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  • Interessant zu sehen, dass das auch unter Juristen sehr unterschiedlich eingeschätzt wird. Dr. Jenny Lederer ist ja z.B. der Ansicht, dass das Verbot verfassungswidrig ist.

    Meiner Meinung nach wäre ein Scheitern der Beschwerden in mehrfacher Hinsicht absolut fatal. Einerseits würde dadurch legitimiert werden, dass Sachen einfach so verboten werden können, weil es der Mehrheit eben nicht passt. Ohne jegliche Evidenz einer Schädlichkeit, bzw. sogar trotz Beweisen in die Gegenrichtung. Es wird immer gerne von “evidenzbasierter Kriminalpolitik” gefaselt - aber wo bleibt die? Ich sehe überall genau das Gegenteil. Und eine Legitimation des Puppenverbots wäre der Nagel in den Sarg der evidenzbasierten Kriminalpolitik.
    Und zweitens würde es wieder genau die Message an Pädophile senden, die auch schon von dem Fall in Lüdenscheid ausgeht: man will uns nur als Straftäter sehen, etwas anderes ist gar nicht gewollt. Und das wird mit Sicherheit auch dazu führen, dass einige womöglich verstärkt zu CSAM greifen, was wieder die Nachfrage nach neuem Material und somit nach tatsächlichen Missbrauchsfällen fördern wird.

    S
    58 43

    Das Problem ist halt das es keine empirische Evidenz gibt. Ja, es gibt ein Paar Studien aber das sind keine glasklaren Fakten. Das kann es in der Psychologie eig. nie geben. Man streitet sich heute noch über Killerspiele und Gewaltdarstellungen, obwohl die weltweit millionenfach konsumiert werden.

    Solange es eine klitzekleine Wahrscheinlichkeit gibt das es im Einzelfall (!) den Missbrauch begünstigen kann dann ist das Gesetz in Ordnung. Der Gesetzgeber hat in so einer Evidenzlage die Deutungshoheit.

    Das BVerfG hat bspw. in Vergangenheit gesagt das die wissenschaftliche Evidenz zwar zeigt das Hands-Off-Täter nicht mit Hands-On-Tätern vergleichbar sind und diese auch eher nicht in Missbrauch übergehen, aber ein Einzelfall wo jemand nach dem Konsum missbrauch begeht kann nie ausgeschlossen werden.

    Zusätzlich dieses Urteil aus 2023 was eig. schon alles sagt:

    Je gewichtiger der zu erwartende Schaden für das Kind oder je weitreichender mit einer Beeinträchtigung des Kindeswohls zu rechnen ist, desto geringere Anforderungen müssen an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden, mit der auf eine drohende oder erfolgte Verletzung geschlossen werden kann, und desto weniger belastbar muss die Tatsachengrundlage sein, von der auf die Gefährdung des Kindeswohl geschlossen wird.

    Schutz vor sexuellem Missbrauch = sehr gewichtiger Schaden, also sehr geringe Anforderungen an die Tatsachengrundlage. Wir haben nur 1-2 Studien. Es kamen gegen Ende 2025 auch gleich 2-3 “Antworten” aus der Wissenschaft die versuchen diese absolut auseinanderzunehmen (in englisch; “Verharmlosung”, “Sex mit einer Puppe ist kein Ausdruck von Freiheit”…, also rein moralische Argumente).

    Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/01/rk20230120_1bvr234522.html

    Es steht und fällt mit der Frage, ob das Verbot beim Besitz einer Puppe den Kernbereich privater Lebensgestaltung tangiert. Da darf nie eingegriffen werden. Aber ich bezweifle das, da eine Puppe als Objekt für Dritte sichtbar ist und daher einen Sozialbezug hat (Produktion, Einfuhr etc.).

