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    Vor 5 Tagen fand der internationale Workshop in Nepal statt und hier die Paneldiskussion von ILGA Asia, Scarlett Alliance und Open Net Korea:

    https://www.youtube.com/watch?v=ZeAf_p1XUrE

    Was mich beeindruckt ist das auch die dortige LGBT-Organisation fiktive KiPo verteidigt solange es auf keinem realen Kind basiert. Ich finde auch den Sprecher von Open Net Korea beeindruckend. Eine Frau aus dem Publikum erzählt z. B. den Vorfall aus 2024, wo eine Medienanstalt für Aufruhr gesorgt hatte als es Hentai als Missbrauch meldete. Der Sprecher meinte dann ganz nonchalante das er nächste Woche in Taiwan sei und das gerne weiter verteidigen möchte, worauf die Frau sehr süß gelächelt hat.

    Wieso hat man im Westen solche Berührungsängste mit dem Thema? Nie im Leben würde eine LGBT-Org. das Thema auch nur anfassen, obwohl die Sprecherin deutlich macht das solche Gesetze am Ende immer auch für Queere verwendet werden. Das kennen wir ja z. B. aus Ungarn, Russland etc. pp.

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    Ich hoffe das die Klage vor dem EGMR etwas positives bewirken kann. Sonst glaube ich das die Verfassungsbeschwerden tatsächlich mehr Schaden angerichtet haben als Nutzen, da eine unklare Sachlage besser geeignet ist um solche Gesetze zu hinterfragen. Selbst der Gesetzgeber hat ja nicht einmal ein moralischen Gesetzeszweck angeführt, sondern das hat das BVerfG von sich aus einfach eingebracht, obwohl es dazu gar nicht berechtigt ist.

    Ich denke dem DAV war das Scheitern irgendwo klar, weil die so sehr gedrängt haben das Gesetz schnellstmöglich abzuschaffen und haben die Tatsache das es vor dem BVerfG liegt als Mittel genutzt. Das sich hier jetzt was ändert glaube ich irgendwie nicht. Es kann natürlich auch so sein, wie beim Cannabisverbot. Da hatte das Gericht das Verbot auch bestätigt, aber wurde trotzdem abgeschafft.

    Wichtig sind denke ich mehr seriöse und unabhängige Studien die dann auch von Experten wahrgenommen und kommuniziert werden. Es ist gut das immer mehr in diese Richtung forschen. Zu dem Gast über mir: Jeremy spricht am Anfang davon das er solche Gesetze für unvereinbar mit den internationalen Verträgen hält, da sie weder notwendig noch proportional sind. Es gebe viel gemäßigtere Maßnahmen und er zählt da genau die auf, die auch Offenloch in seinem Sondervotum aufgezählt hat.

  • Ich hoffe das die Klage vor dem EGMR etwas positives bewirken kann. Sonst glaube ich das die Verfassungsbeschwerden tatsächlich mehr Schaden angerichtet haben als Nutzen, da eine unklare Sachlage besser geeignet ist um solche Gesetze zu hinterfragen. Selbst der Gesetzgeber hat ja nicht einmal ein moralischen Gesetzeszweck angeführt, sondern das hat das BVerfG von sich aus einfach eingebracht, obwohl es dazu gar nicht berechtigt ist.

    Ich denke dem DAV war das Scheitern irgendwo klar, weil die so sehr gedrängt haben das Gesetz schnellstmöglich abzuschaffen und haben die Tatsache das es vor dem BVerfG liegt als Mittel genutzt. Das sich hier jetzt was ändert glaube ich irgendwie nicht. Es kann natürlich auch so sein, wie beim Cannabisverbot. Da hatte das Gericht das Verbot auch bestätigt, aber wurde trotzdem abgeschafft.

    Wichtig sind denke ich mehr seriöse und unabhängige Studien die dann auch von Experten wahrgenommen und kommuniziert werden. Es ist gut das immer mehr in diese Richtung forschen. Zu dem Gast über mir: Jeremy spricht am Anfang davon das er solche Gesetze für unvereinbar mit den internationalen Verträgen hält, da sie weder notwendig noch proportional sind. Es gebe viel gemäßigtere Maßnahmen und er zählt da genau die auf, die auch Offenloch in seinem Sondervotum aufgezählt hat.

    breakyB
    237 320

    @Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Selbst der Gesetzgeber hat ja nicht einmal ein moralischen Gesetzeszweck angeführt, sondern das hat das BVerfG von sich aus einfach eingebracht, obwohl es dazu gar nicht berechtigt ist.

    Das ist nicht ganz korrekt. In der Drucksache 19/23707 steht zum § 184l StGB auf S. 23:

    Von der neuen Regelung soll auch ein Signal für die Gesellschaft ausgehen, dass Kinder – seien sie auch nur körperlich nachgebildet – nicht zum Objekt sexueller Handlungsweisen gemacht werden dürfen.

