Rausch ist doch überhaupt nicht zu vergleichen mit einem ausgeglichenen Sexualleben. Man kann hier doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Ersteres schadet der Gesundheit potenziell und letzteres ist für die Gesundheit sogar nachweislich wichtig.
Die Argumentation gegen das Puppenverbot ist ziemlich vernichtend aufgebaut und basiert gleich auf gleich vier Grundrechten.
Nebenbei ist es schwer zu begründen, dass Sexpuppen nur in kindlicher Gestalt schädlich sein sollen, nicht aber in Gestalt eines Erwachsenen. Auch das greifen die Beschwerden auf. Es ist nicht plausibel, warum Puppen Straftaten gegen §176 StGB fördern sollen, aber in Bezug auf Erwachsene §177 StGB eine Ausnahme gemacht wird. Entweder sind Puppen nun schädlich - dann müsste man aber alle Sexpuppen verbieten, oder sie sind es nicht.
Zudem deuten erste Studien darauf hin, dass Puppen sogar prospektiv wirken können. Der Gesetzgeber hat diese Evidenz ignoriert, die das Verbot ad absurdum führt, weil es dann sogar gegen den Kinderschutz arbeitet.
Stecken wir also nicht den Kopf in den Sand, sondern warten wir einfach ab.
