Weg hier!
P-Punkte Forum
Willkommen im P-Punkte Forum, Gast! Bitte stelle dich einmal in der Kennenlernstube vor! 😄
  • Du bist zu sehr im virtue signaling festgefahren. Das es einen unantastbaren Kern menschlicher Freiheit gibt ist in der Verfassung halt so drinne. Der Grund sind die Erfahrungen aus der Nazi-Zeit.

    Dein “Nein” entzieht im Übrigen auch Kindern ihren unantastabaren Kern menschlicher Freiheit.

    C
    150 99

    Ein unantastbarer Kern ja, zum Beispiel das Recht auf Leben, aber die eigene Sexualität gehört nicht dazu, sofern sie in die Rechte anderer eingreift (GG Art.2 geht da sogar noch weiter!)
    Wenn ich ein Recht für mich in Anspruch nehme muss ich gleichzeitig die Rechte anderer anerkennen. Im Konfliktfall muss abgewogen werden welches Recht schwerer wiegt.
    Ich für mich gewichte die Rechte von Kindern sehr hoch, aber auch die haben gewisse Grenzen. Ich denke doch dass wir uns einig sind dass (um ein extremes Beispiel zu verwenden) ein Kind sein Recht auf Freiheit nicht durchsetzen darf indem es seine Eltern, die Hausarrest verhängt haben, verletzt oder tötet.

  • ?
    0

    Der Jahresbericht 2025 wurde soeben veröffentlicht und ist hier zu finden (eine normale Verlinkung haben sie wohl vergessen, da man nur Zugriff über eine Bearbeitung der URL erlangt): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresbericht/jahresbericht_2025.html?nn=68124

    Was ich interessant finde ist das auch dort noch einmal unter den “Geplanten Entscheidungen 2026” wieder die Verfassungsbeschwerden zum Puppenverbot erwähnt wird. Man hätte hier auch einfach eines der neueren Beschwerden aufführen können. Das Verfahren hat daher also schon eine gewisse Bedeutung.

    Komisch widerum finde ich das die Beschwerden in der Auflistung unter “Geplante Entscheidungen 2026” nach unten gerutsch ist und ein neues Verfahren aus 2024 vorrang bekommen hat. War sonst eig. nach Eingangsdatum sortiert.

  • Der Jahresbericht 2025 wurde soeben veröffentlicht und ist hier zu finden (eine normale Verlinkung haben sie wohl vergessen, da man nur Zugriff über eine Bearbeitung der URL erlangt): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresbericht/jahresbericht_2025.html?nn=68124

    Was ich interessant finde ist das auch dort noch einmal unter den “Geplanten Entscheidungen 2026” wieder die Verfassungsbeschwerden zum Puppenverbot erwähnt wird. Man hätte hier auch einfach eines der neueren Beschwerden aufführen können. Das Verfahren hat daher also schon eine gewisse Bedeutung.

    Komisch widerum finde ich das die Beschwerden in der Auflistung unter “Geplante Entscheidungen 2026” nach unten gerutsch ist und ein neues Verfahren aus 2024 vorrang bekommen hat. War sonst eig. nach Eingangsdatum sortiert.

    ?
    0

    Die haben einfach nur nach Art des Verfahrens sortiert. Organstreitverfahren dann Verfassungsbeschwerde. Die Reihenfolge an sich hat keine Bedeutung.

  • ?
    0 0

    Ich habe ehrlich gesagt keinen Bock mehr. Die Entscheidung soll jetzt endlich mal kommen, denn lieber ein Scheitern als diese permanente Ungewissheit. Mit irgendeinem Ergebnis kann man wenigstens etwas anfangen und die Zukunft planen.

    Wenn die Beschwerden fehlschlagen dann wird sich der Kampf gegen Fantasien festigen und irgendwelche Fortschritte in die entgegengesetzte Richtung werden schwer bis fast unmöglich ohne einen globalen gesellschaftlichen Wandel. Selbst dieses Ergebnis wäre mir lieber, da man dann wenigstens ehrlich zu Betroffenen sein kann und zukünftige Generationen diesen Umstand für ihre Lebensplanung bereits im frühen Alter berücksichtigen können.

