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  • Also das Problem ist das dieses Szenario nie eintreten wird, denn:

    Der Senat hat die Einschätzungsprärogative des Staates in einem äußerst grundrechtssensiblen Bereich einmal mehr derart ausgeweitet, dass kaum noch Situationen vorstellbar sind, in dem sicher der Einhalt durch das höchste Gerichts Deutschland erwartet werden kann. Die Grenze ist demnach nämlich erst überschritten, wenn evident Unvertretbares bzw. Widerlegtes, etwa, – zugespitzt formuliert – dass die Erde eine Scheibe ist, angenommen wird. Damit verfestigt das BVerfG die Tendenz, eine Beweislastumkehr zu Lasten der Freiheit der Bürger*innen zu akzeptieren.

    Der Senat nimmt hier nämlich letztlich eine Beweislastumkehr vor. Anstatt ein Mindestmaß an Evidenz für die aufgestellte Gefährdungsthese zu verlangen, lässt er es ausreichen, dass die Beurteilung des Gesetzgebers nicht widerlegt worden ist. Das grenzt an einen Freifahrtschein.

    Widerlegen kann man so etwas nie, da Psychologie und selbst Fragen rund um gewaltvolle Videospiele sind bis heute nicht eindeutig geklärt und das obwohl überall frei verfügbar.

    nixdaN
    167 115

    @uwuowo sagte in Gegen das Puppenverbot:

    "Also das Problem ist das dieses Szenario nie eintreten wird, denn: …

    Die Grenze ist demnach nämlich erst überschritten, wenn evident Unvertretbares bzw. Widerlegtes, etwa, – zugespitzt formuliert – dass die Erde eine Scheibe ist, angenommen wird."

    Das wäre ja dann so, wenn irgendwann der angenommene Kausalzusammenhang: Puppe ➡ SKM widerlegt wird. Bliebe noch das andere Zeugs. Objektifizierung und Sexualisierung und so, aber ob das dann noch für`s Verbot reicht? Kommt wahrscheinlich auf den dann vorherrschenden Zeitgeist 👻 an.

  • Die Richter*innen machen sich wieder einmal zu willfährigen Erfüllungsgehilfen der Regierung. Allein das Urteil des Bundeverfassungsgerichts zeigt eindeutig, dass nicht mehr Wissenschaft und Evidenz Grundlagen einer Gesetzgebung sind, sondern nur reine Gefühle und vage Vermutungen.

    In dieser Demokratie muss man entweder einer geschützten Minderheit oder einer Lobbygruppe angehören, damit man gewisse Rechte hat. Trifft dies beides nicht zu wie auf uns Pädos, dann sind jegliche Gesetze gegen einen möglich und ich möchte mir gar nicht vorstellen, was noch alles kommen kann.

    Unter diesen Umständen kann ich das Wort Diversität, mit denen viele sich so schmücken, nicht mehr hören, wenn wir von dieser Diversität eiskalt ausgeschlossen werden, ohne jemals einem anderen Menschen geschadet zu haben.

    nixdaN
    167 115

    @cornelius sagte in Gegen das Puppenverbot:

    “Unter diesen Umständen kann ich das Wort Diversität, mit denen viele sich so schmücken, nicht mehr hören, wenn wir von dieser Diversität eiskalt ausgeschlossen werden, ohne jemals einem anderen Menschen geschadet zu haben.”

    Zu einer Diversität, die willkürlich Menschen ausschließt, will ich auch gar nicht gehören.

  • consuelaC
    99 107

    Gegenvorstellung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht
    News vom 16. Juli 2026

    Mit dem Beschluss vom 21. Mai 2026 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden (2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097/22) gegen das Verbot kindlicher Sexpuppen (§ 184l StGB) zurückgewiesen.

    Aus Sicht der Beschwerdeführer blieben entscheidungserhebliche Tatsachenvorträge im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts unberücksichtigt, womit dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht vollumfänglich entsprochen wurde. Konkret handelt es sich dabei um die, mit wissenschaftlichen Studien untermauerten, Tatsachenvorträge zum Vorliegen einer Behinderung, dem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sowie den positiven Wirkungen kindlicher Sexpuppen. Auch weitere mildere Mittel wären ersichtlich gewesen.

    Da eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich unanfechtbar ist, haben wir dort eine Gegenvorstellung eingereicht und beantragt, den Beschluss unter Berücksichtigung dieser Tatsachenvorträge und weiterer milderer Mittel erneut zu prüfen.

    quelle: https://gegen-das-puppenverbot.de/de/index.html#main

  • uwuowoU
    46 48
    Dieser Beitrag wurde gelöscht!
  • consuelaC
    99 107

    Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird vorbereitet
    20. Juli 2026

    Da der nationale Rechtsweg mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgeschöpft ist, steht nun der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg offen. Dort sind nicht mehr Verletzungen deutscher Grundrechte zu rügen, sondern Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Konkret sehen wir eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK) sowie des Diskriminierungsverbots (Art. 14 EMRK). Mit Blick auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht kommt unter Umständen zudem ein Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK) in Betracht.

    Während wir darauf warten, ob das Bundesverfassungsgericht auf unsere Gegenvorstellung reagiert – letztlich handelt es sich dabei lediglich um eine Bitte, vergleichbar mit einer Petition –, arbeiten wir gemeinsam mit demselben exzellenten Anwaltsteam, das bereits die Verfassungsbeschwerden begleitet hat, an der Vorbereitung einer Individualbeschwerde beim EGMR.

    quelle: https://gegen-das-puppenverbot.de/de/index.html#main

  • uwuowoU
    46 48

    Der Kampf vor dem EGMR kann sehr lange dauern, weil Deutschland nach einer Verurteilung eine Verweisung an die große Kammer beantragen kann (Art. 43 Abs. 1 MRK). Da schauen dann 17 Richter auf den Fall.

