Hier die Einschätzung eines Bloggers:
Er meint das sei viel zu kontrovers, um das der Gesellschaft irgendwie klar zu machen und prognostiziert eine Niederlage mit abweichender Meinung (wie beim Inzest-Urteil, wo ein Richter dem Senat wiedersprach).
Hier die Einschätzung eines Bloggers:
Er meint das sei viel zu kontrovers, um das der Gesellschaft irgendwie klar zu machen und prognostiziert eine Niederlage mit abweichender Meinung (wie beim Inzest-Urteil, wo ein Richter dem Senat wiedersprach).
Bis vor einigen Jahren konnten Menschen mit sexuellem Interesse an Kindern auf Sexpuppen mit kindlichem Aussehen zurückgreifen. 2021 schob der Gesetzgeber dem jedoch einen Riegel vor und verschärfte das Strafgesetzbuch. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat nun zwei Verfassungsbeschwerden geprüft. Das höchste deutsche Gericht will seine Entscheidung dazu heute (9.30 Uhr) schriftlich veröffentlichen.
Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe
Das Verbot des Inverkehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild war als Teil des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Juli 2021 in Kraft getreten. Demnach sind für Hersteller und Verkäufer Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vorgesehen. Käufern drohen bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafen.
Die Beschwerdeführer sehen sich den Angaben nach unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Sie reichten Verfassungsbeschwerden ein.
Zur Begründung des neuen Verbots hieß es im Gesetzesentwurf der damaligen Koalitionsfraktionen von Union und SPD, es bestehe die Gefahr, dass die Nutzung solcher Sexpuppen die Hemmschwelle zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder absenke. «Durch die Nutzung solcher Objekte kann der Wunsch geweckt beziehungsweise verstärkt werden, die an dem Objekt eingeübten sexuellen Handlungen in der Realität an einem Kind vorzunehmen.» So werde die Gefahr für Kinder, Opfer von sexualisierter Gewalt zu werden, gesteigert.
Mit Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD beschloss der Bundestag das Gesetz im März 2021. Die übrigen drei Oppositionsfraktionen enthielten sich. Allerdings war die Argumentation schon im Gesetzgebungsverfahren umstritten.
Kritik aus juristischer Sicht
Bei einer Anhörung von Sachverständigen etwa sprach Rechtsanwältin Jenny Lederer nach Angaben des Bundestags unter anderem von einer weiteren Kriminalisierung von Verhaltensweisen, bei denen wissenschaftlich nicht belegt sei, ob und dass es zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder komme. «Letztlich werden Fantasien bestraft», erläuterte sie nun der Deutschen Presse-Agentur.
Im Strafrecht gehe es um die Frage von Rechtsgutsverletzungen. Beim Besitz einer solchen Puppe und ihrer Nutzung fehle es indes an einem tatsächlichen Opfer, so Lederer. «Kein Kind wird geschädigt, keines gefährdet.» Die Vorschrift werde Menschen nicht gerecht, die gerade kein Täter, keine Täterin werden wollten, die kein Kind gefährden oder verletzen wollten - und auch deshalb auf eine Puppe als Surrogat (Ersatzgegenstand) zurückgreifen.
Eine Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins aus dem Jahr 2024 zu einem Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs bekräftigt die Kritik aus juristischer Sicht. Die Strafbarkeit «war, ist und bleibt» nicht nachzuvollziehen, heißt es dort. Die Expertise wirft etwa die Frage auf, wann ein «kindliches Erscheinungsbild» vorliege. Und verweist auf neuere Forschungsergebnisse zu Konsequenzen, Nutzen und Risiken der Nutzung von Surrogaten wie Puppen mit kindlichem Aussehen.
Sexualforschung: Keine Hinweise auf mehr Kinderschutz
Forschende vom Institut für Forensische Psychiatrie und Sexualforschung an der Uni Duisburg-Essen etwa haben Aussagen von 40 Betroffenen des Verbots ausgewertet. Sie hätten von einer Zunahme problematischer Verhaltensweisen berichtet wie erneutem Anschauen von Missbrauchsabbildungen. Für sie sei eine Möglichkeit weggefallen, Sexualität legal auszuleben.
