Das Gesetz kann aufgrund der Umstände so nicht stehen bleiben. Das Sexualität und insb. Masturbation etwas sehr persönliches ist sind wir uns ja wohl alle einig.
Das Bundesverfassungsgericht hat schon in Vergangenheit den Gesetzgeber dazu gezwungen solche invasiven Maßnahmen wissenschaftlich evaluieren zu lassen. Das hat er beim Puppenverbot nicht gemacht.
Erfreulich ist, dass dem Gesetzgeber insoweit eine besondere Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht auferlegt wurde. So sei er “verpflichtet, die spezialpräventiven Wirkungen der elektronischen Aufenthaltsüberwachung empirisch zu beobachten und das gesetzliche Regelungskonzept gegebenenfalls den dabei gewonnenen Erkenntnissen anzupassen”. Zudem habe er auch die technischen Rahmenbedingungen im Auge zu behalten.
Zu dem Thema gab es nur zwei Studien die bloß Zweifel äußerten. Zu den Puppen widerum gibt es 3 Studien die empirisch das Gegenteil der Regierung belegen.

Da musste der Beier wieder überall seine Verschwörungstheorien verbreiten.