    Ich HOFFE das ich mich irre. Eine Niederlage wäre, wie du schon sagst, eine absolute Katastrophe und würde noch mehr Verbote begünstigen und unsere Forderungen deutlich einer Legitimationsgrundlage berauben…

  • takeruT
    39 34

    Sollte das eintreffen das das Verfassungsgericht eine negative Entscheidung fällt muss man eben sehen wie wir damit umgehen. Es bliebe dann ja noch die Klage vor EU-Gerichten. Wobei es ja auch Komplexer ist. Denn das Verfassungsgericht muss nicht nur das Gesetzt für nicht Verfassungkonform ansehen, Sie muss in ihrer Begründung auch dalegen warum und genau hier liegt der Knackpunkt. Es würde es nichts bringen wenn da nur drin stehen würde. Das Gesetzt ist mit der Begründung mit der Verfassung nicht vereinbar. Dann wurde die CDU einfach ein neus Gesetzt mit anderer Begründung machen. Also erstmal abwarten und schauen was die alten Herrn entscheiden.

  • Sollte das eintreffen das das Verfassungsgericht eine negative Entscheidung fällt muss man eben sehen wie wir damit umgehen. Es bliebe dann ja noch die Klage vor EU-Gerichten. Wobei es ja auch Komplexer ist. Denn das Verfassungsgericht muss nicht nur das Gesetzt für nicht Verfassungkonform ansehen, Sie muss in ihrer Begründung auch dalegen warum und genau hier liegt der Knackpunkt. Es würde es nichts bringen wenn da nur drin stehen würde. Das Gesetzt ist mit der Begründung mit der Verfassung nicht vereinbar. Dann wurde die CDU einfach ein neus Gesetzt mit anderer Begründung machen. Also erstmal abwarten und schauen was die alten Herrn entscheiden.

    S
    58 43

    Eine Klage vor der EU würde ich auch sehr schätzen. Wir haben ja gesehen das die Verfassungsbeschwerden bereits dazu geführt haben das sich Menschen juristisch/wissenschaftlich mit den Argumenten auseinandersetzen und diese analysieren (bspw. Jenny Lederer). Eventuell hätte es ohne Beschwerde entweder weniger, oder einen anderen Umgang gegeben.

    Eine Klage vor der EU würde auch noch einmal eine Diskussion entfachen und das Thema in den öffentlichen Raum bringen. Das allein ist es Wert. Menschen die sich nie unprovoziert geäußert hätten haben damit eine Gelegenheit das “heiße Eisen” anzufassen.

  • ?
    0

    Habe mir mal die Qual angetan und nach Nachrichten zu diesen Puppen gesucht und muss jedes mal kotzen, wenn ich lese wie über diese Vorfälle berichtet wird. So viel Aufwand für ein Stück Plastik…

    Mach endlich das diese Invasion in die Intimssphäre aufhört…

  • S
    58 43

    Der Ethikrat hat sich nie zu den Problemen von Pädophilen geäußert. Angesichts der Tatsache das der gesellschaftliche Umgang immer irrationaler wird und die offene Menschenverachtung omnipräsent ist lässt das dann doch an der integrität bzw. den Prinzipien des Ethikrates zweifeln.

    Inzestverbote werden sicherlich auch nicht viele betreffen, so dass eine Funkstille rund um den Umgang mit Anti-Contact Pädophilen für mich sehr Schade ist.

  • klaseK
    49 70
    Dieser Beitrag wurde gelöscht!
  • RubricappulaR Rubricappula hat dieses Thema aufgespalten
  • Der Ethikrat hat sich nie zu den Problemen von Pädophilen geäußert. Angesichts der Tatsache das der gesellschaftliche Umgang immer irrationaler wird und die offene Menschenverachtung omnipräsent ist lässt das dann doch an der integrität bzw. den Prinzipien des Ethikrates zweifeln.

    Inzestverbote werden sicherlich auch nicht viele betreffen, so dass eine Funkstille rund um den Umgang mit Anti-Contact Pädophilen für mich sehr Schade ist.

    SiriusS
    160 251

    @spektralpferd sagte in Inzestverbot:

    Der Ethikrat hat sich nie zu den Problemen von Pädophilen geäußert.

