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  • breakyB
    189 233

    Ich habe eben mal einen Blick in die PKS 2025 geworfen. Die Fälle zu § 184l StGB halten sich wieder mal auf einem verschwindend geringen Niveau, 52 erfasste Fälle (46 Tatverdächtige). Dagegen stehen 17.126 erfasste Fälle im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern, mit 12.823 Tatverdächtigen.

    Wenn ich die Statistik richtig lese, sind von den Tatverdächtigen zu § 184l zwar 30 bereits als Tatverdächtige in Erscheinung getreten, aber selbst wenn das alles auch Missbrauchstäter wären (was ich ganz stark bezweifle), wären das gerade mal ~0,23%.

    Die Begründungen für das Verbot erweisen sich von Jahr zu Jahr immer wieder als Lüge.

    To those who understand, I extend my hand
    To the doubtful I demand, take me as I am
    Not under your command, I know where I stand
    I won't change to fit your plan, take me as I am

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

  • Ich habe eben mal einen Blick in die PKS 2025 geworfen. Die Fälle zu § 184l StGB halten sich wieder mal auf einem verschwindend geringen Niveau, 52 erfasste Fälle (46 Tatverdächtige). Dagegen stehen 17.126 erfasste Fälle im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern, mit 12.823 Tatverdächtigen.

    Wenn ich die Statistik richtig lese, sind von den Tatverdächtigen zu § 184l zwar 30 bereits als Tatverdächtige in Erscheinung getreten, aber selbst wenn das alles auch Missbrauchstäter wären (was ich ganz stark bezweifle), wären das gerade mal ~0,23%.

    Die Begründungen für das Verbot erweisen sich von Jahr zu Jahr immer wieder als Lüge.

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    Es gibt leider Menschen die solche Puppen besitzen und bereits Kinder missbraucht haben. Aus diesen Fällen folgt dann leider schnell die Annahme einer Kausalität.

    Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen sowie wegen Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte in Tateinheit mit Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt sowie die Einziehung verschiedener Gegenstände angeordnet.

    Quelle: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/24/1-278-24.php?referer=db

    Es gibt Vergewaltiger mit Sexspielzeug und Vergewaltiger ohne Sexspielzeug. Das ein Mensch das passende Stimulationsmittel für sich selbst besitzt ist jetzt nicht wirklich eine Kausalität.

    Ich denke kaum das man Erwachsenenpornos, oder Puppen verteufeln würde wenn diese bei einem Vergewaltiger von Erwachsenen gefunden worden wären.

  • Es gibt leider Menschen die solche Puppen besitzen und bereits Kinder missbraucht haben. Aus diesen Fällen folgt dann leider schnell die Annahme einer Kausalität.

    Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen sowie wegen Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte in Tateinheit mit Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt sowie die Einziehung verschiedener Gegenstände angeordnet.

    Quelle: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/24/1-278-24.php?referer=db

    Es gibt Vergewaltiger mit Sexspielzeug und Vergewaltiger ohne Sexspielzeug. Das ein Mensch das passende Stimulationsmittel für sich selbst besitzt ist jetzt nicht wirklich eine Kausalität.

    Ich denke kaum das man Erwachsenenpornos, oder Puppen verteufeln würde wenn diese bei einem Vergewaltiger von Erwachsenen gefunden worden wären.

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    Mir ist gerade an dem Wort “in Tateinheit” aufgefallen das der Angeklagte in diesem Fall nicht nach § 184l StGB verurteilt wurde, sondern wegen § 184b StGB. Das ist so auch vom Gesetzgeber gewollt, denn im Puppengesetz heißt es:

    Satz 1 gilt nicht, wenn die Tat nach § 184b mit schwererer Strafe bedroht ist.

    Der Besitz der Puppe hat also zu einer Verurteilung nach § 184b geführt, da dort die Strafe sowieso immer höher ist. § 184l StGB ist also ein bloßer Auffangtatbestand der nur dann greift, wenn § 184b nicht in Tateinheit erfüllt ist.

    Das ist glaube ich daher warum das Puppenurteil weit über § 184l StGB hinausgehen wird und daher so wichtig ist.

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    Kein Täter Werden hatte im Jahre 2020 folgendes zu den Puppen gesagt:

    Die Organisation „Kein Täter werden“ der Universitätsmedizin Charité in Berlin gibt bislang keine Empfehlung für ein Verbot ab. „Aus unserer Sicht gibt es aktuell keine empirischen Belege, die Aussagen über die Folgen der Nutzung von Kindersexpuppen zulassen“, sagt Clara Stockmann, Pressesprecherin der Vereinigung, die Therapieangebote und weitere Präventionsprojekte für Pädophile anbietet.

