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P-Punkte Forum
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  • In der Taz wird das Urteil auch kritisiert, aber man nehme es den Richtern nicht übel, weil “selbst das prestige Pädophilenpräventionsprojekt Kein Täter Werden” die Puppen verboten sehen möchte.
    Das stimmt so gar nicht, denn KTW besteht nicht nur aus Beier. Meine Fresse wie ich diesen Mann verachte.

    nixdaN
    167 115

    Beide gelesen. Mit erwartbaren Kommentaren unter ersterem, inkl. Befürwortung von Moralrecht. 👻 Klar, “gesundes” Volksempfinden hat ja noch nie geschadet.🙄 Gut, daß ich nicht mehr auf taz angemeldet bin.🤢

    https://taz.de/Verbot-von-Kindersexpuppen/!6193185/

    https://taz.de/Kinderschutz/!6193082/

    Wußte noch gar nicht, daß Verfassungsrichter Offenloch von der FDP vorgeschlagen wurde. Gut gemacht & danke FDP. 👍

  • Beide gelesen. Mit erwartbaren Kommentaren unter ersterem, inkl. Befürwortung von Moralrecht. 👻 Klar, “gesundes” Volksempfinden hat ja noch nie geschadet.🙄 Gut, daß ich nicht mehr auf taz angemeldet bin.🤢

    https://taz.de/Verbot-von-Kindersexpuppen/!6193185/

    https://taz.de/Kinderschutz/!6193082/

    Wußte noch gar nicht, daß Verfassungsrichter Offenloch von der FDP vorgeschlagen wurde. Gut gemacht & danke FDP. 👍

    uwuowoU
    46 48

    @nixda sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Wußte noch gar nicht, daß Verfassungsrichter Offenloch von der FDP vorgeschlagen wurde. Gut gemacht & danke FDP. 👍

    Es fällt liberalen schwer Moralgesetzgebung zu akzeptieren, da sie eher nach Prinzipien geleitet sind. Da braucht man dann nicht groß argumentieren, oder eine Diffamierung zu fürchten, denn man macht es “aus Prinzip”. Das Prinzip war hier z. B. der Kernbereich. Herr Offenloch ist ein echter Liberaler, aber die aktuelle FDP ist es nicht.

    Die FDP hat das zum Ende hin verloren und wurde eher ideologisch, so dass sie kein Alleinstellungsmerkmal mehr hatten.

    🧀🐀

  • Aus der Entscheidung:

    “Der Bereich der Sexualität gehört indes nicht zwangsläufig und in jedem Fall zu diesem Kernbereich. Zum Kernbereich gehört zwar grundsätzlich die Freiheit, die eigenen Ausdrucksformen der Sexualität für sich zu behalten und sie in einem dem staatlichen Zugriff entzogenen Freiraum zu erleben. Nicht jede sexuelle Betätigung trägt jedoch intime Züge, die durch den Kernbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geschützt sind. Geht mit sexueller Betätigung ein Übergriff in die sexuelle Selbstbestimmung oder die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person einher, unterfällt sie nicht dem absolut geschützten Kernbereich”

    ok und warum fallen wir da jetzt nicht drunter? (Also das ist der Gesammte Absatz zu dem Absolut geschützten Bereich) Etwas Inhaltsschwach wenn ihr mich fragt …

    corneliusC
    63 66

    Das entbehrt jeder Grundlage und ist eigentlich fast schon ein schlechter Scherz. Mal wird behauptet, das Masturbationsverhalten von Pädophilen würde vom Staat nicht berührt, mal wird es zu einem öffentlichen Anliegen gemacht, wo es den Staat doch etwas anzugehen habe, bar jeder Logik. Man erkennt bei der Urteilsbegründung ganz deutlich, dass es den Richter*innen nur darum ging, das Gesetz mit Biegen und Brechen bestehen zu lassen und die argumentativen Winkelzüge, die in dem Urteil vorgebracht wurden, sind schon wirklich abenteuerlich.

    Auffällig ist auch, dass die Urteilsbegründung fast identisch mit der Gesetzesbegründung der Regierung ist. Somit macht sich das Bundesverfassungsgericht zum Erfüllungsgehilfen der Regierung, eigentlich eine totale Bankrotterklärung des Rechtsstaat. Mein Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat, der in den letzten Jahren sowieso schon stark gesunken ist, hat einen neuen Tiefpunkt erreicht.

    Ich glaube auch gar nicht, dass die Richterinnen selbst an die Argumentation geglaubt haben, die sie da vorgebracht haben. Denn jemand mit ein Fünkchen Verstand wird erkennen, dass die Argumentation völlig wirr und widersprüchlich ist. Und ein Tor für willkürliche Einschränkungen der Privatsphäre der Bürgerinnen ist.

    Somit lässt sich an dieser Entscheidung zweierlei feststellen:

    1. Das Bundeverfassungsgericht entscheidet nicht nach Sach- und Forschungslage, sondern nur nach Gefühl und missachtet dabei elementare Grundrechte.

    2. Das Bundeverfassungsgericht ist politisch befangen und scheut nicht davor zurück, Gesetzesbegründungen fast wortgleich in ein Urteil zu übernehmen.

