Einfach bis Donnerstag warten.
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Gerade im Fall eines positiven Urteils hoffe ich sogar eher, dass darüber nicht sonderlich viel berichtet wird. Der Shein-“Skandal” im vergangenen November hat ja gezeigt, dass die wissenschaftlichen Fakten zu Puppen anscheinend niemanden interessieren, stattdessen wird fleißig weiter herumgelogen, dass Puppen zu mehr Missbrauch führen würden. Wenn über ein positives Urteil groß in den Medien berichtet wird, ist ein riesiger Shitstorm fast garantiert, womöglich sogar dann, wenn eine präventive Wirkung Teil der Urteilsbegründung ist. Dass ein positives Urteil bei der Entstigmatisierungsarbeit helfen könnte, wäre wünschenswert, aber ich habe da leider enorme Zweifel.
Aber ich hoffe natürlich, dass ich mit meiner Vermutung falsch liege!
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Das Bundesverfassungsgericht hat fiktive Darstellungen von Gewalt bereits als “Verstoß gegen die Menschenwürde” geurteilt. Dieses Urteil platzieren sie sogar auf der englischen Version ihrer Webseite unter “Human Dignity” als eine Entscheidung, die lesenswert sei.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/EN/Decisions/SelectedDecisions/selecteddecisions_node.html
Deshalb kann auch eine menschenverachtende Darstellung rein fiktiver Vorgänge das Gebot zur Achtung der Würde des Menschen verletzen.
Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild entsprechen zwar der Präferenz von Pädophilen, die dafür nichts können, aber gleichzeitig sind sexuelle Interaktionen mit Kindern eines der schwersten Menschenrechtsverletzungen. Wenn man bereits fiktive Gewalt / Bloßstellung als Verstoß gegen Art. 1 GG werten kann, dann kann das auch hier so möglich sein. Das Urteil bestätigt diese Argumentation daher schon irgendwo.
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167 115@Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:
“Wenn man bereits fiktive Gewalt / Bloßstellung als Verstoß gegen Art. 1 GG werten kann, dann kann das auch hier so möglich sein.”
Glaub ich nicht. Die Puppe stellt ja erstmal keinen “Inhalt” in dem Sinne dar und zeigt auch keinen Verstoß gegen die Menschenwürde. Man könnte eine solche Puppe höchstens, im weitesten Sinne irgendwie symbolisch stellvertretend für SMK betrachten, aber ein Verbot so zu begründen, wäre schon sehr abenteuerlich und ein Vorstoß in seltsame Sphären.

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Wir können froh sein das wir das Bundesverfassungsgericht überhaupt haben. In den Niederlanden gibt es ebenfalls so ein Gesetz und das heftige ist eben das der dortige “Supreme Court” KEINE erlassenen Rechtsakte des dortigen Parlaments aufheben kann. Er kann nur schauen, ob ein Gesetz korrekt angewendet wurde, aber nicht ob das Gesetz die Grundrechte verletzt.
Das ist absolut lächerlich und wird erst seit kurzem kritisiert:
https://www.rijksoverheid.nl/actueel/nieuws/2026/06/26/kabinet-stuurt-wetsvoorstel-constitutionele-toetsing-naar-raad-van-stateWir haben tatsächlich eines der stärksten Gerichte der Welt, da viele “Supreme Courts” wirklich kastriert unterwegs sind.
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@Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:
“Wenn man bereits fiktive Gewalt / Bloßstellung als Verstoß gegen Art. 1 GG werten kann, dann kann das auch hier so möglich sein.”
Glaub ich nicht. Die Puppe stellt ja erstmal keinen “Inhalt” in dem Sinne dar und zeigt auch keinen Verstoß gegen die Menschenwürde. Man könnte eine solche Puppe höchstens, im weitesten Sinne irgendwie symbolisch stellvertretend für SMK betrachten, aber ein Verbot so zu begründen, wäre schon sehr abenteuerlich und ein Vorstoß in seltsame Sphären.
