An den Gast über mir:
Nicht alle Sachverständigen werden Therapierende, oder KTW-Mitarbeiter sein. In solchen Verfahren werden sehr viele Juristen befragt und da kommen dann auch Personen wie Renzikowski oder Hörnle zu Wort, welche auch in Vergangenheit oft vom BVerfG um Stellungnahme gebeten wurden. Es ist auch nicht unüblich genau die Sachverständigen nochmal um Stellung zu beten, die im Gesetzgebungsverfahren zu Wort kamen.
Aufgrund der aktuellen Datenlage kann es keine negative Stellungnahme geben, die sich auf empirischer Evidenz beruft, sondern nur Mutmaßungen. Im Kontrast dazu liegen dem Gericht empirische Studien vor, die keine Gefahr erkennen lassen. Das negative und prognostische kann daher schon gut von den Juristen und diesen - wenigen aber wichtigen - Studien aufgefangen werden.
Natürlich sind Richter auch nur Menschen mit Ängsten und Vorurteilen, so dass herbeifantasierte Urteilsbegründungen entstehen können. Im Inzesturteil bspw. hat das Gericht einen Zweck des Gesetzes einfach so herbeigezaubert, obwohl selbst die Bundesregierung das nicht als Zweck angab - das darf es gar nicht. Ein BVerfG-Richter hat das in seiner Opposition entsprechend auseinandergenmmen. Man kann daher auch dieses Fehlurteil wiedergutmachen indem das BVerfG sich die abweichende Meinung anschaut.