«Aus Sicht der Betroffenen wirkt sich das Verbot von Kindersexpuppen negativ auf ihr Leben und das Risiko für sexualisierte Gewalt gegen Kinder aus», heißt es in der Schlussfolgerung in einem Artikel für die «Zeitschrift für Sexualforschung». Die vorliegenden Daten lieferten keine Hinweise darauf, dass die Gesetzesverschärfung dem Schutz von Kindern diene. Auch wenn die Forschenden einräumen, dass das Studiendesign diesbezüglich Grenzen habe.
Die Evidenz dafür, dass das Nutzen solcher Sexpuppen dem Schutz von Kindern dient und Betroffene von Gewalttaten an Kindern dadurch absehen, ist laut Professor Johannes Fuß ebenfalls schwach. «Wir wissen von Puppennutzern, dass manche berichten, durch die Puppennutzung das Interesse an realen Menschen zu verlieren», erklärte er der dpa. «Ob diese Nutzer jedoch ein hohes Risiko für die Begehung von sexuellem Kindesmissbrauch aufweisen, also drohender Missbrauch tatsächlich verhindert wird, wissen wir nicht.»
EU-Verfahren gegen Shein
Sexpuppen in Kinderoptik haben in diesem Jahr auch schon die EU-Kommission beschäftigt: Sie leitete ein formelles Verfahren gegen den chinesischen Online-Händler Shein ein, unter anderem weil dieser kindlich aussehende Sexpuppen angeboten hatte.
Die Brüsseler Behörde verdächtigt das Unternehmen, nicht genug gegen den Vertrieb illegaler Produkte auf seiner Plattform zu tun und den Verbraucherschutz zu vernachlässigen. Der Online-Riese hatte die Angebote nach Kritik selbst von seiner Seite genommen und angekündigt, bei dem Verfahren mit der EU-Kommission zusammenzuarbeiten.
Über das Verbot von Sexpuppen mit kindlichen Zügen entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe kündigte eine Entscheidung über zwei Verfassungsbeschwerden an. Diese richten sich gegen das Verbot, solche Puppen auf den Markt zu bringen, zu kaufen oder zu besitzen. (Az. 2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097/22)
Die Neuregelung von 2021 im Strafgesetzbuch sieht Haftstrafen bis zu fünf Jahren für das Herstellen solcher Puppen oder den Handel damit sowie bis zu drei Jahren für den Kauf oder den Besitz vor. Auch Geldstrafen sind stattdessen möglich. Die Männer, welche die Beschwerden in Karlsruhe einreichten, sehen unter anderem eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
soweit ich weiß hat das BVerfG sich mit Johannes Fuß auseinandergesetzt daher ist es jetzt etwas gruselig das er sagt:
Die Evidenz dafür, dass das Nutzen solcher Sexpuppen dem Schutz von Kindern dient und Betroffene von Gewalttaten an Kindern dadurch absehen, ist laut Professor Johannes Fuß ebenfalls schwach.
Müsste er dann nämlich auch dem Gericht so gesagt haben. Keine Ahnung ob solche vagen Evidenzen haltbar sind. Tendiert alles gerade zu “Einschätzungsspielraum” des Gesetzgebers, weil beides “Schwach” ist…
Ich bin aktuell sehr über die Berichterstattung überrascht, weil sie doch sehr sachlich ist.
@Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:
Keine Ahnung ob solche vagen Evidenzen haltbar sind.
Die Aussage ist nicht schlimm, da der Grundtenor “Keine Evidenz für Kinderschutz” ist (guck mal auf die Überschrift im Artikel). Heißt also das hier die neutrale Theorie suggeriert wird, weil weder das Verbot, noch die Puppe dem Kinderschutz dient.
Edit:
So gut wie jede Zeitschrift hat den von consuela zitierten Beitrag veröffentlicht (teilw. leicht abgeändert), weil er von der dpa kam. Einfach mal im Browser nach: “Was für und gegen ein Verbot von Kindersexpuppen spricht” suchen.
🧀🐀
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2026/05/rs20260521_2bvr109622.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-038.html
Die Entscheidung ist da. Die Verfassungsbeschwerden wurden leider zurückgewiesen.
