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P-Punkte Forum
  • Gegen das Puppenverbot

    @Lu-Erker sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Die gibts auch nirgends … die Studie sagt ja selbst das ist nur ne Schätzung.

    Stimmt, ich hätte die niederländische Volltextfassung lesen müssen statt der englischen Zusammenfassung. Die haben die 75% sogar an mehreren Stellen erwähnt, aber nur an einer, dass es sich um einer Schätzung handelt (“Volgens schattingen van het Britse National Crime Agency […]”). In der späteren Publikation, auf die sich dann das Gericht bezieht, steht dann gar nichts mehr von Schätzung. Ganz toll, wenn sich das höchste Gericht sich auf “Trust me Bro”-Quellen von Autoren beruft, die sich nicht mal selbst richtig zitieren können…

    Edit: Okay, in der englischen Zusammenfassung steht auch an einer von zwei stellen “According to estimates”. Hab bei der Suche nach der Quelle nicht genauer auf den umgebenden Text geachtet ^^

    @Lu-Erker sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Und ich meine Sirius hatte auch mal die Original Studie für die 75% raus gesucht und das war im Grunde ein “Trust me Bro” …

    So würde ich deren Quelle “Interview (schriftelijk), VK, NCA” auch einschätzen…

    @uwuowo sagte in Gegen das Puppenverbot:

    In Großbritanien verwendet man Begriffe wie “digital” nur für fiktives Material

    In diesem Fall hätte es auch die Unterscheidung zu einer Puppe als physisches Material sein können.

     Öffentliche Diskussionen
  • Gegen das Puppenverbot

    Ich hab mir mal die Quelle für die Aussage bei Rn. 120 angeschaut:

    Auch wenn sich aus den dargelegten Sicherstellungen von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild im Rahmen von wegen Sexualstraftaten gegen Kinder geführten Ermittlungsverfahren zunächst allenfalls eine Korrelation zwischen Puppennutzung und sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern ergibt, war der Gesetzgeber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums nicht daran gehindert, dieser Korrelation zugleich ein Indiz für einen möglichen kausalen Zusammenhang zwischen Puppennutzung einerseits und Sexualstraftaten gegenüber Kindern andererseits zu entnehmen. Neuere Zahlen aus Großbritannien dürften dies unterstreichen; nach Angaben der UK’s National Crime Agency wurde in 75 % der Fälle, in denen die Entdeckung einer kindlichen Sexpuppe zu einer Durchsuchung führte, in der Wohnung des Verdächtigen auch digitale Kinderpornographie gefunden (vgl. Loibl et al, Exploring different national approaches to prohibiting childlike sex dolls, Maastricht Journal of European and Comparative Law <2023>, Vol. 30, Issue 1, S. 63 <71 f.>).

    Interessanterweise schreiben die Autoren noch im selben Absatz:

    However, final conclusions on the existence of a link between childlike sex dolls and other crimes cannot be based on these findings. The data could be distorted due to prosecutorial and investigative decisions that could not be controlled for. […] Convincing (empirical) evidence of a causal link […] is still lacking altogether.

    Aber laut Bundesverfassungsgericht unterstreichen diese Zahlen einen möglichen kausalen Zusammenhang, klar…

    Falls sich übrigens jemand wundert, wie aus dem in der Gesetzesbegründung fast schon beiläufig erklärtem Ziel

    Von der neuen Regelung solle auch ein Signal an die Gesellschaft ausgehen, dass Kinder – seien sie auch nur körperlich nachgebildet – nicht zum Objekt sexueller Handlungsweisen gemacht werden dürften

    durch das Bundesverfassungsgericht dieser “legitime” Gesetzeszweck wurde:

    Der weitere Zweck des § 184l StGB besteht darin, eine – sexualbezogene – Objektifizierung von Kindern und damit zugleich eine schleichende Verharmlosung beziehungsweise Normalisierung sexueller Handlungen an Kindern zu verhindern. Das Verbot soll der Entstehung beziehungsweise Verbreitung einer (vermeintlichen) gesellschaftlichen Akzeptanz der Sexualisierung von Kindern entgegenwirken und Kinder auch auf diesem Weg vor Übergriffen und in ihrer Würde schützen.

    Da hat sich das Bundesverfassungsgericht vermutlich auch bei ebendieser Quelle bedient:

    It is perhaps due to the controversy surrounding the harm principle that some countries felt the need to choose an alternative motive to base their laws on, namely the prevention of sexualization of children or normalization of child sexual abuse. […]

    Nicht umsonst steht bereits im Abstract:

    By juxtaposing and critically assessing the different approaches to prohibiting childlike sex dolls, the article aims to inspire and guide other countries that also contemplate legislative action in this context.

    Eigentlich habe ich mir Hinweise erhofft, ob die 75% auch fiktive Darstellungen umfassen, welche dort scheinbar auch verboten sind, aber die ursprüngliche Aussage der UKNCA konnte ich bisher nicht finden.