  • J
    2 8

    Im Moment bin ich völlig ratlos, welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Ich fühle mich so ohnmächtig. Ich kann im realen Leben mit niemandem darüber reden. So kann ich auch niemanden auf die Absurdität der Entwicklung der Sexualmoral in Deutschland und der mit ihr zusammenhängenden gesellschaftlichen Entwicklungen in Justiz, Politik und Wissenschaft hinweisen. Ich kann nicht im Privaten mit meinen Mitmenschen über mich tief berührende Themen sprechen, geschweigedenn zu gesellschaftlichen Debatten beitragen. Alles, was ich kann, ist hier in einem anonymen Forum einen kurzen Text zu schreiben, den vielleicht - wenn es gut läuft - 20 oder 30 Menschen lesen. In mir machen sich Wut und Verzweiflung breit. Wohin soll ich die nur richten? Momentan geht es gegen mich selbst. Es kocht dieser ekelhafte Mix hoch, aus “ich kann nicht mehr”, “ich will nicht mehr”, “ich hasse meine Mitmenschen” ohne einen Ausweg, eine Kanalisationsmöglichkeit für die negativen Gefühle zu sehen.

    Wie geht es Euch? Habt ihr ähnliche Gefühle? Wie geht ihr damit um?

  • uwuowoU
    46 48

    Hier eine sehr offene und direkte Bewertung von Fr. Mathäus (Sie gab mir die Erlaubnis, die Nachricht zu teilen):

    vielen Dank für Ihre Nachricht und danke auch für Ihren Mut. Mir tut dieses ungerechte Urteil unglaublich leid und mich macht es aber auch tatsächlich sehr wütend.
    Die Ignoranz der Politik und vor allem der Gesellschaft ist das eine, aber das Bundesverfassungsgericht, das ist eine ganz andere Nummer. Das die sich so auf die Moralschiene stürzen finde ich wirklich erschreckend. Ich habe bis zum Schluss gehofft, dass das Gesetz gekippt wird, auch wenn ich irgendwo befürchtet habe, dass es auch anders sein könnte. Aber damit habe ich definitiv nicht gerechnet. Eine derartige Verachtung von dieser Seite finde ich unfassbar.

    Ich selbst kenne niemanden, der fiktophil ist, aber ich habe immer mal wieder darüber gelesen und auch in meiner Masterarbeit und in anderen Arbeiten sind mir Menschen, die fiktophil sind, begegnet. Und im Rahmen meiner Masterarbeit gab es auch den Wunsch, hierzu mehr zu forschen.
    Die meisten Menschen, die ich kenne, die Puppenkinder hatten und haben wollen, würden diese nicht als Ersatz, sondern als Familie sehen. Und wenn jemand ein Kind missbrauchen möchte, dann tut er das. Dafür benötigt niemand eine Puppe.
    Unabhängig davon sind die meisten Menschen die Kinder sexuell missbrauchen und auch Kinderpornografie konsumieren, gar nicht pädophil, was das Bundesverfassungsgericht leider auch gänzlich ignoriert hat.
    Die Auffassung, dass nicht einmal die Masturbation erlaubt sein sollte, finde ich auch nicht nur unverschämt, sondern absolut diskriminierend und menschenverachtend. Da habe ich mich schon gefragt, ob man pädophile Menschen nicht gleich * will. Denn so hört es sich an. Welche Fantasien auch immer Menschen haben, das sind erstmal Fantasien und was immer sich jemand vorstellt und wozu auch immer ein Mensch masturbiert, das geht niemanden was an. (Da ich auch mit Tätern arbeite, also Menschen, die bereits eine Grenze überschritten haben, ist das mit den Fantasien manchmal nicht ganz so wie bei dem Rest der Welt und kann auch ein gewisses Risiko bergen. Aber dabei ist es in der Arbeit egel ob diese Person pädophil ist oder nicht, dabei geht es eher um deliktbegünstigende Fantasien, die aber genauso ein Vergewaltiger haben kann. Das vielleicht als Mini-Einwand).

    Ich kann Ihre Sorge wegen der AfD zwar verstehen, aber glauben Sie mir, da wird es hoffentlich Menschen geben, die eine Stimme haben, ohne dass sie Angst haben müssen, und die werden dann hoffentlich für andere Menschen eintreten. Zumindest weiß ich, dass ich meine Stimme erhebe. Ehrlich gesagt hat das Urteil des Bundesverfassungsgericht mich so schockiert, dass es mir reicht und ich nicht mehr nur “im Kleinen” Partei ergreifen will. Ich weiß noch nicht wie genau, aber ich möchte mich definitiv in diesem Bereich positionieren und engagieren. Meine Masterarbeit ist fertig und ich habe sie gestern abgegeben. Im August besprechen wir dann, wo und was wir in einem Paper veröffentlichen werden. Aber unabhängig davon möchte und werde ich dieses Thema weiterverfolgen. Da bin ich gerade am Überlegen und Ideen sammeln und ich werde mich auch wo immer ich kann, sehr klar öffentlich positionieren, nämlich für legale Ersatzmaterialiein wie Puppen (auch wenn Puppen für Sie kein Ersatz sind), wodurch kein Kind zu Schaden kommt. Ich habe auch keine Universität oder öffentliche Gelder, die mich einschränken oder wo ich mich vorsichtig ausdrücken muss, das ist mir alles relativ egal. 🙂
    Aber wie gesagt, über welche Wege das gehen kann, da bin ich mir noch nicht sicher. Ich werde auch nochmal Kollegen kontaktieren, die in dem Bereich der Forschung tätig sind. Ursprünglich wollte ich meine Masterarbeit nämlich über Puppenkinder schreiben, aber aufgrund der Sorge, dass die Stichprobe zu klein sein könnte, wurde das Thema für die Masterarbeit verworfen. Aber möglicherweise kann ich das anderweitig wieder aufgreifen.