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Wir stehen jetzt wohl noch schlechter dar, oder? Jetzt gibt es keinerlei Zweifel mehr von den Kritikern solcher Gesetze.
Ich freue mich schon auf das Verbot sämtlicher noch legaler Fiktion. Alle zukünftigen Pädophilen die noch an einen Rechtsstaat geglaubt haben tun mir unendlich Leid, aber auch die suizidgefährdeten Menschen die in diesen Verfahren noch ein letzten Funken Hoffnung gesehen haben.
Es ist auch schlecht für alle anderen, denn es ist anscheinend mit der Menschenwürde vereinbar private Fantasien im eigenen Zuhause mit Haft zu bestrafen. Was soll ich da noch sagen.
Könnte mich hier noch stundenlang ausheulen…
Wenn ich die Kraft dazu finde lese ich mir das durch, aber ich hoffe auf einen WsAM-Artikel der das ganze gut zusammenfasst. Sorry für diese wirren Zeilen, aber als jemand der sich nur in solche Puppen verlieben kann weiß ich nicht mehr weiter.
🧀🐀
Das traurige ist auch das viele das Leid von uns Betroffenen nicht spüren werden, da wir einfach Unsichtbar sind. Viele haben wohl auch mit einer Niederlage gerechnet, so dass eine Bewegung nicht erblühen kann.
Ich habe Angst. Fühle mich auch gerade absolut erbärmlich diesen Thread als emotional punching Bag zu benutzen und den Mod der dieses Geheule in der Wartenschlange lesen muss zu belasten.
🧀🐀
Umarmt bitte Klase für mich (virtuell). Sein KiH-Artikel zu seinen Liebespuppen ist jetzt eine Nummer tragischer zu lesen und war eines der Artikel die mich an Euch als Gruppe so gebunden hat.
Ich bin froh keine Puppe besessen zu haben, denn etwas zu verlieren das man nicht hatte ist einfacher zu verkraften…
🧀🐀
Hab bisher nur die Pressemitteilung ein mal kurz gelesen. Schade finde ich, dass neben dem Beispielhaft vorgetragenen Werbeverbot keine weiteren milderen Mittel, wie z.B. Hinweise/Aufklärungspflichten (analog zu Tabakwaren und Glücksspiel) berücksichtigt wurden, was nach dem bisher gelesenen vielleicht hätte entscheidend sein können.
Und auch wenn ich den Handlungsspielraum bei unklarer Datenlage und dringendem Handlungsbedarf, wie z.B. bei der Corona-Pandemie, nachvollziehen kann, so lag hier doch zumindest kein dringender Handlungsbedarf vor: die Praxisrelevanz ist eher als gering einzustufen, wie die Fallzahlen und wenigen Erkenntnissen vor dem Verbot zeigen und es handelt sich weder bei Sexpuppen im allgemeinen noch kindlichen Sexpuppen im speziellen um plötzlich aufgetretene oder stark ansteigende Phänomene. Es hätten also ruhig erst aussagekräftige Erkenntnisse gesammelt werden können. Es ist auch keine Evaluierung vorgesehen gewesen (und fand entsprechend bisher auch nicht statt), wie sich das denn nun konkret auswirkt und ob tatsächlich eine Verbesserung eintritt. Vielleicht wäre das noch ein neuer Angriffspunkt (nicht direkt gegen das Gesetz sondern gegen die Untätigkeit des Gesetzgebers), da der Gesetzgeber durch die Verfassung zur Prüfung und Nachbesserung verpflichtet ist.
Auch den Punkt “Die Annahme, (potenzielle) Nutzer von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild hätten durch die Verbote keine Möglichkeit zur Entfaltung ihrer Sexualität, entbehrt einer belastbaren Grundlage.” finde ich sehr Fragwürdig:
*Ich weiß, dass es praktische Probleme mit sich bringen würde, wenn man nicht mehr sofort erkennbar unterscheiden kann, aber solange es nachweisbar fiktiv ist, sehe ich keinen Grund den Besitz von wirklichkeitsnahem Material wie echtes Material zu bestrafen. Aber das ist eine andere Diskussion.
