@Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:
Echt krass wie niemand sich für “unser” Verfahren interessiert…
Ich war auch überrascht, dass bisher praktisch gar nicht darüber berichtet worden ist.
Der einzige (und erst vor kurzem veröffentlichte) Beitrag, den ich finden konnte, ist der hier: https://www.news.de/panorama/859783147/karlsruhe-aeussert-sich-zu-sexpuppen-mit-kindlichem-aussehen-bundesverfassungsgericht-news-der-dpa-aktuell-zu-justiz-verfassung-gesetz-und-kindern/1/
Immerhin sachlich und es wird sogar angemerkt:
Auch aus der Justiz und der Sexualforschung gibt es Kritik an dem Gesetz beziehungsweise Zweifel daran, dass es wirklich Taten an Kindern verhindert.
Aber ich denke, die geringe Berichterstattung ist durchaus auch erklärbar:
- Beim Bundesverfassungsgericht ist es nur im Wochenausblick angekündigt und im Gegensatz zu den Terminen auch nicht direkt auf der Startseite ersichtlich
- Die Ankündigung selbst wird wahrscheinlich von den Medien auch nicht als sonderlich berichtenswert erachtet werden, die warten vermutlich das Urteil ab
- Verfassungsrechtlich gibt es noch andere Themen, die die Allgemeinheit mehr interessieren dürften (Beim Suchen beispielsweise öfters genannt: Rundfunkbeitrag, Grundsicherung, Beamtenbesoldung, Heizkostengesetz, AfD-Verbot, etc.)
- Es ist gerade WM, Ferienzeit und manche machen Sommerpause
Ehrlich gesagt finde ich die bisher größtenteils ausbleibende Berichterstattung sogar gut und ich gehe davon aus, dass das Medial erst nach Veröffentlichung so richtig betrachtet werden wird. Bis morgen 9:30 bleibt uns eh nur Abwarten und Hoffen.
@Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:
Deshalb kann auch eine menschenverachtende Darstellung rein fiktiver Vorgänge das Gebot zur Achtung der Würde des Menschen verletzen.
Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild entsprechen zwar der Präferenz von Pädophilen, die dafür nichts können, aber gleichzeitig sind sexuelle Interaktionen mit Kindern eines der schwersten Menschenrechtsverletzungen. Wenn man bereits fiktive Gewalt / Bloßstellung als Verstoß gegen Art. 1 GG werten kann, dann kann das auch hier so möglich sein. Das Urteil bestätigt diese Argumentation daher schon irgendwo.
Ich sehe da schon einen Unterschied zwischen menschenverachtenden Gewaltdarstellungen und der Fiktion, die man mit solch einer Puppe erzeugt. Zwar sind sexuelle Interaktionen mit Kindern aus gutem Grund eine der schwersten Menschenrechtsverletzungen aber solche Gründe gibt es in der Fiktion schlicht nicht. Die wenigsten pädophilen Puppennutzer werden sich da ein leidendes Kind vorstellen und sich an dessen Leid ergötzen…