    Vielleicht haben Sie ja auch Ideen, was Menschen wie ich tun können, um Ihnen eine Stimme zu geben.

    Danke und herzliche Grüße
    Franziska Mathäus

    🧀🐀

  • Im Moment bin ich völlig ratlos, welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Ich fühle mich so ohnmächtig. Ich kann im realen Leben mit niemandem darüber reden. So kann ich auch niemanden auf die Absurdität der Entwicklung der Sexualmoral in Deutschland und der mit ihr zusammenhängenden gesellschaftlichen Entwicklungen in Justiz, Politik und Wissenschaft hinweisen. Ich kann nicht im Privaten mit meinen Mitmenschen über mich tief berührende Themen sprechen, geschweigedenn zu gesellschaftlichen Debatten beitragen. Alles, was ich kann, ist hier in einem anonymen Forum einen kurzen Text zu schreiben, den vielleicht - wenn es gut läuft - 20 oder 30 Menschen lesen. In mir machen sich Wut und Verzweiflung breit. Wohin soll ich die nur richten? Momentan geht es gegen mich selbst. Es kocht dieser ekelhafte Mix hoch, aus “ich kann nicht mehr”, “ich will nicht mehr”, “ich hasse meine Mitmenschen” ohne einen Ausweg, eine Kanalisationsmöglichkeit für die negativen Gefühle zu sehen.

    Wie geht es Euch? Habt ihr ähnliche Gefühle? Wie geht ihr damit um?

    uwuowoU
    46 48

    @juno sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Wie geht es Euch? Habt ihr ähnliche Gefühle? Wie geht ihr damit um?

    Mir gibt die Möglichkeit auszuwandern noch die nötige Kraft zum Leben. Wenn ich wüsste das ich hier gefangen wäre, dann hätte ich mir ganz klar das Leben genommen.

    🧀🐀

  • uwuowoU
    46 48

    Wer auch immer mit den Beschwerdeführern in Kontakt ist sollte sie darauf hinweisen das aufgrund der nun internationalen Bedeutung auch ausländische Organisationen interessiert sein sollten. Insb. Pädophile, oder Menschen die genau gegen solch invasive Eingriffe in die Intimssphäre kämpfen:

    https://forum.p-punkte.de/topic/294/ngo-in-usa-kämpft-gegen-gedankenverbrechen

    Die dort genannte NGO z. B. führt aktuell eine Kampagne gegen solche Gedankenverbrechen.

    🧀🐀

  • ?
    0

    Das ist deren Webseite:
    https://drawingthelineprinciples.org/

    Was mich wundert ist das die größte LGBT-Organisation Asiens diese Bewegung unterstützt. Man stellt sich sowas mal in Deutschland vor.

  • Im Moment bin ich völlig ratlos, welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Ich fühle mich so ohnmächtig. Ich kann im realen Leben mit niemandem darüber reden. So kann ich auch niemanden auf die Absurdität der Entwicklung der Sexualmoral in Deutschland und der mit ihr zusammenhängenden gesellschaftlichen Entwicklungen in Justiz, Politik und Wissenschaft hinweisen. Ich kann nicht im Privaten mit meinen Mitmenschen über mich tief berührende Themen sprechen, geschweigedenn zu gesellschaftlichen Debatten beitragen. Alles, was ich kann, ist hier in einem anonymen Forum einen kurzen Text zu schreiben, den vielleicht - wenn es gut läuft - 20 oder 30 Menschen lesen. In mir machen sich Wut und Verzweiflung breit. Wohin soll ich die nur richten? Momentan geht es gegen mich selbst. Es kocht dieser ekelhafte Mix hoch, aus “ich kann nicht mehr”, “ich will nicht mehr”, “ich hasse meine Mitmenschen” ohne einen Ausweg, eine Kanalisationsmöglichkeit für die negativen Gefühle zu sehen.

    Wie geht es Euch? Habt ihr ähnliche Gefühle? Wie geht ihr damit um?

    nixdaN
    167 115

    @juno sagte in Gegen das Puppenverbot:

    “Es kocht dieser ekelhafte Mix hoch, aus “ich kann nicht mehr”, “ich will nicht mehr”, “ich hasse meine Mitmenschen” ohne einen Ausweg, eine Kanalisationsmöglichkeit für die negativen Gefühle zu sehen.”

    Kenne ich auch seehr gut (und meistens völlig unabhängig von Pädophilie-Themen).

    Ist jetzt auf mich als Bordi gemünzt, betrifft bei mir also situationsunangemessen starke und situationsunangemessen langanhaltende Gefühle. Oft hilft mir dann äußere Achtsamkeit (fünf Sinne) und innere Achtsamkeit (Gedanken, Gefühle, Körperreaktionen), also all dies bewußt wahrzunehmen und zu beschreiben - ohne jedoch zu bewerten. Braucht etwas Übung, aber dann bekommt man eine gewisse innere Distanz zum Gefühl. Man kann sich auch dem Gefühl genau entgegengesetzt verhalten (Mundwinkel nach oben, über ein schönes Thema diskutieren, nen lustigen Film anschauen o. ä.). Akut hilft auch `ne kalte Dusche, oder vergleichbare Körperreize (sehr scharfes Essen etc.)

