Hallo zusammen,
habe von einer Person die den Beschwerdeführern nahe steht die Info bekommen das die beiden Betroffenen glücklicherweise Anti-Contact sind. In den Beschwerden soll es also auch keine Pro-Contact-Positionen geben. Das glaube ich, da mir diese Infos von einer Pro-Contact Person übermittelt wurden.
Hätte ein Gedankenexperiment für Euch. Versetzt Euch gerne in die Lage eines Beschwerdeführers und listet Stichpunktartig Eure Gründe, weshalb das Puppenverbot verfassungswidrig ist. Ich denke das wäre durchaus interessant. Ich gehe vor:
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Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot (“kindlich”, tatbestandsmäßige Größe/Form von “Körperteilen”, ab wann ist die Beschaffenheit erfüllt?)
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Unverhältnismäßiger Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung/Intimssphäre (Sämtliche empirische Evidenz geht eher von einem positiven Nutzen aus, milderr Mittel stehen zur Verfügung (bspw. Ausnahmen für medizinsiche Zwecke wie in Australie), Kernbereich wird verletzt und dieser ist absolut geschützt).
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Kunstfreiheit (eine Puppe kann auch künstlerischen Wert haben, da es eines der drei Kunstdefinitionen vom BVerfG erfüllt.)
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Benachteiligung wegen einer Behinderung (Hier ist die pädophile Störung im ICD-11 gemeint.).
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Körperliche Unversertheit (das Verbot führt zu einem Leidensdruck und begünstigt daher aus einer Pädophilie eine pädophile Störung zu machen und das ohne einem erwiesenen gesellschaftlichen Nutzen).
