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  • Das, was viele Leute gerade in diesem Kontext “Kinderschutz” nennen, ist halt oft nur Moral- oder Idealschutz. Es geht ihnen nicht darum, wirklich Kinder zu schützen, sondern das Idealbild der kindlichen Unschuld. Das geht dann so weit, dass Argumente für eine Unschädlichkeit und ggf. sogar präventive Wirkung von rein fiktiver Kinderpornographie in der Debatte überhaupt nicht zugelassen werden, weil Kinder ja nicht sexualisiert werden dürfen - auch wenn das nur in Gedanken stattfindet. Ob die getroffenen Maßnahmen dann wirklich Kinder schützen, oder ob sie vielleicht sogar genau das Gegenteil bewirken, scheint entweder gar keine Rolle zu spielen, oder die Leute sind von ihrer Moralbesessenheit einfach so verblendet, dass sie wirklich nicht zwischen Kinderschutz und Moralschutz unterscheiden können.

    Ich kann mir auch vorstellen, dass genau deswegen Pädophile oft als das ultimative Böse angesehen werden. Womöglich sehen die Leute schon in der bloßen Existenz von Pädophilie einen Angriff auf ihre Moral. Kinder dürfen nicht sexualisiert werden, aber Pädophile machen das ja! Das darf einfach nicht sein!

    C
    152 103

    Das sehe ich auch so. Den meisten dürfte das gar nicht bewusst sein. Und genau darin sehe ich auch eine Chance. Aufklärung kann diese Menschen erreichen, das habe ich in meiner Umgebung schon öfters erlebt. Es ist ein langsamer und mühseliger Prozess, aber es ist möglich. Verloren haben wir erst wenn wir aufgeben.

  • Das, was viele Leute gerade in diesem Kontext “Kinderschutz” nennen, ist halt oft nur Moral- oder Idealschutz. Es geht ihnen nicht darum, wirklich Kinder zu schützen, sondern das Idealbild der kindlichen Unschuld. Das geht dann so weit, dass Argumente für eine Unschädlichkeit und ggf. sogar präventive Wirkung von rein fiktiver Kinderpornographie in der Debatte überhaupt nicht zugelassen werden, weil Kinder ja nicht sexualisiert werden dürfen - auch wenn das nur in Gedanken stattfindet. Ob die getroffenen Maßnahmen dann wirklich Kinder schützen, oder ob sie vielleicht sogar genau das Gegenteil bewirken, scheint entweder gar keine Rolle zu spielen, oder die Leute sind von ihrer Moralbesessenheit einfach so verblendet, dass sie wirklich nicht zwischen Kinderschutz und Moralschutz unterscheiden können.

    Ich kann mir auch vorstellen, dass genau deswegen Pädophile oft als das ultimative Böse angesehen werden. Womöglich sehen die Leute schon in der bloßen Existenz von Pädophilie einen Angriff auf ihre Moral. Kinder dürfen nicht sexualisiert werden, aber Pädophile machen das ja! Das darf einfach nicht sein!

    nixdaN
    140 90

    Von mir aus, soll jeder seiner Moral folgen. Mir herzlich egal. Das Problem ist, daß Moral das StGB infiltriert - und immer infiltriert hat. (Sieht man schon an den Mordmerkmalen.)
    Ich bin für eine strikte Trennung zwischen Rechtsgüterschutz und Moral. Das StGB müßte mal gründlich entmoralisiert werden.

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    Ich finde es ohnehin extrem fragwürdig das viele das gar nicht betrachten. Diese Irrationalität sieht man aber auch anderswo z. B. wenn man für Mord und Vergewaltigung die gleiche Strafe fordert (bspw. Todesstrafe in Amerika). Das führt dann dazu das Vergewaltigungsopfer sehr oft ermordert werden, da es für die Täter eben kein Unterschied mehr macht.

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    Ich denke der Anlass für diesen Thread waren diese Berichterstattung zu den Chatbots. Netzpolitik.org hat überraschenderweise diesen “Chatbot-Skandal” nicht einmal in deren Tickermeldung aufgenommen, aber dafür das ein Orthopäde für Voyerismus verhaftet wurde. Ich glaube das die Autoren dort immerhin erkennen das es absurd ist…

    Sind die nicht auch Teil von GFF?

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    Die Regierung plant neue Verschärfungen im Sexualstrafrecht. Unter anderem wird jetzt auch bei § 184c die Verjährung in den Fällen der Herstellung erst dann eintreten, wenn das Opfer das 30. Lebensjahr erreicht hat. Das Problem ist hier das der referenzierte Absatz in § 184b/c das aktuell nur auf “tatsächliche Geschehen” bezieht. Das will man ja aber auch um “wirklichkeitsnah” ergänzen.