Immerhin mit zwei Gegenstimmen und abweichender Meinung von Offenloch als kleiner Trost…
Das Ausmaß des Problems sexueller Gewalt an Kindern war durch die Aufdeckung verschiedener, besonders drastischer Missbrauchsfälle in Staufen im Breisgau, Bergisch Gladbach, Lügde und Münster in den Jahren 2017 bis 2020 (vgl. BTDrucks 19/23707, S. 20) sowie die Enttarnung der Darknet-Plattform „Elysium“ im Jahr 2017 verstärkt in den öffentlichen Fokus getreten
also wird sich dabei auf dinge berufen die weder mit dem Ganzen noch mit uns etwas zu tun haben…
Zu potenziellen Gefahrenzusammenhängen zwischen der Nutzung kindlicher Sexpuppen und realen Missbrauchstaten äußerte sich im Rahmen der öffentlichen Berichterstattung etwa der Sprecher des Präventionsnetzwerks „Kein Täter werden“, Prof. Dr. Dr. Klaus Beier, Direktor des Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin an der Charité – Universitätsmedizin in Berlin
Zudem hatte eine öffentliche Diskussion über den Verkauf und das Bewerben kindlicher Sexpuppen auf Online-Marktplattformen begonnen (vgl. BTDrucks 19/23707, S. 23). Insbesondere ab Anfang 2020 berichteten deutschsprachige Medien verstärkt darüber, dass kindliche Sexpuppen auf Verkaufsplattformen wie Amazon und Shein frei erhältlich seien.
man lässt also öffentliche Empörung in ein urteil des Bundesverfassungsgerichtes einfliessen…
In einer weiteren, im Jahr 2026 veröffentlichten Studie kommen dieselben Autoren zu dem Ergebnis, dass die Nutzung auf Kinder bezogener „fictional sexual materials“ – darunter auch die Verwendung kindlicher Sexpuppen – durch Pädophile und die daraus resultierende sexuelle Befriedigung die Wahrscheinlichkeit für sexuelle Übergriffe gegenüber Kindern senken könnte
also sind fast alle studien durchaus positiv und es wird trotzdem abgelehnt?
Nach Angaben der UK’s National Crime Agency
was haben wir mit anderen ländern zu tun???
Von der neuen Regelung solle auch ein Signal an die Gesellschaft ausgehen, dass Kinder – seien sie auch nur körperlich nachgebildet – nicht zum Objekt sexueller Handlungsweisen gemacht werden dürften
also werden Menschen für ihre reine Sexualität bestraft?
Aufgrund der Ultima-Ratio-Funktion des Strafrechts und des fehlenden Nachweises einer tatsächlichen Rechtsgutsgefährdung könne die Einführung eines entsprechenden Straftatbestands nicht befürwortet werden.
da haben wir es doch schwarz auf weiss… ALLE experten im Bundestag waren GEGEN ein Verbot
Demgegenüber unterstützte die Sachverständige Dr. Julia Bussweiler (Generalstaatsanwaltschaft)
was hat eine Staatsanwältin dort zu suchen? es geht um Wissenschaft, Medizin und Therapie…
Im Jahr 2020 hätten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages festgestellt, dass es keine dokumentierten Studien über einen Zusammenhang zwischen der Verwendung kindlicher Sexpuppen und dem realen Missbrauch von Kindern gebe. An dieser Studienlage habe sich bis heute nur wenig geändert.
Stattdessen gebe es eine erhebliche Zahl von Thesen und empirischen Ansätzen, die darauf hinwiesen, dass kindliche Sexpuppen bei der psychischen Behandlung pädo- und hebephiler Menschen über die funktionale Wirkung hinaus die Gesundheit positiv beeinflussten und überdies dafür sorgten, dass reale Missbrauchstaten verhindert würden.
