Nein, es ist ein Händler mit Sitz in Deutschland der auch gerade von einem deutschen Influencer beworben und empfohlen wird.
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Bestimmtheitsgebot lässt grüßen. Habe das Unternehmen vor zwei Jahren mehrmals gemeldet, weil ich mal sehen wollte ob was passiert und sieht nicht so aus (wenn ich glaube wen du meinst). Der Paragraph wird nur auf Pädos angewendet, das zeigen schon Händler wie Eis, wo Repliken verkauft werden die so kleindimensoniert sind, wo man sich schon stark fragt, wie das legal sein kann (Körperteile werden ja auch erfasst…wo ist da die tatbestandsmäßige Größe…).
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Wie sieht das denn eig. mit Puppen aus die einen “normalen” Erwachsenen Körper nachempfunden sind, aber man diese dann kindlich anzieht. Wird es dann nachträglich zu einer verbotenen Puppe? Ist sie dann nur in diesem Zustand illegal?
Gibt ja z. B. auch ein Verbot von Pornographie mit Erwachsenen, wenn sie bspw. kindlich inszeniert werden. Das wäre ja analog damit vergleichbar. Eine legale Puppe wird durch die bloße nachträgliche Kleidung quasi illegal, oder nicht…?
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Wie sieht das denn eig. mit Puppen aus die einen “normalen” Erwachsenen Körper nachempfunden sind, aber man diese dann kindlich anzieht. Wird es dann nachträglich zu einer verbotenen Puppe? Ist sie dann nur in diesem Zustand illegal?
Gibt ja z. B. auch ein Verbot von Pornographie mit Erwachsenen, wenn sie bspw. kindlich inszeniert werden. Das wäre ja analog damit vergleichbar. Eine legale Puppe wird durch die bloße nachträgliche Kleidung quasi illegal, oder nicht…?
L
177 88Hier ist zwischen einem Bild der Puppe und der Puppe zu unterscheiden. Das Bild wäre wahrscheinlich illegal, die Puppe nicht da sie ja weiterhin kein Kind abbildet … Außer natürlich sie hat vorher schon ein kind abgebildet. Kommt also auf den Richter und die Puppe an es könnte bei einem Edgecase den Unterschied machen … sollte aber wahrscheinlich für die Puppe egal sein.
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Allein das man sich solche Fragen stellen muss ist einfach nur ein Armutszeugnis deutscher Politik.
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Das Puppendrama in China ist wieder vorbei und sämtliche Beschränkungen wurden wieder aufgehoben und wird von den Produzenten entsprechend gefeiert.
Der BILD-Effekt hat dort zum Glück nicht gewirkt. Ich finde es echt traurig das ausgerechnet der Westen in diesen Sachen so Prüde ist. Es gibt sogar eine staatlich finanzierte Sexspielzeug-Veranstaltung und da gab es auch schon solche Puppen, weshalb mich das plötzliche versacken nicht wundert.
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Die Prüderie hat seinen Ursprung aus England den sie als die Welt erobert hatten verbreitet hatten.
Als die Engländer bspw. in Japan gelandet sind waren sie schockiert wie offen dort mit Sexualität umgegangen wird; pornografische Zeichnungen in der Öffentlichkeit, nacktes Baden oder Hadaka Matsuri (Das Nackter-Mann Festival).Die chinesische Regierung ist zwar Autoritär, aber nicht dumm. Die “Sexspielzeug-Veranstaltung” die hier gemeint ist nennt sich “Guangzhou Sex Culture Festival” und dient dazu die sexuelle Gesundheit der Bürger zu fördern.
Ich finde auch das Chinas negative Seiten im westlichen Raum zu einseitig dargestellt werden, so haben auch Gerichte Konversionstherapien für Schwule schon verboten. Im Jahre 2017 hatte eine Klinik einen schwulen Mann (Yu Hu) zu einer Konversionstherapien gezwungen und der Mann erhielt für sein Leid von der Regierung ein öffentliches Abzeichen und Schmerzensgeld als Entschädigung (ganz verboten sind diese Therapien trotzdem nicht).
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Die Prüderie hat seinen Ursprung aus England den sie als die Welt erobert hatten verbreitet hatten.
Als die Engländer bspw. in Japan gelandet sind waren sie schockiert wie offen dort mit Sexualität umgegangen wird; pornografische Zeichnungen in der Öffentlichkeit, nacktes Baden oder Hadaka Matsuri (Das Nackter-Mann Festival).Die chinesische Regierung ist zwar Autoritär, aber nicht dumm. Die “Sexspielzeug-Veranstaltung” die hier gemeint ist nennt sich “Guangzhou Sex Culture Festival” und dient dazu die sexuelle Gesundheit der Bürger zu fördern.
