophilie werden auch komplett falsche Schlüsse für den Kinderschutz gezogen.
@uwuowo sagte in Gegen das Puppenverbot:
Sorry nochmal für meine Aussetzer oben. Hat mich doch härter mitgenommen als erwartet.
Keine Sorge, wir haben alle Verständnis dafür. Wir sind alle ziemlich frustriert und enttäuscht, und durchaus auch verdammt wütend. Du hättest mich mal hören sollen, wie ich heute schon darüber geflucht habe…
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Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenDa ist es ja sogar noch krasser - die Beschneidungen von männlichen Kindern aus religiösen Gründen wurden durch das Landgericht Köln als Körperverletzung beurteilt, daraufhin wurde der § 1631d BGB eingeführt, der so etwas explizit erlaubt, und eine Verfassungsbeschwerde dagegen wurde nichtmal zur Entscheidung angenommen! Mal abgesehen davon, dass ich eh radikaler Antitheist bin, ist es einfach offensichtlich, dass sich der Staat für echtes Kindeswohl einen Scheißdreck interessiert. Nicht die Regierung, nicht die Gerichte.
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Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenBesonders in Rage bringt mich dieser Teil der Begründung:
bb) Zum anderen sollen durch die Verbote die Objektifizierung und Sexualisierung von Kindern und damit zugleich verhindert werden, dass sexualisierte Handlungen an Kindern schleichend normalisiert werden und die Hemmschwelle für sexualisierte Übergriffe in der Folge allgemein, also nicht allein bei den (potenziellen) Nutzern der Puppen sinkt. Das Verbot soll der Entstehung beziehungsweise Verbreitung einer (vermeintlichen) gesellschaftlichen Akzeptanz der Sexualisierung von Kindern entgegenwirken und Kinder auch auf diesem Weg vor Übergriffen und in ihrer Würde schützen.
MEINE FRESSE!!
Wenn ich so einen Dreck lese - und dann noch vom höchsten Gericht der Bundesrepublik Deutschland - könnte ich echt explodieren. Haben die eigentlich mal darauf geachtet, wie selbst Anti-Contacter von der Gesellschaft komplett verachtet werden? Wie man auch als unschuldiger Mensch allein für seine Neigung verachtet wird? Das Risiko einer gesellschaftlichen Akzeptanz von sexuellen Handlungen mit Kindern liegt allerhöchstens bei Null.Immerhin hat Richter Offenloch diese Begründung auch kritisiert:
b) Weiter halte ich die Annahme einer hinreichend ernsthaften Gefahr, der Umgang mit Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild könne zur Entstehung beziehungsweise Verbreitung einer (vermeintlichen) gesellschaftlichen Akzeptanz der Sexualisierung von Kindern beitragen und auch auf diesem Weg die Gefahr für Kinder, Opfer sexualisierter Gewalt zu werden, erhöhen, für konstruiert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sexuelle Kontakte von Erwachsenen mit Kindern in der allgemeinen gesellschaftlichen Wahrnehmung als absolutes Tabu betrachtet werden. Die – zu Recht – hohen Strafandrohungen bringen die ganz erhebliche sozialethische Missbilligung sexueller Übergriffe auf Kinder – auch im Sinne positiver Generalprävention – klar zum Ausdruck. Die Annahme der Senatsmehrheit, dieses Tabu sei nun trotz seiner ausgesprochen starken rechtlichen Absicherung (ernsthaft) gefährdet, wenn zur sexuellen Nutzung geeignete und bestimmte – für jeden als solche erkennbare – Nachbildungen kindlicher Körper im Umlauf sind, erschöpft sich in einer bloßen, meines Erachtens fernliegenden Behauptung.
Mindestens einer mit Verstand.
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Gegen das Puppenverbot
Öffentliche Diskussionenhttps://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2026/05/rs20260521_2bvr109622.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-038.html
Die Entscheidung ist da. Die Verfassungsbeschwerden wurden leider zurückgewiesen. -
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenDann müssten sie aber auch begründen, inwieweit kindliche Sexpuppen angeblich die Menschenwürde von echten Kindern verletzen. Das ist zwar ein beliebtes Argument gegen Puppen mittlerweile, aber ich habe noch keine Erörterung für dieses Argument gesehen.
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Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenGerade im Fall eines positiven Urteils hoffe ich sogar eher, dass darüber nicht sonderlich viel berichtet wird. Der Shein-“Skandal” im vergangenen November hat ja gezeigt, dass die wissenschaftlichen Fakten zu Puppen anscheinend niemanden interessieren, stattdessen wird fleißig weiter herumgelogen, dass Puppen zu mehr Missbrauch führen würden. Wenn über ein positives Urteil groß in den Medien berichtet wird, ist ein riesiger Shitstorm fast garantiert, womöglich sogar dann, wenn eine präventive Wirkung Teil der Urteilsbegründung ist. Dass ein positives Urteil bei der Entstigmatisierungsarbeit helfen könnte, wäre wünschenswert, aber ich habe da leider enorme Zweifel.
Aber ich hoffe natürlich, dass ich mit meiner Vermutung falsch liege!
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Gegen das Puppenverbot
Öffentliche Diskussionen6 Tage noch… Die Entscheidung wird am 2. Juli veröffentlicht.
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Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenIch würde mich nicht zu sehr daran festhalten, dass das wirklich während der WM passiert. “Voraussichtlich in Kürze” ist ein seeeehr dehnbarer Begriff. Die Entscheidung könnte innerhalb der nächsten 2-3 Wochen kommen, vielleicht aber auch erst in 2-3 Monaten…
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Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenIrgendwie habe ich das Gefühl, dass sich die lange Dauer der Verfahren sogar positiv auswirken könnte. In den letzten Jahren sind ja mehrere wissenschaftliche Arbeiten zu Ersatzmaterialien (und speziell zu kindlichen Sexpuppen) erschienen, und meine Hoffnung ist, dass diese dann auch tatsächlich bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Und die bisherigen Erkenntnisse sprechen eine ganz klare Sprache.
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These: sexualisierte Gewalt an Kindern wird zunehmen
Öffentliche DiskussionenDie Existenz von komplett fiktiver wirklichkeitsnaher KP wird mittlerweile gefühlt komplett ignoriert. Wenn es um KI-generierte Inhalte geht, geht es im öffentlichen Diskurs fast immer nur um Deepfakes. Ich vermute, dass das auch hier wieder der Fall ist. Dass die Verschärfung auch rein fiktive Inhalte betreffen, aber in diesem Zusammenhang gar keinen Sinn ergeben würde, wird nicht beachtet.