    Ich habe ein Dokument aus dem Jahr 2009 gefunden, in dem Pädophilie zumindest erwähnt wird: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Dokumentationen/DER-Td_Der_steuerbare_Mensch.pdf
    Das ganze Dokument habe ich jetzt nicht gelesen, aber wenn ich den Kontext richtig verstehe befürwortete der Ethikrat den Einsatz von Gehirnscans bei Straftätern um gegen ihren Willen herauszufinden, ob sie pädophil sind, damit die Gesellschaft besser vor diesen besonders gefährlichen Tätern geschützt werden kann. 😕

    In a heart full of dust
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    It surprises and scares
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  • @spektralpferd sagte in Inzestverbot:

    Der Ethikrat hat sich nie zu den Problemen von Pädophilen geäußert.

    Ich habe ein Dokument aus dem Jahr 2009 gefunden, in dem Pädophilie zumindest erwähnt wird: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Dokumentationen/DER-Td_Der_steuerbare_Mensch.pdf
    Das ganze Dokument habe ich jetzt nicht gelesen, aber wenn ich den Kontext richtig verstehe befürwortete der Ethikrat den Einsatz von Gehirnscans bei Straftätern um gegen ihren Willen herauszufinden, ob sie pädophil sind, damit die Gesellschaft besser vor diesen besonders gefährlichen Tätern geschützt werden kann. 😕

    S
    58 43

    An den Hirnscans wird schon seit Ewigkeiten geforscht. Es gab als das hochkam, so in den 2010er Jahren, viele Nachrichten dazu und alle fanden so ein Zwangsouting “ethisch vertretbar”.

    Wenn sich also Leute über bestimmte Maßnahmen/Gesetze beschweren und das als “1984” beschreiben, aber Gleichzeitig so mit einer Minderheit umgehen dann sieht man wie kognitiv verzerrt unsere Existenz betrachtet wird. Die Ausgrenzung und Verfolgung von Menschen basierend auf angeborenen, unveränderlichen Merkmalen ist Kernmerkmal des Faschismus.

    Das Puppenverbot ist für mich eine Vorstufe, da es explizit an Pädophile gerichtet ist. In Verbindung mit verpflichtenden Hirnscans können nicht-Pädophile dann ggf. mit einem Freispruch aufgrund eines Verbotsirrtums, oder mit einer Einstellung rechnen.

  • ?
    0

    Halli Hallo,

    habe mal die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts persönlich um eine Auskunft gebeten und folgende Rückmeldung erhalten:

    Sehr geehrter Herr,

    zu Ihrer Anfrage vom 7. Februar 2026 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen. Das Verfahren befindet sich in Bearbeitung. Mit einer Entscheidung ist voraussichtlich im Laufe dieses Jahres zu rechnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Am Anfang eines Jahres zwar nicht sehr Aussagekräftig, aber mir sind keine Fälle bekannt, wo ein eim Vorjahr geplante Entscheidung mehr als ein Jahr danach liegen blieb. Hoffentlich gibt das den ein oder anderen Hoffnung.

    Viel Erfolg und alles Gute 🙂

  • An den Hirnscans wird schon seit Ewigkeiten geforscht. Es gab als das hochkam, so in den 2010er Jahren, viele Nachrichten dazu und alle fanden so ein Zwangsouting “ethisch vertretbar”.

    Wenn sich also Leute über bestimmte Maßnahmen/Gesetze beschweren und das als “1984” beschreiben, aber Gleichzeitig so mit einer Minderheit umgehen dann sieht man wie kognitiv verzerrt unsere Existenz betrachtet wird. Die Ausgrenzung und Verfolgung von Menschen basierend auf angeborenen, unveränderlichen Merkmalen ist Kernmerkmal des Faschismus.

    Das Puppenverbot ist für mich eine Vorstufe, da es explizit an Pädophile gerichtet ist. In Verbindung mit verpflichtenden Hirnscans können nicht-Pädophile dann ggf. mit einem Freispruch aufgrund eines Verbotsirrtums, oder mit einer Einstellung rechnen.

    C
    68 48

    Generell bin ich sehr für Studien die endlich erklären können was mit uns los ist. Vielleicht würde das auch dem Stigma entgegenwirken.
    Aber wie so vieles bergen Methoden die Pädophilie zuverlässig diagnostizieren können auch ein entsprechendes Missbrauchsrisiko.
    Umso wichtiger dass wir nicht müde werden die Wahrheit zu verkünden: Egal was ihr über unsere Neigung denkt, pädophil zu sein bedeutet nicht eine Gefahr für Kinder zu sein.
    Denn eigentlich ist es doch nur diese Gleichsetzung die uns zur meistgehassten Gruppe macht.

