Ich finde es ohnehin extrem fragwürdig das viele das gar nicht betrachten. Diese Irrationalität sieht man aber auch anderswo z. B. wenn man für Mord und Vergewaltigung die gleiche Strafe fordert (bspw. Todesstrafe in Amerika). Das führt dann dazu das Vergewaltigungsopfer sehr oft ermordert werden, da es für die Täter eben kein Unterschied mehr macht.
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Ich denke der Anlass für diesen Thread waren diese Berichterstattung zu den Chatbots. Netzpolitik.org hat überraschenderweise diesen “Chatbot-Skandal” nicht einmal in deren Tickermeldung aufgenommen, aber dafür das ein Orthopäde für Voyerismus verhaftet wurde. Ich glaube das die Autoren dort immerhin erkennen das es absurd ist…
Sind die nicht auch Teil von GFF?
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Die Regierung plant neue Verschärfungen im Sexualstrafrecht. Unter anderem wird jetzt auch bei § 184c die Verjährung in den Fällen der Herstellung erst dann eintreten, wenn das Opfer das 30. Lebensjahr erreicht hat. Das Problem ist hier das der referenzierte Absatz in § 184b/c das aktuell nur auf “tatsächliche Geschehen” bezieht. Das will man ja aber auch um “wirklichkeitsnah” ergänzen.
Das heißt das ein fiktives KI-generiertes Bild ggf. erst verjährt, wenn das Alter des fiktiven Kindes geschätzt wird und Verjährung erst nach X-Jahren eintritt, obwohl die Person nicht existiert. Zwar fällt unter “wirklichkeitsnah” auch Deepfakes, aber das Gesetz geht hier nur stumpf nach “wenn Absatz 1 Satz 1 Nummer 3” erfüllt ist.
https://kripoz.de/wp-content/uploads/2026/05/RegE_Reform_Menschenhandelsstrafrecht.pdf
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Die Regierung plant neue Verschärfungen im Sexualstrafrecht. Unter anderem wird jetzt auch bei § 184c die Verjährung in den Fällen der Herstellung erst dann eintreten, wenn das Opfer das 30. Lebensjahr erreicht hat. Das Problem ist hier das der referenzierte Absatz in § 184b/c das aktuell nur auf “tatsächliche Geschehen” bezieht. Das will man ja aber auch um “wirklichkeitsnah” ergänzen.
Das heißt das ein fiktives KI-generiertes Bild ggf. erst verjährt, wenn das Alter des fiktiven Kindes geschätzt wird und Verjährung erst nach X-Jahren eintritt, obwohl die Person nicht existiert. Zwar fällt unter “wirklichkeitsnah” auch Deepfakes, aber das Gesetz geht hier nur stumpf nach “wenn Absatz 1 Satz 1 Nummer 3” erfüllt ist.
https://kripoz.de/wp-content/uploads/2026/05/RegE_Reform_Menschenhandelsstrafrecht.pdf
B
212 279Die Existenz von komplett fiktiver wirklichkeitsnaher KP wird mittlerweile gefühlt komplett ignoriert. Wenn es um KI-generierte Inhalte geht, geht es im öffentlichen Diskurs fast immer nur um Deepfakes. Ich vermute, dass das auch hier wieder der Fall ist. Dass die Verschärfung auch rein fiktive Inhalte betreffen, aber in diesem Zusammenhang gar keinen Sinn ergeben würde, wird nicht beachtet.
To those who understand, I extend my hand
To the doubtful I demand, take me as I am
Not under your command, I know where I stand
I won't change to fit your plan, take me as I amWer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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Das passt ja auch in die Theories des OP. Wenn die gleiche Strafe und Verjährung gilt, dann wird Voyerismus nicht abnehmem, sondern wohleher zunehmen.
Es ist wahr das die Pornographiedelikte immer im Kontext realer Opfer diskutiert und verschärft werden. Glaube das hat man mit der zurückgenommenen Verschärfung gut gesehen. Da wurden durch die fehlende Differenzierung auch “wirklichkeitsnahe Inhalte” mit mindestens einem Jahr bestraft. Darunter fallen aber eben auch reine Fiktion UND Erwachsene die für jmd. zu Jung aussehen. Verschärft wurde widerum mit den Argumenten das §184b reales Kinderleid betreffe und man die abgebildeten Kinder stärker schützen müsse.
Selbst für Puppenbilder gab es dann mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe (im Puppengesetz weird even auf 184b verwiesen), also es ist denen schon bewusst, aber es interessiert sie eben nicht. Wobei im gleichen Atemzug dann in der Gesetzesbegründung zu fiktiven Inhaltrn gesagt wurde das kein reales Kind beteiligt sei und daher nicht so streng sein sollte???
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Aja und das die versuchte Vergewaltigung mit 6 Monaten dann weniger hart bestraft wurde zeigte das die ganzen Reformen neuerdings where auf Pädophile als auf Missbrauchstäter zielt.