Ich finde auch das Chinas negative Seiten im westlichen Raum zu einseitig dargestellt werden, so haben auch Gerichte Konversionstherapien für Schwule schon verboten. Im Jahre 2017 hatte eine Klinik einen schwulen Mann (Yu Hu) zu einer Konversionstherapien gezwungen und der Mann erhielt für sein Leid von der Regierung ein öffentliches Abzeichen und Schmerzensgeld als Entschädigung (ganz verboten sind diese Therapien trotzdem nicht).
N
167 115Man erinnert sich noch mit Grausen an “Section 28”.
https://en.wikipedia.org/wiki/Section_28
Ach ja und Sex-Toys waren Thatcher offenbar auch ein Dorn im Auge.
https://www.queer.de/detail.php?article_id=22961
Je konservativer, desto schlimmer. Aber wer sowas wählt, braucht sich hinterher auch nicht zu beschweren. Nur bitter für diejenigen, die diesen Mist nicht gewählt haben, dann aber trotzdem darunter leiden müssen.
Btw: Ohne Begriffe wie “Pädophilenring” gehts wohl auch bei queer de nicht.
Ernüchternd.
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B
207 267Ich habe eben mal einen Blick in die PKS 2025 geworfen. Die Fälle zu § 184l StGB halten sich wieder mal auf einem verschwindend geringen Niveau, 52 erfasste Fälle (46 Tatverdächtige). Dagegen stehen 17.126 erfasste Fälle im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern, mit 12.823 Tatverdächtigen.
Wenn ich die Statistik richtig lese, sind von den Tatverdächtigen zu § 184l zwar 30 bereits als Tatverdächtige in Erscheinung getreten, aber selbst wenn das alles auch Missbrauchstäter wären (was ich ganz stark bezweifle), wären das gerade mal ~0,23%.
Die Begründungen für das Verbot erweisen sich von Jahr zu Jahr immer wieder als Lüge.
To those who understand, I extend my hand
To the doubtful I demand, take me as I am
Not under your command, I know where I stand
I won't change to fit your plan, take me as I amWer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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Ich habe eben mal einen Blick in die PKS 2025 geworfen. Die Fälle zu § 184l StGB halten sich wieder mal auf einem verschwindend geringen Niveau, 52 erfasste Fälle (46 Tatverdächtige). Dagegen stehen 17.126 erfasste Fälle im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern, mit 12.823 Tatverdächtigen.
Wenn ich die Statistik richtig lese, sind von den Tatverdächtigen zu § 184l zwar 30 bereits als Tatverdächtige in Erscheinung getreten, aber selbst wenn das alles auch Missbrauchstäter wären (was ich ganz stark bezweifle), wären das gerade mal ~0,23%.
Die Begründungen für das Verbot erweisen sich von Jahr zu Jahr immer wieder als Lüge.
?0Es gibt leider Menschen die solche Puppen besitzen und bereits Kinder missbraucht haben. Aus diesen Fällen folgt dann leider schnell die Annahme einer Kausalität.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen sowie wegen Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte in Tateinheit mit Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt sowie die Einziehung verschiedener Gegenstände angeordnet.
Quelle: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/24/1-278-24.php?referer=db
Es gibt Vergewaltiger mit Sexspielzeug und Vergewaltiger ohne Sexspielzeug. Das ein Mensch das passende Stimulationsmittel für sich selbst besitzt ist jetzt nicht wirklich eine Kausalität.
Ich denke kaum das man Erwachsenenpornos, oder Puppen verteufeln würde wenn diese bei einem Vergewaltiger von Erwachsenen gefunden worden wären.
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Es gibt leider Menschen die solche Puppen besitzen und bereits Kinder missbraucht haben. Aus diesen Fällen folgt dann leider schnell die Annahme einer Kausalität.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen sowie wegen Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte in Tateinheit mit Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt sowie die Einziehung verschiedener Gegenstände angeordnet.
Quelle: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/24/1-278-24.php?referer=db
Es gibt Vergewaltiger mit Sexspielzeug und Vergewaltiger ohne Sexspielzeug. Das ein Mensch das passende Stimulationsmittel für sich selbst besitzt ist jetzt nicht wirklich eine Kausalität.
Ich denke kaum das man Erwachsenenpornos, oder Puppen verteufeln würde wenn diese bei einem Vergewaltiger von Erwachsenen gefunden worden wären.