    Darüberhinaus gönne ich es auch anderen Menschen nicht mehr, mich ihretwegen schlecht zu fühlen.🙂

    Einfach mal ausprobieren, vlt. bringts ja dem ein oder anderen was.

  • ?
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    “Dresdner Hausmeister wegen BDSM mit seiner Frau verurteilt”.

    Ist ja jetzt alles möglich. Denn BDSM kann die Hemmschwelle für reale sexuelle Übergriffe senken, indem Lust mit Gewalt verknüpft wird.

  • ?
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    Müsste man jetzt nicht auch Menschen bestrafen, die “Ageplay” machen? Weil das ist ja auch eine “Missbrauchssimulation”? Also das Urteil ist ja jetzt wirklich nicht schön für Menschen die auf “Con-Non-Con” stehen. Also konsensuale Rollenspiele von nicht konsensualen Fantasien.

  • ?
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    Eine gleiche Entwicklung gibt es in England bereits. Dort ist BDSM tatsächlich illegal:

    However, increasingly, UK law ignores that line, in both real-life BDSM and now in pornographic depictions of it. The amendment marks a worrying extension of state authority over private fantasy.
    https://www.lawgazette.co.uk/practice-points/state-authority-over-private-fantasy/5123882.article

    Die Entscheidung ist tatsächlich extrem gefährlich.

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    Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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    Ein Punkt, der im Urteil nicht besprochen wurde:

    Was ist die Begründung dafür, dass Zeichnungen zu besitzen legal ist, während Puppen zu besitzen eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre bedeutet?

    Der Text der Verfassungsbeschwerde ist soweit ich weiß nicht öffentlich. Mich würde interessieren, ob die Verfassungsbeschwerde diesen Punkt erwähnt hat oder was die Gründe waren, nicht nach diesen verschiedenen rechtlichen Maßstäben für Zeichnungen und Puppen zu fragen.

    Insbesondere wurde die Verbreitung von Zeichnungen in kleinen Gruppen nicht unter Strafe gestellt, weil der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass solche Zeichnungen ein geringes Risiko dafür haben, dass Konsumierende dadurch zu Begehung von Straftaten motiviert werden. Deshalb wurde auch die Verbreitung von Zeichnungen innerhalb kleiner Gruppen nicht verboten.

    Das Verfassungsgericht kann natürlich sagen, dass es dem Gesetzgeber freisteht, ohne ersichtlichen Grund diese total verschiedenen Gesetzte für Zeichnungen (und Texte) vs. Puppen zu erlassen, aber es wäre schön gewesen, wenn es durch die Verfassungsbeschwerde gezwungen worden wäre, auf darauf einzugehen.

    Zeichnungen und Texte können zudem auf sehr einfachen Weg online verbreitet werden, vor allem da in vielen Ländern diese legal sind. Das heißt, wenn angeblich laut Verfassungsgericht “Objektifizierung” und “Normalisierung” ein berechtigter Grund für ein Verbot sei, dann müssten Zeichnungen als noch viel gefährlicher eingestuft werden als Puppen, welche schließlich nicht einfach durch ctrl + c kopiert und verbreitet werden können, sondern viel Zeit und Geld für die Herstellung benötigen.

    Oder anders gesagt, wenn Zeichnungen auf vielen sozialen Medien einfach zugänglich sind, da diese sozialen Medien im Ausland sind, wo solche Zeichnungen legal sind, dann sind im Vergleich dazu Puppen nichts weiter als ein Tropfen im Ozean. Diesen Tropfen zu verbieten mit der Begründung, dass die Gefahr besteht nass zu werden, erscheint etwas lächerlich.

    Außerdem hätte ich gerne gesehen, was das Verfassungsgericht zu einer seiner frühreren Entscheidungen, der Mützenbacher-Entscheidun von 1990 sagt. Dort wurde explizit ein Roman mit Kapiteln, in welchen Kinderprostitution vorkommt als legal erklärt. Das Urteil stellte fest, dass Werke sowohl Kunst als auch Pornographie sein können und dass Kunstfreiheit für solche Werke gilt (solange jedenfalls wie keine echten Kinder teil des Werkes sind). Das Urteil damals berief sich auf frühere Entscheidungen, in denen Kunst sehr weit definiert wurde. Wichtig ist nicht, dass ein Werk mit viel Sorgfalt oder Talent hergestellt wurde, sondern dass die Form des Werkes künstlerisch ist, d.h. Text auf Papier oder Farbe auf Leinwand erfüllt diese Voraussetzungen, egal was auch der Text oder die Farbe darstellt. Puppen sollten demenstprechend höchstwahrscheinlich auch als Kunst aufgefasst werden.

  • Ein Punkt, der im Urteil nicht besprochen wurde:

    Was ist die Begründung dafür, dass Zeichnungen zu besitzen legal ist, während Puppen zu besitzen eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre bedeutet?