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  • Gegen das Puppenverbot

    Hab mir das Video mal angesehen und ist insgesamt ganz gut Video geworden (hier und da gäbs natürlich immer was zu verbessern ^^)

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  • Kinder im Herzen

    Laut whois-Auskunft ist die Domain im Status redemptionPeriod). Wenn der Eigentümer nichts unternimmt, wird die Domain somit in 30 Tagen gelöscht:

    This status code indicates that your registrar has asked the registry to delete your domain. Your domain will be held in this status for 30 days. After five calendar days following the end of the redemptionPeriod, your domain is purged from the registry database and becomes available for registration.

    If you want to keep your domain, you must immediately contact your registrar to resolve whatever issues resulted in your registrar requesting that your domain be deleted, which resulted in the redemptionPeriod status for your domain. Once any outstanding issues are resolved and the appropriate fee has been paid, your registrar should restore the domain on your behalf.

    Edit: wer eine temporäre Lösung sucht, kann sich die Zeile 37.120.174.59 kinder-im-herzen.net in die hosts-Datei schreiben.

     Projekte
  • Gegen das Puppenverbot

    @Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Wissenschaftler haben eig. auch keinen Anreiz, da sowieso alles unter Strafe steht. Was bringt es da in Richtung Puppen zu forschen? Das BVerfG hat es bestätigt und der Gesetzgeber wird sowieso nicht dranrütteln. Keiner mit zwei Hirnzellen wird dafür also Forschungsgelder oder Zeit investieren.

    Ganz so aussichtslos ist weitere Forschung nicht. Das Gericht hat dem Gesetzgeber vor allem mit Hinblick auf die unklare Forschungslage einen gewissen Einschätzungsspielraum gewährt. Der Gesetzgeber ist unter anderem zur Beobachtung und Nachbesserung verpflichtet: https://www.bundestag.de/resource/blob/701834/WD-3-096-20-pdf.pdf

    Sobald konkreter feststeht, dass die Befürchtungen des Gesetzgebers nicht zutreffen oder es doch geeignete mildere Mittel gibt, ist er zur Nachbesserung verpflichtet. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann erneut Verfassungsbeschwerde gegen gesetzgeberisches Unterlassen erhoben werden.

     Öffentliche Diskussionen
  • Gegen das Puppenverbot

    Hab bisher nur die Pressemitteilung ein mal kurz gelesen. Schade finde ich, dass neben dem Beispielhaft vorgetragenen Werbeverbot keine weiteren milderen Mittel, wie z.B. Hinweise/Aufklärungspflichten (analog zu Tabakwaren und Glücksspiel) berücksichtigt wurden, was nach dem bisher gelesenen vielleicht hätte entscheidend sein können.

    Und auch wenn ich den Handlungsspielraum bei unklarer Datenlage und dringendem Handlungsbedarf, wie z.B. bei der Corona-Pandemie, nachvollziehen kann, so lag hier doch zumindest kein dringender Handlungsbedarf vor: die Praxisrelevanz ist eher als gering einzustufen, wie die Fallzahlen und wenigen Erkenntnissen vor dem Verbot zeigen und es handelt sich weder bei Sexpuppen im allgemeinen noch kindlichen Sexpuppen im speziellen um plötzlich aufgetretene oder stark ansteigende Phänomene. Es hätten also ruhig erst aussagekräftige Erkenntnisse gesammelt werden können. Es ist auch keine Evaluierung vorgesehen gewesen (und fand entsprechend bisher auch nicht statt), wie sich das denn nun konkret auswirkt und ob tatsächlich eine Verbesserung eintritt. Vielleicht wäre das noch ein neuer Angriffspunkt (nicht direkt gegen das Gesetz sondern gegen die Untätigkeit des Gesetzgebers), da der Gesetzgeber durch die Verfassung zur Prüfung und Nachbesserung verpflichtet ist.

    Auch den Punkt “Die Annahme, (potenzielle) Nutzer von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild hätten durch die Verbote keine Möglichkeit zur Entfaltung ihrer Sexualität, entbehrt einer belastbaren Grundlage.” finde ich sehr Fragwürdig:

    • Zum einen stellt das Gericht da eine sehr hohe Hürde auf, wenn es einen Eingriff erst ab einer vollständigen Hinderung an jeglicher Möglichkeit zur Entfaltung der Sexualität sieht.
    • Zum anderen fehlt da der Bezug zum Gesamtkontext: Z.B. ist auch die Verbreitung von erkennbar fiktiven Abbildungen ist verboten. Wenn man sich diese ansehen möchte, findet man sie nicht mal eben so, wie Pornographie, deren Verbreitung erlaubt ist / nur dem Jugendschutz unterliegt. Zudem muss man sich mit erkennbar wirklichkeitsfremden Darstellungen zufrieden geben* und zum körperlichen Ausleben mit einer Puppe fehlt seit Jahren nun auch jegliche Möglichkeit. Ich frage mich echt, wie man da von “Entfaltung” sprechen kann…

    *Ich weiß, dass es praktische Probleme mit sich bringen würde, wenn man nicht mehr sofort erkennbar unterscheiden kann, aber solange es nachweisbar fiktiv ist, sehe ich keinen Grund den Besitz von wirklichkeitsnahem Material wie echtes Material zu bestrafen. Aber das ist eine andere Diskussion.

