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    https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/kindersexpuppen-kein-ventil-fuer-paedophile-neigungen-50865170

    Kindersexpuppen: Kein Ventil für pädophile Neigungen
    Zwei Männer klagen gegen das Verbot von Sexpuppen mit „kindlichem Erscheinungsbild“. Ihre Argumente haben rechtliche Relevanz – aber das Bundesverfassungsgericht entschied richtig. Kinder dürfen niemals Projektionsfläche sexueller Fantasien sein. Kinder als Projektionsfläche sexueller Fantasien zu nutzen, ist immer falsch.

    Warum sind bestimmte Fantasien so böse das man selbst im Privaten dafür bestraft werden soll? Wie kommen die Leute auf solche Gedankengänge? Warum sind Fantasien wo ich Kinder enthaupte, ihnen die Organe entnehme etc. in Ordnung? Sadismus kann auch erregend sein, also wird es Menschen geben die so etwas bereits geil finden.

    Wenn das einzige was uns bleibt die ewige Enthaltung ist, dann frage ich mich warum keiner dieser Medien einfach eine Kastration fordert.

  • uwuowoU
    46 48

    Hier ein wirklich sehr lesenswertes Interview von gestern in der Berliner Zeitung, wo der Beschluss auseinandergenommen wird:

    https://www.berliner-zeitung.de/article/sexpuppen-beschluss-des-verfassungsgerichts-mit-weitreichenden-folgen-10174226

    Einlenken können hier glaube ich wirklich nur noch Juristen. Der Beschluss ist einfach viel zu gefährlich, aber der durchschnittliche Bürger kann das vlt. (noch) nicht verstehen.

    🧀🐀

  • C
    165 114

    Ok, egal wie man zu dem sch… Gesetz steht, es gilt nun mal leider. In der Situation dieses Mannes (einschlägige Bewährung) nochmal eine Puppe zu bestellen und dann noch Bilder von ihr zu posten, das grenzt schon an sträfliche Dummheit. Die Ausrede (Falschlieferung) kaufe ich ihm auch bei allem Verständnis für seine Bedürfnisse nicht ab.

  • ?
    0

    Die Staatsanwaltschaft fordert 18 Monate für ein Stück Plastik??? Alter warum hat das BVerfG diesen Irrsinn nicht gestoppt…

  • RubricappulaR
    195 178

    So unrecht wie das Verbot generell ist, hätten sie wenigstens Haft als Strafe rausnehmen können, das ist nun wirklich absurd. Geldstrafe reicht völlig.

    Lass uns der Regen sein
    In ihrer kranken Welt
    (auf ihrer Haut)
    Auf ihrer tauben Haut

  • So unrecht wie das Verbot generell ist, hätten sie wenigstens Haft als Strafe rausnehmen können, das ist nun wirklich absurd. Geldstrafe reicht völlig.

    C
    165 114

    Wenn man deren “Logik” folgt wären mildere Strafen kontraproduktiv. Das soll ja maximal abschrecken. So traurig.

  • So unrecht wie das Verbot generell ist, hätten sie wenigstens Haft als Strafe rausnehmen können, das ist nun wirklich absurd. Geldstrafe reicht völlig.

    uwuowoU
    46 48

    In Australien gibt es bis zu 10 Jahre Haft und da muss Deutschland doch irgendwie mithalten können! Die hohe Haftstrafe kommt aber eher dadurch, weil er ein Wiederholungstäter ist der gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat.

    Warum das BVerfG in Anbetracht der wissenschaftlichen Lage keine Ausnahmen für Therapiezwecke oder so gefordert hat ist m. E. absurd. Die aktuellen Studien zeigen ja auch eher eine protektive bzw. neutrale Wirkung. Da dann die Forschung pro-aktiv komplett zu blockieren und zu verunmöglichen empfinde ich als unverhältnismäßig. In Australien gibt es z. B. eine Ausnahme für therapeutische Zwecke.

    So hätte man KTW die Möglichkeit eingeräumt diese in eine Therapie einzubetten und auch deren Angebot attraktiver gemacht. Problem ist leider das Beier aus allen Pädophilen vollständig asexuelle Wesen machen will.