    Das ist durchaus auch eine moralische Begründung. Das Problem dabei ist, dass moralische Vorstellungen eben kein legitimes Schutzgut sind:

    Kein legitimes Schutzgut sind lediglich moralische Vorstellungen. Nur der Ekel oder die Abscheu, die die
    meisten Menschen bei der Betrachtung auch fiktiver Kinderpornografie oder Sexpuppen mit kindlichem
    Erscheinungsbild empfinden, darf nicht Strafgrund sein.

    (S. 13-14, Abschnitt dd)

    To those who understand, I extend my hand
    To the doubtful I demand, take me as I am
    Not under your command, I know where I stand
    I won't change to fit your plan, take me as I am

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

  • Vor 5 Tagen fand der internationale Workshop in Nepal statt und hier die Paneldiskussion von ILGA Asia, Scarlett Alliance und Open Net Korea:

    https://www.youtube.com/watch?v=ZeAf_p1XUrE

    Was mich beeindruckt ist das auch die dortige LGBT-Organisation fiktive KiPo verteidigt solange es auf keinem realen Kind basiert. Ich finde auch den Sprecher von Open Net Korea beeindruckend. Eine Frau aus dem Publikum erzählt z. B. den Vorfall aus 2024, wo eine Medienanstalt für Aufruhr gesorgt hatte als es Hentai als Missbrauch meldete. Der Sprecher meinte dann ganz nonchalante das er nächste Woche in Taiwan sei und das gerne weiter verteidigen möchte, worauf die Frau sehr süß gelächelt hat.

    Wieso hat man im Westen solche Berührungsängste mit dem Thema? Nie im Leben würde eine LGBT-Org. das Thema auch nur anfassen, obwohl die Sprecherin deutlich macht das solche Gesetze am Ende immer auch für Queere verwendet werden. Das kennen wir ja z. B. aus Ungarn, Russland etc. pp.

    nixdaN
    216 133

    @Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:

    “… das auch die dortige LGBT-Organisation fiktive KiPo verteidigt …”

    Um so erstaunlicher, da selbst normale Erwachsenenpornographie in fast ganz Asien (einschl. Nepal und Südkorea) verboten ist. Vielleicht ist man dort aber mutiger, weil gewisse historische Verquickungen so nicht stattfanden und man deshalb weniger fürchten muß, sich damit ins eigene Fleisch zu schneiden.

  • @Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Selbst der Gesetzgeber hat ja nicht einmal ein moralischen Gesetzeszweck angeführt, sondern das hat das BVerfG von sich aus einfach eingebracht, obwohl es dazu gar nicht berechtigt ist.

    Das ist nicht ganz korrekt. In der Drucksache 19/23707 steht zum § 184l StGB auf S. 23:

    Von der neuen Regelung soll auch ein Signal für die Gesellschaft ausgehen, dass Kinder – seien sie auch nur körperlich nachgebildet – nicht zum Objekt sexueller Handlungsweisen gemacht werden dürfen.

    Das ist durchaus auch eine moralische Begründung. Das Problem dabei ist, dass moralische Vorstellungen eben kein legitimes Schutzgut sind:

    Kein legitimes Schutzgut sind lediglich moralische Vorstellungen. Nur der Ekel oder die Abscheu, die die
    meisten Menschen bei der Betrachtung auch fiktiver Kinderpornografie oder Sexpuppen mit kindlichem
    Erscheinungsbild empfinden, darf nicht Strafgrund sein.

    (S. 13-14, Abschnitt dd)

    M
    27 19

    @breaky sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Das Problem dabei ist, dass moralische Vorstellungen eben kein legitimes Schutzgut sind:

    Naja das stimmt nicht mehr. An die Beschlüsse vom BVerfG sind alle gebunden und die haben explizit selber moralische Argumente angeführt, auch wenn verdeckt.

  • @breaky sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Das Problem dabei ist, dass moralische Vorstellungen eben kein legitimes Schutzgut sind:

    Naja das stimmt nicht mehr. An die Beschlüsse vom BVerfG sind alle gebunden und die haben explizit selber moralische Argumente angeführt, auch wenn verdeckt.

    nixdaN
    216 133

    Na so richtig hat es auch vorher schon nicht gestimmt. Mordparagraph und Inzestverbot lassen grüßen. Man könnte sich ja vlt. darauf einigen, daß Moralvorstellungen in einem liberalen Rechtsstaat keine schützenswerten Rechtsgüter darstellen sollten. Trotz gegenteiliger Praxis.

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    “Kein Täter Werden” hat seine Webseite aktualisiert und stellt jetzt ausdrücklich klar für wen eine Therapie überhaupt angeboten wird und Sinn macht:

    https://kein-taeter-werden.de/fachkraefte/

    Das lustige dabei? Für Pädophile OHNE Leidensdruck bieten sie lt. der Grafik keine Therapie an, weil sie keine Störung haben und nicht benötigen. Währenddessen laberte das Bundesverfassungsgericht das sei “best practice” bei “Pädophilie”. Das Gericht hat null differenziert und die aktuelle Information zeigt den Widerspruch super auf xD

    Alter das Urteil ist sowas von armselig in der Retrospektive jetzt. Passiert halt wenn man kein Gutachten einholt.