  • SiriusS
    160 251

    Ich muss zugeben, ich habe Angst vor der Entscheidung des BVerG. Mich hat damals schon die triumphierende Erklärung der CDU, dass man sich endlich auf ein Verbot dieser „Eintrittspforte in die widerliche Welt des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ geeinigt habe, ziemlich fertig gemacht. Die Verfassungsbeschwerden haben mir zumindest etwas darüber hinweg geholfen. Solange die Beschwerden noch offen sind, besteht zumindest die Hoffnung, dass das Unrecht korrigiert wird und sich am Ende alles doch noch zum Guten wendet.

    Für wahrscheinlich halte ich ein positives Urteil aus den hier schon genannten Gründen allerdings nicht. Und je näher ein Urteil rückt, desto konkreter wird auch die Option eines negativen Urteils und des endgültigen Zerbrechens aller vagen Hoffnungen, dass uns das BVerG den Rücken gegen Stigmatisierung und Kriminalisierung stärkt (gut, der Gang zum EuGH wäre noch möglich, aber wer weiß ob die Beschwerdeführer dazu bereit und in der Lage wären). Es wäre das finale Zeichen, dass wir schutzlos dem Populismus der Massen ausgeliefert sind, und jede noch so invasive, unsinnige und verletzende Maßnahme gegen uns mit einem vagen Verweis auf einen vermeintlichen Kinderschutz gerechtfertigt und umgesetzt werden kann.

    Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich mit einem negativen Urteil umgehen sollen würde. Wie kann man noch in einer Gesellschaft leben, die nur Verachtung, Abscheu und Hass für uns übrig hat, uns unsere Grundrechte regelmäßig aufgrund angeblicher Konflikte mit dem „Kinderschutz“ verwehrt, und in der in der Zukunft nur weitere Schikanen zu erwarten sind, denen wir schutz- und hilflos ausgeliefert sind? Eigentlich bin ich froh, dass noch kein Urteil in der Sache gefallen ist und es zumindest noch grundsätzlich die Möglichkeit gibt, dass wir uns diese Fragen gar nicht stellen brauchen, weil das BVerG zumindest dem Gesetzgeber klare Grenzen setzt.

    In a heart full of dust
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  • Ich muss zugeben, ich habe Angst vor der Entscheidung des BVerG. Mich hat damals schon die triumphierende Erklärung der CDU, dass man sich endlich auf ein Verbot dieser „Eintrittspforte in die widerliche Welt des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ geeinigt habe, ziemlich fertig gemacht. Die Verfassungsbeschwerden haben mir zumindest etwas darüber hinweg geholfen. Solange die Beschwerden noch offen sind, besteht zumindest die Hoffnung, dass das Unrecht korrigiert wird und sich am Ende alles doch noch zum Guten wendet.

    Für wahrscheinlich halte ich ein positives Urteil aus den hier schon genannten Gründen allerdings nicht. Und je näher ein Urteil rückt, desto konkreter wird auch die Option eines negativen Urteils und des endgültigen Zerbrechens aller vagen Hoffnungen, dass uns das BVerG den Rücken gegen Stigmatisierung und Kriminalisierung stärkt (gut, der Gang zum EuGH wäre noch möglich, aber wer weiß ob die Beschwerdeführer dazu bereit und in der Lage wären). Es wäre das finale Zeichen, dass wir schutzlos dem Populismus der Massen ausgeliefert sind, und jede noch so invasive, unsinnige und verletzende Maßnahme gegen uns mit einem vagen Verweis auf einen vermeintlichen Kinderschutz gerechtfertigt und umgesetzt werden kann.

    Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich mit einem negativen Urteil umgehen sollen würde. Wie kann man noch in einer Gesellschaft leben, die nur Verachtung, Abscheu und Hass für uns übrig hat, uns unsere Grundrechte regelmäßig aufgrund angeblicher Konflikte mit dem „Kinderschutz“ verwehrt, und in der in der Zukunft nur weitere Schikanen zu erwarten sind, denen wir schutz- und hilflos ausgeliefert sind? Eigentlich bin ich froh, dass noch kein Urteil in der Sache gefallen ist und es zumindest noch grundsätzlich die Möglichkeit gibt, dass wir uns diese Fragen gar nicht stellen brauchen, weil das BVerG zumindest dem Gesetzgeber klare Grenzen setzt.

    S
    58 43

    Deine Angst teile ich und sie ist auch berechtigt. Ein negatives Urteil wäre ein Gütesiegel für alle politischen Kräfte das ihre Schikane und Verachtung verfassungskonform ist. Weitere Einschränkungen können überzeugend mit Verweis auf dieses Urteil begründet, oder die Existenzberechtigung von Anliegen wie sie auf WsaM zu finden sind zerschmettert werden.

    Sollte es zu einem negativen Urteil kommen dann werde ich noch am selben Tag kündigen und wenige Monate später Europa verlassen. Vorbereitet ist das alles über die Jahre schon. In so einem Klima könnte ich nicht mehr mit gesunden Gedanken leben.

  • breakyB
    111 124

    Ich mache mir auch ziemliche Sorgen und bin leider auch nicht wirklich optimistisch. Ich hoffe natürlich auf ein positives Urteil, aber erwarten tue ich es nicht wirklich…

    Ein negatives Urteil wäre zwar ein heftiger Rückschlag, aber wir sollten uns im Bereich der Anti-Stigma-Arbeit nicht davon ausbremsen lassen! Das Puppenverbot ist m.E. eines von vielen Symptomen des Stigmas. Die Verbindung von Pädophilie und Missbrauch hat dafür gesorgt, dass der politische Auftrag zum Kinderschutz als Auftrag für eine “Anti-Pädophilen-Politik” gedeutet wird. Alles, was Pädophile irgendwie anziehend finden könnten, wird nach und nach verboten, egal wie harmlos es tatsächlich ist…
    Aber erste Studien haben ja bereits gezeigt, dass genau diese Politik fatal ist:

    Participants reported increased engagement in problematic behaviors, such as revisiting images depicting child sexual abuse, and lamented the lack of opportunities to express their sexuality legally. From the perspective of those directly affected, the ban on child sex dolls has a detrimental impact on their lives and increases the risk of sexualized violence against children.

    Ich gehe stark davon aus, dass ein negatives Urteil des BVerfG diesen Effekt nochmal deutlich verstärken würde.

    Und genau diese Zusammenhänge müssen wir meiner Meinung nach dann noch viel stärker betonen! Ich bin auch der Ansicht, dass es - zumindest vorerst - gar nicht zwingend unser Ziel sein muss, die Themen Pädophilie und Kinderschutz voneinander zu entkoppeln, sondern vielmehr darauf hinzuwirken, die bisher in der Gesellschaft und Politik wahrgenommene Verbindung zwischen den beiden Themen umzudrehen. Der Gesellschaft muss klar werden, dass Entstigmatiserung von Pädophilie eben nicht “Verharmlosung” ist und negative Auswirkungen auf den Kinderschutz hätte, sondern dass Entstigmatisierung von Pädophilie Hand in Hand mit Kinderschutz geht. Die Fakten sind ganz klar auf unserer Seite, und es sollte ein wichtiges Ziel sein, diese Fakten bekannter zu machen.

    To those who understand, I extend my hand
    To the doubtful I demand, take me as I am
    Not under your command, I know where I stand
    I won't change to fit your plan, take me as I am

  • ?
    0

    Ich schließe nicht aus das eine positive Entscheidung ignoriert, oder umgegangen wird. Man wird zumindest initial sehr kritisch draufblicken

    Die laufenden Verfahren werden ja aktuell auch wirklich überhaupt nicht respektiert. Obwohl das Gesetz ggf. verfassungswidrig ist und aktiv vor dem BVerfG verhandelt wird gibt und gab es zu dem Thema keine Mäßigung. Sie wurden jahrelang nicht einmal von Mainstream-Medien erwähnt selbst wenn der Shein-Skandal stattfand.