    KTW hat also keine Empfehlung für ein Verbot gegeben. Natürlich darf so eine wissenschaftliche Aussage nicht stehen gelassen werden 🙂 Da musste der Beier wieder überall seine Verschwörungstheorien verbreiten.

    Quelle: https://web.archive.org/web/20221205110143/https://www.tageblatt.lu/headlines/daenemark-verbietet-kindersexpuppen/

  • Es gibt leider Menschen die solche Puppen besitzen und bereits Kinder missbraucht haben. Aus diesen Fällen folgt dann leider schnell die Annahme einer Kausalität.

    Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen sowie wegen Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte in Tateinheit mit Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt sowie die Einziehung verschiedener Gegenstände angeordnet.

    Quelle: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/24/1-278-24.php?referer=db

    Es gibt Vergewaltiger mit Sexspielzeug und Vergewaltiger ohne Sexspielzeug. Das ein Mensch das passende Stimulationsmittel für sich selbst besitzt ist jetzt nicht wirklich eine Kausalität.

    Ich denke kaum das man Erwachsenenpornos, oder Puppen verteufeln würde wenn diese bei einem Vergewaltiger von Erwachsenen gefunden worden wären.

    SiriusS
    266 458

    @Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Ich denke kaum das man Erwachsenenpornos, oder Puppen verteufeln würde wenn diese bei einem Vergewaltiger von Erwachsenen gefunden worden wären.

    Das stimmt nicht ganz. Die Frage, inwiefern Pornografie oder auch Sexpuppen zur Objektifizierung von Frauen beitragen und Hemmschwellen für Gewalt senken wird durchaus auch kontrovers diskutiert. Der Unterschied ist vielleicht, dass es bei Kindersexpuppen erst gar keine Debatte gab, weil niemand die Gegenposition öffentlich einnehmen konnte.

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  • nixdaN
    137 90

    @Sirius sagte in Gegen das Puppenverbot:

    “Die Frage, inwiefern Pornografie oder auch Sexpuppen zur Objektifizierung von Frauen beitragen und Hemmschwellen für Gewalt senken wird durchaus auch kontrovers diskutiert.”

    Im Zusammenhang mit solchen Diskussionen, werden mündige Erwachsene auch gerne mal auf das Niveau unmündiger Kinder herabgestuft und wird menschliches Verhalten auf irgendwelche “Triebe” reduziert.🙄

    Die allermeisten Menschen sind aber dazu in der Lage, zwischen Fiktion und Realität klar zu unterscheiden - und selbst wenn Puppen oder Pornos Risiken für Übergriffe tatsächlich erhöhen würden, wäre dies m. E. noch lange kein Freibrief für autoritäre Maßnahmen. Solange Risiken beherrschbar bleiben, sollten Verbote kein Thema sein.

  • Ich habe ihn übrigens angeschrieben. Warten wir also mal ab, ob und wie KTW antwortet.

    klaseK
    67 80

    Da ist nichts mehr von gekommen. Möglicherweise wurde deren Budget zusammengestrichen und sie antworten Privatpersonen nicht mehr, jedenfalls nicht mehr, wenn es nicht direkt um eine Therapie bei denen geht.

    Die E-Mail hatte ich am 01.02.2026 an Herrn von Heyden geschickt.

    Inhalt:

    Sehr geehrter Herr von Heyden,

    im öffentlichen Bereich des P-Punkte-Forums gibt es eine Diskussion zum Puppenverbot. Dort bezieht sich jemand auf eine Antwort, die er von „Kein Täter werden“ (KTW) erhalten hat.

    Den vollständigen Thread finden Sie unter:
    https://forum.p-punkte.de/topic/181/gegen-das-puppenverbot

    Unter anderem enthält die Antwort folgende beiden Stellungnahmen von KTW:

    „Viele Betroffene kennen beides: die Belastung durch eine Sexualität, die nicht gelebt werden kann, ohne jemandem zu schaden, und die ständige Anstrengung, genau das zu verhindern.“

    „Unser Ziel ist nicht moralische Bewertung, sondern die gemeinsame Erarbeitung von Strategien für ein zufriedenes Leben ohne Fremdschädigung.“

    Ich schrieb darauf:
    „Die sexuelle Präferenz Pädophiler kann nur deswegen nicht vernünftig und schadlos gelebt werden, weil auch Alternativen wie Liebespuppenkinder verboten sind. Das bedeutet, dass der Leidensdruck Betroffener gerade künstlich dadurch aufgebaut wird, dass man pädophilen Menschen nur aufgrund von Vorurteilen auch für Kinder unschädliche Möglichkeiten nimmt, sich ihre Grundbedürfnisse zu erfüllen.