Schließlich lasse sich – wie die Bundesregierung einräume – auch aus dem Umstand, dass bei einigen Sexualstraftätern zum Nachteil von Kindern (angeblich) auch kindliche Sexpuppen gefunden worden seien, keinerlei Kausalzusammenhang herleiten
also ist wieder alles FÜR uns eingestellt…
zwischen der sexuellen Selbstbestimmung und der körperlichen Unversehrtheit der von dem Verbot Betroffenen einerseits und dem Schutz des Kindes vor sexuellem Missbrauch
die wissen schon noch, dass es um eine puppe geht?
es vielmehr sogar sehr wenig wahrscheinlich sei, dass das Verbot kindlicher Sexpuppen auch nur vor einem einzigen realen sexuellen Missbrauch schütze
Es dränge sich auf, dass mit der Schaffung des § 184l StGB pädo- und hebephile Menschen weiter geächtet und ihre Stigmatisierung vorangetrieben werden solle. Eine Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer Eigenschaften zu ächten, sei dem Staat vor dem Hintergrund des Menschenwürdeprinzips aber untersagt.
joa und jetzt?? Macht ihr weiter damit?
Gelegenheit zur Äußerung gemäß § 94 Abs. 4 in Verbindung mit § 77 Nr. 1 BVerfGG hatten der Deutsche Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung (Bundeskanzleramt und Bundesministerium der Justiz) und alle Landesregierungen.
aber nicht die Betroffenen…
dass sich die Beschwerdeführer mit ihrem Handeln dem Risiko strafrechtlicher Verfolgung aussetzten, sei damit in Bezug auf § 184l Abs. 1 StGB nicht ersichtlich.
also weil wir sie nur benutzen und nicht damit handeln wollen, sind wir laut der Bundesregierung nicht beschwerdeberechtigt?
In Bezug auf die Geeignetheit stütze sich der Gesetzgeber auf die Annahme, dass der Gebrauch von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild dazu führen könne, die Hemmschwelle zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder abzusenken und somit die Wahrscheinlichkeit von Missbrauchstaten zu steigern. Diese Annahme sei nicht generell unplausibel.
obwohl die Wissenschaft was anderes Behauptet? Meinungen statt Wissenschaftliche Fakten?
noch liegen Verstöße gegen das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG) oder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vor
dann müssten sie jetzt auch erwachsene Sexpuppen verbieten…
sind auch autoerotische Handlungen als eigene Ausdrucksform der Sexualität von dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung umfasst.
ja klasse aber wieso dann ein verbot?
Geht mit sexueller Betätigung ein Übergriff in die sexuelle Selbstbestimmung oder die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person einher, unterfällt sie nicht dem absolut geschützten Kernbereich
Es geht IMMER NOCH um Puppen…
Besonders in Rage bringt mich dieser Teil der Begründung:
bb) Zum anderen sollen durch die Verbote die Objektifizierung und Sexualisierung von Kindern und damit zugleich verhindert werden, dass sexualisierte Handlungen an Kindern schleichend normalisiert werden und die Hemmschwelle für sexualisierte Übergriffe in der Folge allgemein, also nicht allein bei den (potenziellen) Nutzern der Puppen sinkt. Das Verbot soll der Entstehung beziehungsweise Verbreitung einer (vermeintlichen) gesellschaftlichen Akzeptanz der Sexualisierung von Kindern entgegenwirken und Kinder auch auf diesem Weg vor Übergriffen und in ihrer Würde schützen.
MEINE FRESSE!!
Wenn ich so einen Dreck lese - und dann noch vom höchsten Gericht der Bundesrepublik Deutschland - könnte ich echt explodieren. Haben die eigentlich mal darauf geachtet, wie selbst Anti-Contacter von der Gesellschaft komplett verachtet werden? Wie man auch als unschuldiger Mensch allein für seine Neigung verachtet wird? Das Risiko einer gesellschaftlichen Akzeptanz von sexuellen Handlungen mit Kindern liegt allerhöchstens bei Null.
Immerhin hat Richter Offenloch diese Begründung auch kritisiert:
b) Weiter halte ich die Annahme einer hinreichend ernsthaften Gefahr, der Umgang mit Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild könne zur Entstehung beziehungsweise Verbreitung einer (vermeintlichen) gesellschaftlichen Akzeptanz der Sexualisierung von Kindern beitragen und auch auf diesem Weg die Gefahr für Kinder, Opfer sexualisierter Gewalt zu werden, erhöhen, für konstruiert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sexuelle Kontakte von Erwachsenen mit Kindern in der allgemeinen gesellschaftlichen Wahrnehmung als absolutes Tabu betrachtet werden. Die – zu Recht – hohen Strafandrohungen bringen die ganz erhebliche sozialethische Missbilligung sexueller Übergriffe auf Kinder – auch im Sinne positiver Generalprävention – klar zum Ausdruck. Die Annahme der Senatsmehrheit, dieses Tabu sei nun trotz seiner ausgesprochen starken rechtlichen Absicherung (ernsthaft) gefährdet, wenn zur sexuellen Nutzung geeignete und bestimmte – für jeden als solche erkennbare – Nachbildungen kindlicher Körper im Umlauf sind, erschöpft sich in einer bloßen, meines Erachtens fernliegenden Behauptung.
