@Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:
Sollten Sie irgendwann das Gespräch suchen wollen – nicht über Rechtspolitik, sondern über Ihre persönliche Situation –, steht Ihnen unser Angebot offen.
Übersetzung: sei ruhig und geh endlich in Therapie
Okay, aber im Ernst: was ist denn die politische Haltung von KTW zu dem Puppenverbot, wenn sie mit der des Gesetzgebers nicht übereinstimmt? Ist das Verbot „kritisierbar“ oder nicht? Irgendwie werde ich aus dem Antworten nicht schlau: er beschwert sich, dass ihm unterstellt wird die Haltung des Gesetzgebers zu teilen, distanziert sich aber auch nicht klar davon.
Dabei habe ich ihm das noch nicht einmal unterstellt, wenn man die Passage mal genauer liest, sondern lediglich dargestellt, wie es im Buch ist: dass dieser eine grammatikalisch fragwürdige Satz als Begründung für das Puppenverbot in einer langen Tabelle neben anderen Straftatsbeständen aufgelistet ist. Weiter steht zu dem Puppenverbot nichts im Buch. Ganz grundsätzlich wird die Gesetzgebung in Deutschland aber einseitig gelobt, so heißt es dazu „Die deutsche Gesetzgebung zu sexuellem Kindesmissbrauch ist im internationalen Vergleich umfassend und differenziert.“
@Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:
Dies ist weder unser Ziel noch unsere Haltung.
Jain. Fantasien werden uns grundsätzlich zugestanden, an einer Stelle dazu heißt es:
Wichtig: Masturbation zu sexuellen Fantasien mit Kindern wird nicht als dissexuelles Verhalten betrachtet!
Gleichzeitig werden Medikamente, die Fantasien reduzieren sollen wiederholt und einseitig positiv beworben, es ist die Rede von „andere Personen gefährdenden sexuellen Fantasien“, es soll auf die „mögliche Stärkung einer vorhandenen sexuellen Ansprechbarkeit für Erwachsene“ hingearbeitet werden, und bestimmte Fantasien mit Kindern (insbesondere inzestuöse Fantasien) gelten immer wieder als „gewichtiger Risikofaktor“ für sexuellen Missbrauch. Als wirklich gut oder wenigstens neutral werden Fantasien zu Kindern also auch nicht befunden.