    🧀🐀

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    Die Entscheidung ist leider ziemlich scheiße für alle. Selbst wenn sich die Vorurteile abbauen gibt es immer noch dieses Urteil und dessen Inhalt. Ich gehe nicht davon aus das in den nächsten Jahrzehnten ein Pädophiler wieder vor das Gericht geht und gegen eine Invasion seiner Intimsphäre klagt.

    Wissenschaftler haben eig. auch keinen Anreiz, da sowieso alles unter Strafe steht. Was bringt es da in Richtung Puppen zu forschen? Das BVerfG hat es bestätigt und der Gesetzgeber wird sowieso nicht dranrütteln. Keiner mit zwei Hirnzellen wird dafür also Forschungsgelder oder Zeit investieren. So steht daher jetzt auch wieder KTW und Beier wieder im Mittelpunkt. Ein Schelm der böses denkt.

  • In Australien gibt es bis zu 10 Jahre Haft und da muss Deutschland doch irgendwie mithalten können! Die hohe Haftstrafe kommt aber eher dadurch, weil er ein Wiederholungstäter ist der gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat.

    Warum das BVerfG in Anbetracht der wissenschaftlichen Lage keine Ausnahmen für Therapiezwecke oder so gefordert hat ist m. E. absurd. Die aktuellen Studien zeigen ja auch eher eine protektive bzw. neutrale Wirkung. Da dann die Forschung pro-aktiv komplett zu blockieren und zu verunmöglichen empfinde ich als unverhältnismäßig. In Australien gibt es z. B. eine Ausnahme für therapeutische Zwecke.

    So hätte man KTW die Möglichkeit eingeräumt diese in eine Therapie einzubetten und auch deren Angebot attraktiver gemacht. Problem ist leider das Beier aus allen Pädophilen vollständig asexuelle Wesen machen will.

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    @uwuowo sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Die aktuellen Studien zeigen ja auch eher eine protektive bzw. neutrale Wirkung.

    So wie ich das verstehe ist eine “neutrale Wirkung” unzureichend und der Gesetzgeber darf trotzdem verbieten, da das Gericht selber zugibt das es nicht möglich ist eine pauschale Aussage zu treffen. Heißt das es Einzelfälle gibt und die reichen aus um es für ALLE zu verbieten.

  • Die Entscheidung ist leider ziemlich scheiße für alle. Selbst wenn sich die Vorurteile abbauen gibt es immer noch dieses Urteil und dessen Inhalt. Ich gehe nicht davon aus das in den nächsten Jahrzehnten ein Pädophiler wieder vor das Gericht geht und gegen eine Invasion seiner Intimsphäre klagt.

    Wissenschaftler haben eig. auch keinen Anreiz, da sowieso alles unter Strafe steht. Was bringt es da in Richtung Puppen zu forschen? Das BVerfG hat es bestätigt und der Gesetzgeber wird sowieso nicht dranrütteln. Keiner mit zwei Hirnzellen wird dafür also Forschungsgelder oder Zeit investieren. So steht daher jetzt auch wieder KTW und Beier wieder im Mittelpunkt. Ein Schelm der böses denkt.

    simonS
    8 13

    @Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Wissenschaftler haben eig. auch keinen Anreiz, da sowieso alles unter Strafe steht. Was bringt es da in Richtung Puppen zu forschen? Das BVerfG hat es bestätigt und der Gesetzgeber wird sowieso nicht dranrütteln. Keiner mit zwei Hirnzellen wird dafür also Forschungsgelder oder Zeit investieren.

    Ganz so aussichtslos ist weitere Forschung nicht. Das Gericht hat dem Gesetzgeber vor allem mit Hinblick auf die unklare Forschungslage einen gewissen Einschätzungsspielraum gewährt. Der Gesetzgeber ist unter anderem zur Beobachtung und Nachbesserung verpflichtet: https://www.bundestag.de/resource/blob/701834/WD-3-096-20-pdf.pdf

    Sobald konkreter feststeht, dass die Befürchtungen des Gesetzgebers nicht zutreffen oder es doch geeignete mildere Mittel gibt, ist er zur Nachbesserung verpflichtet. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann erneut Verfassungsbeschwerde gegen gesetzgeberisches Unterlassen erhoben werden.

  • @Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Wissenschaftler haben eig. auch keinen Anreiz, da sowieso alles unter Strafe steht. Was bringt es da in Richtung Puppen zu forschen? Das BVerfG hat es bestätigt und der Gesetzgeber wird sowieso nicht dranrütteln. Keiner mit zwei Hirnzellen wird dafür also Forschungsgelder oder Zeit investieren.

