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  • Es macht fassungslos und hilflos, dass es in Deutschland offenbar mittlerweile reicht, gegen etwas zu sein, um Strafgesetze einzuführen. Damit missbrauchen diese Leute nicht nur den Begriff „Kinderschutz“ und unser Strafrecht, das dafür einfach nicht gedacht ist. Sie machen sich auch zu Tätern an pädophilen Menschen, die keine Gefahr für Kinder sind und einfach nur ein menschenwürdiges Leben fühlen wollen, ohne Kinder sexuell zu behelligen. Und sie bringen sogar Kinder in Gefahr, indem sie Polizeiressourcen für unsinnige Dinge binden und Pädophile produzieren, die dann machen, was ihnen gefällt, weil Pädophile ohnehin nicht danach bewertet werden, ob sie Sex mit Kindern haben oder alternativ leben möchten. Leute, die solche Gesetze befürworten, wie das Puppenverbot, machen sich schuldig - schuldig nicht nur an Steuergeldverschwendung und dem unnötigen Leid unschuldiger Pädophiler, sondern mittelbar auch schuldig an realem Kindesmissbrauch. Es ist wichtig zu erreichen, dass sich diese Leute künftig für ihre Taten verantworten müssen.

    breakyB
    111 124

    @klase sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Leute, die solche Gesetze befürworten, wie das Puppenverbot, machen sich schuldig - schuldig nicht nur an Steuergeldverschwendung und dem unnötigen Leid unschuldiger Pädophiler, sondern mittelbar auch schuldig an realem Kindesmissbrauch. Es ist wichtig zu erreichen, dass sich diese Leute künftig für ihre Taten verantworten müssen.

    Genau das müssen wir in der Aufklärungs- und Antistigmaarbeit noch viel stärker betonen. Der jetzige Umgang mit dem Thema Pädophilie führt genau in die falsche Richtung. Wenn man als Pädo durch unsinnige Gesetze immer mehr künstlich zum Straftäter gemacht wird, obwohl man darauf achtet, sich an alle Gesetze zu halten, steigt das Risiko, dass viele resignieren und sich denken: “Die wollen mich nur als Straftäter sehen, dann kann ich ja direkt CSAM gucken, wenn’s eh keinen Unterschied macht…” Das wiederum fördert die Nachfrage nach CSAM und dadurch weitere Missbrauchsfälle.
    Diese Zusammenhänge müssen der Allgemeinbevölkerung und vor allem den Entscheidungsträgern unbedingt klar gemacht werden. Ansonsten wird man sich ewig im Kreis drehen und sich über steigende Fallzahlen wundern…

    Dazu kommt auch noch, dass im Bereich der Prävention überhaupt nicht die größte Missbrauchstätergruppe angesprochen wird - es gibt z.B. kein KTW-ähnliches Projekt für “potenzielle Ersatzhandlungstäter”.

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  • Die sexuelle Präferenz Pädophiler kann nur deswegen nicht vernünftig und schadlos gelebt werden, weil auch Alternativen wie Liebespuppenkinder verboten sind. Das bedeutet, dass der Leidensdruck Betroffener gerade künstlich dadurch aufgebaut wird, dass man pädophilen Menschen nur aufgrund von Vorurteilen auch für Kinder unschädliche Möglichkeiten nimmt, sich ihre Grundbedürfnisse zu erfüllen.

    Sie schreiben, es gehe ihnen nicht um eine moralische Bewertung. Was Moral betrifft, würde mich aber durchaus ihre Bewertung interessieren, vor allem wie es zu bewerten ist, wenn die Gesellschaft Pädophilen ihre Grundbedürfnisse selbst in Zusammenhängen nimmt, die keinen Kindern schaden. Wie ist es moralisch zu vertreten, Menschen grundlos leiden zu lassen und ihnen gesundheitlich zu schaden? Evidenz wäre vielleicht ein Grund. Vorurteile sind es nicht.

    ?
    0

    Kannst das ja gerne an Maximilian von Heyden per Mail mitteilen. Finde das es gut ist das die mal auch von Menschen hören, die keine Therapie brauchen. Er antwortet ja offensichtlich und seine Gegenargumente wären sicherlich interessant.

    Seine Mail ist öffentlich daher poste ich sie einfach hier:
    maximilian.von-heyden@charite.de

  • ?
    0

    Habe eben den Podcast von Kein Täter Werden gehört, wo Sirius und Ruby ein Interview hatten. Was mich emotional fertig macht ist der Part danach, wo Eure Aussagen dann durch die Therapheutin wieder “gefiltert” werden.