C165 114 -
U
46 48Es gab zum 75-Jährigen Jubiläum am 25.06.2026 eine Podiumsdiskussion im Bundesverfassungsgericht und dort hieß es das die Richter auch nur Menschen mit unterschiedlichen moralischen Maßstäben sind, aber diese nicht in die Verfahren einfließen lassen, weil das “nicht die Steuerungselemente der Verfassung” seien. Es gehe nur um juristische Dogmatik.
Der ehemalige BVerfG-Richter Voßkuhle meinte auch man müsse mutig sein und Entscheidungen gegen “die da oben” treffen.
Das wird sich dann am Donnerstag zeigen.

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Es gab zum 75-Jährigen Jubiläum am 25.06.2026 eine Podiumsdiskussion im Bundesverfassungsgericht und dort hieß es das die Richter auch nur Menschen mit unterschiedlichen moralischen Maßstäben sind, aber diese nicht in die Verfahren einfließen lassen, weil das “nicht die Steuerungselemente der Verfassung” seien. Es gehe nur um juristische Dogmatik.
Der ehemalige BVerfG-Richter Voßkuhle meinte auch man müsse mutig sein und Entscheidungen gegen “die da oben” treffen.
Das wird sich dann am Donnerstag zeigen.

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167 115@uwuowo sagte in Gegen das Puppenverbot:
“… Richter auch nur Menschen mit unterschiedlichen moralischen Maßstäben sind, aber diese nicht in die Verfahren einfließen lassen, weil das “nicht die Steuerungselemente der Verfassung” seien. Es gehe nur um juristische Dogmatik.”
Richtig so. Blöd nur, wenn Moral sich immer noch in Tatbestandsmerkmalen abbildet.
Auch der Mordparagraph hätte längst reformiert werden müssen. -
C
99 107Vom Tisch kriegen möchte der Senat auch einige sonderliche Fälle, etwa eine Verfassungsbeschwerde gegen das „strafbewehrte Verbot des Inverkehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild“. Hintergrund: Die Beschwerdeführer sehen sich laut Gericht „unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt“.
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Das Bundesverfassungsgericht hat fiktive Darstellungen von Gewalt bereits als “Verstoß gegen die Menschenwürde” geurteilt. Dieses Urteil platzieren sie sogar auf der englischen Version ihrer Webseite unter “Human Dignity” als eine Entscheidung, die lesenswert sei.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/EN/Decisions/SelectedDecisions/selecteddecisions_node.html
Deshalb kann auch eine menschenverachtende Darstellung rein fiktiver Vorgänge das Gebot zur Achtung der Würde des Menschen verletzen.
Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild entsprechen zwar der Präferenz von Pädophilen, die dafür nichts können, aber gleichzeitig sind sexuelle Interaktionen mit Kindern eines der schwersten Menschenrechtsverletzungen. Wenn man bereits fiktive Gewalt / Bloßstellung als Verstoß gegen Art. 1 GG werten kann, dann kann das auch hier so möglich sein. Das Urteil bestätigt diese Argumentation daher schon irgendwo.
S
8 13@Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:
Echt krass wie niemand sich für “unser” Verfahren interessiert…
Ich war auch überrascht, dass bisher praktisch gar nicht darüber berichtet worden ist.
Der einzige (und erst vor kurzem veröffentlichte) Beitrag, den ich finden konnte, ist der hier: https://www.news.de/panorama/859783147/karlsruhe-aeussert-sich-zu-sexpuppen-mit-kindlichem-aussehen-bundesverfassungsgericht-news-der-dpa-aktuell-zu-justiz-verfassung-gesetz-und-kindern/1/
Immerhin sachlich und es wird sogar angemerkt:Auch aus der Justiz und der Sexualforschung gibt es Kritik an dem Gesetz beziehungsweise Zweifel daran, dass es wirklich Taten an Kindern verhindert.
