Abschreckung ist eine Form von Prävention, da gebe ich dir recht. Aber die Prävention von der wir hier reden ist etwas ganz anderes.
Ob ein Vorgehen gegen eine ganze Gruppe gerechtfertigt ist hängt meiner Meinung nach vom Gefährdungspotenzial ab das von dieser Gruppe ausgeht. Wenn erwiesenermaßen ein sehr hoher Anteil dieser Gruppe (vielleicht 95%) schwerwiegende Verbrechen begehen wird die durch entsprechende Maßnahmen effektiv verhindert werden können, dann wiegt die Einschränkung der persönlichen Freiheit der 5% die unschuldig betroffen wären geringer als das Leid der Opfer der 95%. Natürlich muss auch hier das mildeste Mittel gewählt werden das die Taten reduzieren kann. Nicht auf 0, das ist nie zu erreichen. Aber auf ein Niveau wo der zusätzliche Nutzen schärferer Maßnahmen in keinem vernünftigen Verhaltnis zum Schaden steht, den diese schärfere Maßnahme bei den Betroffenen anrichtet.
Und immer muss “im Zweifel für den Beschuldigten” gelten.
Aber wie gesagt, das ist alles hypothetisch. Von entsprechenden Beweisen gibt es keine Spur, egal was die allgemeine Bevölkerung über uns denkt.
Aber wenn es diese Beweise gäbe wäre ich bereit mich zum Schutz vieler Kinder Einschränkungen zu unterwerfen. Kein Recht eines Individuums darf über den (zumindest gleichwertigen) Rechten von Vielen stehen.

