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    Ehrlich gesagt ist es mir egal, ob es Studien gibt die belegen das Puppen harmlos sind. Denn das würde bedeuten das bei einer gegenteiligen Studienlage ich für ein Verbot wäre.

    Das empfinde ich als eine unmenschliche Herangehensweise, da durch diese Denke der Mensch als Individuum völlig zurücktritt und nur zu einem Subjekt der Wahrscheinlichkeiten wird.

    Ich möchte nicht für das Verhalten anderer verantwortlich gemacht werden. So eine Abwägung wäre bei anderen Dingen verständlich, aber nicht bei so etwas elementarem wie die intimität. Daher finde ich auch die Unantastbarkeit vom Kernbereich privater Lebensgestaltung als Idee so schön.

  • Ehrlich gesagt ist es mir egal, ob es Studien gibt die belegen das Puppen harmlos sind. Denn das würde bedeuten das bei einer gegenteiligen Studienlage ich für ein Verbot wäre.

    Das empfinde ich als eine unmenschliche Herangehensweise, da durch diese Denke der Mensch als Individuum völlig zurücktritt und nur zu einem Subjekt der Wahrscheinlichkeiten wird.

    Ich möchte nicht für das Verhalten anderer verantwortlich gemacht werden. So eine Abwägung wäre bei anderen Dingen verständlich, aber nicht bei so etwas elementarem wie die intimität. Daher finde ich auch die Unantastbarkeit vom Kernbereich privater Lebensgestaltung als Idee so schön.

    Lu ErkerL
    128 45

    so ignorierst du andere Menschen (nämlich die Kinder) gänzlich. Nein eine Abwägung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit für Missbrauch halte ich durchaus für richtig. Nur ein Verbot wenn man diese nicht einmal kennt bzw. ein Eingriff wenn das Verbotene Schaden für andere Personengruppen sogar verhindert halte ich klar für Falsch. Wir haben nicht das Recht unseren Willen über die Unversehrtheit der Kinder zu stellen. Die Gesellschaft hat aber auch nicht das Recht eine Erdachte nicht untersuchte Gefahr über unsere Rechte und unseren Willen zu stellen.

  • RubricappulaR
    151 123

    Da eine weitere Diskussion mit dem letzten “Gast” auf Augenhöhe nicht mehr möglich ist, wird diese Diskussion hier nicht fortgeführt. Die Regeln gelten auch für Gäste, unabhängig von der vertretenen Meinung.

    Lass uns der Regen sein
    In ihrer kranken Welt
    (auf ihrer Haut)
    Auf ihrer tauben Haut

  • Naja es kommt ja dadrauf an wie und mit welcher Begründung das Verfassungsgericht Gesetzt hoffentlich ablehnt. Aber man sollte sich auch einen Plan zurecht legen wenn die Entscheidung anders ausfällt.
    Für mich ist Suizid kein Thema, schon allein deswegen weil den gefallen werde ich diesen Verbrechern definitv nicht geben. Die sollen schön mitbekommen das Sie uns nicht los werden. Hast du mal überlegt ob nicht noch legale Puppen, also ohne Öffnungen wenigstens etwas besserung bringen würden?

    RubricappulaR
    151 123

    @takeru sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Hast du mal überlegt ob nicht noch legale Puppen, also ohne Öffnungen wenigstens etwas besserung bringen würden?

    Ich will die Diskussion hier gar nicht lostreten, aber so stehenlassen kann ich diese Aussage auch nicht. Leider wird dies von einigen Leuten immer wieder wie ein Fakt dargestellt. Klar ist aber, dass es sich hier mindestens um einen Graubereich handelt. Grau deshalb, weil es eben nicht eindeutig ist, was (insbesondere für einen Pädophilen) als Sexpuppe gelten kann - das ist daher ja auch ein Punkt in der Beschwerde. Ich wäre also sehr sehr vorsichtig, wenn es um rechtliche Begriffe wie Legalität geht. Für Pädophilie gelten oft andere Maßstäbe. Das soll und darf so nicht sein, ist aber trotzdem oft so.

    Lass uns der Regen sein
    In ihrer kranken Welt
    (auf ihrer Haut)
    Auf ihrer tauben Haut

  • RubricappulaR Rubricappula hat dieses Thema am aufgespalten
  • @takeru sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Hast du mal überlegt ob nicht noch legale Puppen, also ohne Öffnungen wenigstens etwas besserung bringen würden?