  • klaseK
    51 71

    Die Übersicht der geplanten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes für 2026 wurde bekanntgegeben.

    Die Verfassungsbeschwerden gegen §184l StGB (Puppenverbot) stehen in der Liste für den zweiten Senat an Position 19.

  • ?
    0

    Hier wenigstens gute Nachrichten aus den vereinigten Staaten:

    Selbst „unter Berücksichtigung einer möglichen Diskreditierung des Dienstes sind wir zu dem Schluss gekommen, dass (Rocha)s Verhalten – Masturbation, in Einsamkeit, im Verborgenen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit – den verfassungsrechtlichen Schutz rechtfertigt“, der durch das Urteil des Obersten Gerichtshofs in der Rechtssache Lawrence gegen Texas gewährt wird. Dieses wegweisende Urteil hob ein texanisches Gesetz auf, das Sodomie zwischen einwilligenden Erwachsenen unter Strafe stellte. […] Rocha hatte ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Privatsphäre, um mit seiner Puppe sexuelle Handlungen vorzunehmen.

    (Übersetzt mit DeepL)

    Quelle:
    https://www.stripes.com/branches/air_force/2026-03-19/airman-child-sex-doll-conviction-reversed-21116363.html

  • ?
    0 0

    Interessant das auf ein Inzesturteil referenziert wird. In Deutschland gibt es ja genau die umgekehrte Situation, wo das Gesetz für verfassungskonform geurteilt wurde…

    Gute Nachrichten für die USA, aber jetzt bin ich was unsere Situation angeht noch hoffnungsloser. Auch wenn die USA demokratisch ausgehöhlt wird, so zeigen die Gerichte das sie resilient sind. Aufgrund der Supreme Court Entscheidung “Lawrence v. Texas” sind Extremisten und Moralisten auch mehr oder weniger die Hände gebunden. Da ein absolutes Verbot in den USA unmöglich ist wird sich das ggf. auch auf andere Staaten auswirken. Zumindest kann die USA solchen Vorschlägen nicht im Rahmen von UN-Verhandlungen zustimmen, so wie sie auch damals in 2019 ein Verbot bestimmter Inhalte ablehnen musste.

  • Lu ErkerL
    165 68

    Naja so resilient sind die Gerichte auch nicht … Die entscheiden bei den Wichtigen Dingen so wie die Partei die sie aufgestellt hat (also zumeist die Republikaner) es wollen.

  • Naja so resilient sind die Gerichte auch nicht … Die entscheiden bei den Wichtigen Dingen so wie die Partei die sie aufgestellt hat (also zumeist die Republikaner) es wollen.

    ?
    0

    Das oberste Gericht hat doch erst vor kurzem das Gegenteil beweist und sich gegen Trumps Zölle gestellt, obwohl der Großteil durch genau ihn besetzt wurde. Ich finde dieses negative gejammere echt anstrengend.

  • Das oberste Gericht hat doch erst vor kurzem das Gegenteil beweist und sich gegen Trumps Zölle gestellt, obwohl der Großteil durch genau ihn besetzt wurde. Ich finde dieses negative gejammere echt anstrengend.

    Lu ErkerL
    165 68

    fassen wir die Entscheidungen der aktuellen Richter mal in Pro und Contra Trump zusammen:

    Contra:

    • Keine Zölle ohne Parlament

    Pro:

    • alles was in den Kernbereich seiner Aufgaben fällt ist absolut Immun er kann nicht dafür belangt werden (z.B. wenn er Seal team 6 befählen würde seinen Konkurrenten zu eliminieren)
    • selbe Entscheidung alles was angrenzend ist wahrscheinlich Immun. Nur in extremen Ausnahmen überhaupt belangbar. Trump steht mit der Entscheidung faktisch über dem Gesetz
    • Sie verzögern Regelmäßig Entscheidungen gegen Trump (darunter auch die Zoll Entscheidung die übrigens damit noch nicht durch ist im Gegenteil für eine Endgültige Entscheidung könnte es soar sein das sie noch mal ran müssen und dann entscheiden das doch alles gut ist)
    • Sie verhindern Regelmäßig anti Trump / ani Republikan Urteile (wie z.B. zu dem Einsatz der National Guard in den USA. Hier haben niedere Gerichte Entschieden das sei nicht erlaubt der Supreme Court hat sich eingeschaltet es bis zum Urteil erlaubt und das Urteil solange verzögert das die Truppen alleine abgezogen sind)
    • They prevented National Injunctions by lower Courts a practice running since around the civil war, Essentially meaning a Trump decision has to be filled against in every State separately (increasing cost but also opening up the way to have Republican States allow Trump actions even if they are illegal)