    Man solle sich als Kernpädophiler komplett enthalten und auch Puppen meiden, weil irgendein Kanadier mit verhaltensgestörten Menschen gezeigt hat das jede Art der Befriedigung zu Missbrauch führt. Hört sich so an als würde man darauf fokussieren das Menschen die Killerspiele spielten genau deswegen Täter wurden. Das man als Fachkraft Korrelation =/= Kausalität nicht begreift ist traurig.

    Die Verfassungsbeschwerden werden zeigen, ob man uns irgendeine grundrechtlich geschützte Grenze gewährt oder nicht. Ich kann so nicht mehr leben.

    Klase hat da absolut Recht. Seit dem es dieses Verbot gibt kämpfe ich wirklich täglich mit Suizidgedanken und bin daher per Definition “gestört”. So produziert man künstlich klinische Fälle einer pädophilen Störung. Wenn ich dann ein opferloses ausleben fordere bin ich " kognitiv verzerrt".

    PS: kann man sich als Gast eig. einen Namen geben? Ich will ungern mit anderen Gästen verwechselt werden.

    Anmerkung des Teams: Nein, kann man nicht, dafür kannst du dich ja registrieren.

  • Kannst das ja gerne an Maximilian von Heyden per Mail mitteilen. Finde das es gut ist das die mal auch von Menschen hören, die keine Therapie brauchen. Er antwortet ja offensichtlich und seine Gegenargumente wären sicherlich interessant.

    Seine Mail ist öffentlich daher poste ich sie einfach hier:
    maximilian.von-heyden@charite.de

    klaseK
    49 70

    Ich habe ihn übrigens angeschrieben. Warten wir also mal ab, ob und wie KTW antwortet.

  • S
    58 43

    Hatte mir den Münchener Kommentar zum StGB in der aktuellsten Auflage gekauft und dort mal die Kommentierung zum Puppenverbot gelesen.

    Der Autor beschreibt den Paragraphen als ein Rückgang in die Tätertypenlehre, da primär / hauptsächlich Pädophile betroffen sind. Es ist somit der einzige Straftatbestand der ausschließlich eine Minderheit gezielt kriminalisieren möchte, da kein Rechtsgut verletzt wird.

    Das Fazit ist aber leider das die Verfassungsbeschwerden scheitern werden, da es keine eindeutige und überwältigende Evidenz gibt und das BVerfG so gut wie nie einschreitet. Die wird es höchstwahrscheinlich auch nie geben. Als Grund wird unter anderem das Urteil von 1994 bzgl. Cannabis genannt. Das Gericht wird auch reichlich Stellungnahmen aus der Psychotherapie eingeholt haben und dort dann sicherlich auch eher neutrale und ablehnende Antworten bekommen - ähnlich wie zum Cannabis-Urteil. Es gebe kein Recht auf Rausch, nur das es hier eben kein “Recht auf eine Puppe” gebe. Es wird ein Objekt verboten, nicht die Masturbation an sich. Der Vorteil von dieser Nachricht ist das ich nicht mehr enttäuscht werden kann.

  • Hatte mir den Münchener Kommentar zum StGB in der aktuellsten Auflage gekauft und dort mal die Kommentierung zum Puppenverbot gelesen.

    Der Autor beschreibt den Paragraphen als ein Rückgang in die Tätertypenlehre, da primär / hauptsächlich Pädophile betroffen sind. Es ist somit der einzige Straftatbestand der ausschließlich eine Minderheit gezielt kriminalisieren möchte, da kein Rechtsgut verletzt wird.

    Das Fazit ist aber leider das die Verfassungsbeschwerden scheitern werden, da es keine eindeutige und überwältigende Evidenz gibt und das BVerfG so gut wie nie einschreitet. Die wird es höchstwahrscheinlich auch nie geben. Als Grund wird unter anderem das Urteil von 1994 bzgl. Cannabis genannt. Das Gericht wird auch reichlich Stellungnahmen aus der Psychotherapie eingeholt haben und dort dann sicherlich auch eher neutrale und ablehnende Antworten bekommen - ähnlich wie zum Cannabis-Urteil. Es gebe kein Recht auf Rausch, nur das es hier eben kein “Recht auf eine Puppe” gebe. Es wird ein Objekt verboten, nicht die Masturbation an sich. Der Vorteil von dieser Nachricht ist das ich nicht mehr enttäuscht werden kann.

    breakyB
    111 124

    Interessant zu sehen, dass das auch unter Juristen sehr unterschiedlich eingeschätzt wird. Dr. Jenny Lederer ist ja z.B. der Ansicht, dass das Verbot verfassungswidrig ist.