    Ich will die Diskussion hier gar nicht lostreten, aber so stehenlassen kann ich diese Aussage auch nicht. Leider wird dies von einigen Leuten immer wieder wie ein Fakt dargestellt. Klar ist aber, dass es sich hier mindestens um einen Graubereich handelt. Grau deshalb, weil es eben nicht eindeutig ist, was (insbesondere für einen Pädophilen) als Sexpuppe gelten kann - das ist daher ja auch ein Punkt in der Beschwerde. Ich wäre also sehr sehr vorsichtig, wenn es um rechtliche Begriffe wie Legalität geht. Für Pädophilie gelten oft andere Maßstäbe. Das soll und darf so nicht sein, ist aber trotzdem oft so.

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    Danke für diesen wichtigen Hinweis. Seit dem es das Gesetz gibt traue ich mir überhaupt keine Puppe mehr zu, denn man kann es dann so auslegen das irgendetwas an ihr “kindlich” sein muss. Warum sonst sollte ein Pädo sie besitzen…

  • so ignorierst du andere Menschen (nämlich die Kinder) gänzlich. Nein eine Abwägung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit für Missbrauch halte ich durchaus für richtig. Nur ein Verbot wenn man diese nicht einmal kennt bzw. ein Eingriff wenn das Verbotene Schaden für andere Personengruppen sogar verhindert halte ich klar für Falsch. Wir haben nicht das Recht unseren Willen über die Unversehrtheit der Kinder zu stellen. Die Gesellschaft hat aber auch nicht das Recht eine Erdachte nicht untersuchte Gefahr über unsere Rechte und unseren Willen zu stellen.

    SiriusS
    201 344

    @Lu-Erker sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Nein eine Abwägung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit für Missbrauch halte ich durchaus für richtig.

    Wenn wir das machen, dann bitte aber auch für alle Bereiche. Und ich habe so das Gefühl, dass man dann Alkohol lange vor Puppen verbieten müsste, wenn man das wirklich ernst nehmen würde.

    Dass solche Erwägungen, die dann auch noch unmittelbar in strafrechtliche Gesetze gegossen werden ausschließlich bei vermeintlich Pädophilen gemacht werden ist aus meiner Sicht schon ein Hinweis darauf, dass es hier um Diskriminierung und nicht wirklich um radikalen Kinderschutz geht.

    In a heart full of dust
    Lives a creature called lust
    It surprises and scares
    Like me, like me

  • @Lu-Erker sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Nein eine Abwägung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit für Missbrauch halte ich durchaus für richtig.

    Wenn wir das machen, dann bitte aber auch für alle Bereiche. Und ich habe so das Gefühl, dass man dann Alkohol lange vor Puppen verbieten müsste, wenn man das wirklich ernst nehmen würde.

    Dass solche Erwägungen, die dann auch noch unmittelbar in strafrechtliche Gesetze gegossen werden ausschließlich bei vermeintlich Pädophilen gemacht werden ist aus meiner Sicht schon ein Hinweis darauf, dass es hier um Diskriminierung und nicht wirklich um radikalen Kinderschutz geht.

    Lu ErkerL
    128 45

    klar und nicht nur Alk du müsstest dann im Grunde auch jegliche Pornographie, Prostitution und auch Erwachsenenpuppen verbieten. Weil wenn das ganze für Kinder gilt dann gilt es ja wohl auch für Erwachsene. Der Schutz ist offensichtlich nicht das Ziel hier. Das Ziel ist eine einfache, schnelle scheinbar wirksame Maßnahme um die Massen ruhig zu stellen.

  • @Lu-Erker sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Nein eine Abwägung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit für Missbrauch halte ich durchaus für richtig.

    Wenn wir das machen, dann bitte aber auch für alle Bereiche. Und ich habe so das Gefühl, dass man dann Alkohol lange vor Puppen verbieten müsste, wenn man das wirklich ernst nehmen würde.

    Dass solche Erwägungen, die dann auch noch unmittelbar in strafrechtliche Gesetze gegossen werden ausschließlich bei vermeintlich Pädophilen gemacht werden ist aus meiner Sicht schon ein Hinweis darauf, dass es hier um Diskriminierung und nicht wirklich um radikalen Kinderschutz geht.

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    Es gibt aber auch Bereiche, da kann und darf es keine Abwägung geben. Das meinte der Gast hier. Wir sind Menschen und in der Psychologie gibt es keine ultimative, generalistische Aussage. Ein Risiko wird man aber aufgrund der Vielfältigkeit von Menschen in allem sehen und finden.

    Es muss einen gewissen Kern an Freiheit geben, der absolut geschützt ist. Ich verstehe nicht was an dieser Aussage so kontrovers ist.

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    Weil ich hier immer wieder lese das die Verfahren “zur Entscheidung angenommen” wurden. Wie kommt ihr denn darauf? Die Tatsache das die Verfahren unter “Geplante Entscheidungen” gelistet werden ist keine Bestätigung das sie angenommen werden.