    Insgesamt gab es 24 “Emergency Docket” Entscheidungen 2025 in 20 hat man für Trump und seine Administration entschieden. Stellenweise Jahrhunderte an Rechtsentscheidungen damit umgekehrt und gefährliche Grundlagen geschaffen. Stellenweise obwohl ähnliche Fälle mit einem Demokraten zuvor vor dem selben Gericht waren und anders ausgegangen sind … Die Zoll Entscheidung zeig das die Zölle in den USA umstritten sind selbst bei den Republikanern nicht das das Gericht neutral ist …

  • ?
    0

    Geschichten aus dem Paulanergarten. Das dt. Verfassungsgericht verzögert das Puppenverfahren auch und ist insgeheim mit Merz im Austausch. So hörst du dich an.

  • Geschichten aus dem Paulanergarten. Das dt. Verfassungsgericht verzögert das Puppenverfahren auch und ist insgeheim mit Merz im Austausch. So hörst du dich an.

    Lu ErkerL
    165 68

    Das sind 2 Verschiedene Paar Schuhe.

    beim dt. Verfassungsgericht gibt es keine Vorherige Rechtsprechung zum Exakten Thema (Sex Puppen standen vorher noch nicht vor Gericht) und es wurde explizit danach von den Klagenden gefragt hier ein Urteil zu treffen. Auch würde das Urteil nicht spezifisch Merz helfen und das BVerG entscheidet nicht überwiegend FÜR Merz (das Amerikanische eben sehr wohl)

    In den USA zu Milizen auf Amerikanischen Boden gibt es Gesetze (die bestimmen das der Präsident das nur kann wenn der Gouverneur zustimmt was er in den Fällen nicht getan hat), Keine Anfrage an das Gericht, eine Entscheidung eines niedrigeren Gerichts, eine Vergangene Entscheidung des Supreme Courts die es verboten hat der das Niedrigere Gericht gefolgt ist. Und der Supreme Court sagt "ja ne lass das mal weiter laufen GEGEN die Entscheidung des niedriger Gestellten Gerichts, des Gesetzes und der Vergangenen Entscheidungen) und statt dann wie bei einem Eilverfahren üblich und von dem Gericht in anderen Fällen bereits Praktizierten schnellen Entscheidung über beschleunigende Verfahren zu kommen (die es in DE auch nicht gibt) entscheidet man sich den spät möglichsten Termin für eine Erste Anhörung anzusetzen und entscheidet dann es so bald wie möglich nicht zu entscheiden weil nicht mehr relevant das die Milizen auf Befehl des Präsidenten die Stadt unter ihre Kontrolle gebracht haben.

    Das BVerfG verhindert auch nicht das untere Gerichte Praktiken für ganz DE als Gesetzeswidrig bezeichnen der Amerikanische Supreme Court tut das sehr wohl.
    Das BVerfG hat Merz auch nicht Faktisch Immun vor dem Gesetz gemacht. Der Supreme Court hat das mit Trump durchaus getan (Election Interference Case und so)
    Das BVerfG entscheidet auch nicht nach klar Idiologischen Linen. Der Supreme Court schon (es gibt Richter die in jeder Entscheidung Pro Trump gestimmt haben auch in denen wo das Gericht Pro Trump stimmte, und andersrum auch Richter die immer Anti Trump gestimmt haben selbst wenn das Gericht Pro Trump stimmte.) Auch sind einige der Entscheidungen eben klar abhängig wer vor ihnen steht (wie gesagt selber Sachverhalt nur einmal Demokrat einmal Republikaner 2 ausgänge)

