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  • Gegen das Puppenverbot

    https://archive.ph/z6r9c

    Das Masturbationsverhalten der Bürger geht den Staat nichts an

    erkennt man, dass der Beschluss, den sechs von acht Mitgliedern des Zweiten Senats mittragen, nicht nur juristisch nicht überzeugt. Er öffnet vor allem die Büchse der Pandora für künftige Eingriffe des Staates in das Sexualleben seiner Bürger.

     Öffentliche Diskussionen
  • Gegen das Puppenverbot

    Gegenvorstellung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht
    News vom 16. Juli 2026

    Mit dem Beschluss vom 21. Mai 2026 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden (2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097/22) gegen das Verbot kindlicher Sexpuppen (§ 184l StGB) zurückgewiesen.

    Aus Sicht der Beschwerdeführer blieben entscheidungserhebliche Tatsachenvorträge im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts unberücksichtigt, womit dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht vollumfänglich entsprochen wurde. Konkret handelt es sich dabei um die, mit wissenschaftlichen Studien untermauerten, Tatsachenvorträge zum Vorliegen einer Behinderung, dem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sowie den positiven Wirkungen kindlicher Sexpuppen. Auch weitere mildere Mittel wären ersichtlich gewesen.

    Da eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich unanfechtbar ist, haben wir dort eine Gegenvorstellung eingereicht und beantragt, den Beschluss unter Berücksichtigung dieser Tatsachenvorträge und weiterer milderer Mittel erneut zu prüfen.

    quelle: https://gegen-das-puppenverbot.de/de/index.html#main

     Öffentliche Diskussionen
  • Gegen das Puppenverbot

    Jetzt wäre wohl praktisch die einzige möglichkeit ein Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

    edit: er musste sich leider auch schon melden 😞

    TRIGGERWARNUNG:

    Dieser Text könnte belastend sein, da dieser das Thema Gewalt behandelt.
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    [!!!]

     Öffentliche Diskussionen
  • Gegen das Puppenverbot

    https://live.vodafone.de/news/nachrichten/panorama/was-fuer-und-gegen-ein-verbot-von-kindersexpuppen-spricht/13214719

    Bis vor einigen Jahren konnten Menschen mit sexuellem Interesse an Kindern auf Sexpuppen mit kindlichem Aussehen zurückgreifen. 2021 schob der Gesetzgeber dem jedoch einen Riegel vor und verschärfte das Strafgesetzbuch. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat nun zwei Verfassungsbeschwerden geprüft. Das höchste deutsche Gericht will seine Entscheidung dazu heute (9.30 Uhr) schriftlich veröffentlichen.
    Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe

    Das Verbot des Inverkehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild war als Teil des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Juli 2021 in Kraft getreten. Demnach sind für Hersteller und Verkäufer Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vorgesehen. Käufern drohen bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafen.

    Die Beschwerdeführer sehen sich den Angaben nach unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Sie reichten Verfassungsbeschwerden ein.

    Zur Begründung des neuen Verbots hieß es im Gesetzesentwurf der damaligen Koalitionsfraktionen von Union und SPD, es bestehe die Gefahr, dass die Nutzung solcher Sexpuppen die Hemmschwelle zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder absenke. «Durch die Nutzung solcher Objekte kann der Wunsch geweckt beziehungsweise verstärkt werden, die an dem Objekt eingeübten sexuellen Handlungen in der Realität an einem Kind vorzunehmen.» So werde die Gefahr für Kinder, Opfer von sexualisierter Gewalt zu werden, gesteigert.

    Mit Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD beschloss der Bundestag das Gesetz im März 2021. Die übrigen drei Oppositionsfraktionen enthielten sich. Allerdings war die Argumentation schon im Gesetzgebungsverfahren umstritten.
    Kritik aus juristischer Sicht

    Bei einer Anhörung von Sachverständigen etwa sprach Rechtsanwältin Jenny Lederer nach Angaben des Bundestags unter anderem von einer weiteren Kriminalisierung von Verhaltensweisen, bei denen wissenschaftlich nicht belegt sei, ob und dass es zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder komme. «Letztlich werden Fantasien bestraft», erläuterte sie nun der Deutschen Presse-Agentur.