    Hier mal ein Beispiel:
    Die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1550/21 wurde sowohl in 2023 als auch 2024 unter “Geplante Entscheidungen” gelistet. Das Ergebnis war dann:

    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

    Ihr geht nur davon aus, weil es um ungeklärte Grundsatzfragen geht nehme ich an? Mir ist nur wichtig klarzustellen das die Aufführung in dieser Liste keine Bestätigung in allen Fällen ist.

  • Es gibt aber auch Bereiche, da kann und darf es keine Abwägung geben. Das meinte der Gast hier. Wir sind Menschen und in der Psychologie gibt es keine ultimative, generalistische Aussage. Ein Risiko wird man aber aufgrund der Vielfältigkeit von Menschen in allem sehen und finden.

    Es muss einen gewissen Kern an Freiheit geben, der absolut geschützt ist. Ich verstehe nicht was an dieser Aussage so kontrovers ist.

    C
    133 81

    Nein, jede Freiheit muss zwangsweise dort enden wo sie (bzw. ihre Ausübung) gleich- oder höhergewichtete Freiheiten anderer Menschen direkt oder indirekt einschränkt.
    Dann ist immer eine Abwägung erforderlich. Und ich für meine Person gewichte das Wohlergehen von Kindern sehr viel höher als meine sexuelle Freiheit.

    Aber diese Diskussion ist doch eigentlich sinnlos, da alles was an Fakten auf dem Tisch liegt in eine ganz andere Richtung weist. Nämlich dass kindliche Sexpuppen sogar einen schützenden Effekt haben können, aber sehr wahrscheinlich keine Gefahr steigern.

  • Nein, jede Freiheit muss zwangsweise dort enden wo sie (bzw. ihre Ausübung) gleich- oder höhergewichtete Freiheiten anderer Menschen direkt oder indirekt einschränkt.
    Dann ist immer eine Abwägung erforderlich. Und ich für meine Person gewichte das Wohlergehen von Kindern sehr viel höher als meine sexuelle Freiheit.

    Aber diese Diskussion ist doch eigentlich sinnlos, da alles was an Fakten auf dem Tisch liegt in eine ganz andere Richtung weist. Nämlich dass kindliche Sexpuppen sogar einen schützenden Effekt haben können, aber sehr wahrscheinlich keine Gefahr steigern.

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    Du bist zu sehr im virtue signaling festgefahren. Das es einen unantastbaren Kern menschlicher Freiheit gibt ist in der Verfassung halt so drinne. Der Grund sind die Erfahrungen aus der Nazi-Zeit.

    Dein “Nein” entzieht im Übrigen auch Kindern ihren unantastabaren Kern menschlicher Freiheit.

  • Du bist zu sehr im virtue signaling festgefahren. Das es einen unantastbaren Kern menschlicher Freiheit gibt ist in der Verfassung halt so drinne. Der Grund sind die Erfahrungen aus der Nazi-Zeit.

    Dein “Nein” entzieht im Übrigen auch Kindern ihren unantastabaren Kern menschlicher Freiheit.

    C
    133 81

    Ein unantastbarer Kern ja, zum Beispiel das Recht auf Leben, aber die eigene Sexualität gehört nicht dazu, sofern sie in die Rechte anderer eingreift (GG Art.2 geht da sogar noch weiter!)
    Wenn ich ein Recht für mich in Anspruch nehme muss ich gleichzeitig die Rechte anderer anerkennen. Im Konfliktfall muss abgewogen werden welches Recht schwerer wiegt.
    Ich für mich gewichte die Rechte von Kindern sehr hoch, aber auch die haben gewisse Grenzen. Ich denke doch dass wir uns einig sind dass (um ein extremes Beispiel zu verwenden) ein Kind sein Recht auf Freiheit nicht durchsetzen darf indem es seine Eltern, die Hausarrest verhängt haben, verletzt oder tötet.

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    Der Jahresbericht 2025 wurde soeben veröffentlicht und ist hier zu finden (eine normale Verlinkung haben sie wohl vergessen, da man nur Zugriff über eine Bearbeitung der URL erlangt): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresbericht/jahresbericht_2025.html?nn=68124

    Was ich interessant finde ist das auch dort noch einmal unter den “Geplanten Entscheidungen 2026” wieder die Verfassungsbeschwerden zum Puppenverbot erwähnt wird. Man hätte hier auch einfach eines der neueren Beschwerden aufführen können. Das Verfahren hat daher also schon eine gewisse Bedeutung.

    Komisch widerum finde ich das die Beschwerden in der Auflistung unter “Geplante Entscheidungen 2026” nach unten gerutsch ist und ein neues Verfahren aus 2024 vorrang bekommen hat. War sonst eig. nach Eingangsdatum sortiert.

