https://de.wikipedia.org/wiki/Radbruchsche_Formel
Wo also […] Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, können die so geschaffenen Anordnungen nur Machtsprüche sein, niemals Rechtssätze […]; so ist das Gesetz, das gewissen Menschen die Menschenrechte verweigert, kein Rechtssatz. Hier ist also eine scharfe Grenze zwischen Recht und Nicht-Recht gegeben, während wie oben gezeigt wurde, die Grenze zwischen gesetzlichem Unrecht und geltendem Recht nur eine Maßgrenze ist […].“
– Gustav Radbruch: Vorschule der Rechtsphilosophie. 2. Auflage, Göttingen 1959, S. 34.
Das BVerfG hat diese Formel schon mehrfach angewendet, aber sobald es Pädophile betrifft wirft man gerne einfach alles über Bord.



Klar kann man davon ausgehen, dass man deren Ansichten eh nicht ändern können wird, aber sowas hilft nun gar nicht, sondern verhärtet die Fronten nur weiter. Das ist auch keine Aufklärung.