Aber ich denke, die geringe Berichterstattung ist durchaus auch erklärbar:
- Beim Bundesverfassungsgericht ist es nur im Wochenausblick angekündigt und im Gegensatz zu den Terminen auch nicht direkt auf der Startseite ersichtlich
- Die Ankündigung selbst wird wahrscheinlich von den Medien auch nicht als sonderlich berichtenswert erachtet werden, die warten vermutlich das Urteil ab
- Verfassungsrechtlich gibt es noch andere Themen, die die Allgemeinheit mehr interessieren dürften (Beim Suchen beispielsweise öfters genannt: Rundfunkbeitrag, Grundsicherung, Beamtenbesoldung, Heizkostengesetz, AfD-Verbot, etc.)
- Es ist gerade WM, Ferienzeit und manche machen Sommerpause
Ehrlich gesagt finde ich die bisher größtenteils ausbleibende Berichterstattung sogar gut und ich gehe davon aus, dass das Medial erst nach Veröffentlichung so richtig betrachtet werden wird. Bis morgen 9:30 bleibt uns eh nur Abwarten und Hoffen.
@Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:
Deshalb kann auch eine menschenverachtende Darstellung rein fiktiver Vorgänge das Gebot zur Achtung der Würde des Menschen verletzen.
Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild entsprechen zwar der Präferenz von Pädophilen, die dafür nichts können, aber gleichzeitig sind sexuelle Interaktionen mit Kindern eines der schwersten Menschenrechtsverletzungen. Wenn man bereits fiktive Gewalt / Bloßstellung als Verstoß gegen Art. 1 GG werten kann, dann kann das auch hier so möglich sein. Das Urteil bestätigt diese Argumentation daher schon irgendwo.
Ich sehe da schon einen Unterschied zwischen menschenverachtenden Gewaltdarstellungen und der Fiktion, die man mit solch einer Puppe erzeugt. Zwar sind sexuelle Interaktionen mit Kindern aus gutem Grund eine der schwersten Menschenrechtsverletzungen aber solche Gründe gibt es in der Fiktion schlicht nicht. Die wenigsten pädophilen Puppennutzer werden sich da ein leidendes Kind vorstellen und sich an dessen Leid ergötzen…
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Hier die Einschätzung eines Bloggers:
Er meint das sei viel zu kontrovers, um das der Gesellschaft irgendwie klar zu machen und prognostiziert eine Niederlage mit abweichender Meinung (wie beim Inzest-Urteil, wo ein Richter dem Senat wiedersprach).
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C
99 107Bis vor einigen Jahren konnten Menschen mit sexuellem Interesse an Kindern auf Sexpuppen mit kindlichem Aussehen zurückgreifen. 2021 schob der Gesetzgeber dem jedoch einen Riegel vor und verschärfte das Strafgesetzbuch. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat nun zwei Verfassungsbeschwerden geprüft. Das höchste deutsche Gericht will seine Entscheidung dazu heute (9.30 Uhr) schriftlich veröffentlichen.
Bis zu fünf Jahre FreiheitsstrafeDas Verbot des Inverkehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild war als Teil des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Juli 2021 in Kraft getreten. Demnach sind für Hersteller und Verkäufer Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vorgesehen. Käufern drohen bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafen.
Die Beschwerdeführer sehen sich den Angaben nach unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Sie reichten Verfassungsbeschwerden ein.
Zur Begründung des neuen Verbots hieß es im Gesetzesentwurf der damaligen Koalitionsfraktionen von Union und SPD, es bestehe die Gefahr, dass die Nutzung solcher Sexpuppen die Hemmschwelle zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder absenke. «Durch die Nutzung solcher Objekte kann der Wunsch geweckt beziehungsweise verstärkt werden, die an dem Objekt eingeübten sexuellen Handlungen in der Realität an einem Kind vorzunehmen.» So werde die Gefahr für Kinder, Opfer von sexualisierter Gewalt zu werden, gesteigert.
