Weil ich hier immer wieder lese das die Verfahren “zur Entscheidung angenommen” wurden. Wie kommt ihr denn darauf? Die Tatsache das die Verfahren unter “Geplante Entscheidungen” gelistet werden ist keine Bestätigung das sie angenommen werden.
Hier mal ein Beispiel:
Die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1550/21 wurde sowohl in 2023 als auch 2024 unter “Geplante Entscheidungen” gelistet. Das Ergebnis war dann:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Ihr geht nur davon aus, weil es um ungeklärte Grundsatzfragen geht nehme ich an? Mir ist nur wichtig klarzustellen das die Aufführung in dieser Liste keine Bestätigung in allen Fällen ist.