    Der Text der Verfassungsbeschwerde ist soweit ich weiß nicht öffentlich. Mich würde interessieren, ob die Verfassungsbeschwerde diesen Punkt erwähnt hat oder was die Gründe waren, nicht nach diesen verschiedenen rechtlichen Maßstäben für Zeichnungen und Puppen zu fragen.

    Insbesondere wurde die Verbreitung von Zeichnungen in kleinen Gruppen nicht unter Strafe gestellt, weil der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass solche Zeichnungen ein geringes Risiko dafür haben, dass Konsumierende dadurch zu Begehung von Straftaten motiviert werden. Deshalb wurde auch die Verbreitung von Zeichnungen innerhalb kleiner Gruppen nicht verboten.

    Das Verfassungsgericht kann natürlich sagen, dass es dem Gesetzgeber freisteht, ohne ersichtlichen Grund diese total verschiedenen Gesetzte für Zeichnungen (und Texte) vs. Puppen zu erlassen, aber es wäre schön gewesen, wenn es durch die Verfassungsbeschwerde gezwungen worden wäre, auf darauf einzugehen.

    Zeichnungen und Texte können zudem auf sehr einfachen Weg online verbreitet werden, vor allem da in vielen Ländern diese legal sind. Das heißt, wenn angeblich laut Verfassungsgericht “Objektifizierung” und “Normalisierung” ein berechtigter Grund für ein Verbot sei, dann müssten Zeichnungen als noch viel gefährlicher eingestuft werden als Puppen, welche schließlich nicht einfach durch ctrl + c kopiert und verbreitet werden können, sondern viel Zeit und Geld für die Herstellung benötigen.

    Oder anders gesagt, wenn Zeichnungen auf vielen sozialen Medien einfach zugänglich sind, da diese sozialen Medien im Ausland sind, wo solche Zeichnungen legal sind, dann sind im Vergleich dazu Puppen nichts weiter als ein Tropfen im Ozean. Diesen Tropfen zu verbieten mit der Begründung, dass die Gefahr besteht nass zu werden, erscheint etwas lächerlich.

    Außerdem hätte ich gerne gesehen, was das Verfassungsgericht zu einer seiner frühreren Entscheidungen, der Mützenbacher-Entscheidun von 1990 sagt. Dort wurde explizit ein Roman mit Kapiteln, in welchen Kinderprostitution vorkommt als legal erklärt. Das Urteil stellte fest, dass Werke sowohl Kunst als auch Pornographie sein können und dass Kunstfreiheit für solche Werke gilt (solange jedenfalls wie keine echten Kinder teil des Werkes sind). Das Urteil damals berief sich auf frühere Entscheidungen, in denen Kunst sehr weit definiert wurde. Wichtig ist nicht, dass ein Werk mit viel Sorgfalt oder Talent hergestellt wurde, sondern dass die Form des Werkes künstlerisch ist, d.h. Text auf Papier oder Farbe auf Leinwand erfüllt diese Voraussetzungen, egal was auch der Text oder die Farbe darstellt. Puppen sollten demenstprechend höchstwahrscheinlich auch als Kunst aufgefasst werden.

    nixdaN
    167 115

    Vlt. weil man mit Zeichnungen üblicherweise keinen Geschlechtsverkehr hat. Da fällt schonmal das “Einüben” weg.

  • Hier eine sehr offene und direkte Bewertung von Fr. Mathäus (Sie gab mir die Erlaubnis, die Nachricht zu teilen):

    vielen Dank für Ihre Nachricht und danke auch für Ihren Mut. Mir tut dieses ungerechte Urteil unglaublich leid und mich macht es aber auch tatsächlich sehr wütend.
    Die Ignoranz der Politik und vor allem der Gesellschaft ist das eine, aber das Bundesverfassungsgericht, das ist eine ganz andere Nummer. Das die sich so auf die Moralschiene stürzen finde ich wirklich erschreckend. Ich habe bis zum Schluss gehofft, dass das Gesetz gekippt wird, auch wenn ich irgendwo befürchtet habe, dass es auch anders sein könnte. Aber damit habe ich definitiv nicht gerechnet. Eine derartige Verachtung von dieser Seite finde ich unfassbar.

    Ich selbst kenne niemanden, der fiktophil ist, aber ich habe immer mal wieder darüber gelesen und auch in meiner Masterarbeit und in anderen Arbeiten sind mir Menschen, die fiktophil sind, begegnet. Und im Rahmen meiner Masterarbeit gab es auch den Wunsch, hierzu mehr zu forschen.
    Die meisten Menschen, die ich kenne, die Puppenkinder hatten und haben wollen, würden diese nicht als Ersatz, sondern als Familie sehen. Und wenn jemand ein Kind missbrauchen möchte, dann tut er das. Dafür benötigt niemand eine Puppe.
    Unabhängig davon sind die meisten Menschen die Kinder sexuell missbrauchen und auch Kinderpornografie konsumieren, gar nicht pädophil, was das Bundesverfassungsgericht leider auch gänzlich ignoriert hat.
    Die Auffassung, dass nicht einmal die Masturbation erlaubt sein sollte, finde ich auch nicht nur unverschämt, sondern absolut diskriminierend und menschenverachtend. Da habe ich mich schon gefragt, ob man pädophile Menschen nicht gleich * will. Denn so hört es sich an. Welche Fantasien auch immer Menschen haben, das sind erstmal Fantasien und was immer sich jemand vorstellt und wozu auch immer ein Mensch masturbiert, das geht niemanden was an. (Da ich auch mit Tätern arbeite, also Menschen, die bereits eine Grenze überschritten haben, ist das mit den Fantasien manchmal nicht ganz so wie bei dem Rest der Welt und kann auch ein gewisses Risiko bergen. Aber dabei ist es in der Arbeit egel ob diese Person pädophil ist oder nicht, dabei geht es eher um deliktbegünstigende Fantasien, die aber genauso ein Vergewaltiger haben kann. Das vielleicht als Mini-Einwand).

