Das werden die längsten 6 Tage meines Lebens.
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U
46 48Das coole ist das sie es im Wochenausblick angekündigt haben! Das bedeutet nämlich das zusätzlich zur Veröffentlichung des Beschlusses auch eine Pressemitteilung herausgegeben wird.
Jeden Freitag um 9.30 Uhr will das Gericht fortan die Entscheidungen ankündigen, die in der folgenden Woche mit Pressemitteilung veröffentlicht werden.
Es werden also alle nennenswerten Medien darüber informiert werden und sicherlich berichten. Ein positives Urteil kann hier immense Anti-Stigma-Arbeit leisten. Meine Daumen eh Krallen sind gedrückt

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Das coole ist das sie es im Wochenausblick angekündigt haben! Das bedeutet nämlich das zusätzlich zur Veröffentlichung des Beschlusses auch eine Pressemitteilung herausgegeben wird.
Jeden Freitag um 9.30 Uhr will das Gericht fortan die Entscheidungen ankündigen, die in der folgenden Woche mit Pressemitteilung veröffentlicht werden.
Es werden also alle nennenswerten Medien darüber informiert werden und sicherlich berichten. Ein positives Urteil kann hier immense Anti-Stigma-Arbeit leisten. Meine Daumen eh Krallen sind gedrückt

B
207 267Gerade im Fall eines positiven Urteils hoffe ich sogar eher, dass darüber nicht sonderlich viel berichtet wird. Der Shein-“Skandal” im vergangenen November hat ja gezeigt, dass die wissenschaftlichen Fakten zu Puppen anscheinend niemanden interessieren, stattdessen wird fleißig weiter herumgelogen, dass Puppen zu mehr Missbrauch führen würden. Wenn über ein positives Urteil groß in den Medien berichtet wird, ist ein riesiger Shitstorm fast garantiert, womöglich sogar dann, wenn eine präventive Wirkung Teil der Urteilsbegründung ist. Dass ein positives Urteil bei der Entstigmatisierungsarbeit helfen könnte, wäre wünschenswert, aber ich habe da leider enorme Zweifel.
Aber ich hoffe natürlich, dass ich mit meiner Vermutung falsch liege!
To those who understand, I extend my hand
To the doubtful I demand, take me as I am
Not under your command, I know where I stand
I won't change to fit your plan, take me as I amWer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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Gerade im Fall eines positiven Urteils hoffe ich sogar eher, dass darüber nicht sonderlich viel berichtet wird. Der Shein-“Skandal” im vergangenen November hat ja gezeigt, dass die wissenschaftlichen Fakten zu Puppen anscheinend niemanden interessieren, stattdessen wird fleißig weiter herumgelogen, dass Puppen zu mehr Missbrauch führen würden. Wenn über ein positives Urteil groß in den Medien berichtet wird, ist ein riesiger Shitstorm fast garantiert, womöglich sogar dann, wenn eine präventive Wirkung Teil der Urteilsbegründung ist. Dass ein positives Urteil bei der Entstigmatisierungsarbeit helfen könnte, wäre wünschenswert, aber ich habe da leider enorme Zweifel.
Aber ich hoffe natürlich, dass ich mit meiner Vermutung falsch liege!
C
99 107Ich glaube wenn die Medien ein Positives Urteil herausbringen, werden sie wegen des Clickbaitings wahrscheinlich weglassen warum das Urteil so Wichtig ist, und dadurch zu Hass anstacheln, alle möglichem Schmeißfliegen von z.B. der AfD, Behrendt, “Kinderschützer” und verschwörungstheoretiker werden soviel Hass dagegen aufbauen das die Bundesregierung keine andere möglichkeit hat um zu versuchen es über irgendwelche Hintertüren wieder zu Verbieten um diese leute zu Beruhigen, weil sie sehen das knapp 25% die AfD wählen und sie diese wähler nicht vergraulen wollen.
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?0
Das hat der Berichterstatter des Verfahrens im Februrar 2026 gesagt:
Thomas Offenloch betont aber auch, dass nur die Menschenwürde absolut geschützt sei. Ein Eingriff in andere Grundrechte sei möglich, da verschiedene Grundrechte oftmals in einem Spannungsverhältnis zueinander stünden. Diese gegeneinander abzuwägen sei in erster Linie Sache des Gesetzgebers.