?0Mir ist gerade an dem Wort “in Tateinheit” aufgefallen das der Angeklagte in diesem Fall nicht nach § 184l StGB verurteilt wurde, sondern wegen § 184b StGB. Das ist so auch vom Gesetzgeber gewollt, denn im Puppengesetz heißt es:
Satz 1 gilt nicht, wenn die Tat nach § 184b mit schwererer Strafe bedroht ist.
Der Besitz der Puppe hat also zu einer Verurteilung nach § 184b geführt, da dort die Strafe sowieso immer höher ist. § 184l StGB ist also ein bloßer Auffangtatbestand der nur dann greift, wenn § 184b nicht in Tateinheit erfüllt ist.
Das ist glaube ich daher warum das Puppenurteil weit über § 184l StGB hinausgehen wird und daher so wichtig ist.
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Kein Täter Werden hatte im Jahre 2020 folgendes zu den Puppen gesagt:
Die Organisation „Kein Täter werden“ der Universitätsmedizin Charité in Berlin gibt bislang keine Empfehlung für ein Verbot ab. „Aus unserer Sicht gibt es aktuell keine empirischen Belege, die Aussagen über die Folgen der Nutzung von Kindersexpuppen zulassen“, sagt Clara Stockmann, Pressesprecherin der Vereinigung, die Therapieangebote und weitere Präventionsprojekte für Pädophile anbietet.
KTW hat also keine Empfehlung für ein Verbot gegeben. Natürlich darf so eine wissenschaftliche Aussage nicht stehen gelassen werden
Da musste der Beier wieder überall seine Verschwörungstheorien verbreiten. -
Es gibt leider Menschen die solche Puppen besitzen und bereits Kinder missbraucht haben. Aus diesen Fällen folgt dann leider schnell die Annahme einer Kausalität.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen sowie wegen Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte in Tateinheit mit Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt sowie die Einziehung verschiedener Gegenstände angeordnet.
Quelle: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/24/1-278-24.php?referer=db
Es gibt Vergewaltiger mit Sexspielzeug und Vergewaltiger ohne Sexspielzeug. Das ein Mensch das passende Stimulationsmittel für sich selbst besitzt ist jetzt nicht wirklich eine Kausalität.
Ich denke kaum das man Erwachsenenpornos, oder Puppen verteufeln würde wenn diese bei einem Vergewaltiger von Erwachsenen gefunden worden wären.
S
266 459@Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:
Ich denke kaum das man Erwachsenenpornos, oder Puppen verteufeln würde wenn diese bei einem Vergewaltiger von Erwachsenen gefunden worden wären.
Das stimmt nicht ganz. Die Frage, inwiefern Pornografie oder auch Sexpuppen zur Objektifizierung von Frauen beitragen und Hemmschwellen für Gewalt senken wird durchaus auch kontrovers diskutiert. Der Unterschied ist vielleicht, dass es bei Kindersexpuppen erst gar keine Debatte gab, weil niemand die Gegenposition öffentlich einnehmen konnte.
In a heart full of dust
Lives a creature called lust
It surprises and scares
Like me, like me -
N
167 115@Sirius sagte in Gegen das Puppenverbot:
“Die Frage, inwiefern Pornografie oder auch Sexpuppen zur Objektifizierung von Frauen beitragen und Hemmschwellen für Gewalt senken wird durchaus auch kontrovers diskutiert.”
Im Zusammenhang mit solchen Diskussionen, werden mündige Erwachsene auch gerne mal auf das Niveau unmündiger Kinder herabgestuft und wird menschliches Verhalten auf irgendwelche “Triebe” reduziert.

Die allermeisten Menschen sind aber dazu in der Lage, zwischen Fiktion und Realität klar zu unterscheiden - und selbst wenn Puppen oder Pornos Risiken für Übergriffe tatsächlich erhöhen würden, wäre dies m. E. noch lange kein Freibrief für autoritäre Maßnahmen. Solange Risiken beherrschbar bleiben, sollten Verbote kein Thema sein.
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K
67 80Da ist nichts mehr von gekommen. Möglicherweise wurde deren Budget zusammengestrichen und sie antworten Privatpersonen nicht mehr, jedenfalls nicht mehr, wenn es nicht direkt um eine Therapie bei denen geht.
Die E-Mail hatte ich am 01.02.2026 an Herrn von Heyden geschickt.
Inhalt:
Sehr geehrter Herr von Heyden,
im öffentlichen Bereich des P-Punkte-Forums gibt es eine Diskussion zum Puppenverbot. Dort bezieht sich jemand auf eine Antwort, die er von „Kein Täter werden“ (KTW) erhalten hat.