    Immerhin mit zwei Gegenstimmen und abweichender Meinung von Offenloch als kleiner Trost…

     Öffentliche Diskussionen
  • Gegen das Puppenverbot

    @Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Echt krass wie niemand sich für “unser” Verfahren interessiert…

    Ich war auch überrascht, dass bisher praktisch gar nicht darüber berichtet worden ist.

    Der einzige (und erst vor kurzem veröffentlichte) Beitrag, den ich finden konnte, ist der hier: https://www.news.de/panorama/859783147/karlsruhe-aeussert-sich-zu-sexpuppen-mit-kindlichem-aussehen-bundesverfassungsgericht-news-der-dpa-aktuell-zu-justiz-verfassung-gesetz-und-kindern/1/
    Immerhin sachlich und es wird sogar angemerkt:

    Auch aus der Justiz und der Sexualforschung gibt es Kritik an dem Gesetz beziehungsweise Zweifel daran, dass es wirklich Taten an Kindern verhindert.

    Aber ich denke, die geringe Berichterstattung ist durchaus auch erklärbar:

    • Beim Bundesverfassungsgericht ist es nur im Wochenausblick angekündigt und im Gegensatz zu den Terminen auch nicht direkt auf der Startseite ersichtlich
    • Die Ankündigung selbst wird wahrscheinlich von den Medien auch nicht als sonderlich berichtenswert erachtet werden, die warten vermutlich das Urteil ab
    • Verfassungsrechtlich gibt es noch andere Themen, die die Allgemeinheit mehr interessieren dürften (Beim Suchen beispielsweise öfters genannt: Rundfunkbeitrag, Grundsicherung, Beamtenbesoldung, Heizkostengesetz, AfD-Verbot, etc.)
    • Es ist gerade WM, Ferienzeit und manche machen Sommerpause

    Ehrlich gesagt finde ich die bisher größtenteils ausbleibende Berichterstattung sogar gut und ich gehe davon aus, dass das Medial erst nach Veröffentlichung so richtig betrachtet werden wird. Bis morgen 9:30 bleibt uns eh nur Abwarten und Hoffen.

    @Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Deshalb kann auch eine menschenverachtende Darstellung rein fiktiver Vorgänge das Gebot zur Achtung der Würde des Menschen verletzen.

    Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild entsprechen zwar der Präferenz von Pädophilen, die dafür nichts können, aber gleichzeitig sind sexuelle Interaktionen mit Kindern eines der schwersten Menschenrechtsverletzungen. Wenn man bereits fiktive Gewalt / Bloßstellung als Verstoß gegen Art. 1 GG werten kann, dann kann das auch hier so möglich sein. Das Urteil bestätigt diese Argumentation daher schon irgendwo.

    Ich sehe da schon einen Unterschied zwischen menschenverachtenden Gewaltdarstellungen und der Fiktion, die man mit solch einer Puppe erzeugt. Zwar sind sexuelle Interaktionen mit Kindern aus gutem Grund eine der schwersten Menschenrechtsverletzungen aber solche Gründe gibt es in der Fiktion schlicht nicht. Die wenigsten pädophilen Puppennutzer werden sich da ein leidendes Kind vorstellen und sich an dessen Leid ergötzen…

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  • EU stellt KI-Modelle unter Strafe

    Schade, dass man sich bei dem verlinkten Artikel die Details selbst recherchieren darf…

    Der genaue Wortlaut, was mit dem geänderten Artikel 5 (unter anderem) nun Verboten werden soll:

    das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme oder die Verwendung eines KI-Systems, das Material oder Darbietungen im Sinne von Artikel 2 Buchstaben c und e der Richtlinie 2011/93/EU erzeugt oder manipuliert, es sei denn, nach nationalem Recht gilt das,unrechtmäßige‘ Verhalten als gerechtfertigt;“

    In der Richtlinie 2011/93/EU wird Kind tatsächlich als “jede Person unter achtzehn Jahren” definiert. Interessant finde ich auch, dass Artikel 5 Nr. 8 dieser Richtlinie den Mitgliedstaaten freistellt, realistisches Material für den Privatgebrauch zu erlauben, während bei dem KI-Modell grundsätzlich Inverkehrbringen / Inbetriebnahme (ohne Schutzvorkehrungen, s. Art. 5 Abs. 1a Buchstabe a) und Verwendung (zu genanntem Zweck, s. Art. 5 Abs. 1a Buchstabe b) strafbar ist.

    @Gast sagte in EU stellt KI-Modelle unter Strafe:

    Wichtig ist hierbei das es um die bloße Möglichkeit geht […] und lokale Modelle de facto nicht existieren können.

    Da wird es dann etwas schwierig, ob die Verwendung eines lokalen Modells auch dessen Inbetriebnahme für sich selbst impliziert und was ggf. geeignete Schutzmaßnahmen für lokale Modelle wären.

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