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EU stellt KI-Modelle unter Strafe
Öffentliche DiskussionenSchade, dass man sich bei dem verlinkten Artikel die Details selbst recherchieren darf…
Der genaue Wortlaut, was mit dem geänderten Artikel 5 (unter anderem) nun Verboten werden soll:
das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme oder die Verwendung eines KI-Systems, das Material oder Darbietungen im Sinne von Artikel 2 Buchstaben c und e der Richtlinie 2011/93/EU erzeugt oder manipuliert, es sei denn, nach nationalem Recht gilt das,unrechtmäßige‘ Verhalten als gerechtfertigt;“
In der Richtlinie 2011/93/EU wird Kind tatsächlich als “jede Person unter achtzehn Jahren” definiert. Interessant finde ich auch, dass Artikel 5 Nr. 8 dieser Richtlinie den Mitgliedstaaten freistellt, realistisches Material für den Privatgebrauch zu erlauben, während bei dem KI-Modell grundsätzlich Inverkehrbringen / Inbetriebnahme (ohne Schutzvorkehrungen, s. Art. 5 Abs. 1a Buchstabe a) und Verwendung (zu genanntem Zweck, s. Art. 5 Abs. 1a Buchstabe b) strafbar ist.
@Gast sagte in EU stellt KI-Modelle unter Strafe:
Wichtig ist hierbei das es um die bloße Möglichkeit geht […] und lokale Modelle de facto nicht existieren können.
Da wird es dann etwas schwierig, ob die Verwendung eines lokalen Modells auch dessen Inbetriebnahme für sich selbst impliziert und was ggf. geeignete Schutzmaßnahmen für lokale Modelle wären.