Beiträge
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenDie verlinkte Entscheidung und die dort enthaltene Argumentation ist völlig absurd und reiht sich in die Puppenentscheidung ein. Das BVerfG demontiert durch solche “Elfenbeinturm”-Argumentationen seinen Ruf.
Zum anderen beanstandet die Kammer – deutlich weitergehend –, der Beschwerdeführer habe sich nicht hinreichend mit “kritischen Stimmen in der Literatur” auseinandergesetzt
Da sollte der erste Senat mal einen Blick zum zweiten Senat werfen.
Die Kammer verweist dazu konkret auf zwei Kommentarstellen – darunter eine Kommentierung, deren Auflage erst nach Einreichung der Beschwerde erschienen ist. Der Beschwerdeführer hätte diese zum Zeitpunkt seiner Begründung regelmäßig nicht kennen können.
Schade nur das die Beschwerdeführer keine Zeitmaschine hatten.
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenBVerfG besteht nicht nur auf Literaturrecherche
Sorry aber was ist aus dem Bundesverfassungsgericht geworden? Wasser predigen und Wein trinken? Wenn es um das Zitieren aus einer Literaturrecherche geht, dann kann ich die Kritik von dort nicht mehr ernst nehmen.
Beschwerdeführer müssen alles bis aufs kleinste Detail inkl. der Rechtswissenschaften beachten und perfekt zitieren und schon der kleinste Fehler führt zum Ausschluss, aber das BVerfG schmettert dann alles mit Beiträgen aus dem Privatfernsehen nieder?
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenDiese Frage ist sehr persönlich und lässt sich nicht pauschal beantworten. Das Puppenverbot wird für ganz Europa kommen. Für viele wird daher selbst eine Auswanderung nichts bringen, da es außerhalb der EU schwierig wird überhaupt eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Man müsste beim EU-Puppenverbot aber ggf. erst einmal abwarten, wie es angewendet wird. Das Puppenverbot wird nämlich durch eine Erweiterung der CSAM-Definition kommen und findet dort seinen Einzug unter den Abschnitt der sich aktuell auf “realistische Inhalte” beschränkt. Das EU-Gesetz schreibt keinem EU-Mitgliedsstaat vor klar erkennbare, fiktive Inhalte unter Strafe zu stellen, weshalb z. B. Österreich sich komplett auf wirklichkeitsnahe Inhalte beschränkt. Eine Puppe ist widerum, weil es ein Objekt ist, für jeden als Fiktion erkennbar (ggf. mit Ausnahme von Bildern).
Die Beschränkung auf “realistische” Puppen wird in der Praxis daher interessant werden insb., weil die EU-Definition von CSAM Personen unter 18 Jahre einschließt, so dass auch das deutsche Puppenverbot auf Puppen mit jugendlichem Erscheinungsbild erweitert werden müsste damit es EU-Konform ist. In den Debatten im Bundestag war auch immer die Rede von “Puppen die wie Kinder und Jugendliche” aussehen, aber man beschränkte es dann doch auf Kinder.
Nur wegen dieser EU-Directive hatte Deutschland § 184c StGB eingeführt und dieser Zugzwang würde sich jetzt wiederholen und die Betroffenheit enorm steigern. Festzustellen ab wann eine Puppe “jugendlich” bzw. im EU-Kontext ein “Kind” zwischen 14-17 Jahre abbildet ist nochmal deutlich schwerer.
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenDer Thread zum Puppenverbot auf Gemeinsam Statt Allein (GSA) hat sogar über 13 Millionen Aufrufe, umso trauriger das man sich dort entschieden hat den Thread zu schließen.
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche Diskussionen@simon sagte in Gegen das Puppenverbot:
Aber laut Bundesverfassungsgericht unterstreichen diese Zahlen einen möglichen kausalen Zusammenhang, klar…
Der Vergleich des BVerfG hinkt vorne und hinten. Großbritanien ist eines der wenigen Länder, wo fiktive Inhalte einen ganz eigenen Paragraphen haben und nicht unter realem Material subsummiert werden.