Es ist heute noch so das die Veröffentlichung und Verbreitung von Anweisungen und Aufforderungen zum Missbrauch von realen Kindern DEUTLICH sanfter bestraft wird als die Mindeststrafe von erkennbar fiktiver KP
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"Sie sind damit aber nicht alleine. Sie werden ein lebenlang pädophil sein“, sagte die Richterin Schick. „Sie dürfen ihre Pädophilie aber nicht ausleben“, erklärte Schick weiter. „Davon sind Sie aber noch meilenweit entfernt und deshalb kam keine Bewährungsstrafe in Betracht.“
Es ging hier um Cybergrooming, aber die Aussage der Richterin wirkt erst dann hart und unmenschlich, wenn man weiß das damit sicherlich auch opferlose Alternativen ohne reale Kinder gemeint sind. Wie soll jemand so eine Aussage verstehen, wenn es bspw. in einem Verfahren zu § 184l StGB geäußert wird? Hätten Chatbots dieses Verhalten abfangen können?
Ich denke es ist leichter Menschen in eine straflose Bahn zu lenken, wenn man Alternativen aufzeigen könnte. Das wäre m. E. hilfreicher.
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M8 7
In der Schweiz wird gerade von einer “Epidemie” gesprochen was den Konsum von KiPo angeht.
Eine Therapheuten hat ebenfalls “Bilder und Comics” gleichgesetzt und sprach davon das Konsumenten ihren Konsum bagatellisieren, weil es ja andere auch tun und es überall verfügbar sei.Ihnen geht es schon lange nicht mehr um irgendwelche Opfer, sondern um die Auslöschung jeglichen Ausdrucks der Pädophilie. Wenn man Missbrauchsabbildungen mit irgendwelchen Comics gleichsetzt und dann von einer “Epidemie” spricht dann braucht man sich nicht wundern.
Es wird auch überhaupt nicht angestrebt zu untersuchen, ob es denn eine Wanderung gibt z. B. steigt der Konsum von Fiktion an und realer Missbrauch sinkt, oder was? Warum sollte das dann schlecht sein, wenn Menschen von echtem Material loslassen? Bei der Drogentherapie ist das widerum ein erstrebenswertes Ziel (Umstieg von harter Droge auf leichte Droge), wobei die eigene Sexualität keine Droge sein kann und auch “Pornosucht” medizinisch nicht existiert - das sind Impulskontrollstörungen die auf jegliches menschliches Verhalten zutreffen kann.
Die Zukunft wird so aussehen:
90% der Fälle sind irgendwelche Comics/KI-Bilder
10% echte BilderAber die Schlussfolgerung bleibt trotzdem: KATASTROPHALE EPIDEMIE. MASSIVER ANSTIEG VON KINDESMISSBRAUCH. KINDER WERDEN MASSENHAFT MISSBRAUCHT.
Welche Kinder?
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I2 2
Hallo zusammen.

Gibt es denn verlässliche Zahlen bzgl. der Einordnung von Missbrauchsabbildungen überhaupt, die obige Thesen untersützen (also das das Netz überwiegend von fiktionaler KiPo überschwemmt wird)?
Ziel: Aufschlüsselung welche Arten von illegaler KiPo konsumiert werden (Beispiel: 25% aller Fälle fiktive KiPo, 20% Posingbilder, usw. - ich weiß, das oft die Abgrenzung schwer ist)
Interesse: Wissen bzgl. ob die “Epidemie” von KiPo hauptsächlich auf einen rasanten Anstieg von fiktionaler KiPo zurückzuführen ist oder es tatsächlich einen Anstieg (in allen Kategorien) gibtAber ja, es kann nicht sein das tatächliches Geschehen den gleichen Strafrahmen hat wie fiktives Geschehen. Gibt es überhaupt Studien ob fiktionale KiPo zu schlimmeren Materialien oder Hands-On Taten führt, weswegen Ermittler/Wissenschaftler das auf diesselbe Ebene stellen wollen?
Ich habe viele Fragen und wenige Antworten. Vielleicht gehört das auch nicht hier in das Thema mit rein, dann können wir das Thema auch auslagern.
Meine These zudem: die Epidemie wird auch zu großen Teilen darauf zurückzuführen sein, dass jetzt viel mehr (automatisiert) gemeldet wird. Wenn vor 10 Jahren 50% weniger Straftaten gemeldet worden sind, kann man jetzt von keiner Epidemie sprechen, weil jetzt im Vergleich zu früher die Taten eher gemeldet werden.
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Nö, eine staatliche Aufschlüsselung gibt es nicht. Es gibt einfach nur eine große Zahl. Die einzigen die da aufschlüsseln ist Jugendschutz.net und der letzte Report von denen hat gezeigt das der meiste Anstieg bei Fiktion war. Anstieg = wie viel wurde von Menschen manuell gemeldet.