    Meiner Meinung nach wäre ein Scheitern der Beschwerden in mehrfacher Hinsicht absolut fatal. Einerseits würde dadurch legitimiert werden, dass Sachen einfach so verboten werden können, weil es der Mehrheit eben nicht passt. Ohne jegliche Evidenz einer Schädlichkeit, bzw. sogar trotz Beweisen in die Gegenrichtung. Es wird immer gerne von “evidenzbasierter Kriminalpolitik” gefaselt - aber wo bleibt die? Ich sehe überall genau das Gegenteil. Und eine Legitimation des Puppenverbots wäre der Nagel in den Sarg der evidenzbasierten Kriminalpolitik.
    Und zweitens würde es wieder genau die Message an Pädophile senden, die auch schon von dem Fall in Lüdenscheid ausgeht: man will uns nur als Straftäter sehen, etwas anderes ist gar nicht gewollt. Und das wird mit Sicherheit auch dazu führen, dass einige womöglich verstärkt zu CSAM greifen, was wieder die Nachfrage nach neuem Material und somit nach tatsächlichen Missbrauchsfällen fördern wird.

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  • Interessant zu sehen, dass das auch unter Juristen sehr unterschiedlich eingeschätzt wird. Dr. Jenny Lederer ist ja z.B. der Ansicht, dass das Verbot verfassungswidrig ist.

    Meiner Meinung nach wäre ein Scheitern der Beschwerden in mehrfacher Hinsicht absolut fatal. Einerseits würde dadurch legitimiert werden, dass Sachen einfach so verboten werden können, weil es der Mehrheit eben nicht passt. Ohne jegliche Evidenz einer Schädlichkeit, bzw. sogar trotz Beweisen in die Gegenrichtung. Es wird immer gerne von “evidenzbasierter Kriminalpolitik” gefaselt - aber wo bleibt die? Ich sehe überall genau das Gegenteil. Und eine Legitimation des Puppenverbots wäre der Nagel in den Sarg der evidenzbasierten Kriminalpolitik.
    Und zweitens würde es wieder genau die Message an Pädophile senden, die auch schon von dem Fall in Lüdenscheid ausgeht: man will uns nur als Straftäter sehen, etwas anderes ist gar nicht gewollt. Und das wird mit Sicherheit auch dazu führen, dass einige womöglich verstärkt zu CSAM greifen, was wieder die Nachfrage nach neuem Material und somit nach tatsächlichen Missbrauchsfällen fördern wird.

    S
    58 43

    Das Problem ist halt das es keine empirische Evidenz gibt. Ja, es gibt ein Paar Studien aber das sind keine glasklaren Fakten. Das kann es in der Psychologie eig. nie geben. Man streitet sich heute noch über Killerspiele und Gewaltdarstellungen, obwohl die weltweit millionenfach konsumiert werden.

    Solange es eine klitzekleine Wahrscheinlichkeit gibt das es im Einzelfall (!) den Missbrauch begünstigen kann dann ist das Gesetz in Ordnung. Der Gesetzgeber hat in so einer Evidenzlage die Deutungshoheit.

    Das BVerfG hat bspw. in Vergangenheit gesagt das die wissenschaftliche Evidenz zwar zeigt das Hands-Off-Täter nicht mit Hands-On-Tätern vergleichbar sind und diese auch eher nicht in Missbrauch übergehen, aber ein Einzelfall wo jemand nach dem Konsum missbrauch begeht kann nie ausgeschlossen werden.

    Zusätzlich dieses Urteil aus 2023 was eig. schon alles sagt:

    Je gewichtiger der zu erwartende Schaden für das Kind oder je weitreichender mit einer Beeinträchtigung des Kindeswohls zu rechnen ist, desto geringere Anforderungen müssen an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden, mit der auf eine drohende oder erfolgte Verletzung geschlossen werden kann, und desto weniger belastbar muss die Tatsachengrundlage sein, von der auf die Gefährdung des Kindeswohl geschlossen wird.

