-
Kinder im Herzen
ProjekteLaut whois-Auskunft ist die Domain im Status redemptionPeriod). Wenn der Eigentümer nichts unternimmt, wird die Domain somit in 30 Tagen gelöscht:
This status code indicates that your registrar has asked the registry to delete your domain. Your domain will be held in this status for 30 days. After five calendar days following the end of the redemptionPeriod, your domain is purged from the registry database and becomes available for registration.
If you want to keep your domain, you must immediately contact your registrar to resolve whatever issues resulted in your registrar requesting that your domain be deleted, which resulted in the redemptionPeriod status for your domain. Once any outstanding issues are resolved and the appropriate fee has been paid, your registrar should restore the domain on your behalf.
Edit: wer eine temporäre Lösung sucht, kann sich die Zeile 37.120.174.59 kinder-im-herzen.net in die hosts-Datei schreiben.
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche Diskussionen@Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:
Wissenschaftler haben eig. auch keinen Anreiz, da sowieso alles unter Strafe steht. Was bringt es da in Richtung Puppen zu forschen? Das BVerfG hat es bestätigt und der Gesetzgeber wird sowieso nicht dranrütteln. Keiner mit zwei Hirnzellen wird dafür also Forschungsgelder oder Zeit investieren.
Ganz so aussichtslos ist weitere Forschung nicht. Das Gericht hat dem Gesetzgeber vor allem mit Hinblick auf die unklare Forschungslage einen gewissen Einschätzungsspielraum gewährt. Der Gesetzgeber ist unter anderem zur Beobachtung und Nachbesserung verpflichtet: https://www.bundestag.de/resource/blob/701834/WD-3-096-20-pdf.pdf
Sobald konkreter feststeht, dass die Befürchtungen des Gesetzgebers nicht zutreffen oder es doch geeignete mildere Mittel gibt, ist er zur Nachbesserung verpflichtet. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann erneut Verfassungsbeschwerde gegen gesetzgeberisches Unterlassen erhoben werden.
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenHab bisher nur die Pressemitteilung ein mal kurz gelesen. Schade finde ich, dass neben dem Beispielhaft vorgetragenen Werbeverbot keine weiteren milderen Mittel, wie z.B. Hinweise/Aufklärungspflichten (analog zu Tabakwaren und Glücksspiel) berücksichtigt wurden, was nach dem bisher gelesenen vielleicht hätte entscheidend sein können.
Und auch wenn ich den Handlungsspielraum bei unklarer Datenlage und dringendem Handlungsbedarf, wie z.B. bei der Corona-Pandemie, nachvollziehen kann, so lag hier doch zumindest kein dringender Handlungsbedarf vor: die Praxisrelevanz ist eher als gering einzustufen, wie die Fallzahlen und wenigen Erkenntnissen vor dem Verbot zeigen und es handelt sich weder bei Sexpuppen im allgemeinen noch kindlichen Sexpuppen im speziellen um plötzlich aufgetretene oder stark ansteigende Phänomene. Es hätten also ruhig erst aussagekräftige Erkenntnisse gesammelt werden können. Es ist auch keine Evaluierung vorgesehen gewesen (und fand entsprechend bisher auch nicht statt), wie sich das denn nun konkret auswirkt und ob tatsächlich eine Verbesserung eintritt. Vielleicht wäre das noch ein neuer Angriffspunkt (nicht direkt gegen das Gesetz sondern gegen die Untätigkeit des Gesetzgebers), da der Gesetzgeber durch die Verfassung zur Prüfung und Nachbesserung verpflichtet ist.
Auch den Punkt “Die Annahme, (potenzielle) Nutzer von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild hätten durch die Verbote keine Möglichkeit zur Entfaltung ihrer Sexualität, entbehrt einer belastbaren Grundlage.” finde ich sehr Fragwürdig:
- Zum einen stellt das Gericht da eine sehr hohe Hürde auf, wenn es einen Eingriff erst ab einer vollständigen Hinderung an jeglicher Möglichkeit zur Entfaltung der Sexualität sieht.
- Zum anderen fehlt da der Bezug zum Gesamtkontext: Z.B. ist auch die Verbreitung von erkennbar fiktiven Abbildungen ist verboten. Wenn man sich diese ansehen möchte, findet man sie nicht mal eben so, wie Pornographie, deren Verbreitung erlaubt ist / nur dem Jugendschutz unterliegt. Zudem muss man sich mit erkennbar wirklichkeitsfremden Darstellungen zufrieden geben* und zum körperlichen Ausleben mit einer Puppe fehlt seit Jahren nun auch jegliche Möglichkeit. Ich frage mich echt, wie man da von “Entfaltung” sprechen kann…
*Ich weiß, dass es praktische Probleme mit sich bringen würde, wenn man nicht mehr sofort erkennbar unterscheiden kann, aber solange es nachweisbar fiktiv ist, sehe ich keinen Grund den Besitz von wirklichkeitsnahem Material wie echtes Material zu bestrafen. Aber das ist eine andere Diskussion.
