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  • Lu ErkerL
    106 38

    Ein Positives Urteil sehe ich auch nicht als Wahrscheinlich. Was man aber auch nicht ignorieren sollte ist das Potenzial eines zwar Positiven, aber am ende Irrelevanten Urteils. Z.B. ja der Private Besitz einer Puppe ist durch die Verfassung geschützt. Jedoch Ist bei bekannt werden eine Puppe illegal und auf der Erwerb, import, und die Herstellung ist illegal. Womit wir in eine Situation ähnlich des Kanabisverbotes kommen.

    Technisch erlaubt faktisch Verboten. Auch das wäre fatal weil es klar machen würde das wir zwar Rechte haben aber unsere Rechte faktisch nur eine Fußnote sind. Und wenn es ein “positives” Urteil geben wird denke ich wird es so aussehen. Ein Urteil das Philosophisch zwar relevant ist und uns recht gibt. Faktisch jedoch nichts ändert.

  • Ein Positives Urteil sehe ich auch nicht als Wahrscheinlich. Was man aber auch nicht ignorieren sollte ist das Potenzial eines zwar Positiven, aber am ende Irrelevanten Urteils. Z.B. ja der Private Besitz einer Puppe ist durch die Verfassung geschützt. Jedoch Ist bei bekannt werden eine Puppe illegal und auf der Erwerb, import, und die Herstellung ist illegal. Womit wir in eine Situation ähnlich des Kanabisverbotes kommen.

    Technisch erlaubt faktisch Verboten. Auch das wäre fatal weil es klar machen würde das wir zwar Rechte haben aber unsere Rechte faktisch nur eine Fußnote sind. Und wenn es ein “positives” Urteil geben wird denke ich wird es so aussehen. Ein Urteil das Philosophisch zwar relevant ist und uns recht gibt. Faktisch jedoch nichts ändert.

    S
    58 43

    Wobei Cannabis eine Droge ist und der Konsum von Substanzen kein Grundbedürfnis eines Menschen (Schlaf, Nahrung, Sexualität).

    Ganz ehrlich ist das schon sehr erschlagend wenn alle von keinem Erfolg ausgehen. Ich würde die aktuelle Regierung und ihre Autorität gar nicht mehr ernst nehmen können. “Guilty until proven innocent” ist halt nicht meine Vorstellung von einer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Es ist keine Freiheit, wenn wir im Käfig anfangen und unsere Harmlosigkeit beweisen müssen. Normalerweise würde man erwarten das es genau anders herum ist.

    Ein Verhalten zu bestrafen, ohne irgendeine empirische Evidenz, und inkl. den Wahrheitsfindungsprozess durch ein absolutes und ausnahmsloses Verbot zu verunmöglichen ist absurd.

  • Wobei Cannabis eine Droge ist und der Konsum von Substanzen kein Grundbedürfnis eines Menschen (Schlaf, Nahrung, Sexualität).

    Ganz ehrlich ist das schon sehr erschlagend wenn alle von keinem Erfolg ausgehen. Ich würde die aktuelle Regierung und ihre Autorität gar nicht mehr ernst nehmen können. “Guilty until proven innocent” ist halt nicht meine Vorstellung von einer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Es ist keine Freiheit, wenn wir im Käfig anfangen und unsere Harmlosigkeit beweisen müssen. Normalerweise würde man erwarten das es genau anders herum ist.

    Ein Verhalten zu bestrafen, ohne irgendeine empirische Evidenz, und inkl. den Wahrheitsfindungsprozess durch ein absolutes und ausnahmsloses Verbot zu verunmöglichen ist absurd.

    Lu ErkerL
    106 38

    Rechtlich gilt halt das Gericht darf sich nur einmischen wenn es ein Grundrecht in Signifikanter nicht mehr Rechtfertigbare weise einschränkt. Gesetze werden ja vom Parlament nicht vom Gericht gemacht (Gewaltenteilung und so). Das ist erst mal auch gut so weil wenn das Gericht die Gesetze machen würde hätten wir ne Oligarchie keine Demokratie. Dann würden Gesetze in einer kleinen Kammer von Mächtigen gemacht statt das man über diese Abstimmt.