Den vollständigen Thread finden Sie unter:
https://forum.p-punkte.de/topic/181/gegen-das-puppenverbotUnter anderem enthält die Antwort folgende beiden Stellungnahmen von KTW:
„Viele Betroffene kennen beides: die Belastung durch eine Sexualität, die nicht gelebt werden kann, ohne jemandem zu schaden, und die ständige Anstrengung, genau das zu verhindern.“
„Unser Ziel ist nicht moralische Bewertung, sondern die gemeinsame Erarbeitung von Strategien für ein zufriedenes Leben ohne Fremdschädigung.“
Ich schrieb darauf:
„Die sexuelle Präferenz Pädophiler kann nur deswegen nicht vernünftig und schadlos gelebt werden, weil auch Alternativen wie Liebespuppenkinder verboten sind. Das bedeutet, dass der Leidensdruck Betroffener gerade künstlich dadurch aufgebaut wird, dass man pädophilen Menschen nur aufgrund von Vorurteilen auch für Kinder unschädliche Möglichkeiten nimmt, sich ihre Grundbedürfnisse zu erfüllen.Sie schreiben, es gehe ihnen nicht um eine moralische Bewertung. Was Moral betrifft, würde mich aber durchaus ihre Bewertung interessieren, vor allem wie es zu bewerten ist, wenn die Gesellschaft Pädophilen ihre Grundbedürfnisse selbst in Zusammenhängen nimmt, die keinen Kindern schaden. Wie ist es moralisch zu vertreten, Menschen grundlos leiden zu lassen und ihnen gesundheitlich zu schaden? Evidenz wäre vielleicht ein Grund. Vorurteile sind es nicht.“
Ein Gast forderte mich auf, Ihnen diese Frage direkt zu stellen, dem ich gerne nachkomme.
Wie also steht KTW moralisch zur gesellschaftspolitischen Haltung, das Leid pädophiler Menschen, gerade auch durch das Puppenverbot, künstlich zu erhöhen und Gesundheitsschäden in Kauf zu nehmen, obwohl die „Hemmschwellen“-Theorie nicht evident ist und Studien sogar in die Gegenrichtung deuten?
Mit freundlichen Grüßen
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Hatte mir den Münchener Kommentar zum StGB in der aktuellsten Auflage gekauft und dort mal die Kommentierung zum Puppenverbot gelesen.
Der Autor beschreibt den Paragraphen als ein Rückgang in die Tätertypenlehre, da primär / hauptsächlich Pädophile betroffen sind. Es ist somit der einzige Straftatbestand der ausschließlich eine Minderheit gezielt kriminalisieren möchte, da kein Rechtsgut verletzt wird.
Das Fazit ist aber leider das die Verfassungsbeschwerden scheitern werden, da es keine eindeutige und überwältigende Evidenz gibt und das BVerfG so gut wie nie einschreitet. Die wird es höchstwahrscheinlich auch nie geben. Als Grund wird unter anderem das Urteil von 1994 bzgl. Cannabis genannt. Das Gericht wird auch reichlich Stellungnahmen aus der Psychotherapie eingeholt haben und dort dann sicherlich auch eher neutrale und ablehnende Antworten bekommen - ähnlich wie zum Cannabis-Urteil. Es gebe kein Recht auf Rausch, nur das es hier eben kein “Recht auf eine Puppe” gebe. Es wird ein Objekt verboten, nicht die Masturbation an sich. Der Vorteil von dieser Nachricht ist das ich nicht mehr enttäuscht werden kann.
K
67 80Rausch ist doch überhaupt nicht zu vergleichen mit einem ausgeglichenen Sexualleben. Man kann hier doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Ersteres schadet der Gesundheit potenziell und letzteres ist für die Gesundheit sogar nachweislich wichtig.
Die Argumentation gegen das Puppenverbot ist ziemlich vernichtend aufgebaut und basiert gleich auf gleich vier Grundrechten.
Nebenbei ist es schwer zu begründen, dass Sexpuppen nur in kindlicher Gestalt schädlich sein sollen, nicht aber in Gestalt eines Erwachsenen. Auch das greifen die Beschwerden auf. Es ist nicht plausibel, warum Puppen Straftaten gegen §176 StGB fördern sollen, aber in Bezug auf Erwachsene §177 StGB eine Ausnahme gemacht wird. Entweder sind Puppen nun schädlich - dann müsste man aber alle Sexpuppen verbieten, oder sie sind es nicht.
Zudem deuten erste Studien darauf hin, dass Puppen sogar prospektiv wirken können. Der Gesetzgeber hat diese Evidenz ignoriert, die das Verbot ad absurdum führt, weil es dann sogar gegen den Kinderschutz arbeitet.