  • Hier wenigstens gute Nachrichten aus den vereinigten Staaten:

    Selbst „unter Berücksichtigung einer möglichen Diskreditierung des Dienstes sind wir zu dem Schluss gekommen, dass (Rocha)s Verhalten – Masturbation, in Einsamkeit, im Verborgenen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit – den verfassungsrechtlichen Schutz rechtfertigt“, der durch das Urteil des Obersten Gerichtshofs in der Rechtssache Lawrence gegen Texas gewährt wird. Dieses wegweisende Urteil hob ein texanisches Gesetz auf, das Sodomie zwischen einwilligenden Erwachsenen unter Strafe stellte. […] Rocha hatte ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Privatsphäre, um mit seiner Puppe sexuelle Handlungen vorzunehmen.

    (Übersetzt mit DeepL)

    Quelle:
    https://www.stripes.com/branches/air_force/2026-03-19/airman-child-sex-doll-conviction-reversed-21116363.html

    ?
    0

    Rocha told “investigators that he talked to this doll, showered with it, put baby powder on it, brushed its hair, slept with it, and gave it the name of a real girl he knew in middle school”

    Das bestätigt für mich das diese Puppen für viele eben nicht bloße Sexobjekte sind, sondern einen Partner darstellen.
    Umso schlimmer finde ich dieses Gesetz.

  • ?
    0

    Wird eh nichts. Die werden Stellungnahmen eingeholt haben und da werden alle rumgeheult haben vor allem wenn Beier gefragt wurde, der ja DIE Person ist wenn es Pädos geht. Die Person die im Landtag sagte das wir NUR sicher leben können, wenn wir in absoluter Abstinenz leben.

    Die betroffenen GG haben sich seit der Homosexuellen-Entscheidung nicht geändert, wenn also selbst das damals aufrechterhalten wurde dann wird es hier erst Recht passieren. Damals waren nämlich die Stellungnahmen ausschlaggebend.

    Hier. In Deutschland. Mit unserem Grundgesetz das von vielen als “das Beste” bewertet wird wurden einvernehmliche Beziehungen im Privaten bestraft und als mit der Verfassung vereinbar erklärt. Zweimal. Wer hier an einen Erfolg glaubt ist absolut naiv. Zweimal wurde das Verbot vom privaten und einvernehmlichem Sexleben als legitim gesehen.

    Und hier glauben einige an einen Erfolg. Mit dieser Rechtssprechung, die solche Einschnitte mit “kulturhistorischer Moral” aufrechterhält. Mit diesen Entscheidungen kann man auch Dildos, Pornos uvm. verbieten, wenn es genug empört.

  • ?
    0

    An den Gast über mir:

    Nicht alle Sachverständigen werden Therapierende, oder KTW-Mitarbeiter sein. In solchen Verfahren werden sehr viele Juristen befragt und da kommen dann auch Personen wie Renzikowski oder Hörnle zu Wort, welche auch in Vergangenheit oft vom BVerfG um Stellungnahme gebeten wurden. Es ist auch nicht unüblich genau die Sachverständigen nochmal um Stellung zu beten, die im Gesetzgebungsverfahren zu Wort kamen.

    Aufgrund der aktuellen Datenlage kann es keine negative Stellungnahme geben, die sich auf empirischer Evidenz beruft, sondern nur Mutmaßungen. Im Kontrast dazu liegen dem Gericht empirische Studien vor, die keine Gefahr erkennen lassen. Das negative und prognostische kann daher schon gut von den Juristen und diesen - wenigen aber wichtigen - Studien aufgefangen werden.

    Natürlich sind Richter auch nur Menschen mit Ängsten und Vorurteilen, so dass herbeifantasierte Urteilsbegründungen entstehen können. Im Inzesturteil bspw. hat das Gericht einen Zweck des Gesetzes einfach so herbeigezaubert, obwohl selbst die Bundesregierung das nicht als Zweck angab - das darf es gar nicht. Ein BVerfG-Richter hat das in seiner Opposition entsprechend auseinandergenmmen. Man kann daher auch dieses Fehlurteil wiedergutmachen indem das BVerfG sich die abweichende Meinung anschaut.