Mindestens einer mit Verstand.
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
“Dem erheblichen Eingriffsgewicht stehen mit dem Schutz der körperlichen, psychischen und sexuellen Integrität von Kindern Rechtsgüter von herausragender Bedeutung gegenüber, zu deren Schutz der Staat nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist.”
Hm. Bei religiöser Beschneidung, ist die körperliche Integrität von Kindern dann plötzlich gar nicht mehr so wichtig.
Mannomann. Heuchelei allerorten.
“Dem erheblichen Eingriffsgewicht stehen mit dem Schutz der körperlichen, psychischen und sexuellen Integrität von Kindern Rechtsgüter von herausragender Bedeutung gegenüber, zu deren Schutz der Staat nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist.”
Hm. Bei religiöser Beschneidung, ist die körperliche Integrität von Kindern dann plötzlich gar nicht mehr so wichtig.
Mannomann. Heuchelei allerorten.
Da ist es ja sogar noch krasser - die Beschneidungen von männlichen Kindern aus religiösen Gründen wurden durch das Landgericht Köln als Körperverletzung beurteilt, daraufhin wurde der § 1631d BGB eingeführt, der so etwas explizit erlaubt, und eine Verfassungsbeschwerde dagegen wurde nichtmal zur Entscheidung angenommen! Mal abgesehen davon, dass ich eh radikaler Antitheist bin, ist es einfach offensichtlich, dass sich der Staat für echtes Kindeswohl einen Scheißdreck interessiert. Nicht die Regierung, nicht die Gerichte.
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Sorry nochmal für meine Aussetzer oben. Hat mich doch härter mitgenommen als erwartet.
Habe dann aber doch vor kurzem die Kraft gefunden mir die Entscheidung durchzulesen und was soll ich sagen. Man kann die Verachtung und die Moral förmlich schmecken. Es werden Konstellation problematisiert, die keine sind. Der Senat führt eine Studie aus England auf, wo 75% der Puppenbesitzer im Besitz sog. “digitale Kinderpornographie” waren. Was ist daran jetzt so problematisch? Spricht das nicht dafür das Puppenbesitzer eben einen Fokus darauf legen das es eben nicht echtes Material ist? Wenn jemand ein opferloses Surrogat benutzt, dann wird er auch ein anderes opferloses Material nutzen (wollen). Die Tatsache das die überwiegende Mehrheit eben nur fiktives Material hatte spricht eher für die Puppen.
Das Gericht führt als Quellen irgendwelche YouTube-Videos auf. Nicht nur das. Diese YouTube-Videos dienen - wie Offenloch kritisiert - tatsächlich sogar als Ersatz für ein Gutachten. Kannste dir nicht ausdenken.
Der Senat führt auf das die Pädophilie eine Krankheit sei und zitiert den veralteten ICD-10. Selbst wenn sich die Kläger noch auf den ICD-10 beruft haben, so hätten sie hier von sich aus den ICD-11 verwenden müssen. Hier werden also im Urteil eine Gruppe von Menschen - entgegen der Wissenschaft - pauschal als “Erkrankte” beschrieben. Absolut unwürdig.
Ich kann hier nur so tippen, weil mir das Sondervotum von Offenloch die Kraft dazu gegeben hat. Er hat mir die Hoffnung gegeben den ich nach der Meldung von @breaky verloren hatte. Ich hatte es schon einmal auf KiH erwähnt, aber Offenloch habe ich von Anfang an vertraut, da sein Vater ein sehr harter Richter war und ihn das nicht davor abgeschreckt hat mit ihm als Kind stundenlang zu diskutieren.
Vielen Dank Herr Offenloch.
