Der Thread zum Puppenverbot auf Gemeinsam Statt Allein (GSA) hat sogar über 13 Millionen Aufrufe, umso trauriger das man sich dort entschieden hat den Thread zu schließen.
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Würdet ihr wegen dem Puppenverbot ins Ausland ziehen, oder ist es Euch dann doch nicht sooooo wichtig? Wenn jemand mit gemeinsam mit einer Puppe leben möchte (“normale” Puppen zähle ich heir nicht rein), dann wird es zu unseren Lebzeiten keine andere Wahl geben, oder?
U
67 75Diese Frage ist sehr persönlich und lässt sich nicht pauschal beantworten. Das Puppenverbot wird für ganz Europa kommen. Für viele wird daher selbst eine Auswanderung nichts bringen, da es außerhalb der EU schwierig wird überhaupt eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Man müsste beim EU-Puppenverbot aber ggf. erst einmal abwarten, wie es angewendet wird. Das Puppenverbot wird nämlich durch eine Erweiterung der CSAM-Definition kommen und findet dort seinen Einzug unter den Abschnitt der sich aktuell auf “realistische Inhalte” beschränkt. Das EU-Gesetz schreibt keinem EU-Mitgliedsstaat vor klar erkennbare, fiktive Inhalte unter Strafe zu stellen, weshalb z. B. Österreich sich komplett auf wirklichkeitsnahe Inhalte beschränkt. Eine Puppe ist widerum, weil es ein Objekt ist, für jeden als Fiktion erkennbar (ggf. mit Ausnahme von Bildern).
Die Beschränkung auf “realistische” Puppen wird in der Praxis daher interessant werden insb., weil die EU-Definition von CSAM Personen unter 18 Jahre einschließt, so dass auch das deutsche Puppenverbot auf Puppen mit jugendlichem Erscheinungsbild erweitert werden müsste damit es EU-Konform ist. In den Debatten im Bundestag war auch immer die Rede von “Puppen die wie Kinder und Jugendliche” aussehen, aber man beschränkte es dann doch auf Kinder.
Nur wegen dieser EU-Directive hatte Deutschland § 184c StGB eingeführt und dieser Zugzwang würde sich jetzt wiederholen und die Betroffenheit enorm steigern. Festzustellen ab wann eine Puppe “jugendlich” bzw. im EU-Kontext ein “Kind” zwischen 14-17 Jahre abbildet ist nochmal deutlich schwerer.
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Diese Frage ist sehr persönlich und lässt sich nicht pauschal beantworten. Das Puppenverbot wird für ganz Europa kommen. Für viele wird daher selbst eine Auswanderung nichts bringen, da es außerhalb der EU schwierig wird überhaupt eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Man müsste beim EU-Puppenverbot aber ggf. erst einmal abwarten, wie es angewendet wird. Das Puppenverbot wird nämlich durch eine Erweiterung der CSAM-Definition kommen und findet dort seinen Einzug unter den Abschnitt der sich aktuell auf “realistische Inhalte” beschränkt. Das EU-Gesetz schreibt keinem EU-Mitgliedsstaat vor klar erkennbare, fiktive Inhalte unter Strafe zu stellen, weshalb z. B. Österreich sich komplett auf wirklichkeitsnahe Inhalte beschränkt. Eine Puppe ist widerum, weil es ein Objekt ist, für jeden als Fiktion erkennbar (ggf. mit Ausnahme von Bildern).
Die Beschränkung auf “realistische” Puppen wird in der Praxis daher interessant werden insb., weil die EU-Definition von CSAM Personen unter 18 Jahre einschließt, so dass auch das deutsche Puppenverbot auf Puppen mit jugendlichem Erscheinungsbild erweitert werden müsste damit es EU-Konform ist. In den Debatten im Bundestag war auch immer die Rede von “Puppen die wie Kinder und Jugendliche” aussehen, aber man beschränkte es dann doch auf Kinder.
Nur wegen dieser EU-Directive hatte Deutschland § 184c StGB eingeführt und dieser Zugzwang würde sich jetzt wiederholen und die Betroffenheit enorm steigern. Festzustellen ab wann eine Puppe “jugendlich” bzw. im EU-Kontext ein “Kind” zwischen 14-17 Jahre abbildet ist nochmal deutlich schwerer.
?0Hab deine Kommentare über Taiwan auf KiH gelesen (“UwU”?) und mir wurde vor kurzem auch eine Aufenthaltserlaubnis genehmigt, also ist noch schwebend. Muss innerhalb von 6 Monaten zur
“Botschaft” in Hamburg und nach der Passkontrolle ist es dann offiziell. Habe noch nie über Taiwan nachgedacht. Ist dann doch recht Unbekannt. Danke das du darauf aufmerksam gemacht hast.
Vor 1 oder 2 Wochen kam auch eine ARD-Doku über Taiwan raus und ein pot. Kriegsszenario, aber da muss ich sagen das ich das in meinem Alter einfach in Kauf nehme. Die Wahrscheinlichkeit im Auto zu sterben, ist dann doch höher und mich hier mit täglichen Suizidgedanken zu plagen nicht viel besser.Ich glaube tatsächlich das dieser Weg für Betroffene, die die Voraussetzungen erfüllen, aktuell der einfachste ist, da der Prozess nicht direkt von Dritten abhängig ist (Arbeitsplatz im Ausland o. Ä.).