    Im Strafrecht gehe es um die Frage von Rechtsgutsverletzungen. Beim Besitz einer solchen Puppe und ihrer Nutzung fehle es indes an einem tatsächlichen Opfer, so Lederer. «Kein Kind wird geschädigt, keines gefährdet.» Die Vorschrift werde Menschen nicht gerecht, die gerade kein Täter, keine Täterin werden wollten, die kein Kind gefährden oder verletzen wollten - und auch deshalb auf eine Puppe als Surrogat (Ersatzgegenstand) zurückgreifen.

    Eine Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins aus dem Jahr 2024 zu einem Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs bekräftigt die Kritik aus juristischer Sicht. Die Strafbarkeit «war, ist und bleibt» nicht nachzuvollziehen, heißt es dort. Die Expertise wirft etwa die Frage auf, wann ein «kindliches Erscheinungsbild» vorliege. Und verweist auf neuere Forschungsergebnisse zu Konsequenzen, Nutzen und Risiken der Nutzung von Surrogaten wie Puppen mit kindlichem Aussehen.
    Sexualforschung: Keine Hinweise auf mehr Kinderschutz

    Forschende vom Institut für Forensische Psychiatrie und Sexualforschung an der Uni Duisburg-Essen etwa haben Aussagen von 40 Betroffenen des Verbots ausgewertet. Sie hätten von einer Zunahme problematischer Verhaltensweisen berichtet wie erneutem Anschauen von Missbrauchsabbildungen. Für sie sei eine Möglichkeit weggefallen, Sexualität legal auszuleben.

    «Aus Sicht der Betroffenen wirkt sich das Verbot von Kindersexpuppen negativ auf ihr Leben und das Risiko für sexualisierte Gewalt gegen Kinder aus», heißt es in der Schlussfolgerung in einem Artikel für die «Zeitschrift für Sexualforschung». Die vorliegenden Daten lieferten keine Hinweise darauf, dass die Gesetzesverschärfung dem Schutz von Kindern diene. Auch wenn die Forschenden einräumen, dass das Studiendesign diesbezüglich Grenzen habe.

    Die Evidenz dafür, dass das Nutzen solcher Sexpuppen dem Schutz von Kindern dient und Betroffene von Gewalttaten an Kindern dadurch absehen, ist laut Professor Johannes Fuß ebenfalls schwach. «Wir wissen von Puppennutzern, dass manche berichten, durch die Puppennutzung das Interesse an realen Menschen zu verlieren», erklärte er der dpa. «Ob diese Nutzer jedoch ein hohes Risiko für die Begehung von sexuellem Kindesmissbrauch aufweisen, also drohender Missbrauch tatsächlich verhindert wird, wissen wir nicht.»
    EU-Verfahren gegen Shein

    Sexpuppen in Kinderoptik haben in diesem Jahr auch schon die EU-Kommission beschäftigt: Sie leitete ein formelles Verfahren gegen den chinesischen Online-Händler Shein ein, unter anderem weil dieser kindlich aussehende Sexpuppen angeboten hatte.

    Die Brüsseler Behörde verdächtigt das Unternehmen, nicht genug gegen den Vertrieb illegaler Produkte auf seiner Plattform zu tun und den Verbraucherschutz zu vernachlässigen. Der Online-Riese hatte die Angebote nach Kritik selbst von seiner Seite genommen und angekündigt, bei dem Verfahren mit der EU-Kommission zusammenzuarbeiten.

    https://www.stern.de/news/bundesverfassungsgericht-entscheidet-ueber-verbot-von-sexpuppen-mit-kindlichen-zuegen-37635160.html

    Über das Verbot von Sexpuppen mit kindlichen Zügen entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe kündigte eine Entscheidung über zwei Verfassungsbeschwerden an. Diese richten sich gegen das Verbot, solche Puppen auf den Markt zu bringen, zu kaufen oder zu besitzen. (Az. 2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097/22)