    Sie schreiben, es gehe ihnen nicht um eine moralische Bewertung. Was Moral betrifft, würde mich aber durchaus ihre Bewertung interessieren, vor allem wie es zu bewerten ist, wenn die Gesellschaft Pädophilen ihre Grundbedürfnisse selbst in Zusammenhängen nimmt, die keinen Kindern schaden. Wie ist es moralisch zu vertreten, Menschen grundlos leiden zu lassen und ihnen gesundheitlich zu schaden? Evidenz wäre vielleicht ein Grund. Vorurteile sind es nicht.“

    Ein Gast forderte mich auf, Ihnen diese Frage direkt zu stellen, dem ich gerne nachkomme.

    Wie also steht KTW moralisch zur gesellschaftspolitischen Haltung, das Leid pädophiler Menschen, gerade auch durch das Puppenverbot, künstlich zu erhöhen und Gesundheitsschäden in Kauf zu nehmen, obwohl die „Hemmschwellen“-Theorie nicht evident ist und Studien sogar in die Gegenrichtung deuten?

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hatte mir den Münchener Kommentar zum StGB in der aktuellsten Auflage gekauft und dort mal die Kommentierung zum Puppenverbot gelesen.

    Der Autor beschreibt den Paragraphen als ein Rückgang in die Tätertypenlehre, da primär / hauptsächlich Pädophile betroffen sind. Es ist somit der einzige Straftatbestand der ausschließlich eine Minderheit gezielt kriminalisieren möchte, da kein Rechtsgut verletzt wird.

    Das Fazit ist aber leider das die Verfassungsbeschwerden scheitern werden, da es keine eindeutige und überwältigende Evidenz gibt und das BVerfG so gut wie nie einschreitet. Die wird es höchstwahrscheinlich auch nie geben. Als Grund wird unter anderem das Urteil von 1994 bzgl. Cannabis genannt. Das Gericht wird auch reichlich Stellungnahmen aus der Psychotherapie eingeholt haben und dort dann sicherlich auch eher neutrale und ablehnende Antworten bekommen - ähnlich wie zum Cannabis-Urteil. Es gebe kein Recht auf Rausch, nur das es hier eben kein “Recht auf eine Puppe” gebe. Es wird ein Objekt verboten, nicht die Masturbation an sich. Der Vorteil von dieser Nachricht ist das ich nicht mehr enttäuscht werden kann.

    klaseK
    67 80

    Rausch ist doch überhaupt nicht zu vergleichen mit einem ausgeglichenen Sexualleben. Man kann hier doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Ersteres schadet der Gesundheit potenziell und letzteres ist für die Gesundheit sogar nachweislich wichtig.

    Die Argumentation gegen das Puppenverbot ist ziemlich vernichtend aufgebaut und basiert gleich auf gleich vier Grundrechten.

    Nebenbei ist es schwer zu begründen, dass Sexpuppen nur in kindlicher Gestalt schädlich sein sollen, nicht aber in Gestalt eines Erwachsenen. Auch das greifen die Beschwerden auf. Es ist nicht plausibel, warum Puppen Straftaten gegen §176 StGB fördern sollen, aber in Bezug auf Erwachsene §177 StGB eine Ausnahme gemacht wird. Entweder sind Puppen nun schädlich - dann müsste man aber alle Sexpuppen verbieten, oder sie sind es nicht.

    Zudem deuten erste Studien darauf hin, dass Puppen sogar prospektiv wirken können. Der Gesetzgeber hat diese Evidenz ignoriert, die das Verbot ad absurdum führt, weil es dann sogar gegen den Kinderschutz arbeitet.

    Stecken wir also nicht den Kopf in den Sand, sondern warten wir einfach ab.

  • Ich muss zugeben, ich habe Angst vor der Entscheidung des BVerG. Mich hat damals schon die triumphierende Erklärung der CDU, dass man sich endlich auf ein Verbot dieser „Eintrittspforte in die widerliche Welt des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ geeinigt habe, ziemlich fertig gemacht. Die Verfassungsbeschwerden haben mir zumindest etwas darüber hinweg geholfen. Solange die Beschwerden noch offen sind, besteht zumindest die Hoffnung, dass das Unrecht korrigiert wird und sich am Ende alles doch noch zum Guten wendet.