Mit Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD beschloss der Bundestag das Gesetz im März 2021. Die übrigen drei Oppositionsfraktionen enthielten sich. Allerdings war die Argumentation schon im Gesetzgebungsverfahren umstritten.
Kritik aus juristischer SichtBei einer Anhörung von Sachverständigen etwa sprach Rechtsanwältin Jenny Lederer nach Angaben des Bundestags unter anderem von einer weiteren Kriminalisierung von Verhaltensweisen, bei denen wissenschaftlich nicht belegt sei, ob und dass es zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder komme. «Letztlich werden Fantasien bestraft», erläuterte sie nun der Deutschen Presse-Agentur.
Im Strafrecht gehe es um die Frage von Rechtsgutsverletzungen. Beim Besitz einer solchen Puppe und ihrer Nutzung fehle es indes an einem tatsächlichen Opfer, so Lederer. «Kein Kind wird geschädigt, keines gefährdet.» Die Vorschrift werde Menschen nicht gerecht, die gerade kein Täter, keine Täterin werden wollten, die kein Kind gefährden oder verletzen wollten - und auch deshalb auf eine Puppe als Surrogat (Ersatzgegenstand) zurückgreifen.
Eine Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins aus dem Jahr 2024 zu einem Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs bekräftigt die Kritik aus juristischer Sicht. Die Strafbarkeit «war, ist und bleibt» nicht nachzuvollziehen, heißt es dort. Die Expertise wirft etwa die Frage auf, wann ein «kindliches Erscheinungsbild» vorliege. Und verweist auf neuere Forschungsergebnisse zu Konsequenzen, Nutzen und Risiken der Nutzung von Surrogaten wie Puppen mit kindlichem Aussehen.
Sexualforschung: Keine Hinweise auf mehr KinderschutzForschende vom Institut für Forensische Psychiatrie und Sexualforschung an der Uni Duisburg-Essen etwa haben Aussagen von 40 Betroffenen des Verbots ausgewertet. Sie hätten von einer Zunahme problematischer Verhaltensweisen berichtet wie erneutem Anschauen von Missbrauchsabbildungen. Für sie sei eine Möglichkeit weggefallen, Sexualität legal auszuleben.
«Aus Sicht der Betroffenen wirkt sich das Verbot von Kindersexpuppen negativ auf ihr Leben und das Risiko für sexualisierte Gewalt gegen Kinder aus», heißt es in der Schlussfolgerung in einem Artikel für die «Zeitschrift für Sexualforschung». Die vorliegenden Daten lieferten keine Hinweise darauf, dass die Gesetzesverschärfung dem Schutz von Kindern diene. Auch wenn die Forschenden einräumen, dass das Studiendesign diesbezüglich Grenzen habe.
Die Evidenz dafür, dass das Nutzen solcher Sexpuppen dem Schutz von Kindern dient und Betroffene von Gewalttaten an Kindern dadurch absehen, ist laut Professor Johannes Fuß ebenfalls schwach. «Wir wissen von Puppennutzern, dass manche berichten, durch die Puppennutzung das Interesse an realen Menschen zu verlieren», erklärte er der dpa. «Ob diese Nutzer jedoch ein hohes Risiko für die Begehung von sexuellem Kindesmissbrauch aufweisen, also drohender Missbrauch tatsächlich verhindert wird, wissen wir nicht.»
EU-Verfahren gegen SheinSexpuppen in Kinderoptik haben in diesem Jahr auch schon die EU-Kommission beschäftigt: Sie leitete ein formelles Verfahren gegen den chinesischen Online-Händler Shein ein, unter anderem weil dieser kindlich aussehende Sexpuppen angeboten hatte.