    Keiner scheint daran zu glauben und das macht einen auch nieder.

  • Lu ErkerL
    106 38

    Ein Positives Urteil sehe ich auch nicht als Wahrscheinlich. Was man aber auch nicht ignorieren sollte ist das Potenzial eines zwar Positiven, aber am ende Irrelevanten Urteils. Z.B. ja der Private Besitz einer Puppe ist durch die Verfassung geschützt. Jedoch Ist bei bekannt werden eine Puppe illegal und auf der Erwerb, import, und die Herstellung ist illegal. Womit wir in eine Situation ähnlich des Kanabisverbotes kommen.

    Technisch erlaubt faktisch Verboten. Auch das wäre fatal weil es klar machen würde das wir zwar Rechte haben aber unsere Rechte faktisch nur eine Fußnote sind. Und wenn es ein “positives” Urteil geben wird denke ich wird es so aussehen. Ein Urteil das Philosophisch zwar relevant ist und uns recht gibt. Faktisch jedoch nichts ändert.

  • Ein Positives Urteil sehe ich auch nicht als Wahrscheinlich. Was man aber auch nicht ignorieren sollte ist das Potenzial eines zwar Positiven, aber am ende Irrelevanten Urteils. Z.B. ja der Private Besitz einer Puppe ist durch die Verfassung geschützt. Jedoch Ist bei bekannt werden eine Puppe illegal und auf der Erwerb, import, und die Herstellung ist illegal. Womit wir in eine Situation ähnlich des Kanabisverbotes kommen.

    Technisch erlaubt faktisch Verboten. Auch das wäre fatal weil es klar machen würde das wir zwar Rechte haben aber unsere Rechte faktisch nur eine Fußnote sind. Und wenn es ein “positives” Urteil geben wird denke ich wird es so aussehen. Ein Urteil das Philosophisch zwar relevant ist und uns recht gibt. Faktisch jedoch nichts ändert.

    S
    58 43

    Wobei Cannabis eine Droge ist und der Konsum von Substanzen kein Grundbedürfnis eines Menschen (Schlaf, Nahrung, Sexualität).

    Ganz ehrlich ist das schon sehr erschlagend wenn alle von keinem Erfolg ausgehen. Ich würde die aktuelle Regierung und ihre Autorität gar nicht mehr ernst nehmen können. “Guilty until proven innocent” ist halt nicht meine Vorstellung von einer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Es ist keine Freiheit, wenn wir im Käfig anfangen und unsere Harmlosigkeit beweisen müssen. Normalerweise würde man erwarten das es genau anders herum ist.

    Ein Verhalten zu bestrafen, ohne irgendeine empirische Evidenz, und inkl. den Wahrheitsfindungsprozess durch ein absolutes und ausnahmsloses Verbot zu verunmöglichen ist absurd.

  • Wobei Cannabis eine Droge ist und der Konsum von Substanzen kein Grundbedürfnis eines Menschen (Schlaf, Nahrung, Sexualität).

    Ganz ehrlich ist das schon sehr erschlagend wenn alle von keinem Erfolg ausgehen. Ich würde die aktuelle Regierung und ihre Autorität gar nicht mehr ernst nehmen können. “Guilty until proven innocent” ist halt nicht meine Vorstellung von einer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Es ist keine Freiheit, wenn wir im Käfig anfangen und unsere Harmlosigkeit beweisen müssen. Normalerweise würde man erwarten das es genau anders herum ist.

    Ein Verhalten zu bestrafen, ohne irgendeine empirische Evidenz, und inkl. den Wahrheitsfindungsprozess durch ein absolutes und ausnahmsloses Verbot zu verunmöglichen ist absurd.

    Lu ErkerL
    106 38

    Rechtlich gilt halt das Gericht darf sich nur einmischen wenn es ein Grundrecht in Signifikanter nicht mehr Rechtfertigbare weise einschränkt. Gesetze werden ja vom Parlament nicht vom Gericht gemacht (Gewaltenteilung und so). Das ist erst mal auch gut so weil wenn das Gericht die Gesetze machen würde hätten wir ne Oligarchie keine Demokratie. Dann würden Gesetze in einer kleinen Kammer von Mächtigen gemacht statt das man über diese Abstimmt.