    Für wahrscheinlich halte ich ein positives Urteil aus den hier schon genannten Gründen allerdings nicht. Und je näher ein Urteil rückt, desto konkreter wird auch die Option eines negativen Urteils und des endgültigen Zerbrechens aller vagen Hoffnungen, dass uns das BVerG den Rücken gegen Stigmatisierung und Kriminalisierung stärkt (gut, der Gang zum EuGH wäre noch möglich, aber wer weiß ob die Beschwerdeführer dazu bereit und in der Lage wären). Es wäre das finale Zeichen, dass wir schutzlos dem Populismus der Massen ausgeliefert sind, und jede noch so invasive, unsinnige und verletzende Maßnahme gegen uns mit einem vagen Verweis auf einen vermeintlichen Kinderschutz gerechtfertigt und umgesetzt werden kann.

    Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich mit einem negativen Urteil umgehen sollen würde. Wie kann man noch in einer Gesellschaft leben, die nur Verachtung, Abscheu und Hass für uns übrig hat, uns unsere Grundrechte regelmäßig aufgrund angeblicher Konflikte mit dem „Kinderschutz“ verwehrt, und in der in der Zukunft nur weitere Schikanen zu erwarten sind, denen wir schutz- und hilflos ausgeliefert sind? Eigentlich bin ich froh, dass noch kein Urteil in der Sache gefallen ist und es zumindest noch grundsätzlich die Möglichkeit gibt, dass wir uns diese Fragen gar nicht stellen brauchen, weil das BVerG zumindest dem Gesetzgeber klare Grenzen setzt.

    klaseK
    67 80

    Denke daran wir sind nicht allein. Wir haben uns. Und solange es Menschen gibt, die sich gegen Unrecht wehren, gibt es auch immer eine Chance, dass Unrecht wieder aufgehoben wird.

    Ich war vor Jahren wegen des Puppenverbot-Themas bei Dr. Ahlers, da er vor dem Verbot Stellung dagegen bezog. Er meinte zum Puppenverbot:

    Das müssen die auch wieder zurücknehmen.

    An unserer Gemeinschaft werden wir wachsen. Und es wird immer mehr Menschen geben, die sich uns anschließen, je schlimmer das Unrecht wird. Und wir werden entschlossener und mutiger werden. Es gibt immer Möglichkeiten ganz legal gegen Unrecht zu kämpfen. Unsere Zeit wird kommen. Und es gibt viele Möglichkeiten zu kämpfen. Du selbst und Dein Team kämpfen beispielsweise auch, indem Ihr diese Plattform hier geschaffen habt. Das P-Punkte-Forum ist ein politisches Forum von Anti-C. Und das macht es wichtig und einzigartig.

    Solange wir alle fest an Gerechtigkeit glauben und niemals den Glauben an unseren Sieg auf Gerechtigkeit verlieren, haben wir auch eine Chance irgendwann gegen Unrecht zu bestehen. Selbst wenn die Beschwerden gegen das Puppenverbot juristisch scheitern sollten, kämpfen wir eben politisch weiter. Machen wir aus unserer Wut gegen das Unrecht Entschlossenheit. Verliert niemals den Mut und gebt niemals auf!

  • Deine Angst teile ich und sie ist auch berechtigt. Ein negatives Urteil wäre ein Gütesiegel für alle politischen Kräfte das ihre Schikane und Verachtung verfassungskonform ist. Weitere Einschränkungen können überzeugend mit Verweis auf dieses Urteil begründet, oder die Existenzberechtigung von Anliegen wie sie auf WsaM zu finden sind zerschmettert werden.

    Sollte es zu einem negativen Urteil kommen dann werde ich noch am selben Tag kündigen und wenige Monate später Europa verlassen. Vorbereitet ist das alles über die Jahre schon. In so einem Klima könnte ich nicht mehr mit gesunden Gedanken leben.

    klaseK
    67 80

    Wir müssen das Problem in unserem eigenen Land lösen. Im Ausland wird es nicht einfacher, und auch dort können die Gesetze ungerecht verschärft werden.