    Ich kann Ihre Sorge wegen der AfD zwar verstehen, aber glauben Sie mir, da wird es hoffentlich Menschen geben, die eine Stimme haben, ohne dass sie Angst haben müssen, und die werden dann hoffentlich für andere Menschen eintreten. Zumindest weiß ich, dass ich meine Stimme erhebe. Ehrlich gesagt hat das Urteil des Bundesverfassungsgericht mich so schockiert, dass es mir reicht und ich nicht mehr nur “im Kleinen” Partei ergreifen will. Ich weiß noch nicht wie genau, aber ich möchte mich definitiv in diesem Bereich positionieren und engagieren. Meine Masterarbeit ist fertig und ich habe sie gestern abgegeben. Im August besprechen wir dann, wo und was wir in einem Paper veröffentlichen werden. Aber unabhängig davon möchte und werde ich dieses Thema weiterverfolgen. Da bin ich gerade am Überlegen und Ideen sammeln und ich werde mich auch wo immer ich kann, sehr klar öffentlich positionieren, nämlich für legale Ersatzmaterialiein wie Puppen (auch wenn Puppen für Sie kein Ersatz sind), wodurch kein Kind zu Schaden kommt. Ich habe auch keine Universität oder öffentliche Gelder, die mich einschränken oder wo ich mich vorsichtig ausdrücken muss, das ist mir alles relativ egal. 🙂
    Aber wie gesagt, über welche Wege das gehen kann, da bin ich mir noch nicht sicher. Ich werde auch nochmal Kollegen kontaktieren, die in dem Bereich der Forschung tätig sind. Ursprünglich wollte ich meine Masterarbeit nämlich über Puppenkinder schreiben, aber aufgrund der Sorge, dass die Stichprobe zu klein sein könnte, wurde das Thema für die Masterarbeit verworfen. Aber möglicherweise kann ich das anderweitig wieder aufgreifen.

    Vielleicht haben Sie ja auch Ideen, was Menschen wie ich tun können, um Ihnen eine Stimme zu geben.

    Danke und herzliche Grüße
    Franziska Mathäus

    corneliusC
    63 66

    Danke für dieses offene Statement von Frau Mathäus. Es freut mich sehr, dass nicht alle Therapeut*innen in den Chor der Gefährlichkeit der Präferenz und der Ablehnung von jeglichen Ersatzmaterialien, der im wesentlichen von Herrn Prof. Beier geführt wird, einstimmen. Leider sind Leute wie Frau Mathäus nicht an den Schalthebeln der Macht bzw. fungieren nicht als Experten der Politik in diesen Fragen, so dass das Ergebnis der Vorurteile gegenüber Pädophilen eindeutig dieses Urteil ist.

    Diese Urteil ist kein Zufall und eindeutig der herrschenden gesellschaftlichen Stimmung gegenüber Pädophilen, die von einem nicht geringen Teil von KTW, von Kinderschutzvereinen, von eine überwältigenden Mehrheit der Anhänger und Mitglieder der Parteien in Deutschland (Union, SPD, Grüne, FDP und Linke) und sogar von Pädos, die ihre eigene Präferenz verachten, geprägt wird. Demnach ist nur ein Pädo ein guter Pädo, der auf jegliche Alternativen, auch legaler Alternativen, zum Leben seiner Sexualität verzichtet und sich ständige Gefahr sieht. Pädos, die Verantwortung zeigen und Ersatzmaterialien gerne nutzen wollen, werden als gefährlich und versteckte Pro-C-Leute bezeichnet und zur Minderung dieser Gefahr braucht es dann ein Puppenverbot. Da werden dann alle juristischen Winkelzüge bemüht, die jenseits von Logik sind, nur damit dieses Gesetz bestehen bleibt.

    Den einzigen Lichtblick sehe ich in Stellungsnahmen gegen dieses Verbot wie der von Frau Mathäus, vom Bundesverfassungsrichter Offenloch, vom ehemaligen Richter des Bundesgerichtshof, Thomas Fischer und von anderen Juristen. Und langsam dämmert es vielen Menschen in Deutschland, dass das Bundesverfassungsgericht mit diesem Urteil einen Schritt zu weit gegangen ist und ein unbeschränktes Tor für das Hineinregieren des Gesetzgebers in das Schlafzimmer geöffnet hat. Die Menschen in Deutschland mögen zwar vorurteilsbehaftet sein, aber sie sind nicht blöd und lassen sich nicht vom Gesetzgeber bestimmen, in welcher Form Masturbation in Ordnung ist und in welcher nicht. Bisher mussten nur Pädos sich in dieser Weise vom Staat schikanieren lassen, aber wenn es einmal Teleios mit ihrem Sexualverhalten trifft, dann gibt es sicherlich kein Halten mehr, den Staat in die Schranken zu weisen, damit dieser endlich aufhört, das Liebesleben seiner Bürger zu kontrollieren.

