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    Das Puppen die Würde verletzen und insb. “Objektifizierung” ist ein Argument aus dem modernen Feminismus. Wundert mich daher nicht bei einem so besetzten Senat.

  • simonS
    14 20

    Ich hab mir mal die Quelle für die Aussage bei Rn. 120 angeschaut:

    Auch wenn sich aus den dargelegten Sicherstellungen von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild im Rahmen von wegen Sexualstraftaten gegen Kinder geführten Ermittlungsverfahren zunächst allenfalls eine Korrelation zwischen Puppennutzung und sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern ergibt, war der Gesetzgeber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums nicht daran gehindert, dieser Korrelation zugleich ein Indiz für einen möglichen kausalen Zusammenhang zwischen Puppennutzung einerseits und Sexualstraftaten gegenüber Kindern andererseits zu entnehmen. Neuere Zahlen aus Großbritannien dürften dies unterstreichen; nach Angaben der UK’s National Crime Agency wurde in 75 % der Fälle, in denen die Entdeckung einer kindlichen Sexpuppe zu einer Durchsuchung führte, in der Wohnung des Verdächtigen auch digitale Kinderpornographie gefunden (vgl. Loibl et al, Exploring different national approaches to prohibiting childlike sex dolls, Maastricht Journal of European and Comparative Law <2023>, Vol. 30, Issue 1, S. 63 <71 f.>).

    Interessanterweise schreiben die Autoren noch im selben Absatz:

    However, final conclusions on the existence of a link between childlike sex dolls and other crimes cannot be based on these findings. The data could be distorted due to prosecutorial and investigative decisions that could not be controlled for. […] Convincing (empirical) evidence of a causal link […] is still lacking altogether.

    Aber laut Bundesverfassungsgericht unterstreichen diese Zahlen einen möglichen kausalen Zusammenhang, klar…

    Falls sich übrigens jemand wundert, wie aus dem in der Gesetzesbegründung fast schon beiläufig erklärtem Ziel

    Von der neuen Regelung solle auch ein Signal an die Gesellschaft ausgehen, dass Kinder – seien sie auch nur körperlich nachgebildet – nicht zum Objekt sexueller Handlungsweisen gemacht werden dürften

    durch das Bundesverfassungsgericht dieser “legitime” Gesetzeszweck wurde:

    Der weitere Zweck des § 184l StGB besteht darin, eine – sexualbezogene – Objektifizierung von Kindern und damit zugleich eine schleichende Verharmlosung beziehungsweise Normalisierung sexueller Handlungen an Kindern zu verhindern. Das Verbot soll der Entstehung beziehungsweise Verbreitung einer (vermeintlichen) gesellschaftlichen Akzeptanz der Sexualisierung von Kindern entgegenwirken und Kinder auch auf diesem Weg vor Übergriffen und in ihrer Würde schützen.

    Da hat sich das Bundesverfassungsgericht vermutlich auch bei ebendieser Quelle bedient:

    It is perhaps due to the controversy surrounding the harm principle that some countries felt the need to choose an alternative motive to base their laws on, namely the prevention of sexualization of children or normalization of child sexual abuse. […]

    Nicht umsonst steht bereits im Abstract:

    By juxtaposing and critically assessing the different approaches to prohibiting childlike sex dolls, the article aims to inspire and guide other countries that also contemplate legislative action in this context.

    Eigentlich habe ich mir Hinweise erhofft, ob die 75% auch fiktive Darstellungen umfassen, welche dort scheinbar auch verboten sind, aber die ursprüngliche Aussage der UKNCA konnte ich bisher nicht finden.

  • Das Puppen die Würde verletzen und insb. “Objektifizierung” ist ein Argument aus dem modernen Feminismus. Wundert mich daher nicht bei einem so besetzten Senat.

    RegenbogenfischR
    68 131

    Ich denke nicht, dass das Urteil etwas damit zu tun hat. Einige derer, die das Puppenverbot am stärksten kritisieren, wie Dr. Jenny Lederer und Franziska Mathäus, sind Frauen, während die Petition, die dem Verbot vorausging, von einem Mann initiiert wurde.