Die Brüsseler Behörde verdächtigt das Unternehmen, nicht genug gegen den Vertrieb illegaler Produkte auf seiner Plattform zu tun und den Verbraucherschutz zu vernachlässigen. Der Online-Riese hatte die Angebote nach Kritik selbst von seiner Seite genommen und angekündigt, bei dem Verfahren mit der EU-Kommission zusammenzuarbeiten.
Über das Verbot von Sexpuppen mit kindlichen Zügen entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe kündigte eine Entscheidung über zwei Verfassungsbeschwerden an. Diese richten sich gegen das Verbot, solche Puppen auf den Markt zu bringen, zu kaufen oder zu besitzen. (Az. 2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097/22)
Die Neuregelung von 2021 im Strafgesetzbuch sieht Haftstrafen bis zu fünf Jahren für das Herstellen solcher Puppen oder den Handel damit sowie bis zu drei Jahren für den Kauf oder den Besitz vor. Auch Geldstrafen sind stattdessen möglich. Die Männer, welche die Beschwerden in Karlsruhe einreichten, sehen unter anderem eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
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soweit ich weiß hat das BVerfG sich mit Johannes Fuß auseinandergesetzt daher ist es jetzt etwas gruselig das er sagt:
Die Evidenz dafür, dass das Nutzen solcher Sexpuppen dem Schutz von Kindern dient und Betroffene von Gewalttaten an Kindern dadurch absehen, ist laut Professor Johannes Fuß ebenfalls schwach.
Müsste er dann nämlich auch dem Gericht so gesagt haben. Keine Ahnung ob solche vagen Evidenzen haltbar sind. Tendiert alles gerade zu “Einschätzungsspielraum” des Gesetzgebers, weil beides “Schwach” ist…
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U
46 48Ich bin aktuell sehr über die Berichterstattung überrascht, weil sie doch sehr sachlich ist.
@Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:
Keine Ahnung ob solche vagen Evidenzen haltbar sind.
Die Aussage ist nicht schlimm, da der Grundtenor “Keine Evidenz für Kinderschutz” ist (guck mal auf die Überschrift im Artikel). Heißt also das hier die neutrale Theorie suggeriert wird, weil weder das Verbot, noch die Puppe dem Kinderschutz dient.
Edit:
So gut wie jede Zeitschrift hat den von consuela zitierten Beitrag veröffentlicht (teilw. leicht abgeändert), weil er von der dpa kam. Einfach mal im Browser nach: “Was für und gegen ein Verbot von Kindersexpuppen spricht” suchen.
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B
207 267https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2026/05/rs20260521_2bvr109622.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-038.html
Die Entscheidung ist da. Die Verfassungsbeschwerden wurden leider zurückgewiesen.To those who understand, I extend my hand
To the doubtful I demand, take me as I am
Not under your command, I know where I stand
I won't change to fit your plan, take me as I amWer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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U
46 48Wir stehen jetzt wohl noch schlechter dar, oder? Jetzt gibt es keinerlei Zweifel mehr von den Kritikern solcher Gesetze.
Ich freue mich schon auf das Verbot sämtlicher noch legaler Fiktion. Alle zukünftigen Pädophilen die noch an einen Rechtsstaat geglaubt haben tun mir unendlich Leid, aber auch die suizidgefährdeten Menschen die in diesen Verfahren noch ein letzten Funken Hoffnung gesehen haben.
Es ist auch schlecht für alle anderen, denn es ist anscheinend mit der Menschenwürde vereinbar private Fantasien im eigenen Zuhause mit Haft zu bestrafen. Was soll ich da noch sagen.
Könnte mich hier noch stundenlang ausheulen…
Wenn ich die Kraft dazu finde lese ich mir das durch, aber ich hoffe auf einen WsAM-Artikel der das ganze gut zusammenfasst. Sorry für diese wirren Zeilen, aber als jemand der sich nur in solche Puppen verlieben kann weiß ich nicht mehr weiter.
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