    Die Neuregelung von 2021 im Strafgesetzbuch sieht Haftstrafen bis zu fünf Jahren für das Herstellen solcher Puppen oder den Handel damit sowie bis zu drei Jahren für den Kauf oder den Besitz vor. Auch Geldstrafen sind stattdessen möglich. Die Männer, welche die Beschwerden in Karlsruhe einreichten, sehen unter anderem eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

     Öffentliche Diskussionen
  • Gegen das Puppenverbot

    Das Ausmaß des Problems sexueller Gewalt an Kindern war durch die Aufdeckung verschiedener, besonders drastischer Missbrauchsfälle in Staufen im Breisgau, Bergisch Gladbach, Lügde und Münster in den Jahren 2017 bis 2020 (vgl. BTDrucks 19/23707, S. 20) sowie die Enttarnung der Darknet-Plattform „Elysium“ im Jahr 2017 verstärkt in den öffentlichen Fokus getreten

    also wird sich dabei auf dinge berufen die weder mit dem Ganzen noch mit uns etwas zu tun haben…

    Zu potenziellen Gefahrenzusammenhängen zwischen der Nutzung kindlicher Sexpuppen und realen Missbrauchstaten äußerte sich im Rahmen der öffentlichen Berichterstattung etwa der Sprecher des Präventionsnetzwerks „Kein Täter werden“, Prof. Dr. Dr. Klaus Beier, Direktor des Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin an der Charité – Universitätsmedizin in Berlin

    Zudem hatte eine öffentliche Diskussion über den Verkauf und das Bewerben kindlicher Sexpuppen auf Online-Marktplattformen begonnen (vgl. BTDrucks 19/23707, S. 23). Insbesondere ab Anfang 2020 berichteten deutschsprachige Medien verstärkt darüber, dass kindliche Sexpuppen auf Verkaufsplattformen wie Amazon und Shein frei erhältlich seien.

    man lässt also öffentliche Empörung in ein urteil des Bundesverfassungsgerichtes einfliessen…

    In einer weiteren, im Jahr 2026 veröffentlichten Studie kommen dieselben Autoren zu dem Ergebnis, dass die Nutzung auf Kinder bezogener „fictional sexual materials“ – darunter auch die Verwendung kindlicher Sexpuppen – durch Pädophile und die daraus resultierende sexuelle Befriedigung die Wahrscheinlichkeit für sexuelle Übergriffe gegenüber Kindern senken könnte

    also sind fast alle studien durchaus positiv und es wird trotzdem abgelehnt?

    Nach Angaben der UK’s National Crime Agency

    was haben wir mit anderen ländern zu tun???

    Von der neuen Regelung solle auch ein Signal an die Gesellschaft ausgehen, dass Kinder – seien sie auch nur körperlich nachgebildet – nicht zum Objekt sexueller Handlungsweisen gemacht werden dürften

    also werden Menschen für ihre reine Sexualität bestraft?

    Aufgrund der Ultima-Ratio-Funktion des Strafrechts und des fehlenden Nachweises einer tatsächlichen Rechtsgutsgefährdung könne die Einführung eines entsprechenden Straftatbestands nicht befürwortet werden.

    da haben wir es doch schwarz auf weiss… ALLE experten im Bundestag waren GEGEN ein Verbot

    Demgegenüber unterstützte die Sachverständige Dr. Julia Bussweiler (Generalstaatsanwaltschaft)

    was hat eine Staatsanwältin dort zu suchen? es geht um Wissenschaft, Medizin und Therapie…

    Im Jahr 2020 hätten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages festgestellt, dass es keine dokumentierten Studien über einen Zusammenhang zwischen der Verwendung kindlicher Sexpuppen und dem realen Missbrauch von Kindern gebe. An dieser Studienlage habe sich bis heute nur wenig geändert.