  • ?
    0

    Bei Amazon sollen wohl wieder Puppen im Umlauf sein und “Collective Shout” führt eine Kampagne gegen die indem Druck auf Amazon ausgeübt wird. Wobei die schon mit flachbrüstigen Puppen im allg. Probleme haben und das kritisieren “For enthusiasts of flat chests” ist z. B. ein “widerlicher” Kommentar.

  • ?
    0

    Others speculated that eventually, the zoophiles purchasing the dolls may seek out “the real thing,” putting animals in their proximity at risk.

    “There are some people who will defend this as a fantasy, or a victimless crime. They’ll say, ‘it’s not an actual dog’, or ‘it’s not an actual baby’, as though there is no harm. But we have to view these products in context, and that’s a context where men do sexually abuse and rape children, infants and animals, and these products encourage and legitimize this abuse, and enable men to practice,” she said.

    Sieh mal einer an. Jetzt sind die Zoophilen dran. Karma? Wer hätte nur damit gerechnet.
    Als letztens sind die “normalen” Puppen dran.

  • Others speculated that eventually, the zoophiles purchasing the dolls may seek out “the real thing,” putting animals in their proximity at risk.

    “There are some people who will defend this as a fantasy, or a victimless crime. They’ll say, ‘it’s not an actual dog’, or ‘it’s not an actual baby’, as though there is no harm. But we have to view these products in context, and that’s a context where men do sexually abuse and rape children, infants and animals, and these products encourage and legitimize this abuse, and enable men to practice,” she said.

    Sieh mal einer an. Jetzt sind die Zoophilen dran. Karma? Wer hätte nur damit gerechnet.
    Als letztens sind die “normalen” Puppen dran.

    Lu ErkerL
    177 88

    Quelle?

  • uwuowoU
    46 48

    Kernaussagen
    Zum Kernbereich privater Lebensgestaltung gehören nicht sexuelle Betätigungen, mit denen ein Übergriff in die sexuelle Selbstbestimmung oder die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person einhergeht.

    Die verfassungsgerichtliche Kontrolle kann je nach Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, der Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter und den Möglichkeiten des Gesetzgebers, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, von einer bloßen Evidenz- über eine Vertretbarkeitskontrolle bis hin zu einer intensivierten inhaltlichen Kontrolle reichen.

    Quelle: https://verlag.jura-intensiv.de/blog/detail/sCategory/485/blogArticle/5090

    Seit wann ist eine Puppe eine “andere Person”? Diese Definition vom Kernbereich ergibt überhaupt keinen Sinn, wenn eine dermaßen vorverlagerte Handlung als “ein Übergriff in die sexuelle Selbstbestimmung” gewertet wird…

    “Einhergeht” suggeriert ja eben das es JEDESMAL passieren muss, weil die Handlung das voraussetzt.

  • Kernaussagen
    Zum Kernbereich privater Lebensgestaltung gehören nicht sexuelle Betätigungen, mit denen ein Übergriff in die sexuelle Selbstbestimmung oder die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person einhergeht.

    Die verfassungsgerichtliche Kontrolle kann je nach Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, der Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter und den Möglichkeiten des Gesetzgebers, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, von einer bloßen Evidenz- über eine Vertretbarkeitskontrolle bis hin zu einer intensivierten inhaltlichen Kontrolle reichen.

    Quelle: https://verlag.jura-intensiv.de/blog/detail/sCategory/485/blogArticle/5090

    Seit wann ist eine Puppe eine “andere Person”? Diese Definition vom Kernbereich ergibt überhaupt keinen Sinn, wenn eine dermaßen vorverlagerte Handlung als “ein Übergriff in die sexuelle Selbstbestimmung” gewertet wird…

    “Einhergeht” suggeriert ja eben das es JEDESMAL passieren muss, weil die Handlung das voraussetzt.

    Lu ErkerL
    177 88

    @uwuowo sagte in Gegen das Puppenverbot:

    “Einhergeht” suggeriert ja eben das es JEDESMAL passieren muss

    das ist was es Juristisch normalerweise auch bedeutet…

  • ?
    0

    Die “sexuelle Selbstbestimmung” ist lt. Gericht verletzt, weil Kinder durch Puppen “sexualisiert” und “objektifiziert” werden. Das unser BVerfG so auf Reddit-Niveau argumentiert hätte ich halt auch nicht erwartet.

  • nixdaN
    167 115

    Kern-bereichs-schmelze.

    Das Inzestverbot wurde auch schon vom BVerfG (und EGMR) bestätigt - obwohl der einvernehmliche inzestuöse GV einwilligungsfähiger Personen, weder in die sexuelle Selbstbestimmung, noch in die körperliche Unversehrtheit irgendeiner Person eingreift.

    Ist aber egal, weil: Muß verboten werden.

    “Die Strafnorm rechtfertige sich in
    der Zusammenschau nachvollziehbarer Strafzwecke vor dem
    Hintergrund einer kulturhistorisch begründeten, nach wie
    vor wirkkräftigen gesellschaftlichen Überzeugung von der
    Strafwürdigkeit des Inzests, wie sie auch im internationalen
    Vergleich festzustellen sei.”

    Prost Mahlzeit 🍽

    Aber anderes Thema.