@Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:
Wissenschaftler haben eig. auch keinen Anreiz, da sowieso alles unter Strafe steht. Was bringt es da in Richtung Puppen zu forschen? Das BVerfG hat es bestätigt und der Gesetzgeber wird sowieso nicht dranrütteln. Keiner mit zwei Hirnzellen wird dafür also Forschungsgelder oder Zeit investieren.
Ganz so aussichtslos ist weitere Forschung nicht. Das Gericht hat dem Gesetzgeber vor allem mit Hinblick auf die unklare Forschungslage einen gewissen Einschätzungsspielraum gewährt. Der Gesetzgeber ist unter anderem zur Beobachtung und Nachbesserung verpflichtet: https://www.bundestag.de/resource/blob/701834/WD-3-096-20-pdf.pdf
Sobald konkreter feststeht, dass die Befürchtungen des Gesetzgebers nicht zutreffen oder es doch geeignete mildere Mittel gibt, ist er zur Nachbesserung verpflichtet. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann erneut Verfassungsbeschwerde gegen gesetzgeberisches Unterlassen erhoben werden.
SKM widerlegt wird. Bliebe noch das andere Zeugs. Objektifizierung und Sexualisierung und so, aber ob das dann noch für`s Verbot reicht? Kommt wahrscheinlich auf den dann vorherrschenden Zeitgeist
an.