Das Gericht spricht selber davon das in einigen Rechtsordnungen die Puppen als KiPo gelten und das die EU so eine Einstufung ebenfalls plant. Was genau hat der Fund von "digitaler" KiPo dann bitte für eine Aussagekraft? Man kann die Gefährlichkeit eines opferlosen Materials nicht damit begründen, weil jemand zusätzlich ein anderes opferloses Material verwendet insb. wenn die Puppe selbst als solche gelten kann. Die Erwartungshaltung kann bei so einem Vergleich eben nicht sein jede Ersatzhandlung im Vakuum zu betrachten.
Es spricht vielmehr FÜR die Puppen, wenn bei bei der überwältigenden Mehrheit eben nur opferloses Material gefunden wurde, was “digitale KiPo” im Kontext der britischen Gesetzegbung suggeriert.
@simon sagte in Gegen das Puppenverbot
Eigentlich habe ich mir Hinweise erhofft, ob die 75% auch fiktive Darstellungen umfassen,
In Großbritanien verwendet man Begriffe wie “digital” nur für fiktives Material, so wie in Deutschland fiktive Inhalte mit “virtueller KiPo” beschrieben werden.
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenDas sollte dann wenn schon das Team hinter den Klagen machen. Solche Anfragen können auch sauer aufstoßen und Menschen eher davon abbringen sich damit zu beschäftigen.
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenHätte nicht damit gerechnet das Solmecke dazu ein Video macht, aber ist gut geworden finde ich.
Kann gut sein das Influencer/Streamer auch darauf reagieren werden und dann mal sehen wie dort die Reaktionen ausfallen. Ich gehe aufgrund der Tatsache das Solmecke das Gesetz auch eher ablehnt davon aus das eine gewisse Politikerin ihm bzw. dem Video einen Tweet widmet. -
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche Diskussionenhttps://de.wikipedia.org/wiki/Radbruchsche_Formel
Wo also […] Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, können die so geschaffenen Anordnungen nur Machtsprüche sein, niemals Rechtssätze […]; so ist das Gesetz, das gewissen Menschen die Menschenrechte verweigert, kein Rechtssatz. Hier ist also eine scharfe Grenze zwischen Recht und Nicht-Recht gegeben, während wie oben gezeigt wurde, die Grenze zwischen gesetzlichem Unrecht und geltendem Recht nur eine Maßgrenze ist […].“
– Gustav Radbruch: Vorschule der Rechtsphilosophie. 2. Auflage, Göttingen 1959, S. 34.
Das BVerfG hat diese Formel schon mehrfach angewendet, aber sobald es Pädophile betrifft wirft man gerne einfach alles über Bord.
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenKernaussagen
Zum Kernbereich privater Lebensgestaltung gehören nicht sexuelle Betätigungen, mit denen ein Übergriff in die sexuelle Selbstbestimmung oder die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person einhergeht.Die verfassungsgerichtliche Kontrolle kann je nach Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, der Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter und den Möglichkeiten des Gesetzgebers, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, von einer bloßen Evidenz- über eine Vertretbarkeitskontrolle bis hin zu einer intensivierten inhaltlichen Kontrolle reichen.
Quelle: https://verlag.jura-intensiv.de/blog/detail/sCategory/485/blogArticle/5090
Seit wann ist eine Puppe eine “andere Person”? Diese Definition vom Kernbereich ergibt überhaupt keinen Sinn, wenn eine dermaßen vorverlagerte Handlung als “ein Übergriff in die sexuelle Selbstbestimmung” gewertet wird…
“Einhergeht” suggeriert ja eben das es JEDESMAL passieren muss, weil die Handlung das voraussetzt.
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenDer Kampf vor dem EGMR kann sehr lange dauern, weil Deutschland nach einer Verurteilung eine Verweisung an die große Kammer beantragen kann (Art. 43 Abs. 1 MRK). Da schauen dann 17 Richter auf den Fall.
-
Shadows Project – Fortschritts-Thread
Projekte@max sagte in Shadows Project – Fortschritts-Thread:
Ich suche dringend Hilfe! Wer kennt sich mit CSS gut aus?