  • Ein unantastbarer Kern ja, zum Beispiel das Recht auf Leben, aber die eigene Sexualität gehört nicht dazu, sofern sie in die Rechte anderer eingreift (GG Art.2 geht da sogar noch weiter!)
    Wenn ich ein Recht für mich in Anspruch nehme muss ich gleichzeitig die Rechte anderer anerkennen. Im Konfliktfall muss abgewogen werden welches Recht schwerer wiegt.
    Ich für mich gewichte die Rechte von Kindern sehr hoch, aber auch die haben gewisse Grenzen. Ich denke doch dass wir uns einig sind dass (um ein extremes Beispiel zu verwenden) ein Kind sein Recht auf Freiheit nicht durchsetzen darf indem es seine Eltern, die Hausarrest verhängt haben, verletzt oder tötet.

    klaseK
    67 80

    Aktuell verletzt das Puppenverbot tatsächlich Rechtsgüter von Menschen, ohne dass sich in der Begründung auf irgendeine evidente Grundlage bezogen wird. Es bleiben Annahmen und Behauptungen. Wenn aber Annahmen und Behauptungen ausreichen um Grundrechte von Menschen einzuschränken, haben stigmatisierte Gruppen faktisch keine Grundrechte. Es ist dann nur eine Frage der Shifting-Baselines, wann extreme Haltungen gegenüber Pädophilen immer extremer werden.

  • @Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Ich denke kaum das man Erwachsenenpornos, oder Puppen verteufeln würde wenn diese bei einem Vergewaltiger von Erwachsenen gefunden worden wären.

    Das stimmt nicht ganz. Die Frage, inwiefern Pornografie oder auch Sexpuppen zur Objektifizierung von Frauen beitragen und Hemmschwellen für Gewalt senken wird durchaus auch kontrovers diskutiert. Der Unterschied ist vielleicht, dass es bei Kindersexpuppen erst gar keine Debatte gab, weil niemand die Gegenposition öffentlich einnehmen konnte.

    klaseK
    67 80

    Das mit der „Objektivizierung von Kindern“ ist absurd. Kein Kind wird im Zusammenhang mit Sexpuppen zum Objekt gemacht oder wie ein Objekt behandelt. Eine Puppe ist nämlich bereits ein Objekt. Interessant an dieser Tatsache ist, dass man wie selbstverständlich davon ausgeht, obwohl die Puppen nichts mit irgendeinem Kind zu tun haben, während es offenbar bewusst übersehen wird, wenn Puppen von Menschen im Zusammenleben wie Menschen behandelt werden. Aber eigentlich ist das klar. Letztes würde die Position für ein Verbot schwächen und die Theorie der Objektifizierung ad absurdum führen.

  • Wir müssen das Problem in unserem eigenen Land lösen. Im Ausland wird es nicht einfacher, und auch dort können die Gesetze ungerecht verschärft werden.

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    Du bist zu optimistisch. Ein negatives Urteil vom BVerfG bedeutet das du Ersatzmaterialien vergessen kannst. Warum sollte sich eine Partei für eine freiwillige Legalisierung einsetzen? Das ist in dirsen Zeiten, eo jedes kleine % zählt und kontroverses gegen einen verwendet wird, politischer Selbstmord.

    Dann noch die Tatsache das sich das Unrecht immer mehr im Unionsrecht verankert. Du kämpfst also nicht nur in Deutschland, sondern in GANZ EUROPA. Wie willst du die Mehrzahl der EU-Staaten überzeugen?

    Solange wir alle hier auf belanglosen Foren vergammeln kannst du eine Kehrtwende vergessen. Kinderschutz interessierr nicht, denn sonst gebe es keine Kinderarmut oder Faktoren die das begünstigen.

    Dir Verfassungsbeschwerde gegen § 184l ist das beste und effektivste was aus der Anti-C Bewegung gekommen ist. Denn das kann eine Kehrtwende herbeiführen. Alles andere wird von Einzelpersonen mit einem Video, mit einer Rede annuliert.

  • Du bist zu optimistisch. Ein negatives Urteil vom BVerfG bedeutet das du Ersatzmaterialien vergessen kannst. Warum sollte sich eine Partei für eine freiwillige Legalisierung einsetzen? Das ist in dirsen Zeiten, eo jedes kleine % zählt und kontroverses gegen einen verwendet wird, politischer Selbstmord.

    Dann noch die Tatsache das sich das Unrecht immer mehr im Unionsrecht verankert. Du kämpfst also nicht nur in Deutschland, sondern in GANZ EUROPA. Wie willst du die Mehrzahl der EU-Staaten überzeugen?

