Da hab ich `ne andere Rechtsauffassung: Lieber 95 Schuldige laufen lassen, als 5 Unschuldige hinter Gittern.
Abgesehen davon, ginge es dann auch gar nicht um “Schuldige”, da auch diesen 95% überhaupt kein schuldhaftes (Fehl)verhalten vorgeworfen wird, es wird nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit prognostiziert.
Damit liefe auch die Aussage “im Zweifel für den Beschuldigten”, in dem Zusammenhang, komplett ins Leere, weil es eben nicht um Schuld geht.
Eine ganze Bevölkerungsgruppe, pauschal Zwangsmaßnahmen zu unterwerfen, würde auch ausblenden, daß deren Individuen, unterschiedlichste Persönlichkeitsmerkmale aufweisen und - trotz Hochrisikoprognose - grundsätzlich sowohl einsichts- als auch steuerungsfähig sind.
@chrissy sagte in Pädophile Fantasien "stoppen":
“Kein Recht eines Individuums darf über den (zumindest gleichwertigen) Rechten von Vielen stehen”.
Tut es auch nicht, da mangels konkreter Rechtsverstöße, die “Rechte von Vielen” in keiner Weise tangiert wurden.