Wenn die Menschenwürde nicht verletzt ist sehe ich ehrlich gesagt selbst mit Studien keine rosigen Aussichten.
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Das hat der Berichterstatter des Verfahrens im Februrar 2026 gesagt:
Thomas Offenloch betont aber auch, dass nur die Menschenwürde absolut geschützt sei. Ein Eingriff in andere Grundrechte sei möglich, da verschiedene Grundrechte oftmals in einem Spannungsverhältnis zueinander stünden. Diese gegeneinander abzuwägen sei in erster Linie Sache des Gesetzgebers.
Wenn die Menschenwürde nicht verletzt ist sehe ich ehrlich gesagt selbst mit Studien keine rosigen Aussichten.
B
207 267Dann müssten sie aber auch begründen, inwieweit kindliche Sexpuppen angeblich die Menschenwürde von echten Kindern verletzen. Das ist zwar ein beliebtes Argument gegen Puppen mittlerweile, aber ich habe noch keine Erörterung für dieses Argument gesehen.
To those who understand, I extend my hand
To the doubtful I demand, take me as I am
Not under your command, I know where I stand
I won't change to fit your plan, take me as I amWer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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Dann müssten sie aber auch begründen, inwieweit kindliche Sexpuppen angeblich die Menschenwürde von echten Kindern verletzen. Das ist zwar ein beliebtes Argument gegen Puppen mittlerweile, aber ich habe noch keine Erörterung für dieses Argument gesehen.
?0Das Bundesverfassungsgericht hat fiktive Darstellungen von Gewalt bereits als “Verstoß gegen die Menschenwürde” geurteilt. Dieses Urteil platzieren sie sogar auf der englischen Version ihrer Webseite unter “Human Dignity” als eine Entscheidung, die lesenswert sei.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/EN/Decisions/SelectedDecisions/selecteddecisions_node.html
Deshalb kann auch eine menschenverachtende Darstellung rein fiktiver Vorgänge das Gebot zur Achtung der Würde des Menschen verletzen.
Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild entsprechen zwar der Präferenz von Pädophilen, die dafür nichts können, aber gleichzeitig sind sexuelle Interaktionen mit Kindern eines der schwersten Menschenrechtsverletzungen. Wenn man bereits fiktive Gewalt / Bloßstellung als Verstoß gegen Art. 1 GG werten kann, dann kann das auch hier so möglich sein. Das Urteil bestätigt diese Argumentation daher schon irgendwo.
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Gerade im Fall eines positiven Urteils hoffe ich sogar eher, dass darüber nicht sonderlich viel berichtet wird. Der Shein-“Skandal” im vergangenen November hat ja gezeigt, dass die wissenschaftlichen Fakten zu Puppen anscheinend niemanden interessieren, stattdessen wird fleißig weiter herumgelogen, dass Puppen zu mehr Missbrauch führen würden. Wenn über ein positives Urteil groß in den Medien berichtet wird, ist ein riesiger Shitstorm fast garantiert, womöglich sogar dann, wenn eine präventive Wirkung Teil der Urteilsbegründung ist. Dass ein positives Urteil bei der Entstigmatisierungsarbeit helfen könnte, wäre wünschenswert, aber ich habe da leider enorme Zweifel.
Aber ich hoffe natürlich, dass ich mit meiner Vermutung falsch liege!
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Das Bundesverfassungsgericht hat fiktive Darstellungen von Gewalt bereits als “Verstoß gegen die Menschenwürde” geurteilt. Dieses Urteil platzieren sie sogar auf der englischen Version ihrer Webseite unter “Human Dignity” als eine Entscheidung, die lesenswert sei.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/EN/Decisions/SelectedDecisions/selecteddecisions_node.html
Deshalb kann auch eine menschenverachtende Darstellung rein fiktiver Vorgänge das Gebot zur Achtung der Würde des Menschen verletzen.
Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild entsprechen zwar der Präferenz von Pädophilen, die dafür nichts können, aber gleichzeitig sind sexuelle Interaktionen mit Kindern eines der schwersten Menschenrechtsverletzungen. Wenn man bereits fiktive Gewalt / Bloßstellung als Verstoß gegen Art. 1 GG werten kann, dann kann das auch hier so möglich sein. Das Urteil bestätigt diese Argumentation daher schon irgendwo.
N
167 115@Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:
“Wenn man bereits fiktive Gewalt / Bloßstellung als Verstoß gegen Art. 1 GG werten kann, dann kann das auch hier so möglich sein.”
Glaub ich nicht. Die Puppe stellt ja erstmal keinen “Inhalt” in dem Sinne dar und zeigt auch keinen Verstoß gegen die Menschenwürde. Man könnte eine solche Puppe höchstens, im weitesten Sinne irgendwie symbolisch stellvertretend für SMK betrachten, aber ein Verbot so zu begründen, wäre schon sehr abenteuerlich und ein Vorstoß in seltsame Sphären.

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Wir können froh sein das wir das Bundesverfassungsgericht überhaupt haben. In den Niederlanden gibt es ebenfalls so ein Gesetz und das heftige ist eben das der dortige “Supreme Court” KEINE erlassenen Rechtsakte des dortigen Parlaments aufheben kann. Er kann nur schauen, ob ein Gesetz korrekt angewendet wurde, aber nicht ob das Gesetz die Grundrechte verletzt.
Das ist absolut lächerlich und wird erst seit kurzem kritisiert:
https://www.rijksoverheid.nl/actueel/nieuws/2026/06/26/kabinet-stuurt-wetsvoorstel-constitutionele-toetsing-naar-raad-van-stateWir haben tatsächlich eines der stärksten Gerichte der Welt, da viele “Supreme Courts” wirklich kastriert unterwegs sind.
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@Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:
“Wenn man bereits fiktive Gewalt / Bloßstellung als Verstoß gegen Art. 1 GG werten kann, dann kann das auch hier so möglich sein.”
Glaub ich nicht. Die Puppe stellt ja erstmal keinen “Inhalt” in dem Sinne dar und zeigt auch keinen Verstoß gegen die Menschenwürde. Man könnte eine solche Puppe höchstens, im weitesten Sinne irgendwie symbolisch stellvertretend für SMK betrachten, aber ein Verbot so zu begründen, wäre schon sehr abenteuerlich und ein Vorstoß in seltsame Sphären.
C165 114 -
U
46 48Es gab zum 75-Jährigen Jubiläum am 25.06.2026 eine Podiumsdiskussion im Bundesverfassungsgericht und dort hieß es das die Richter auch nur Menschen mit unterschiedlichen moralischen Maßstäben sind, aber diese nicht in die Verfahren einfließen lassen, weil das “nicht die Steuerungselemente der Verfassung” seien. Es gehe nur um juristische Dogmatik.
Der ehemalige BVerfG-Richter Voßkuhle meinte auch man müsse mutig sein und Entscheidungen gegen “die da oben” treffen.
Das wird sich dann am Donnerstag zeigen.

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Es gab zum 75-Jährigen Jubiläum am 25.06.2026 eine Podiumsdiskussion im Bundesverfassungsgericht und dort hieß es das die Richter auch nur Menschen mit unterschiedlichen moralischen Maßstäben sind, aber diese nicht in die Verfahren einfließen lassen, weil das “nicht die Steuerungselemente der Verfassung” seien. Es gehe nur um juristische Dogmatik.
Der ehemalige BVerfG-Richter Voßkuhle meinte auch man müsse mutig sein und Entscheidungen gegen “die da oben” treffen.
Das wird sich dann am Donnerstag zeigen.

N
167 115@uwuowo sagte in Gegen das Puppenverbot:
“… Richter auch nur Menschen mit unterschiedlichen moralischen Maßstäben sind, aber diese nicht in die Verfahren einfließen lassen, weil das “nicht die Steuerungselemente der Verfassung” seien. Es gehe nur um juristische Dogmatik.”
Richtig so. Blöd nur, wenn Moral sich immer noch in Tatbestandsmerkmalen abbildet.