  • Danke für dieses offene Statement von Frau Mathäus. Es freut mich sehr, dass nicht alle Therapeut*innen in den Chor der Gefährlichkeit der Präferenz und der Ablehnung von jeglichen Ersatzmaterialien, der im wesentlichen von Herrn Prof. Beier geführt wird, einstimmen. Leider sind Leute wie Frau Mathäus nicht an den Schalthebeln der Macht bzw. fungieren nicht als Experten der Politik in diesen Fragen, so dass das Ergebnis der Vorurteile gegenüber Pädophilen eindeutig dieses Urteil ist.

    Diese Urteil ist kein Zufall und eindeutig der herrschenden gesellschaftlichen Stimmung gegenüber Pädophilen, die von einem nicht geringen Teil von KTW, von Kinderschutzvereinen, von eine überwältigenden Mehrheit der Anhänger und Mitglieder der Parteien in Deutschland (Union, SPD, Grüne, FDP und Linke) und sogar von Pädos, die ihre eigene Präferenz verachten, geprägt wird. Demnach ist nur ein Pädo ein guter Pädo, der auf jegliche Alternativen, auch legaler Alternativen, zum Leben seiner Sexualität verzichtet und sich ständige Gefahr sieht. Pädos, die Verantwortung zeigen und Ersatzmaterialien gerne nutzen wollen, werden als gefährlich und versteckte Pro-C-Leute bezeichnet und zur Minderung dieser Gefahr braucht es dann ein Puppenverbot. Da werden dann alle juristischen Winkelzüge bemüht, die jenseits von Logik sind, nur damit dieses Gesetz bestehen bleibt.

    Den einzigen Lichtblick sehe ich in Stellungsnahmen gegen dieses Verbot wie der von Frau Mathäus, vom Bundesverfassungsrichter Offenloch, vom ehemaligen Richter des Bundesgerichtshof, Thomas Fischer und von anderen Juristen. Und langsam dämmert es vielen Menschen in Deutschland, dass das Bundesverfassungsgericht mit diesem Urteil einen Schritt zu weit gegangen ist und ein unbeschränktes Tor für das Hineinregieren des Gesetzgebers in das Schlafzimmer geöffnet hat. Die Menschen in Deutschland mögen zwar vorurteilsbehaftet sein, aber sie sind nicht blöd und lassen sich nicht vom Gesetzgeber bestimmen, in welcher Form Masturbation in Ordnung ist und in welcher nicht. Bisher mussten nur Pädos sich in dieser Weise vom Staat schikanieren lassen, aber wenn es einmal Teleios mit ihrem Sexualverhalten trifft, dann gibt es sicherlich kein Halten mehr, den Staat in die Schranken zu weisen, damit dieser endlich aufhört, das Liebesleben seiner Bürger zu kontrollieren.

    nixdaN
    167 115

    @cornelius sagte in Gegen das Puppenverbot:

    “überwältigenden Mehrheit der Anhänger und Mitglieder der Parteien in Deutschland (Union, SPD, Grüne, FDP und Linke)”

    Na aber von AfD, Union und SPD-Rechtsflügel mehr, als von Grünen, FDP und Linken.

    Interessanterweise war das “Hineinregieren des Gesetzgebers in das Schlafzimmer” damals ein Argument der Konservativen gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe.

  • Ein Punkt, der im Urteil nicht besprochen wurde:

    Was ist die Begründung dafür, dass Zeichnungen zu besitzen legal ist, während Puppen zu besitzen eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre bedeutet?

    Der Text der Verfassungsbeschwerde ist soweit ich weiß nicht öffentlich. Mich würde interessieren, ob die Verfassungsbeschwerde diesen Punkt erwähnt hat oder was die Gründe waren, nicht nach diesen verschiedenen rechtlichen Maßstäben für Zeichnungen und Puppen zu fragen.

    Insbesondere wurde die Verbreitung von Zeichnungen in kleinen Gruppen nicht unter Strafe gestellt, weil der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass solche Zeichnungen ein geringes Risiko dafür haben, dass Konsumierende dadurch zu Begehung von Straftaten motiviert werden. Deshalb wurde auch die Verbreitung von Zeichnungen innerhalb kleiner Gruppen nicht verboten.

    Das Verfassungsgericht kann natürlich sagen, dass es dem Gesetzgeber freisteht, ohne ersichtlichen Grund diese total verschiedenen Gesetzte für Zeichnungen (und Texte) vs. Puppen zu erlassen, aber es wäre schön gewesen, wenn es durch die Verfassungsbeschwerde gezwungen worden wäre, auf darauf einzugehen.

    Zeichnungen und Texte können zudem auf sehr einfachen Weg online verbreitet werden, vor allem da in vielen Ländern diese legal sind. Das heißt, wenn angeblich laut Verfassungsgericht “Objektifizierung” und “Normalisierung” ein berechtigter Grund für ein Verbot sei, dann müssten Zeichnungen als noch viel gefährlicher eingestuft werden als Puppen, welche schließlich nicht einfach durch ctrl + c kopiert und verbreitet werden können, sondern viel Zeit und Geld für die Herstellung benötigen.