    Schutz vor sexuellem Missbrauch = sehr gewichtiger Schaden, also sehr geringe Anforderungen an die Tatsachengrundlage. Wir haben nur 1-2 Studien. Es kamen gegen Ende 2025 auch gleich 2-3 “Antworten” aus der Wissenschaft die versuchen diese absolut auseinanderzunehmen (in englisch; “Verharmlosung”, “Sex mit einer Puppe ist kein Ausdruck von Freiheit”…, also rein moralische Argumente).

    Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/01/rk20230120_1bvr234522.html

    Es steht und fällt mit der Frage, ob das Verbot beim Besitz einer Puppe den Kernbereich privater Lebensgestaltung tangiert. Da darf nie eingegriffen werden. Aber ich bezweifle das, da eine Puppe als Objekt für Dritte sichtbar ist und daher einen Sozialbezug hat (Produktion, Einfuhr etc.).

    Ich HOFFE das ich mich irre. Eine Niederlage wäre, wie du schon sagst, eine absolute Katastrophe und würde noch mehr Verbote begünstigen und unsere Forderungen deutlich einer Legitimationsgrundlage berauben…

  • takeruT
    39 34

    Sollte das eintreffen das das Verfassungsgericht eine negative Entscheidung fällt muss man eben sehen wie wir damit umgehen. Es bliebe dann ja noch die Klage vor EU-Gerichten. Wobei es ja auch Komplexer ist. Denn das Verfassungsgericht muss nicht nur das Gesetzt für nicht Verfassungkonform ansehen, Sie muss in ihrer Begründung auch dalegen warum und genau hier liegt der Knackpunkt. Es würde es nichts bringen wenn da nur drin stehen würde. Das Gesetzt ist mit der Begründung mit der Verfassung nicht vereinbar. Dann wurde die CDU einfach ein neus Gesetzt mit anderer Begründung machen. Also erstmal abwarten und schauen was die alten Herrn entscheiden.

  • Sollte das eintreffen das das Verfassungsgericht eine negative Entscheidung fällt muss man eben sehen wie wir damit umgehen. Es bliebe dann ja noch die Klage vor EU-Gerichten. Wobei es ja auch Komplexer ist. Denn das Verfassungsgericht muss nicht nur das Gesetzt für nicht Verfassungkonform ansehen, Sie muss in ihrer Begründung auch dalegen warum und genau hier liegt der Knackpunkt. Es würde es nichts bringen wenn da nur drin stehen würde. Das Gesetzt ist mit der Begründung mit der Verfassung nicht vereinbar. Dann wurde die CDU einfach ein neus Gesetzt mit anderer Begründung machen. Also erstmal abwarten und schauen was die alten Herrn entscheiden.

    S
    58 43

    Eine Klage vor der EU würde ich auch sehr schätzen. Wir haben ja gesehen das die Verfassungsbeschwerden bereits dazu geführt haben das sich Menschen juristisch/wissenschaftlich mit den Argumenten auseinandersetzen und diese analysieren (bspw. Jenny Lederer). Eventuell hätte es ohne Beschwerde entweder weniger, oder einen anderen Umgang gegeben.

    Eine Klage vor der EU würde auch noch einmal eine Diskussion entfachen und das Thema in den öffentlichen Raum bringen. Das allein ist es Wert. Menschen die sich nie unprovoziert geäußert hätten haben damit eine Gelegenheit das “heiße Eisen” anzufassen.

  • ?
    0

    Habe mir mal die Qual angetan und nach Nachrichten zu diesen Puppen gesucht und muss jedes mal kotzen, wenn ich lese wie über diese Vorfälle berichtet wird. So viel Aufwand für ein Stück Plastik…

    Mach endlich das diese Invasion in die Intimssphäre aufhört…

  • S
    58 43

    Der Ethikrat hat sich nie zu den Problemen von Pädophilen geäußert. Angesichts der Tatsache das der gesellschaftliche Umgang immer irrationaler wird und die offene Menschenverachtung omnipräsent ist lässt das dann doch an der integrität bzw. den Prinzipien des Ethikrates zweifeln.

    Inzestverbote werden sicherlich auch nicht viele betreffen, so dass eine Funkstille rund um den Umgang mit Anti-Contact Pädophilen für mich sehr Schade ist.