  • “Kein Täter Werden” hat seine Webseite aktualisiert und stellt jetzt ausdrücklich klar für wen eine Therapie überhaupt angeboten wird und Sinn macht:

    https://kein-taeter-werden.de/fachkraefte/

    Das lustige dabei? Für Pädophile OHNE Leidensdruck bieten sie lt. der Grafik keine Therapie an, weil sie keine Störung haben und nicht benötigen. Währenddessen laberte das Bundesverfassungsgericht das sei “best practice” bei “Pädophilie”. Das Gericht hat null differenziert und die aktuelle Information zeigt den Widerspruch super auf xD

    Alter das Urteil ist sowas von armselig in der Retrospektive jetzt. Passiert halt wenn man kein Gutachten einholt.

    M
    27 19

    Habe denen mal geschrieben ob sie das noch konkretisieren können, weil nicht ganz deutlich wird ab wann eine Verhaltensstörung vorliegen soll. Es heißt z. B. einfach nur in der Grafik das keine vorliegt, wenn jemand “ohne Taten” lebt. Eine Plastikpuppe ist aber auch eine “Tat”. Außerdem soll die Nutzung von “Missbrauchsabbildungen” auch unter die pädophile Störung fallen, da habe ich dann gefragt was genau die damit meinen.

    Wenn auch Fantasien dazu führen das jemand mit einer Störung diagnostiziert wird, dann kann man sich als Ziel nämlich nur die absolute und ewige Abstinenz auf die Fahne schreiben. Das widerum führt die Differenzierung zwischen Pädophilie und Störung ad absurdum, da die sexuelle Komponente ja im Grunde ausgelöscht werden muss, um mit der Präferenz als gesund zu gelten. In einer Ausgabe von Sexuologie hatte KTW noch gesagt das bspw. Sexpuppen nicht unter “störungsrelevantes Ausleben” fallen.

    Mal schauen, ob sie das überarbeiten.

  • Habe denen mal geschrieben ob sie das noch konkretisieren können, weil nicht ganz deutlich wird ab wann eine Verhaltensstörung vorliegen soll. Es heißt z. B. einfach nur in der Grafik das keine vorliegt, wenn jemand “ohne Taten” lebt. Eine Plastikpuppe ist aber auch eine “Tat”. Außerdem soll die Nutzung von “Missbrauchsabbildungen” auch unter die pädophile Störung fallen, da habe ich dann gefragt was genau die damit meinen.

    Wenn auch Fantasien dazu führen das jemand mit einer Störung diagnostiziert wird, dann kann man sich als Ziel nämlich nur die absolute und ewige Abstinenz auf die Fahne schreiben. Das widerum führt die Differenzierung zwischen Pädophilie und Störung ad absurdum, da die sexuelle Komponente ja im Grunde ausgelöscht werden muss, um mit der Präferenz als gesund zu gelten. In einer Ausgabe von Sexuologie hatte KTW noch gesagt das bspw. Sexpuppen nicht unter “störungsrelevantes Ausleben” fallen.

    Mal schauen, ob sie das überarbeiten.

    breakyB
    237 320

    Puppen sollten, logisch betrachtet, keinesfalls darunter fallen, da bei der Nutzung von Puppen kein eigen- oder fremdgefährdendes Verhalten vorliegt, und die wissenschaftliche Lage zur Nutzung von Puppen ja mittlerweile auch in die Richtung deutet, dass sie fremdgefährdendes Verhalten sogar eher verhindern.

    To those who understand, I extend my hand
    To the doubtful I demand, take me as I am
    Not under your command, I know where I stand
    I won't change to fit your plan, take me as I am

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

  • Puppen sollten, logisch betrachtet, keinesfalls darunter fallen, da bei der Nutzung von Puppen kein eigen- oder fremdgefährdendes Verhalten vorliegt, und die wissenschaftliche Lage zur Nutzung von Puppen ja mittlerweile auch in die Richtung deutet, dass sie fremdgefährdendes Verhalten sogar eher verhindern.

    corneliusC
    66 70

    Genau so sehe ich es auch und dies betrifft meiner Ansicht nach auch virtuelle Kinderpornographie und kinderpornographische Texte.

  • Puppen sollten, logisch betrachtet, keinesfalls darunter fallen, da bei der Nutzung von Puppen kein eigen- oder fremdgefährdendes Verhalten vorliegt, und die wissenschaftliche Lage zur Nutzung von Puppen ja mittlerweile auch in die Richtung deutet, dass sie fremdgefährdendes Verhalten sogar eher verhindern.

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    Die haben das folgendermaßen konkretisiert:

    Die Grafik zeigt die Taten, bei denen Kinder geschädigt werden: sexuelle Übergriffe und die Nutzung von Missbrauchsabbildungen, auch von bearbeiteten oder mit KI verfälschten Bildern realer Kinder. Gedanken und Fantasien allein sind keine Taten.