    Stattdessen gebe es eine erhebliche Zahl von Thesen und empirischen Ansätzen, die darauf hinwiesen, dass kindliche Sexpuppen bei der psychischen Behandlung pädo- und hebephiler Menschen über die funktionale Wirkung hinaus die Gesundheit positiv beeinflussten und überdies dafür sorgten, dass reale Missbrauchstaten verhindert würden.

    Schließlich lasse sich – wie die Bundesregierung einräume – auch aus dem Umstand, dass bei einigen Sexualstraftätern zum Nachteil von Kindern (angeblich) auch kindliche Sexpuppen gefunden worden seien, keinerlei Kausalzusammenhang herleiten

    also ist wieder alles FÜR uns eingestellt…

    zwischen der sexuellen Selbstbestimmung und der körperlichen Unversehrtheit der von dem Verbot Betroffenen einerseits und dem Schutz des Kindes vor sexuellem Missbrauch

    die wissen schon noch, dass es um eine puppe geht?

    es vielmehr sogar sehr wenig wahrscheinlich sei, dass das Verbot kindlicher Sexpuppen auch nur vor einem einzigen realen sexuellen Missbrauch schütze

    Es dränge sich auf, dass mit der Schaffung des § 184l StGB pädo- und hebephile Menschen weiter geächtet und ihre Stigmatisierung vorangetrieben werden solle. Eine Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer Eigenschaften zu ächten, sei dem Staat vor dem Hintergrund des Menschenwürdeprinzips aber untersagt.

    joa und jetzt?? Macht ihr weiter damit?

    Gelegenheit zur Äußerung gemäß § 94 Abs. 4 in Verbindung mit § 77 Nr. 1 BVerfGG hatten der Deutsche Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung (Bundeskanzleramt und Bundesministerium der Justiz) und alle Landesregierungen.

    aber nicht die Betroffenen…

    dass sich die Beschwerdeführer mit ihrem Handeln dem Risiko strafrechtlicher Verfolgung aussetzten, sei damit in Bezug auf § 184l Abs. 1 StGB nicht ersichtlich.

    also weil wir sie nur benutzen und nicht damit handeln wollen, sind wir laut der Bundesregierung nicht beschwerdeberechtigt?

    In Bezug auf die Geeignetheit stütze sich der Gesetzgeber auf die Annahme, dass der Gebrauch von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild dazu führen könne, die Hemmschwelle zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder abzusenken und somit die Wahrscheinlichkeit von Missbrauchstaten zu steigern. Diese Annahme sei nicht generell unplausibel.

    obwohl die Wissenschaft was anderes Behauptet? Meinungen statt Wissenschaftliche Fakten?

    noch liegen Verstöße gegen das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG) oder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vor

    dann müssten sie jetzt auch erwachsene Sexpuppen verbieten…

    sind auch autoerotische Handlungen als eigene Ausdrucksform der Sexualität von dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung umfasst.

    ja klasse aber wieso dann ein verbot?

    Geht mit sexueller Betätigung ein Übergriff in die sexuelle Selbstbestimmung oder die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person einher, unterfällt sie nicht dem absolut geschützten Kernbereich

    Es geht IMMER NOCH um Puppen…

     Öffentliche Diskussionen
  • Gegen das Puppenverbot

    @uwuowo sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Sorry nochmal für meine Aussetzer oben. Hat mich doch härter mitgenommen als erwartet.

    Hey, dafür haben wir alle Verständnis, uns geht es nicht anders, wir sind, denke ich, alle am Boden zerstört, gerade wegen der Wirkung des Urteils.

     Öffentliche Diskussionen
  • Der Kampf gegen das Stigma

    Scheint aber Geändert?

    https://web.archive.org/web/20250207030037/https://www.aufarbeitungskommission.de/service-presse/service/glossar/paedophilie/

    07.02.2025
    Was bedeutet Pädophilie?

    Störung der Sexualpräferenz, die sich in einer Fixierung auf Kinder ausdrückt. Bezieht sie sich auf pubertierende Mädchen oder Jungen, spricht man von Hebephilie. In den Sozialwissenschaften ist der medizinische Begriff „Pädophilie“ umstritten, weil -philie (griech.) „Liebe“ bedeutet. Als angemessener gilt der Begriff „Pädosexualität“, weil er das sexuelle Begehren in den Vordergrund rückt. Von „Pädokriminalität“ spricht man, wenn die pädosexuellen Wünsche umgesetzt werden, denn jede sexuelle Handlung von Erwachsenen und Jugendlichen an oder mit Kindern ist als Missbrauch strafbar.

    https://www.aufarbeitungskommission.de/service-presse/service/glossar/paedophilie/

    Was bedeutet Pädophilie?