    And if my thought-dreams could be seen
    They'd probably put my head in a guillotine

  • Ich hab mir mal die Quelle für die Aussage bei Rn. 120 angeschaut:

    Auch wenn sich aus den dargelegten Sicherstellungen von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild im Rahmen von wegen Sexualstraftaten gegen Kinder geführten Ermittlungsverfahren zunächst allenfalls eine Korrelation zwischen Puppennutzung und sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern ergibt, war der Gesetzgeber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums nicht daran gehindert, dieser Korrelation zugleich ein Indiz für einen möglichen kausalen Zusammenhang zwischen Puppennutzung einerseits und Sexualstraftaten gegenüber Kindern andererseits zu entnehmen. Neuere Zahlen aus Großbritannien dürften dies unterstreichen; nach Angaben der UK’s National Crime Agency wurde in 75 % der Fälle, in denen die Entdeckung einer kindlichen Sexpuppe zu einer Durchsuchung führte, in der Wohnung des Verdächtigen auch digitale Kinderpornographie gefunden (vgl. Loibl et al, Exploring different national approaches to prohibiting childlike sex dolls, Maastricht Journal of European and Comparative Law <2023>, Vol. 30, Issue 1, S. 63 <71 f.>).

    Interessanterweise schreiben die Autoren noch im selben Absatz:

    However, final conclusions on the existence of a link between childlike sex dolls and other crimes cannot be based on these findings. The data could be distorted due to prosecutorial and investigative decisions that could not be controlled for. […] Convincing (empirical) evidence of a causal link […] is still lacking altogether.

    Aber laut Bundesverfassungsgericht unterstreichen diese Zahlen einen möglichen kausalen Zusammenhang, klar…

    Falls sich übrigens jemand wundert, wie aus dem in der Gesetzesbegründung fast schon beiläufig erklärtem Ziel

    Von der neuen Regelung solle auch ein Signal an die Gesellschaft ausgehen, dass Kinder – seien sie auch nur körperlich nachgebildet – nicht zum Objekt sexueller Handlungsweisen gemacht werden dürften

    durch das Bundesverfassungsgericht dieser “legitime” Gesetzeszweck wurde:

    Der weitere Zweck des § 184l StGB besteht darin, eine – sexualbezogene – Objektifizierung von Kindern und damit zugleich eine schleichende Verharmlosung beziehungsweise Normalisierung sexueller Handlungen an Kindern zu verhindern. Das Verbot soll der Entstehung beziehungsweise Verbreitung einer (vermeintlichen) gesellschaftlichen Akzeptanz der Sexualisierung von Kindern entgegenwirken und Kinder auch auf diesem Weg vor Übergriffen und in ihrer Würde schützen.

    Da hat sich das Bundesverfassungsgericht vermutlich auch bei ebendieser Quelle bedient:

    It is perhaps due to the controversy surrounding the harm principle that some countries felt the need to choose an alternative motive to base their laws on, namely the prevention of sexualization of children or normalization of child sexual abuse. […]

    Nicht umsonst steht bereits im Abstract:

    By juxtaposing and critically assessing the different approaches to prohibiting childlike sex dolls, the article aims to inspire and guide other countries that also contemplate legislative action in this context.

    Eigentlich habe ich mir Hinweise erhofft, ob die 75% auch fiktive Darstellungen umfassen, welche dort scheinbar auch verboten sind, aber die ursprüngliche Aussage der UKNCA konnte ich bisher nicht finden.

    Lu ErkerL
    186 93

    Die gibts auch nirgends … die Studie sagt ja selbst das ist nur ne Schätzung. Und ich meine Sirius hatte auch mal die Original Studie für die 75% raus gesucht und das war im Grunde ein “Trust me Bro” …

  • Ich hab mir mal die Quelle für die Aussage bei Rn. 120 angeschaut:

    Auch wenn sich aus den dargelegten Sicherstellungen von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild im Rahmen von wegen Sexualstraftaten gegen Kinder geführten Ermittlungsverfahren zunächst allenfalls eine Korrelation zwischen Puppennutzung und sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern ergibt, war der Gesetzgeber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums nicht daran gehindert, dieser Korrelation zugleich ein Indiz für einen möglichen kausalen Zusammenhang zwischen Puppennutzung einerseits und Sexualstraftaten gegenüber Kindern andererseits zu entnehmen. Neuere Zahlen aus Großbritannien dürften dies unterstreichen; nach Angaben der UK’s National Crime Agency wurde in 75 % der Fälle, in denen die Entdeckung einer kindlichen Sexpuppe zu einer Durchsuchung führte, in der Wohnung des Verdächtigen auch digitale Kinderpornographie gefunden (vgl. Loibl et al, Exploring different national approaches to prohibiting childlike sex dolls, Maastricht Journal of European and Comparative Law <2023>, Vol. 30, Issue 1, S. 63 <71 f.>).