    Das heißt das ein fiktives KI-generiertes Bild ggf. erst verjährt, wenn das Alter des fiktiven Kindes geschätzt wird und Verjährung erst nach X-Jahren eintritt, obwohl die Person nicht existiert. Zwar fällt unter “wirklichkeitsnah” auch Deepfakes, aber das Gesetz geht hier nur stumpf nach “wenn Absatz 1 Satz 1 Nummer 3” erfüllt ist.

    https://kripoz.de/wp-content/uploads/2026/05/RegE_Reform_Menschenhandelsstrafrecht.pdf

  • Die Regierung plant neue Verschärfungen im Sexualstrafrecht. Unter anderem wird jetzt auch bei § 184c die Verjährung in den Fällen der Herstellung erst dann eintreten, wenn das Opfer das 30. Lebensjahr erreicht hat. Das Problem ist hier das der referenzierte Absatz in § 184b/c das aktuell nur auf “tatsächliche Geschehen” bezieht. Das will man ja aber auch um “wirklichkeitsnah” ergänzen.

    Das heißt das ein fiktives KI-generiertes Bild ggf. erst verjährt, wenn das Alter des fiktiven Kindes geschätzt wird und Verjährung erst nach X-Jahren eintritt, obwohl die Person nicht existiert. Zwar fällt unter “wirklichkeitsnah” auch Deepfakes, aber das Gesetz geht hier nur stumpf nach “wenn Absatz 1 Satz 1 Nummer 3” erfüllt ist.

    https://kripoz.de/wp-content/uploads/2026/05/RegE_Reform_Menschenhandelsstrafrecht.pdf

    breakyB
    191 236

    Die Existenz von komplett fiktiver wirklichkeitsnaher KP wird mittlerweile gefühlt komplett ignoriert. Wenn es um KI-generierte Inhalte geht, geht es im öffentlichen Diskurs fast immer nur um Deepfakes. Ich vermute, dass das auch hier wieder der Fall ist. Dass die Verschärfung auch rein fiktive Inhalte betreffen, aber in diesem Zusammenhang gar keinen Sinn ergeben würde, wird nicht beachtet.

    To those who understand, I extend my hand
    To the doubtful I demand, take me as I am
    Not under your command, I know where I stand
    I won't change to fit your plan, take me as I am

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

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    Das passt ja auch in die Theories des OP. Wenn die gleiche Strafe und Verjährung gilt, dann wird Voyerismus nicht abnehmem, sondern wohleher zunehmen.

    Es ist wahr das die Pornographiedelikte immer im Kontext realer Opfer diskutiert und verschärft werden. Glaube das hat man mit der zurückgenommenen Verschärfung gut gesehen. Da wurden durch die fehlende Differenzierung auch “wirklichkeitsnahe Inhalte” mit mindestens einem Jahr bestraft. Darunter fallen aber eben auch reine Fiktion UND Erwachsene die für jmd. zu Jung aussehen. Verschärft wurde widerum mit den Argumenten das §184b reales Kinderleid betreffe und man die abgebildeten Kinder stärker schützen müsse.

    Selbst für Puppenbilder gab es dann mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe (im Puppengesetz weird even auf 184b verwiesen), also es ist denen schon bewusst, aber es interessiert sie eben nicht. Wobei im gleichen Atemzug dann in der Gesetzesbegründung zu fiktiven Inhaltrn gesagt wurde das kein reales Kind beteiligt sei und daher nicht so streng sein sollte???

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    Aja und das die versuchte Vergewaltigung mit 6 Monaten dann weniger hart bestraft wurde zeigte das die ganzen Reformen neuerdings where auf Pädophile als auf Missbrauchstäter zielt.

    Es ist heute noch so das die Veröffentlichung und Verbreitung von Anweisungen und Aufforderungen zum Missbrauch von realen Kindern DEUTLICH sanfter bestraft wird als die Mindeststrafe von erkennbar fiktiver KP

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    "Sie sind damit aber nicht alleine. Sie werden ein lebenlang pädophil sein“, sagte die Richterin Schick. „Sie dürfen ihre Pädophilie aber nicht ausleben“, erklärte Schick weiter. „Davon sind Sie aber noch meilenweit entfernt und deshalb kam keine Bewährungsstrafe in Betracht.“

    Es ging hier um Cybergrooming, aber die Aussage der Richterin wirkt erst dann hart und unmenschlich, wenn man weiß das damit sicherlich auch opferlose Alternativen ohne reale Kinder gemeint sind. Wie soll jemand so eine Aussage verstehen, wenn es bspw. in einem Verfahren zu § 184l StGB geäußert wird? Hätten Chatbots dieses Verhalten abfangen können?

    Ich denke es ist leichter Menschen in eine straflose Bahn zu lenken, wenn man Alternativen aufzeigen könnte. Das wäre m. E. hilfreicher.