🧀🐀
Oh weh.
Ich bin sprachlos.
Ich sehe in der aktuellen Gesetzgebung allerdings nicht die Absicht uns ALLES zu verbieten: es werden Ausnahmen gemacht für fiktive Bilder und Texte, die nur leider gummiparagrafig definiert sind. Ich sehe da schlechte Arbeit des Gesetzgebers bzw. fehlenden Willen es besser zu machen. Außer beim 184l, der ist pure Absicht.
♦ Mnl.≈40 ♦ AoA ♀6-12, 20+ ♦ Selbsthilfe/Aktivist seit 2009 ♦
♦ Projekte: Max’ 2 Cents + Shadows Project
»Eine wirklich gute Idee erkennt man daran, dass ihre Verwirklichung von vornherein ausgeschlossen erschien.« (Albert Einstein)
Oh weh.
Ich bin sprachlos.
Ich sehe in der aktuellen Gesetzgebung allerdings nicht die Absicht uns ALLES zu verbieten: es werden Ausnahmen gemacht für fiktive Bilder und Texte, die nur leider gummiparagrafig definiert sind. Ich sehe da schlechte Arbeit des Gesetzgebers bzw. fehlenden Willen es besser zu machen. Außer beim 184l, der ist pure Absicht.
Wenn man der Argumentation des Gerichts folgt, dann sind sämtliche fiktive Darstellungen problematisch. Es führt nämlich Argumentie auf wie “Normalisierung”, “Objektifizierung” etc und nutzt “digitale KiPo” als Legitimation für das Puppenverbot.
Das lässt sich eben auch 1:1 auf andere Ersatzhandlungen übertragen.
Damit stehen sämtliche Ersatzhandlungen auf wackeligen Füßen. Gruselig.
🧀🐀
Sorry nochmal für meine Aussetzer oben. Hat mich doch härter mitgenommen als erwartet.
Habe dann aber doch vor kurzem die Kraft gefunden mir die Entscheidung durchzulesen und was soll ich sagen. Man kann die Verachtung und die Moral förmlich schmecken. Es werden Konstellation problematisiert, die keine sind. Der Senat führt eine Studie aus England auf, wo 75% der Puppenbesitzer im Besitz sog. “digitale Kinderpornographie” waren. Was ist daran jetzt so problematisch? Spricht das nicht dafür das Puppenbesitzer eben einen Fokus darauf legen das es eben nicht echtes Material ist? Wenn jemand ein opferloses Surrogat benutzt, dann wird er auch ein anderes opferloses Material nutzen (wollen). Die Tatsache das die überwiegende Mehrheit eben nur fiktives Material hatte spricht eher für die Puppen.
Das Gericht führt als Quellen irgendwelche YouTube-Videos auf. Nicht nur das. Diese YouTube-Videos dienen - wie Offenloch kritisiert - tatsächlich sogar als Ersatz für ein Gutachten. Kannste dir nicht ausdenken.
Der Senat führt auf das die Pädophilie eine Krankheit sei und zitiert den veralteten ICD-10. Selbst wenn sich die Kläger noch auf den ICD-10 beruft haben, so hätten sie hier von sich aus den ICD-11 verwenden müssen. Hier werden also im Urteil eine Gruppe von Menschen - entgegen der Wissenschaft - pauschal als “Erkrankte” beschrieben. Absolut unwürdig.
Ich kann hier nur so tippen, weil mir das Sondervotum von Offenloch die Kraft dazu gegeben hat. Er hat mir die Hoffnung gegeben den ich nach der Meldung von @breaky verloren hatte. Ich hatte es schon einmal auf KiH erwähnt, aber Offenloch habe ich von Anfang an vertraut, da sein Vater ein sehr harter Richter war und ihn das nicht davor abgeschreckt hat mit ihm als Kind stundenlang zu diskutieren.
Vielen Dank Herr Offenloch.
@uwuowo sagte in Gegen das Puppenverbot:
Sorry nochmal für meine Aussetzer oben. Hat mich doch härter mitgenommen als erwartet.
Hey, dafür haben wir alle Verständnis, uns geht es nicht anders, wir sind, denke ich, alle am Boden zerstört, gerade wegen der Wirkung des Urteils.