    Interessanterweise schreiben die Autoren noch im selben Absatz:

    However, final conclusions on the existence of a link between childlike sex dolls and other crimes cannot be based on these findings. The data could be distorted due to prosecutorial and investigative decisions that could not be controlled for. […] Convincing (empirical) evidence of a causal link […] is still lacking altogether.

    Aber laut Bundesverfassungsgericht unterstreichen diese Zahlen einen möglichen kausalen Zusammenhang, klar…

    Falls sich übrigens jemand wundert, wie aus dem in der Gesetzesbegründung fast schon beiläufig erklärtem Ziel

    Von der neuen Regelung solle auch ein Signal an die Gesellschaft ausgehen, dass Kinder – seien sie auch nur körperlich nachgebildet – nicht zum Objekt sexueller Handlungsweisen gemacht werden dürften

    durch das Bundesverfassungsgericht dieser “legitime” Gesetzeszweck wurde:

    Der weitere Zweck des § 184l StGB besteht darin, eine – sexualbezogene – Objektifizierung von Kindern und damit zugleich eine schleichende Verharmlosung beziehungsweise Normalisierung sexueller Handlungen an Kindern zu verhindern. Das Verbot soll der Entstehung beziehungsweise Verbreitung einer (vermeintlichen) gesellschaftlichen Akzeptanz der Sexualisierung von Kindern entgegenwirken und Kinder auch auf diesem Weg vor Übergriffen und in ihrer Würde schützen.

    Da hat sich das Bundesverfassungsgericht vermutlich auch bei ebendieser Quelle bedient:

    It is perhaps due to the controversy surrounding the harm principle that some countries felt the need to choose an alternative motive to base their laws on, namely the prevention of sexualization of children or normalization of child sexual abuse. […]

    Nicht umsonst steht bereits im Abstract:

    By juxtaposing and critically assessing the different approaches to prohibiting childlike sex dolls, the article aims to inspire and guide other countries that also contemplate legislative action in this context.

    Eigentlich habe ich mir Hinweise erhofft, ob die 75% auch fiktive Darstellungen umfassen, welche dort scheinbar auch verboten sind, aber die ursprüngliche Aussage der UKNCA konnte ich bisher nicht finden.

    uwuowoU
    67 75

    @simon sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Aber laut Bundesverfassungsgericht unterstreichen diese Zahlen einen möglichen kausalen Zusammenhang, klar…

    Der Vergleich des BVerfG hinkt vorne und hinten. Großbritanien ist eines der wenigen Länder, wo fiktive Inhalte einen ganz eigenen Paragraphen haben und nicht unter realem Material subsummiert werden.

    Das Gericht spricht selber davon das in einigen Rechtsordnungen die Puppen als KiPo gelten und das die EU so eine Einstufung ebenfalls plant. Was genau hat der Fund von "digitaler" KiPo dann bitte für eine Aussagekraft? Man kann die Gefährlichkeit eines opferlosen Materials nicht damit begründen, weil jemand zusätzlich ein anderes opferloses Material verwendet insb. wenn die Puppe selbst als solche gelten kann. Die Erwartungshaltung kann bei so einem Vergleich eben nicht sein jede Ersatzhandlung im Vakuum zu betrachten.

    Es spricht vielmehr FÜR die Puppen, wenn bei bei der überwältigenden Mehrheit eben nur opferloses Material gefunden wurde, was “digitale KiPo” im Kontext der britischen Gesetzegbung suggeriert.

    @simon sagte in Gegen das Puppenverbot

    Eigentlich habe ich mir Hinweise erhofft, ob die 75% auch fiktive Darstellungen umfassen,

    In Großbritanien verwendet man Begriffe wie “digital” nur für fiktives Material, so wie in Deutschland fiktive Inhalte mit “virtueller KiPo” beschrieben werden.

    🧀🐀

  • Die gibts auch nirgends … die Studie sagt ja selbst das ist nur ne Schätzung. Und ich meine Sirius hatte auch mal die Original Studie für die 75% raus gesucht und das war im Grunde ein “Trust me Bro” …

    simonS
    14 20

    @Lu-Erker sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Die gibts auch nirgends … die Studie sagt ja selbst das ist nur ne Schätzung.