Stecken wir also nicht den Kopf in den Sand, sondern warten wir einfach ab.
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Ich muss zugeben, ich habe Angst vor der Entscheidung des BVerG. Mich hat damals schon die triumphierende Erklärung der CDU, dass man sich endlich auf ein Verbot dieser „Eintrittspforte in die widerliche Welt des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ geeinigt habe, ziemlich fertig gemacht. Die Verfassungsbeschwerden haben mir zumindest etwas darüber hinweg geholfen. Solange die Beschwerden noch offen sind, besteht zumindest die Hoffnung, dass das Unrecht korrigiert wird und sich am Ende alles doch noch zum Guten wendet.
Für wahrscheinlich halte ich ein positives Urteil aus den hier schon genannten Gründen allerdings nicht. Und je näher ein Urteil rückt, desto konkreter wird auch die Option eines negativen Urteils und des endgültigen Zerbrechens aller vagen Hoffnungen, dass uns das BVerG den Rücken gegen Stigmatisierung und Kriminalisierung stärkt (gut, der Gang zum EuGH wäre noch möglich, aber wer weiß ob die Beschwerdeführer dazu bereit und in der Lage wären). Es wäre das finale Zeichen, dass wir schutzlos dem Populismus der Massen ausgeliefert sind, und jede noch so invasive, unsinnige und verletzende Maßnahme gegen uns mit einem vagen Verweis auf einen vermeintlichen Kinderschutz gerechtfertigt und umgesetzt werden kann.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich mit einem negativen Urteil umgehen sollen würde. Wie kann man noch in einer Gesellschaft leben, die nur Verachtung, Abscheu und Hass für uns übrig hat, uns unsere Grundrechte regelmäßig aufgrund angeblicher Konflikte mit dem „Kinderschutz“ verwehrt, und in der in der Zukunft nur weitere Schikanen zu erwarten sind, denen wir schutz- und hilflos ausgeliefert sind? Eigentlich bin ich froh, dass noch kein Urteil in der Sache gefallen ist und es zumindest noch grundsätzlich die Möglichkeit gibt, dass wir uns diese Fragen gar nicht stellen brauchen, weil das BVerG zumindest dem Gesetzgeber klare Grenzen setzt.
K
67 80Denke daran wir sind nicht allein. Wir haben uns. Und solange es Menschen gibt, die sich gegen Unrecht wehren, gibt es auch immer eine Chance, dass Unrecht wieder aufgehoben wird.
Ich war vor Jahren wegen des Puppenverbot-Themas bei Dr. Ahlers, da er vor dem Verbot Stellung dagegen bezog. Er meinte zum Puppenverbot:
Das müssen die auch wieder zurücknehmen.
An unserer Gemeinschaft werden wir wachsen. Und es wird immer mehr Menschen geben, die sich uns anschließen, je schlimmer das Unrecht wird. Und wir werden entschlossener und mutiger werden. Es gibt immer Möglichkeiten ganz legal gegen Unrecht zu kämpfen. Unsere Zeit wird kommen. Und es gibt viele Möglichkeiten zu kämpfen. Du selbst und Dein Team kämpfen beispielsweise auch, indem Ihr diese Plattform hier geschaffen habt. Das P-Punkte-Forum ist ein politisches Forum von Anti-C. Und das macht es wichtig und einzigartig.
Solange wir alle fest an Gerechtigkeit glauben und niemals den Glauben an unseren Sieg auf Gerechtigkeit verlieren, haben wir auch eine Chance irgendwann gegen Unrecht zu bestehen. Selbst wenn die Beschwerden gegen das Puppenverbot juristisch scheitern sollten, kämpfen wir eben politisch weiter. Machen wir aus unserer Wut gegen das Unrecht Entschlossenheit. Verliert niemals den Mut und gebt niemals auf!
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Deine Angst teile ich und sie ist auch berechtigt. Ein negatives Urteil wäre ein Gütesiegel für alle politischen Kräfte das ihre Schikane und Verachtung verfassungskonform ist. Weitere Einschränkungen können überzeugend mit Verweis auf dieses Urteil begründet, oder die Existenzberechtigung von Anliegen wie sie auf WsaM zu finden sind zerschmettert werden.
Sollte es zu einem negativen Urteil kommen dann werde ich noch am selben Tag kündigen und wenige Monate später Europa verlassen. Vorbereitet ist das alles über die Jahre schon. In so einem Klima könnte ich nicht mehr mit gesunden Gedanken leben.
K
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