    Unser Problem ist halt einfach das wir in der Politik keine Fürsprecher haben.

  • Rechtlich gilt halt das Gericht darf sich nur einmischen wenn es ein Grundrecht in Signifikanter nicht mehr Rechtfertigbare weise einschränkt. Gesetze werden ja vom Parlament nicht vom Gericht gemacht (Gewaltenteilung und so). Das ist erst mal auch gut so weil wenn das Gericht die Gesetze machen würde hätten wir ne Oligarchie keine Demokratie. Dann würden Gesetze in einer kleinen Kammer von Mächtigen gemacht statt das man über diese Abstimmt.

    Unser Problem ist halt einfach das wir in der Politik keine Fürsprecher haben.

    S
    58 43

    Ja, aber es muss doch eine Grenze geben. Wenn die Verfassung erlaubt die Sexualität eines Menschen de facto auszuradieren dann weiß ich auch nicht mehr. Es gibt halt Pädophile und das muss die Welt einfach akzeptieren und nicht auch opferlose Erscheinungsformen kriminalisieren mit dem Grund “Sexualisierung”.

    Ja, sorry aber so nehmen wir sie halt wahr. Solange kein reales Kind betroffen ist sollte es niemanden interessieren. Die Menschen müssen sich klar machen das ein Kampf gegen bloße Fantasien aussichtslos ist. Das Problem ist das man sich nicht in unsere Lage versetzt. Menschen mit heteronormativen Sexualitäten nehmen sich das Recht meine Neigung pauschal als Gefahr abzustempeln. Das ist nichts anderes als menschenverachtend.

    Obwohl ca. 80% des Missbrauchs durch nicht-Pädophile verübt wird ist permanent der Fokus auf uns. Trotzdem werden wir schlimmer betrachtet, weil man das Risiko bei uns an den Fantasien festmacht und diese sind täglich vorhanden anders als irgendein “Ausnahmezustand”. Viele leben mit erheblichen Risikofaktoren, die mit dem Stigma einhergehen und sind trotzdem die Minderheit der Täter. Ich bin mir sicher man kann den Anteil pädophiler Täter noch weiter runterdrücken, wenn man uns nicht für die bloße Existenz den Tod, oder ein Ausradieren der Neigung, wünscht. Das gilt auch für andere Minderheiten.

    Der Hauptverursacher für mich ist die mehrfach widerlegte Annahme das Fantasien gefährlich sind. Solange diese Position so bestehen bleibt können auch 99% des Missbrauchs durch Ersatzhandlungstäter stattfinden und alle würden auf uns gucken.

  • S
    58 43

    Das BVerfG scheint wohl wirklich sehr ängstlich zu sein und der Regierung einfach blind zu vertrauen. Hier ein Kommentar zu einer heute veröffentlichten Entscheidung zu einer andereren Sache des zweiten Senats, wo auch der Berichterstatter “unserer” Beschwerde mitgewirkt hat. Es wirkt immer hoffnungsloser…

    Die 2. Kammer des Zweiten BVerfG-Senats dagegen zeigt hier kein Problembewusstsein. Da heißt es etwa, das deutsche Rüstungskontrollrecht “berücksichtigt etwaige Risiken für den Schutz der Menschenrechte und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts angemessen”. Heißt also: Weil das Gesetz Grenzen definiert, werden die Regierung und ihre Behörden sie schon einhalten. Wenn das zuträfe, könnte man auch die Finanz- und Sozialgerichte abschaffen.

    Es zerstört seine eigene Rechtsprechung innerhalb weniger Monate wieder…:

    Anstatt diese nun zur Anwendung zu bringen, hat die 2. Kammer desselben Senats die Konstruktion direkt in der Bedeutungslosigkeit versenkt.

    https://www.lto.de/recht/meinung/m/bverfg-2bvr162625-waffenlieferungen-israel-verbandsklage-kommentar