    Stimmt, ich hätte die niederländische Volltextfassung lesen müssen statt der englischen Zusammenfassung. Die haben die 75% sogar an mehreren Stellen erwähnt, aber nur an einer, dass es sich um einer Schätzung handelt (“Volgens schattingen van het Britse National Crime Agency […]”). In der späteren Publikation, auf die sich dann das Gericht bezieht, steht dann gar nichts mehr von Schätzung. Ganz toll, wenn sich das höchste Gericht sich auf “Trust me Bro”-Quellen von Autoren beruft, die sich nicht mal selbst richtig zitieren können…

    Edit: Okay, in der englischen Zusammenfassung steht auch an einer von zwei stellen “According to estimates”. Hab bei der Suche nach der Quelle nicht genauer auf den umgebenden Text geachtet ^^

    @Lu-Erker sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Und ich meine Sirius hatte auch mal die Original Studie für die 75% raus gesucht und das war im Grunde ein “Trust me Bro” …

    So würde ich deren Quelle “Interview (schriftelijk), VK, NCA” auch einschätzen…

    @uwuowo sagte in Gegen das Puppenverbot:

    In Großbritanien verwendet man Begriffe wie “digital” nur für fiktives Material

    In diesem Fall hätte es auch die Unterscheidung zu einer Puppe als physisches Material sein können.

  • ?
    0

    Dieser Post hat über 20 tausend Aufrufe lol. Ich schaue hier immer mal vorbei, aber meine zu glauben das der Großteil dieser Aurfrufe nach und kurz vor dem Urteil kamen. Kann die Historie leider nicht sehen.

  • uwuowoU
    67 75

    Der Thread zum Puppenverbot auf Gemeinsam Statt Allein (GSA) hat sogar über 13 Millionen Aufrufe, umso trauriger das man sich dort entschieden hat den Thread zu schließen.

    🧀🐀

  • ?
    0

    Würdet ihr wegen dem Puppenverbot ins Ausland ziehen, oder ist es Euch dann doch nicht sooooo wichtig? Wenn jemand mit gemeinsam mit einer Puppe leben möchte (“normale” Puppen zähle ich heir nicht rein), dann wird es zu unseren Lebzeiten keine andere Wahl geben, oder?

  • Würdet ihr wegen dem Puppenverbot ins Ausland ziehen, oder ist es Euch dann doch nicht sooooo wichtig? Wenn jemand mit gemeinsam mit einer Puppe leben möchte (“normale” Puppen zähle ich heir nicht rein), dann wird es zu unseren Lebzeiten keine andere Wahl geben, oder?

    uwuowoU
    67 75

    Diese Frage ist sehr persönlich und lässt sich nicht pauschal beantworten. Das Puppenverbot wird für ganz Europa kommen. Für viele wird daher selbst eine Auswanderung nichts bringen, da es außerhalb der EU schwierig wird überhaupt eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

    Man müsste beim EU-Puppenverbot aber ggf. erst einmal abwarten, wie es angewendet wird. Das Puppenverbot wird nämlich durch eine Erweiterung der CSAM-Definition kommen und findet dort seinen Einzug unter den Abschnitt der sich aktuell auf “realistische Inhalte” beschränkt. Das EU-Gesetz schreibt keinem EU-Mitgliedsstaat vor klar erkennbare, fiktive Inhalte unter Strafe zu stellen, weshalb z. B. Österreich sich komplett auf wirklichkeitsnahe Inhalte beschränkt. Eine Puppe ist widerum, weil es ein Objekt ist, für jeden als Fiktion erkennbar (ggf. mit Ausnahme von Bildern).

    Die Beschränkung auf “realistische” Puppen wird in der Praxis daher interessant werden insb., weil die EU-Definition von CSAM Personen unter 18 Jahre einschließt, so dass auch das deutsche Puppenverbot auf Puppen mit jugendlichem Erscheinungsbild erweitert werden müsste damit es EU-Konform ist. In den Debatten im Bundestag war auch immer die Rede von “Puppen die wie Kinder und Jugendliche” aussehen, aber man beschränkte es dann doch auf Kinder.