Notfalls einfach vibe coden
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenHier aus einem Handbuch für Kinderrechte des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahre 2023, wo Pädophile mit Tätern gleichgesetzt werden:
Die Kontaktanzeige war sexueller Natur und suggerierte, dass der Junge eine intime Beziehung zu einem gleichaltrigen oder älteren Jungen suche, was ihn zu einer Zielscheibe für Pädophile machte. In diesem Fall entschied der EGMR, dass das körperliche und moralische Wohlbefinden des Jungen gefährdet war, weil er zur Zielscheibe möglicher pädophiler Annäherungen im Internet geworden war.
QuelleScheint alles irgendwie hoffnungslos, wenn überall nur Vorurteile herrschen.
Schutz vor Kontaktaufnahme durch Pädophile über das Internet
QuelleThe case concerned a criminal investigation into a paedophile ring
The case concerned the existence of a paedophile ring at the Casa Pia.
Quelle -
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenAlso das Problem ist das dieses Szenario nie eintreten wird, denn:
Der Senat hat die Einschätzungsprärogative des Staates in einem äußerst grundrechtssensiblen Bereich einmal mehr derart ausgeweitet, dass kaum noch Situationen vorstellbar sind, in dem sicher der Einhalt durch das höchste Gerichts Deutschland erwartet werden kann. Die Grenze ist demnach nämlich erst überschritten, wenn evident Unvertretbares bzw. Widerlegtes, etwa, – zugespitzt formuliert – dass die Erde eine Scheibe ist, angenommen wird. Damit verfestigt das BVerfG die Tendenz, eine Beweislastumkehr zu Lasten der Freiheit der Bürger*innen zu akzeptieren.
Der Senat nimmt hier nämlich letztlich eine Beweislastumkehr vor. Anstatt ein Mindestmaß an Evidenz für die aufgestellte Gefährdungsthese zu verlangen, lässt er es ausreichen, dass die Beurteilung des Gesetzgebers nicht widerlegt worden ist. Das grenzt an einen Freifahrtschein.
Widerlegen kann man so etwas nie, da Psychologie und selbst Fragen rund um gewaltvolle Videospiele sind bis heute nicht eindeutig geklärt und das obwohl überall frei verfügbar.
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenIn Australien gibt es bis zu 10 Jahre Haft und da muss Deutschland doch irgendwie mithalten können! Die hohe Haftstrafe kommt aber eher dadurch, weil er ein Wiederholungstäter ist der gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat.
Warum das BVerfG in Anbetracht der wissenschaftlichen Lage keine Ausnahmen für Therapiezwecke oder so gefordert hat ist m. E. absurd. Die aktuellen Studien zeigen ja auch eher eine protektive bzw. neutrale Wirkung. Da dann die Forschung pro-aktiv komplett zu blockieren und zu verunmöglichen empfinde ich als unverhältnismäßig. In Australien gibt es z. B. eine Ausnahme für therapeutische Zwecke.
So hätte man KTW die Möglichkeit eingeräumt diese in eine Therapie einzubetten und auch deren Angebot attraktiver gemacht. Problem ist leider das Beier aus allen Pädophilen vollständig asexuelle Wesen machen will.
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenHier ein wirklich sehr lesenswertes Interview von gestern in der Berliner Zeitung, wo der Beschluss auseinandergenommen wird:
Einlenken können hier glaube ich wirklich nur noch Juristen. Der Beschluss ist einfach viel zu gefährlich, aber der durchschnittliche Bürger kann das vlt. (noch) nicht verstehen.
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenKomme immer noch nicht drauf klar was für eine Legende Herr Offenloch ist. Er ist sogar der einzige Richter am BVerfG ohne irgendein Prof.- oder Dr. Titel.
Werde ihn glaube ich nie vergessen und sein Name ist auch mega. Bester Mann auf allen Ebenen.
-
Gegen das Puppenverbot
Öffentliche DiskussionenWer auch immer mit den Beschwerdeführern in Kontakt ist sollte sie darauf hinweisen das aufgrund der nun internationalen Bedeutung auch ausländische Organisationen interessiert sein sollten. Insb. Pädophile, oder Menschen die genau gegen solch invasive Eingriffe in die Intimssphäre kämpfen:
https://forum.p-punkte.de/topic/294/ngo-in-usa-kämpft-gegen-gedankenverbrechen
Die dort genannte NGO z. B. führt aktuell eine Kampagne gegen solche Gedankenverbrechen.