Immerhin mit zwei Gegenstimmen und abweichender Meinung von Offenloch als kleiner Trost…
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche Diskussionen@Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:
Echt krass wie niemand sich für “unser” Verfahren interessiert…
Ich war auch überrascht, dass bisher praktisch gar nicht darüber berichtet worden ist.
Der einzige (und erst vor kurzem veröffentlichte) Beitrag, den ich finden konnte, ist der hier: https://www.news.de/panorama/859783147/karlsruhe-aeussert-sich-zu-sexpuppen-mit-kindlichem-aussehen-bundesverfassungsgericht-news-der-dpa-aktuell-zu-justiz-verfassung-gesetz-und-kindern/1/
Immerhin sachlich und es wird sogar angemerkt:Auch aus der Justiz und der Sexualforschung gibt es Kritik an dem Gesetz beziehungsweise Zweifel daran, dass es wirklich Taten an Kindern verhindert.
Aber ich denke, die geringe Berichterstattung ist durchaus auch erklärbar:
- Beim Bundesverfassungsgericht ist es nur im Wochenausblick angekündigt und im Gegensatz zu den Terminen auch nicht direkt auf der Startseite ersichtlich
- Die Ankündigung selbst wird wahrscheinlich von den Medien auch nicht als sonderlich berichtenswert erachtet werden, die warten vermutlich das Urteil ab
- Verfassungsrechtlich gibt es noch andere Themen, die die Allgemeinheit mehr interessieren dürften (Beim Suchen beispielsweise öfters genannt: Rundfunkbeitrag, Grundsicherung, Beamtenbesoldung, Heizkostengesetz, AfD-Verbot, etc.)
- Es ist gerade WM, Ferienzeit und manche machen Sommerpause
Ehrlich gesagt finde ich die bisher größtenteils ausbleibende Berichterstattung sogar gut und ich gehe davon aus, dass das Medial erst nach Veröffentlichung so richtig betrachtet werden wird. Bis morgen 9:30 bleibt uns eh nur Abwarten und Hoffen.
@Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:
Deshalb kann auch eine menschenverachtende Darstellung rein fiktiver Vorgänge das Gebot zur Achtung der Würde des Menschen verletzen.
Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild entsprechen zwar der Präferenz von Pädophilen, die dafür nichts können, aber gleichzeitig sind sexuelle Interaktionen mit Kindern eines der schwersten Menschenrechtsverletzungen. Wenn man bereits fiktive Gewalt / Bloßstellung als Verstoß gegen Art. 1 GG werten kann, dann kann das auch hier so möglich sein. Das Urteil bestätigt diese Argumentation daher schon irgendwo.
Ich sehe da schon einen Unterschied zwischen menschenverachtenden Gewaltdarstellungen und der Fiktion, die man mit solch einer Puppe erzeugt. Zwar sind sexuelle Interaktionen mit Kindern aus gutem Grund eine der schwersten Menschenrechtsverletzungen aber solche Gründe gibt es in der Fiktion schlicht nicht. Die wenigsten pädophilen Puppennutzer werden sich da ein leidendes Kind vorstellen und sich an dessen Leid ergötzen…
-
EU stellt KI-Modelle unter Strafe
Öffentliche DiskussionenSchade, dass man sich bei dem verlinkten Artikel die Details selbst recherchieren darf…
Der genaue Wortlaut, was mit dem geänderten Artikel 5 (unter anderem) nun Verboten werden soll:
das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme oder die Verwendung eines KI-Systems, das Material oder Darbietungen im Sinne von Artikel 2 Buchstaben c und e der Richtlinie 2011/93/EU erzeugt oder manipuliert, es sei denn, nach nationalem Recht gilt das,unrechtmäßige‘ Verhalten als gerechtfertigt;“
In der Richtlinie 2011/93/EU wird Kind tatsächlich als “jede Person unter achtzehn Jahren” definiert. Interessant finde ich auch, dass Artikel 5 Nr. 8 dieser Richtlinie den Mitgliedstaaten freistellt, realistisches Material für den Privatgebrauch zu erlauben, während bei dem KI-Modell grundsätzlich Inverkehrbringen / Inbetriebnahme (ohne Schutzvorkehrungen, s. Art. 5 Abs. 1a Buchstabe a) und Verwendung (zu genanntem Zweck, s. Art. 5 Abs. 1a Buchstabe b) strafbar ist.
@Gast sagte in EU stellt KI-Modelle unter Strafe:
Wichtig ist hierbei das es um die bloße Möglichkeit geht […] und lokale Modelle de facto nicht existieren können.
Da wird es dann etwas schwierig, ob die Verwendung eines lokalen Modells auch dessen Inbetriebnahme für sich selbst impliziert und was ggf. geeignete Schutzmaßnahmen für lokale Modelle wären.
-
Navigation
-
Konto
Beiträge
8
Ansehen
13
Profilaufrufe
42
Beigetreten
Zuletzt online