    Nur wegen dieser EU-Directive hatte Deutschland § 184c StGB eingeführt und dieser Zugzwang würde sich jetzt wiederholen und die Betroffenheit enorm steigern. Festzustellen ab wann eine Puppe “jugendlich” bzw. im EU-Kontext ein “Kind” zwischen 14-17 Jahre abbildet ist nochmal deutlich schwerer.

    🧀🐀

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    Der EGMR hat seinen Sitz in Frankreich. Shein Skandal. Die Richter werden zu 100% noch davon beeinflusst sein.

  • Diese Frage ist sehr persönlich und lässt sich nicht pauschal beantworten. Das Puppenverbot wird für ganz Europa kommen. Für viele wird daher selbst eine Auswanderung nichts bringen, da es außerhalb der EU schwierig wird überhaupt eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

    Man müsste beim EU-Puppenverbot aber ggf. erst einmal abwarten, wie es angewendet wird. Das Puppenverbot wird nämlich durch eine Erweiterung der CSAM-Definition kommen und findet dort seinen Einzug unter den Abschnitt der sich aktuell auf “realistische Inhalte” beschränkt. Das EU-Gesetz schreibt keinem EU-Mitgliedsstaat vor klar erkennbare, fiktive Inhalte unter Strafe zu stellen, weshalb z. B. Österreich sich komplett auf wirklichkeitsnahe Inhalte beschränkt. Eine Puppe ist widerum, weil es ein Objekt ist, für jeden als Fiktion erkennbar (ggf. mit Ausnahme von Bildern).

    Die Beschränkung auf “realistische” Puppen wird in der Praxis daher interessant werden insb., weil die EU-Definition von CSAM Personen unter 18 Jahre einschließt, so dass auch das deutsche Puppenverbot auf Puppen mit jugendlichem Erscheinungsbild erweitert werden müsste damit es EU-Konform ist. In den Debatten im Bundestag war auch immer die Rede von “Puppen die wie Kinder und Jugendliche” aussehen, aber man beschränkte es dann doch auf Kinder.

    Nur wegen dieser EU-Directive hatte Deutschland § 184c StGB eingeführt und dieser Zugzwang würde sich jetzt wiederholen und die Betroffenheit enorm steigern. Festzustellen ab wann eine Puppe “jugendlich” bzw. im EU-Kontext ein “Kind” zwischen 14-17 Jahre abbildet ist nochmal deutlich schwerer.

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    Hab deine Kommentare über Taiwan auf KiH gelesen (“UwU”?) und mir wurde vor kurzem auch eine Aufenthaltserlaubnis genehmigt, also ist noch schwebend. Muss innerhalb von 6 Monaten zur
    “Botschaft” in Hamburg und nach der Passkontrolle ist es dann offiziell. Habe noch nie über Taiwan nachgedacht. Ist dann doch recht Unbekannt. Danke das du darauf aufmerksam gemacht hast.
    Vor 1 oder 2 Wochen kam auch eine ARD-Doku über Taiwan raus und ein pot. Kriegsszenario, aber da muss ich sagen das ich das in meinem Alter einfach in Kauf nehme. Die Wahrscheinlichkeit im Auto zu sterben, ist dann doch höher und mich hier mit täglichen Suizidgedanken zu plagen nicht viel besser.

    Ich glaube tatsächlich das dieser Weg für Betroffene, die die Voraussetzungen erfüllen, aktuell der einfachste ist, da der Prozess nicht direkt von Dritten abhängig ist (Arbeitsplatz im Ausland o. Ä.).

  • uwuowoU
    67 75
    BVerfG besteht nicht nur auf Lite­ra­tur­re­cherche

    Sorry aber was ist aus dem Bundesverfassungsgericht geworden? Wasser predigen und Wein trinken? Wenn es um das Zitieren aus einer Literaturrecherche geht, dann kann ich die Kritik von dort nicht mehr ernst nehmen.

    Beschwerdeführer müssen alles bis aufs kleinste Detail inkl. der Rechtswissenschaften beachten und perfekt zitieren und schon der kleinste Fehler führt zum Ausschluss, aber das BVerfG schmettert dann alles mit Beiträgen aus dem Privatfernsehen nieder?

    🧀🐀

  • BVerfG besteht nicht nur auf Lite­ra­tur­re­cherche

    Sorry aber was ist aus dem Bundesverfassungsgericht geworden? Wasser predigen und Wein trinken? Wenn es um das Zitieren aus einer Literaturrecherche geht, dann kann ich die Kritik von dort nicht mehr ernst nehmen.