  • klaseK
    49 70
    Dieser Beitrag wurde gelöscht!
  • RubricappulaR Rubricappula hat dieses Thema aufgespalten
  • Der Ethikrat hat sich nie zu den Problemen von Pädophilen geäußert. Angesichts der Tatsache das der gesellschaftliche Umgang immer irrationaler wird und die offene Menschenverachtung omnipräsent ist lässt das dann doch an der integrität bzw. den Prinzipien des Ethikrates zweifeln.

    Inzestverbote werden sicherlich auch nicht viele betreffen, so dass eine Funkstille rund um den Umgang mit Anti-Contact Pädophilen für mich sehr Schade ist.

    SiriusS
    160 253

    @spektralpferd sagte in Inzestverbot:

    Der Ethikrat hat sich nie zu den Problemen von Pädophilen geäußert.

    Ich habe ein Dokument aus dem Jahr 2009 gefunden, in dem Pädophilie zumindest erwähnt wird: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Dokumentationen/DER-Td_Der_steuerbare_Mensch.pdf
    Das ganze Dokument habe ich jetzt nicht gelesen, aber wenn ich den Kontext richtig verstehe befürwortete der Ethikrat den Einsatz von Gehirnscans bei Straftätern um gegen ihren Willen herauszufinden, ob sie pädophil sind, damit die Gesellschaft besser vor diesen besonders gefährlichen Tätern geschützt werden kann. 😕

    In a heart full of dust
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  • @spektralpferd sagte in Inzestverbot:

    Der Ethikrat hat sich nie zu den Problemen von Pädophilen geäußert.

    Ich habe ein Dokument aus dem Jahr 2009 gefunden, in dem Pädophilie zumindest erwähnt wird: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Dokumentationen/DER-Td_Der_steuerbare_Mensch.pdf
    Das ganze Dokument habe ich jetzt nicht gelesen, aber wenn ich den Kontext richtig verstehe befürwortete der Ethikrat den Einsatz von Gehirnscans bei Straftätern um gegen ihren Willen herauszufinden, ob sie pädophil sind, damit die Gesellschaft besser vor diesen besonders gefährlichen Tätern geschützt werden kann. 😕

    S
    58 43

    An den Hirnscans wird schon seit Ewigkeiten geforscht. Es gab als das hochkam, so in den 2010er Jahren, viele Nachrichten dazu und alle fanden so ein Zwangsouting “ethisch vertretbar”.

    Wenn sich also Leute über bestimmte Maßnahmen/Gesetze beschweren und das als “1984” beschreiben, aber Gleichzeitig so mit einer Minderheit umgehen dann sieht man wie kognitiv verzerrt unsere Existenz betrachtet wird. Die Ausgrenzung und Verfolgung von Menschen basierend auf angeborenen, unveränderlichen Merkmalen ist Kernmerkmal des Faschismus.

    Das Puppenverbot ist für mich eine Vorstufe, da es explizit an Pädophile gerichtet ist. In Verbindung mit verpflichtenden Hirnscans können nicht-Pädophile dann ggf. mit einem Freispruch aufgrund eines Verbotsirrtums, oder mit einer Einstellung rechnen.

  • ?
    0

    Halli Hallo,

    habe mal die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts persönlich um eine Auskunft gebeten und folgende Rückmeldung erhalten:

    Sehr geehrter Herr,

    zu Ihrer Anfrage vom 7. Februar 2026 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen. Das Verfahren befindet sich in Bearbeitung. Mit einer Entscheidung ist voraussichtlich im Laufe dieses Jahres zu rechnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Am Anfang eines Jahres zwar nicht sehr Aussagekräftig, aber mir sind keine Fälle bekannt, wo ein eim Vorjahr geplante Entscheidung mehr als ein Jahr danach liegen blieb. Hoffentlich gibt das den ein oder anderen Hoffnung.

    Viel Erfolg und alles Gute 🙂

  • An den Hirnscans wird schon seit Ewigkeiten geforscht. Es gab als das hochkam, so in den 2010er Jahren, viele Nachrichten dazu und alle fanden so ein Zwangsouting “ethisch vertretbar”.

    Wenn sich also Leute über bestimmte Maßnahmen/Gesetze beschweren und das als “1984” beschreiben, aber Gleichzeitig so mit einer Minderheit umgehen dann sieht man wie kognitiv verzerrt unsere Existenz betrachtet wird. Die Ausgrenzung und Verfolgung von Menschen basierend auf angeborenen, unveränderlichen Merkmalen ist Kernmerkmal des Faschismus.