Auch der Mordparagraph hätte längst reformiert werden müssen. -
C
99 107Vom Tisch kriegen möchte der Senat auch einige sonderliche Fälle, etwa eine Verfassungsbeschwerde gegen das „strafbewehrte Verbot des Inverkehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild“. Hintergrund: Die Beschwerdeführer sehen sich laut Gericht „unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt“.
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Das Bundesverfassungsgericht hat fiktive Darstellungen von Gewalt bereits als “Verstoß gegen die Menschenwürde” geurteilt. Dieses Urteil platzieren sie sogar auf der englischen Version ihrer Webseite unter “Human Dignity” als eine Entscheidung, die lesenswert sei.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/EN/Decisions/SelectedDecisions/selecteddecisions_node.html
Deshalb kann auch eine menschenverachtende Darstellung rein fiktiver Vorgänge das Gebot zur Achtung der Würde des Menschen verletzen.
Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild entsprechen zwar der Präferenz von Pädophilen, die dafür nichts können, aber gleichzeitig sind sexuelle Interaktionen mit Kindern eines der schwersten Menschenrechtsverletzungen. Wenn man bereits fiktive Gewalt / Bloßstellung als Verstoß gegen Art. 1 GG werten kann, dann kann das auch hier so möglich sein. Das Urteil bestätigt diese Argumentation daher schon irgendwo.
S
8 13@Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:
Echt krass wie niemand sich für “unser” Verfahren interessiert…
Ich war auch überrascht, dass bisher praktisch gar nicht darüber berichtet worden ist.
Der einzige (und erst vor kurzem veröffentlichte) Beitrag, den ich finden konnte, ist der hier: https://www.news.de/panorama/859783147/karlsruhe-aeussert-sich-zu-sexpuppen-mit-kindlichem-aussehen-bundesverfassungsgericht-news-der-dpa-aktuell-zu-justiz-verfassung-gesetz-und-kindern/1/
Immerhin sachlich und es wird sogar angemerkt:Auch aus der Justiz und der Sexualforschung gibt es Kritik an dem Gesetz beziehungsweise Zweifel daran, dass es wirklich Taten an Kindern verhindert.
Aber ich denke, die geringe Berichterstattung ist durchaus auch erklärbar:
- Beim Bundesverfassungsgericht ist es nur im Wochenausblick angekündigt und im Gegensatz zu den Terminen auch nicht direkt auf der Startseite ersichtlich
- Die Ankündigung selbst wird wahrscheinlich von den Medien auch nicht als sonderlich berichtenswert erachtet werden, die warten vermutlich das Urteil ab
- Verfassungsrechtlich gibt es noch andere Themen, die die Allgemeinheit mehr interessieren dürften (Beim Suchen beispielsweise öfters genannt: Rundfunkbeitrag, Grundsicherung, Beamtenbesoldung, Heizkostengesetz, AfD-Verbot, etc.)
- Es ist gerade WM, Ferienzeit und manche machen Sommerpause
Ehrlich gesagt finde ich die bisher größtenteils ausbleibende Berichterstattung sogar gut und ich gehe davon aus, dass das Medial erst nach Veröffentlichung so richtig betrachtet werden wird. Bis morgen 9:30 bleibt uns eh nur Abwarten und Hoffen.
@Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:
Deshalb kann auch eine menschenverachtende Darstellung rein fiktiver Vorgänge das Gebot zur Achtung der Würde des Menschen verletzen.
Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild entsprechen zwar der Präferenz von Pädophilen, die dafür nichts können, aber gleichzeitig sind sexuelle Interaktionen mit Kindern eines der schwersten Menschenrechtsverletzungen. Wenn man bereits fiktive Gewalt / Bloßstellung als Verstoß gegen Art. 1 GG werten kann, dann kann das auch hier so möglich sein. Das Urteil bestätigt diese Argumentation daher schon irgendwo.
Ich sehe da schon einen Unterschied zwischen menschenverachtenden Gewaltdarstellungen und der Fiktion, die man mit solch einer Puppe erzeugt. Zwar sind sexuelle Interaktionen mit Kindern aus gutem Grund eine der schwersten Menschenrechtsverletzungen aber solche Gründe gibt es in der Fiktion schlicht nicht. Die wenigsten pädophilen Puppennutzer werden sich da ein leidendes Kind vorstellen und sich an dessen Leid ergötzen…