    Solange wir alle hier auf belanglosen Foren vergammeln kannst du eine Kehrtwende vergessen. Kinderschutz interessierr nicht, denn sonst gebe es keine Kinderarmut oder Faktoren die das begünstigen.

    Dir Verfassungsbeschwerde gegen § 184l ist das beste und effektivste was aus der Anti-C Bewegung gekommen ist. Denn das kann eine Kehrtwende herbeiführen. Alles andere wird von Einzelpersonen mit einem Video, mit einer Rede annuliert.

    nixdaN
    137 90

    @Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:

    “Dir Verfassungsbeschwerde gegen § 184l ist das beste und effektivste was aus der Anti-C Bewegung gekommen ist. Denn das kann eine Kehrtwende herbeiführen.”

    Da bin ich ziemlich skeptisch, was deren mögliche Auswirkung betrifft.
    Üblicherweise hinkt das Recht, gesellschaftlichen Entwicklungen eher hinterher. So war auch die rechtliche Anerkennung der Homosexualität, eine Folge des gesellschaftlichen Wandels - nicht dessen Voraussetzung.

  • Du bist zu optimistisch. Ein negatives Urteil vom BVerfG bedeutet das du Ersatzmaterialien vergessen kannst. Warum sollte sich eine Partei für eine freiwillige Legalisierung einsetzen? Das ist in dirsen Zeiten, eo jedes kleine % zählt und kontroverses gegen einen verwendet wird, politischer Selbstmord.

    Dann noch die Tatsache das sich das Unrecht immer mehr im Unionsrecht verankert. Du kämpfst also nicht nur in Deutschland, sondern in GANZ EUROPA. Wie willst du die Mehrzahl der EU-Staaten überzeugen?

    Solange wir alle hier auf belanglosen Foren vergammeln kannst du eine Kehrtwende vergessen. Kinderschutz interessierr nicht, denn sonst gebe es keine Kinderarmut oder Faktoren die das begünstigen.

    Dir Verfassungsbeschwerde gegen § 184l ist das beste und effektivste was aus der Anti-C Bewegung gekommen ist. Denn das kann eine Kehrtwende herbeiführen. Alles andere wird von Einzelpersonen mit einem Video, mit einer Rede annuliert.

    klaseK
    67 80

    Ich gehe nicht davon aus, dass die Verfassungsbeschwerden auf jeden Fall erfolgreich sein werden, aber ich habe auch keinen Grund anzunehmen, dass sie es wahrscheinlich nicht sein werden. Ganz im Gegenteil. Warum ich das denke, habe ich weiter oben ausgeführt.

    Und selbst wenn sie es nicht sind, haben wir nicht für immer verloren, sofern wir niemals aufgeben.

    Ich finde es gut, dass es ein paar Menschen in diesem Land gibt, die gegen das Unrecht kämpfen. Diese möchte ich unterstützen, wenn ich das kann.

    Hätten die Menschen, die die Verfassungsbeschwerden initiiert haben, damals genauso pessimistisch wie Du gedacht, würde das Thema Puppenverbot nicht auch von unserer Seite aus diskutiert werden, wie es beispielsweise Dr. Jenny Lederer in ihrem Aufsatz getan hat. Allein das ist schon ein Teilerfolg. Und ich bin diesen Menschen sehr dankbar.

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    Habe die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts wegen den anhängigen Verfahren mal gefragt, ob sie bereits prognostizieren können wann ca. mit einem Urteil zu rechnen ist. Mir ist bewusst das ich wahrscheinlich einfach nur einen Verweis auf die Webseite erhalte, aber ich finde das es wichtig ist dem Gericht irgendwo zu signalisieren das viele tatsächlich auf das Urteil warten.

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    Die Pressestelle hat mir geantwortet und konnte mir sagen das mit einer Entscheidung sehr kurzfristig zu rechnen ist. Ich gehe aufgrund der Wortwahl daher von Juni/Juli aus.

    Gänsehaut…

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    Hier auch noch einmal die Mail:


    Sehr geehrter Herr X,

    die Verfahren befinden sich in Bearbeitung. Mit einer Entscheidung ist voraussichtlich in Kürze zu rechnen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Eine Kopie der Mail ging auch an die Mail von WsaM zur Verifizierung.

  • SiriusS
    266 458

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    Wenn die Entscheidung positiv ausfällt dann ist es ja ein schöner Zufall das es genau während der WM passiert. Der Günther wird dann schnell wieder von Bällen abgelenkt sein.