  • ?
    0

    Ein Sexualstraftäter versucht in dem US-Staat Kentucky das Puppenverbot mit einer Verfassungsbeschwerde zu kippen. Als Grund gibt er die Unbestimmtheit an und das es die Privatssphäre und Kunst- und Redefreiheit verletzt.

    Der Generalbundesanwalt findet seine Argumente seien “Absurd”, obwohl das höchste Berufungsgericht für Militärpersonal erst vor kurzem mit den gleichen Argumenten ein solches Verbot für Verfassungswidrig erklärte.

    https://www.ag.ky.gov/Press Release Attachments/Moore Response to Constitutional Challenge.pdf

  • ?
    0

    Das BVerfG lädt am 16.05.2026 zum Tag der offenen Tür ein. Habe mir ein kostenloses Ticket geholt um mir das anzuschauen und auch mit einem T-shirt, wo 184l durchgeatrichen ist, eine Abneigung ggü. 184l StGB zu zeigen.

  • ?
    0 0

    Die PKS 2025 wurde veröffentlicht und es gab 45 Tatverdächtige (alle männlich) die 2025 wegen einem Verstoß nach § 184l StGB erfasst wurden. Das ist eine dermaßen lächerlich geringe Zahl das man schon sehr an den Horrorgeschichten zweifeln muss. Wenn Strafgesetze solche geringen Zahlen erfassen und kein Rechtsgut schützen, da kein Opfer existiert, dann kann ich mir das nicht als ultima-ratio vorstellen. Es ist ja augenscheinlich kein Massenphänom und war es auch zur Zeiten der Legalität nicht. Das Verbot hat denke ich die Nachfrage erst so richtig angekurbelt, was die einzige empirische Studie aus Deutschland ja auch thematisiert.

    Ich kann den Betroffenen jedenfalls nur wünschen das sie durch das BVerfG eine Amnestie erhalten.

  • ?
    0

    Das ein Gesetz nur wenige betrifft ist auch kein Grund das es Betroffene ja nicht so schlimm und hart treffe. Der Bundesverfassungsrichter Hassemer hat das damals in seiner abweichenden Meinung sehr gut getroffen:

    Endlich sollte man die Übereinstimmung eines Straftatbestands mit dem Übermaßverbot nicht damit rechtfertigen, dass sie „nur einen schmalen Bereich der persönlichen Lebensführung“ berühre und nur Wenige „überhaupt von dem Verbot in einer einschränkend spürbaren Weise betroffen“ seien. Solche Argumente können im Strafrecht, das seit jeher in besonderer Weise auf die Person hin orientiert ist, zynisch wirken: Wer vom Inzestverbot betroffen ist, wird in einem zentralen Bereich seiner Lebensführung berührt sein, und diese Berührung kann ihn tief und langfristig treffen.

  • SiriusS
    257 429

    Das Verbot basiert auf einer Lüge. Die CDU hatte damals Staatsanwälte zitiert, die behaupteten, dass bei Missbrauchstätern ständig solche Puppen gefunden werden und dementsprechend die Puppen ja zum Missbrauch geführt haben müssen. Ich hatte für letztes Jahr mal ausgerechnet, dass in der Realität selbst unter der unrealistischen Annahme, dass jeder erwischte Puppenbesitzer auch ein Missbrauchstäter war in mindestens 99.5% der Missbrauchsfälle Puppen überhaupt keine Rolle gespielt haben können. Dieses Jahr scheint es nicht groß anders auszusehen.

    Bei fast 13.000 Fällen von Kindesmissbrauch, fast 35.000 Fällen von Kinderpornografie aber nur 46 Fällen von Kindersexpuppen zeigen ja die rohen Zahlen schon, dass das Verbot keinen nennenswerten Beitrag zur Prävention leisten kann.

    In a heart full of dust
    Lives a creature called lust
    It surprises and scares
    Like me, like me