    Oder anders gesagt, wenn Zeichnungen auf vielen sozialen Medien einfach zugänglich sind, da diese sozialen Medien im Ausland sind, wo solche Zeichnungen legal sind, dann sind im Vergleich dazu Puppen nichts weiter als ein Tropfen im Ozean. Diesen Tropfen zu verbieten mit der Begründung, dass die Gefahr besteht nass zu werden, erscheint etwas lächerlich.

    Außerdem hätte ich gerne gesehen, was das Verfassungsgericht zu einer seiner frühreren Entscheidungen, der Mützenbacher-Entscheidun von 1990 sagt. Dort wurde explizit ein Roman mit Kapiteln, in welchen Kinderprostitution vorkommt als legal erklärt. Das Urteil stellte fest, dass Werke sowohl Kunst als auch Pornographie sein können und dass Kunstfreiheit für solche Werke gilt (solange jedenfalls wie keine echten Kinder teil des Werkes sind). Das Urteil damals berief sich auf frühere Entscheidungen, in denen Kunst sehr weit definiert wurde. Wichtig ist nicht, dass ein Werk mit viel Sorgfalt oder Talent hergestellt wurde, sondern dass die Form des Werkes künstlerisch ist, d.h. Text auf Papier oder Farbe auf Leinwand erfüllt diese Voraussetzungen, egal was auch der Text oder die Farbe darstellt. Puppen sollten demenstprechend höchstwahrscheinlich auch als Kunst aufgefasst werden.

    C
    165 114

    @Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Insbesondere wurde die Verbreitung von Zeichnungen in kleinen Gruppen nicht unter Strafe gestellt

    Das ist mir neu, ich dachte bisher dass jede Form der Verbreitung illegal sei. Es ist zwar OT, aber könntest du mir dazu kurz eine Referenz geben?

  • ?
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    Hier eine Kritik von Dr. Jessica Hamed:

    #Moralstrafrecht statt Rechtsgüterschutz

    Zu Recht kritisiert Benjamin Stibi den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum strafbewehrten Besitz und Erwerb von Kindersexpuppen (1).

    Das Sondervotum von Richter Offenloch verdient Zustimmung und stellt zugleich den einzigen Lichtblick in dem Beschluss dar (2).

    Mit der Entscheidung setzt das BVerfG seinen während der Corona-Krise eingeschlagenen Kurs fort (3) und versäumt es einmal mehr, dem übergriffigen Staat Grenzen zu setzen.

    Im Einzelnen:

    Dass der zur Entscheidung berufene Senat mehrheitlich seine eigenen Maßstäbe falsch auf den Fall anwendet - Offenloch weist hierauf ebenfalls hin und begründet seine Ansicht ausführlich - und zu Unrecht die Masturbation nicht unter den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung fallen lassen möchte, ist bereits nicht nachvollziehbar (um das Mindeste zu sagen)

    Besonders erschütternd ist jedoch, dass es der Senat im Rahmen der sog. Vertretbarkeitskontrolle (dass nur jene angewendet wird, ist mE ebenfalls problematisch, weil so der Grundrechtsschutz verkürzt wird) hat ausreichen lassen, dass der Staat sich im Ergebnis auf zwei öffentliche Äußerungen im Rahmen von Interviews bei RTL, ARD und Sat1 und auf die Mutmaßungen einer Staatsanwältin stützt (deren Schlussfolgerung zugleich nicht einmal überzeugt). Letztlich lässt es der Senat dem Staat im Ergebnis sogar durchgehen, dass er unzulässige Schlüsse von einer bloßen Korrelation zu einer Kausalität zieht.

    Zu Recht schreibt Offenloch, nachdem er die „dünne“ Erkenntnisgrundlage ebenfalls kritisiert:

    „Den ernsthaften Versuch, die Behauptung, die Nutzung von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild könne bei potenziellen Tätern die Hemmschwelle zu sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern herabsetzen und dadurch bei den Nutzern zur Verübung sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern führen, auf der Grundlage fachwissenschaftlicher Erkenntnisse zu überprüfen und zu bewerten, vermag ich den – moralisch überlagerten – Gesetzes­beratungen nicht zu entnehmen.“

    Es verwundert, dass der Senat angesichts der offensichtlich völlig unzureichenden empirischen Grundlage kein Sachverständigengutachten eingeholt hat. Fast bekommt man den Eindruck, als wollte es der Senat nicht so genau wissen.

    Was folgt aus der Entscheidung? Der Staat darf seine Grundrechtseingriffe auf jegliche „Erkenntnisse“ stützen, selbst wenn diese lediglich aus einem Interview in Fernsehbeiträgen stammen und keine nachvollziehbare wissenschaftliche Grundlage aufweisen.

    Dass das für den freiheitlichen Rechtsstaat äußerst gefährlich ist, liegt auf der Hand.

    Mit dieser Entscheidung hat das BVerfG erneut Anlass dazu gegeben, die Frage aufzuwerfen, inwieweit es seiner Aufgabe, die Grundrechte als Abwehrrechte der Bürger*innen zu schützen, noch gerecht wird.

    Man sieht gut wie das BVerfG doch stark an vertrauen verliert.