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U
67 75BVerfG besteht nicht nur auf Literaturrecherche
Sorry aber was ist aus dem Bundesverfassungsgericht geworden? Wasser predigen und Wein trinken? Wenn es um das Zitieren aus einer Literaturrecherche geht, dann kann ich die Kritik von dort nicht mehr ernst nehmen.
Beschwerdeführer müssen alles bis aufs kleinste Detail inkl. der Rechtswissenschaften beachten und perfekt zitieren und schon der kleinste Fehler führt zum Ausschluss, aber das BVerfG schmettert dann alles mit Beiträgen aus dem Privatfernsehen nieder?
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BVerfG besteht nicht nur auf Literaturrecherche
Sorry aber was ist aus dem Bundesverfassungsgericht geworden? Wasser predigen und Wein trinken? Wenn es um das Zitieren aus einer Literaturrecherche geht, dann kann ich die Kritik von dort nicht mehr ernst nehmen.
Beschwerdeführer müssen alles bis aufs kleinste Detail inkl. der Rechtswissenschaften beachten und perfekt zitieren und schon der kleinste Fehler führt zum Ausschluss, aber das BVerfG schmettert dann alles mit Beiträgen aus dem Privatfernsehen nieder?
B
220 293Diese Heuchelei des BVerfG ist nicht auszuhalten. Verfassungsbeschwerden müssen also perfekt recherchiert sein, aber das Gericht selbst darf dann eine derart miserable Recherchequalität an den Tag legen, für die einen jeder Professor wahrscheinlich am liebsten krankenhausreif prügeln würde?!
To those who understand, I extend my hand
To the doubtful I demand, take me as I am
Not under your command, I know where I stand
I won't change to fit your plan, take me as I amWer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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U
67 75Die verlinkte Entscheidung und die dort enthaltene Argumentation ist völlig absurd und reiht sich in die Puppenentscheidung ein. Das BVerfG demontiert durch solche “Elfenbeinturm”-Argumentationen seinen Ruf.
Zum anderen beanstandet die Kammer – deutlich weitergehend –, der Beschwerdeführer habe sich nicht hinreichend mit “kritischen Stimmen in der Literatur” auseinandergesetzt
Da sollte der erste Senat mal einen Blick zum zweiten Senat werfen.
Die Kammer verweist dazu konkret auf zwei Kommentarstellen – darunter eine Kommentierung, deren Auflage erst nach Einreichung der Beschwerde erschienen ist. Der Beschwerdeführer hätte diese zum Zeitpunkt seiner Begründung regelmäßig nicht kennen können.
Schade nur das die Beschwerdeführer keine Zeitmaschine hatten.
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Was wurde konkret in der Gegenvorstellung gerügt? Der ganze Beschluss geht davon aus das KTW für ALLE Pädophile gedacht ist, aber soweit ich weiß ist die Therapie nur für Menschen mit einer pädophilen Störung. Wer kein “Leidensdruck” hat, worunter ich Angst/Gefahr übergriffig zu werden zähle, der hat auch keine Störung.
Unter dieser Premisse ergibt der Beschluss keinen Sinn.
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Ich kriege das Kotzen, wenn ich mich an Aussagen meiner damaligen Lehrerin erinnere das Deutschland “eines der besten Verfassungen und liberalsten Rechtsordnungen” habe. So liberal das Menschen die bloße Masturbation im Privaten verboten wird. So liberal das jung aussehende Erwachsene mit sexuellem Kindesmissbrauch gleichgesetzt werden. Mir wird übel…
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Das Urteil vom Bundesverfassungsgericht wirkt. Jetzt möchte auch England die “Gesetzeslücke” schließen und möchte entsprechende Puppen im Besitz verbieten, denn der private Besitz war bisher dort legal.
https://metro.co.uk/2026/08/17/legal-buy-this-vile-sex-doll-uk-change-29395225/
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Das Urteil vom Bundesverfassungsgericht wirkt. Jetzt möchte auch England die “Gesetzeslücke” schließen und möchte entsprechende Puppen im Besitz verbieten, denn der private Besitz war bisher dort legal.
https://metro.co.uk/2026/08/17/legal-buy-this-vile-sex-doll-uk-change-29395225/
B
220 293England ist, was moralisierende Verbote zum “Kinderschutz” angeht, noch ein ganzes Stück krasser als Deutschland. Mittlerweile ist dort z. B. auch Pornografie mit fiktiven Inzest- oder Ageplay-Szenarien verboten - und zwar mit dem Argument, dass derartige Inhalte zu Missbrauch führen würden.
Dass es dabei, und auch bei dem jetzt geplanten Puppenverbot, nicht um Kinderschutz geht, sondern konkret um die Unterdrückung von Pädophilen, wird ja nicht einmal versteckt:
‘I personally don’t like the idea of it,’ she says. ‘The notion that you can safely feed a sexual interest in children sits very uneasily with me, so I think these dolls should be banned.
Übersetzung: “Das muss verboten werden, weil ich das doof und eklig finde!!1!!11!”
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