    Unser Problem ist halt einfach das wir in der Politik keine Fürsprecher haben.

  • Rechtlich gilt halt das Gericht darf sich nur einmischen wenn es ein Grundrecht in Signifikanter nicht mehr Rechtfertigbare weise einschränkt. Gesetze werden ja vom Parlament nicht vom Gericht gemacht (Gewaltenteilung und so). Das ist erst mal auch gut so weil wenn das Gericht die Gesetze machen würde hätten wir ne Oligarchie keine Demokratie. Dann würden Gesetze in einer kleinen Kammer von Mächtigen gemacht statt das man über diese Abstimmt.

    Unser Problem ist halt einfach das wir in der Politik keine Fürsprecher haben.

    S
    58 43

    Ja, aber es muss doch eine Grenze geben. Wenn die Verfassung erlaubt die Sexualität eines Menschen de facto auszuradieren dann weiß ich auch nicht mehr. Es gibt halt Pädophile und das muss die Welt einfach akzeptieren und nicht auch opferlose Erscheinungsformen kriminalisieren mit dem Grund “Sexualisierung”.

    Ja, sorry aber so nehmen wir sie halt wahr. Solange kein reales Kind betroffen ist sollte es niemanden interessieren. Die Menschen müssen sich klar machen das ein Kampf gegen bloße Fantasien aussichtslos ist. Das Problem ist das man sich nicht in unsere Lage versetzt. Menschen mit heteronormativen Sexualitäten nehmen sich das Recht meine Neigung pauschal als Gefahr abzustempeln. Das ist nichts anderes als menschenverachtend.

    Obwohl ca. 80% des Missbrauchs durch nicht-Pädophile verübt wird ist permanent der Fokus auf uns. Trotzdem werden wir schlimmer betrachtet, weil man das Risiko bei uns an den Fantasien festmacht und diese sind täglich vorhanden anders als irgendein “Ausnahmezustand”. Viele leben mit erheblichen Risikofaktoren, die mit dem Stigma einhergehen und sind trotzdem die Minderheit der Täter. Ich bin mir sicher man kann den Anteil pädophiler Täter noch weiter runterdrücken, wenn man uns nicht für die bloße Existenz den Tod, oder ein Ausradieren der Neigung, wünscht. Das gilt auch für andere Minderheiten.

    Der Hauptverursacher für mich ist die mehrfach widerlegte Annahme das Fantasien gefährlich sind. Solange diese Position so bestehen bleibt können auch 99% des Missbrauchs durch Ersatzhandlungstäter stattfinden und alle würden auf uns gucken.

  • S
    58 43

    Das BVerfG scheint wohl wirklich sehr ängstlich zu sein und der Regierung einfach blind zu vertrauen. Hier ein Kommentar zu einer heute veröffentlichten Entscheidung zu einer andereren Sache des zweiten Senats, wo auch der Berichterstatter “unserer” Beschwerde mitgewirkt hat. Es wirkt immer hoffnungsloser…

    Die 2. Kammer des Zweiten BVerfG-Senats dagegen zeigt hier kein Problembewusstsein. Da heißt es etwa, das deutsche Rüstungskontrollrecht “berücksichtigt etwaige Risiken für den Schutz der Menschenrechte und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts angemessen”. Heißt also: Weil das Gesetz Grenzen definiert, werden die Regierung und ihre Behörden sie schon einhalten. Wenn das zuträfe, könnte man auch die Finanz- und Sozialgerichte abschaffen.

    Es zerstört seine eigene Rechtsprechung innerhalb weniger Monate wieder…:

    Anstatt diese nun zur Anwendung zu bringen, hat die 2. Kammer desselben Senats die Konstruktion direkt in der Bedeutungslosigkeit versenkt.

    https://www.lto.de/recht/meinung/m/bverfg-2bvr162625-waffenlieferungen-israel-verbandsklage-kommentar