    Pädophilie ist eine sexuelle Präferenz und bedeutet, dass sich das sexuelle Interesse auf Kinder mit einem vorpubertären Körperschema richtet. Bezieht sie sich auf pubertierende Mädchen oder Jungen, spricht man von Hebephilie. Eine pädophile Störung im medizinischen Sinn liegt vor, wenn die betreffende Person sexuellen Kontakt zu Kindern hat, ein erhebliches Risiko hierfür besteht oder die Person durch ihr Bedürfnis stark belastet ist.

    Problematischer Begriff
    In den Sozialwissenschaften ist der medizinische Begriff „Pädophilie“ umstritten, weil -philie (griech.) „Liebe“ bedeutet. Als angemessener gilt der Begriff „Pädosexualität“, weil er das sexuelle Begehren in den Vordergrund rückt. Wenn die pädophile Störung mit sexuellen Handlungen von Erwachsenen und Jugendlichen an und vor Kindern verbunden ist, spricht man von „Pädokriminalität“. Sexueller Kindesmissbrauch ist eine Straftat.

     Öffentliche Diskussionen
  • Ein erster Versuch einer Chronik: meine werdende Zeitleiste

    Die Pädobärenbande (Chat)
    Beitrag von Gregor Samsa » Fr 6. Sep 2019, 21:55

     Projekte
  • Gegen das Puppenverbot

    https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/beamtenbesoldung-afd-sexpuppen-beim-bundesverfassungsgericht-stapeln-sich-die-faelle-N4IILQB35FDQHNLJJ7KPLLLLTQ.html

    Vom Tisch kriegen möchte der Senat auch einige sonderliche Fälle, etwa eine Verfassungsbeschwerde gegen das „strafbewehrte Verbot des Inverkehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild“. Hintergrund: Die Beschwerdeführer sehen sich laut Gericht „unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt“.

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  • Gegen das Puppenverbot

    Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird vorbereitet
    20. Juli 2026

    Da der nationale Rechtsweg mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgeschöpft ist, steht nun der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg offen. Dort sind nicht mehr Verletzungen deutscher Grundrechte zu rügen, sondern Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Konkret sehen wir eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK) sowie des Diskriminierungsverbots (Art. 14 EMRK). Mit Blick auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht kommt unter Umständen zudem ein Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK) in Betracht.

    Während wir darauf warten, ob das Bundesverfassungsgericht auf unsere Gegenvorstellung reagiert – letztlich handelt es sich dabei lediglich um eine Bitte, vergleichbar mit einer Petition –, arbeiten wir gemeinsam mit demselben exzellenten Anwaltsteam, das bereits die Verfassungsbeschwerden begleitet hat, an der Vorbereitung einer Individualbeschwerde beim EGMR.

    quelle: https://gegen-das-puppenverbot.de/de/index.html#main

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  • Gegen das Puppenverbot

    Ich glaube wenn die Medien ein Positives Urteil herausbringen, werden sie wegen des Clickbaitings wahrscheinlich weglassen warum das Urteil so Wichtig ist, und dadurch zu Hass anstacheln, alle möglichem Schmeißfliegen von z.B. der AfD, Behrendt, “Kinderschützer” und verschwörungstheoretiker werden soviel Hass dagegen aufbauen das die Bundesregierung keine andere möglichkeit hat um zu versuchen es über irgendwelche Hintertüren wieder zu Verbieten um diese leute zu Beruhigen, weil sie sehen das knapp 25% die AfD wählen und sie diese wähler nicht vergraulen wollen.

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