  • Der Jahresbericht 2025 wurde soeben veröffentlicht und ist hier zu finden (eine normale Verlinkung haben sie wohl vergessen, da man nur Zugriff über eine Bearbeitung der URL erlangt): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresbericht/jahresbericht_2025.html?nn=68124

    Was ich interessant finde ist das auch dort noch einmal unter den “Geplanten Entscheidungen 2026” wieder die Verfassungsbeschwerden zum Puppenverbot erwähnt wird. Man hätte hier auch einfach eines der neueren Beschwerden aufführen können. Das Verfahren hat daher also schon eine gewisse Bedeutung.

    Komisch widerum finde ich das die Beschwerden in der Auflistung unter “Geplante Entscheidungen 2026” nach unten gerutsch ist und ein neues Verfahren aus 2024 vorrang bekommen hat. War sonst eig. nach Eingangsdatum sortiert.

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    Die haben einfach nur nach Art des Verfahrens sortiert. Organstreitverfahren dann Verfassungsbeschwerde. Die Reihenfolge an sich hat keine Bedeutung.

  • P
    15 3

    Ich habe ehrlich gesagt keinen Bock mehr. Die Entscheidung soll jetzt endlich mal kommen, denn lieber ein Scheitern als diese permanente Ungewissheit. Mit irgendeinem Ergebnis kann man wenigstens etwas anfangen und die Zukunft planen.

    Wenn die Beschwerden fehlschlagen dann wird sich der Kampf gegen Fantasien festigen und irgendwelche Fortschritte in die entgegengesetzte Richtung werden schwer bis fast unmöglich ohne einen globalen gesellschaftlichen Wandel. Selbst dieses Ergebnis wäre mir lieber, da man dann wenigstens ehrlich zu Betroffenen sein kann und zukünftige Generationen diesen Umstand für ihre Lebensplanung bereits im frühen Alter berücksichtigen können.

  • klaseK
    51 70

    Die Übersicht der geplanten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes für 2026 wurde bekanntgegeben.

    Die Verfassungsbeschwerden gegen §184l StGB (Puppenverbot) stehen in der Liste für den zweiten Senat an Position 19.

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    Hier wenigstens gute Nachrichten aus den vereinigten Staaten:

    Selbst „unter Berücksichtigung einer möglichen Diskreditierung des Dienstes sind wir zu dem Schluss gekommen, dass (Rocha)s Verhalten – Masturbation, in Einsamkeit, im Verborgenen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit – den verfassungsrechtlichen Schutz rechtfertigt“, der durch das Urteil des Obersten Gerichtshofs in der Rechtssache Lawrence gegen Texas gewährt wird. Dieses wegweisende Urteil hob ein texanisches Gesetz auf, das Sodomie zwischen einwilligenden Erwachsenen unter Strafe stellte. […] Rocha hatte ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Privatsphäre, um mit seiner Puppe sexuelle Handlungen vorzunehmen.

    (Übersetzt mit DeepL)

    Quelle:
    https://www.stripes.com/branches/air_force/2026-03-19/airman-child-sex-doll-conviction-reversed-21116363.html

  • P
    15 3

    Interessant das auf ein Inzesturteil referenziert wird. In Deutschland gibt es ja genau die umgekehrte Situation, wo das Gesetz für verfassungskonform geurteilt wurde…

    Gute Nachrichten für die USA, aber jetzt bin ich was unsere Situation angeht noch hoffnungsloser. Auch wenn die USA demokratisch ausgehöhlt wird, so zeigen die Gerichte das sie resilient sind. Aufgrund der Supreme Court Entscheidung “Lawrence v. Texas” sind Extremisten und Moralisten auch mehr oder weniger die Hände gebunden. Da ein absolutes Verbot in den USA unmöglich ist wird sich das ggf. auch auf andere Staaten auswirken. Zumindest kann die USA solchen Vorschlägen nicht im Rahmen von UN-Verhandlungen zustimmen, so wie sie auch damals in 2019 ein Verbot bestimmter Inhalte ablehnen musste.

  • Lu ErkerL
    128 45

    Naja so resilient sind die Gerichte auch nicht … Die entscheiden bei den Wichtigen Dingen so wie die Partei die sie aufgestellt hat (also zumeist die Republikaner) es wollen.

  • Naja so resilient sind die Gerichte auch nicht … Die entscheiden bei den Wichtigen Dingen so wie die Partei die sie aufgestellt hat (also zumeist die Republikaner) es wollen.

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    Das oberste Gericht hat doch erst vor kurzem das Gegenteil beweist und sich gegen Trumps Zölle gestellt, obwohl der Großteil durch genau ihn besetzt wurde. Ich finde dieses negative gejammere echt anstrengend.