    Beschwerdeführer müssen alles bis aufs kleinste Detail inkl. der Rechtswissenschaften beachten und perfekt zitieren und schon der kleinste Fehler führt zum Ausschluss, aber das BVerfG schmettert dann alles mit Beiträgen aus dem Privatfernsehen nieder?

    breakyB
    220 293

    Diese Heuchelei des BVerfG ist nicht auszuhalten. Verfassungsbeschwerden müssen also perfekt recherchiert sein, aber das Gericht selbst darf dann eine derart miserable Recherchequalität an den Tag legen, für die einen jeder Professor wahrscheinlich am liebsten krankenhausreif prügeln würde?!

    To those who understand, I extend my hand
    To the doubtful I demand, take me as I am
    Not under your command, I know where I stand
    I won't change to fit your plan, take me as I am

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

  • uwuowoU
    67 75

    Die verlinkte Entscheidung und die dort enthaltene Argumentation ist völlig absurd und reiht sich in die Puppenentscheidung ein. Das BVerfG demontiert durch solche “Elfenbeinturm”-Argumentationen seinen Ruf.

    Zum anderen beanstandet die Kammer – deutlich weitergehend –, der Beschwerdeführer habe sich nicht hinreichend mit “kritischen Stimmen in der Literatur” auseinandergesetzt

    Da sollte der erste Senat mal einen Blick zum zweiten Senat werfen.

    Die Kammer verweist dazu konkret auf zwei Kommentarstellen – darunter eine Kommentierung, deren Auflage erst nach Einreichung der Beschwerde erschienen ist. Der Beschwerdeführer hätte diese zum Zeitpunkt seiner Begründung regelmäßig nicht kennen können.

    Schade nur das die Beschwerdeführer keine Zeitmaschine hatten.

    🧀🐀

  • ?
    0

    Was wurde konkret in der Gegenvorstellung gerügt? Der ganze Beschluss geht davon aus das KTW für ALLE Pädophile gedacht ist, aber soweit ich weiß ist die Therapie nur für Menschen mit einer pädophilen Störung. Wer kein “Leidensdruck” hat, worunter ich Angst/Gefahr übergriffig zu werden zähle, der hat auch keine Störung.

    Unter dieser Premisse ergibt der Beschluss keinen Sinn.

  • ?
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    Ich kriege das Kotzen, wenn ich mich an Aussagen meiner damaligen Lehrerin erinnere das Deutschland “eines der besten Verfassungen und liberalsten Rechtsordnungen” habe. So liberal das Menschen die bloße Masturbation im Privaten verboten wird. So liberal das jung aussehende Erwachsene mit sexuellem Kindesmissbrauch gleichgesetzt werden. Mir wird übel…

  • ?
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    Das Urteil vom Bundesverfassungsgericht wirkt. Jetzt möchte auch England die “Gesetzeslücke” schließen und möchte entsprechende Puppen im Besitz verbieten, denn der private Besitz war bisher dort legal.

    https://metro.co.uk/2026/08/17/legal-buy-this-vile-sex-doll-uk-change-29395225/

  • Das Urteil vom Bundesverfassungsgericht wirkt. Jetzt möchte auch England die “Gesetzeslücke” schließen und möchte entsprechende Puppen im Besitz verbieten, denn der private Besitz war bisher dort legal.

    https://metro.co.uk/2026/08/17/legal-buy-this-vile-sex-doll-uk-change-29395225/

    breakyB
    220 293

    England ist, was moralisierende Verbote zum “Kinderschutz” angeht, noch ein ganzes Stück krasser als Deutschland. Mittlerweile ist dort z. B. auch Pornografie mit fiktiven Inzest- oder Ageplay-Szenarien verboten - und zwar mit dem Argument, dass derartige Inhalte zu Missbrauch führen würden.

    Dass es dabei, und auch bei dem jetzt geplanten Puppenverbot, nicht um Kinderschutz geht, sondern konkret um die Unterdrückung von Pädophilen, wird ja nicht einmal versteckt:

    ‘I personally don’t like the idea of it,’ she says. ‘The notion that you can safely feed a sexual interest in children sits very uneasily with me, so I think these dolls should be banned.

    Übersetzung: “Das muss verboten werden, weil ich das doof und eklig finde!!1!!11!”

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