    Das Puppenverbot ist für mich eine Vorstufe, da es explizit an Pädophile gerichtet ist. In Verbindung mit verpflichtenden Hirnscans können nicht-Pädophile dann ggf. mit einem Freispruch aufgrund eines Verbotsirrtums, oder mit einer Einstellung rechnen.

    C
    68 48

    Generell bin ich sehr für Studien die endlich erklären können was mit uns los ist. Vielleicht würde das auch dem Stigma entgegenwirken.
    Aber wie so vieles bergen Methoden die Pädophilie zuverlässig diagnostizieren können auch ein entsprechendes Missbrauchsrisiko.
    Umso wichtiger dass wir nicht müde werden die Wahrheit zu verkünden: Egal was ihr über unsere Neigung denkt, pädophil zu sein bedeutet nicht eine Gefahr für Kinder zu sein.
    Denn eigentlich ist es doch nur diese Gleichsetzung die uns zur meistgehassten Gruppe macht.

  • SiriusS
    160 253

    Ich muss zugeben, ich habe Angst vor der Entscheidung des BVerG. Mich hat damals schon die triumphierende Erklärung der CDU, dass man sich endlich auf ein Verbot dieser „Eintrittspforte in die widerliche Welt des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ geeinigt habe, ziemlich fertig gemacht. Die Verfassungsbeschwerden haben mir zumindest etwas darüber hinweg geholfen. Solange die Beschwerden noch offen sind, besteht zumindest die Hoffnung, dass das Unrecht korrigiert wird und sich am Ende alles doch noch zum Guten wendet.

    Für wahrscheinlich halte ich ein positives Urteil aus den hier schon genannten Gründen allerdings nicht. Und je näher ein Urteil rückt, desto konkreter wird auch die Option eines negativen Urteils und des endgültigen Zerbrechens aller vagen Hoffnungen, dass uns das BVerG den Rücken gegen Stigmatisierung und Kriminalisierung stärkt (gut, der Gang zum EuGH wäre noch möglich, aber wer weiß ob die Beschwerdeführer dazu bereit und in der Lage wären). Es wäre das finale Zeichen, dass wir schutzlos dem Populismus der Massen ausgeliefert sind, und jede noch so invasive, unsinnige und verletzende Maßnahme gegen uns mit einem vagen Verweis auf einen vermeintlichen Kinderschutz gerechtfertigt und umgesetzt werden kann.

    Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich mit einem negativen Urteil umgehen sollen würde. Wie kann man noch in einer Gesellschaft leben, die nur Verachtung, Abscheu und Hass für uns übrig hat, uns unsere Grundrechte regelmäßig aufgrund angeblicher Konflikte mit dem „Kinderschutz“ verwehrt, und in der in der Zukunft nur weitere Schikanen zu erwarten sind, denen wir schutz- und hilflos ausgeliefert sind? Eigentlich bin ich froh, dass noch kein Urteil in der Sache gefallen ist und es zumindest noch grundsätzlich die Möglichkeit gibt, dass wir uns diese Fragen gar nicht stellen brauchen, weil das BVerG zumindest dem Gesetzgeber klare Grenzen setzt.

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  • Ich muss zugeben, ich habe Angst vor der Entscheidung des BVerG. Mich hat damals schon die triumphierende Erklärung der CDU, dass man sich endlich auf ein Verbot dieser „Eintrittspforte in die widerliche Welt des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ geeinigt habe, ziemlich fertig gemacht. Die Verfassungsbeschwerden haben mir zumindest etwas darüber hinweg geholfen. Solange die Beschwerden noch offen sind, besteht zumindest die Hoffnung, dass das Unrecht korrigiert wird und sich am Ende alles doch noch zum Guten wendet.

    Für wahrscheinlich halte ich ein positives Urteil aus den hier schon genannten Gründen allerdings nicht. Und je näher ein Urteil rückt, desto konkreter wird auch die Option eines negativen Urteils und des endgültigen Zerbrechens aller vagen Hoffnungen, dass uns das BVerG den Rücken gegen Stigmatisierung und Kriminalisierung stärkt (gut, der Gang zum EuGH wäre noch möglich, aber wer weiß ob die Beschwerdeführer dazu bereit und in der Lage wären). Es wäre das finale Zeichen, dass wir schutzlos dem Populismus der Massen ausgeliefert sind, und jede noch so invasive, unsinnige und verletzende Maßnahme gegen uns mit einem vagen Verweis auf einen vermeintlichen Kinderschutz gerechtfertigt und umgesetzt werden kann.

    Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich mit einem negativen Urteil umgehen sollen würde. Wie kann man noch in einer Gesellschaft leben, die nur Verachtung, Abscheu und Hass für uns übrig hat, uns unsere Grundrechte regelmäßig aufgrund angeblicher Konflikte mit dem „Kinderschutz“ verwehrt, und in der in der Zukunft nur weitere Schikanen zu erwarten sind, denen wir schutz- und hilflos ausgeliefert sind? Eigentlich bin ich froh, dass noch kein Urteil in der Sache gefallen ist und es zumindest noch grundsätzlich die Möglichkeit gibt, dass wir uns diese Fragen gar nicht stellen brauchen, weil das BVerG zumindest dem Gesetzgeber klare Grenzen setzt.

    S
    58 43

    Deine Angst teile ich und sie ist auch berechtigt. Ein negatives Urteil wäre ein Gütesiegel für alle politischen Kräfte das ihre Schikane und Verachtung verfassungskonform ist. Weitere Einschränkungen können überzeugend mit Verweis auf dieses Urteil begründet, oder die Existenzberechtigung von Anliegen wie sie auf WsaM zu finden sind zerschmettert werden.

    Sollte es zu einem negativen Urteil kommen dann werde ich noch am selben Tag kündigen und wenige Monate später Europa verlassen. Vorbereitet ist das alles über die Jahre schon. In so einem Klima könnte ich nicht mehr mit gesunden Gedanken leben.

  • breakyB
    111 124

    Ich mache mir auch ziemliche Sorgen und bin leider auch nicht wirklich optimistisch. Ich hoffe natürlich auf ein positives Urteil, aber erwarten tue ich es nicht wirklich…

    Ein negatives Urteil wäre zwar ein heftiger Rückschlag, aber wir sollten uns im Bereich der Anti-Stigma-Arbeit nicht davon ausbremsen lassen! Das Puppenverbot ist m.E. eines von vielen Symptomen des Stigmas. Die Verbindung von Pädophilie und Missbrauch hat dafür gesorgt, dass der politische Auftrag zum Kinderschutz als Auftrag für eine “Anti-Pädophilen-Politik” gedeutet wird. Alles, was Pädophile irgendwie anziehend finden könnten, wird nach und nach verboten, egal wie harmlos es tatsächlich ist…
    Aber erste Studien haben ja bereits gezeigt, dass genau diese Politik fatal ist:

    Participants reported increased engagement in problematic behaviors, such as revisiting images depicting child sexual abuse, and lamented the lack of opportunities to express their sexuality legally. From the perspective of those directly affected, the ban on child sex dolls has a detrimental impact on their lives and increases the risk of sexualized violence against children.

    Ich gehe stark davon aus, dass ein negatives Urteil des BVerfG diesen Effekt nochmal deutlich verstärken würde.

    Und genau diese Zusammenhänge müssen wir meiner Meinung nach dann noch viel stärker betonen! Ich bin auch der Ansicht, dass es - zumindest vorerst - gar nicht zwingend unser Ziel sein muss, die Themen Pädophilie und Kinderschutz voneinander zu entkoppeln, sondern vielmehr darauf hinzuwirken, die bisher in der Gesellschaft und Politik wahrgenommene Verbindung zwischen den beiden Themen umzudrehen. Der Gesellschaft muss klar werden, dass Entstigmatiserung von Pädophilie eben nicht “Verharmlosung” ist und negative Auswirkungen auf den Kinderschutz hätte, sondern dass Entstigmatisierung von Pädophilie Hand in Hand mit Kinderschutz geht. Die Fakten sind ganz klar auf unserer Seite, und es sollte ein wichtiges Ziel sein, diese Fakten bekannter zu machen.

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  • ?
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    Ich schließe nicht aus das eine positive Entscheidung ignoriert, oder umgegangen wird. Man wird zumindest initial sehr kritisch draufblicken

    Die laufenden Verfahren werden ja aktuell auch wirklich überhaupt nicht respektiert. Obwohl das Gesetz ggf. verfassungswidrig ist und aktiv vor dem BVerfG verhandelt wird gibt und gab es zu dem Thema keine Mäßigung. Sie wurden jahrelang nicht einmal von Mainstream-Medien erwähnt selbst wenn der Shein-Skandal stattfand.

    Keiner scheint daran zu glauben und das macht einen auch nieder.