    Ganz so aussichtslos ist weitere Forschung nicht. Das Gericht hat dem Gesetzgeber vor allem mit Hinblick auf die unklare Forschungslage einen gewissen Einschätzungsspielraum gewährt. Der Gesetzgeber ist unter anderem zur Beobachtung und Nachbesserung verpflichtet: https://www.bundestag.de/resource/blob/701834/WD-3-096-20-pdf.pdf

    Sobald konkreter feststeht, dass die Befürchtungen des Gesetzgebers nicht zutreffen oder es doch geeignete mildere Mittel gibt, ist er zur Nachbesserung verpflichtet. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann erneut Verfassungsbeschwerde gegen gesetzgeberisches Unterlassen erhoben werden.

    uwuowoU
    46 48

    Also das Problem ist das dieses Szenario nie eintreten wird, denn:

    Der Senat hat die Einschätzungsprärogative des Staates in einem äußerst grundrechtssensiblen Bereich einmal mehr derart ausgeweitet, dass kaum noch Situationen vorstellbar sind, in dem sicher der Einhalt durch das höchste Gerichts Deutschland erwartet werden kann. Die Grenze ist demnach nämlich erst überschritten, wenn evident Unvertretbares bzw. Widerlegtes, etwa, – zugespitzt formuliert – dass die Erde eine Scheibe ist, angenommen wird. Damit verfestigt das BVerfG die Tendenz, eine Beweislastumkehr zu Lasten der Freiheit der Bürger*innen zu akzeptieren.

    Der Senat nimmt hier nämlich letztlich eine Beweislastumkehr vor. Anstatt ein Mindestmaß an Evidenz für die aufgestellte Gefährdungsthese zu verlangen, lässt er es ausreichen, dass die Beurteilung des Gesetzgebers nicht widerlegt worden ist. Das grenzt an einen Freifahrtschein.

    Widerlegen kann man so etwas nie, da Psychologie und selbst Fragen rund um gewaltvolle Videospiele sind bis heute nicht eindeutig geklärt und das obwohl überall frei verfügbar.

    🧀🐀

  • So unrecht wie das Verbot generell ist, hätten sie wenigstens Haft als Strafe rausnehmen können, das ist nun wirklich absurd. Geldstrafe reicht völlig.

    corneliusC
    63 66

    Die Richter*innen machen sich wieder einmal zu willfährigen Erfüllungsgehilfen der Regierung. Allein das Urteil des Bundeverfassungsgerichts zeigt eindeutig, dass nicht mehr Wissenschaft und Evidenz Grundlagen einer Gesetzgebung sind, sondern nur reine Gefühle und vage Vermutungen.

    In dieser Demokratie muss man entweder einer geschützten Minderheit oder einer Lobbygruppe angehören, damit man gewisse Rechte hat. Trifft dies beides nicht zu wie auf uns Pädos, dann sind jegliche Gesetze gegen einen möglich und ich möchte mir gar nicht vorstellen, was noch alles kommen kann.

    Unter diesen Umständen kann ich das Wort Diversität, mit denen viele sich so schmücken, nicht mehr hören, wenn wir von dieser Diversität eiskalt ausgeschlossen werden, ohne jemals einem anderen Menschen geschadet zu haben.

  • RegenbogenfischR
    58 113

    Bin mal gespannt, wann verpflichtende Pädophilie-Scans für männliche Pädagogen eingeführt werden.

    And if my thought-dreams could be seen
    They'd probably put my head in a guillotine

  • ?
    0

    Warum hat das Bundesverfassungsgereicht eig. Pädophile nur als Patienten gesehen, wenn es nach ICD-11 einfach nur eine sexuelle Präferenz ohne Krankheitswert ist? Was ist die “sexuelle Selbstbestimmung” eig. Wert, wenn man von einer ganzen Gruppe erwartet das sie jegliche Sexualität vergessen kann und selbst Masturbation tabu ist.

  • uwuowoU
    46 48

    Hier aus einem Handbuch für Kinderrechte des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahre 2023, wo Pädophile mit Tätern gleichgesetzt werden:

    Die Kontaktanzeige war sexueller Natur und suggerierte, dass der Junge eine intime Beziehung zu einem gleichaltrigen oder älteren Jungen suche, was ihn zu einer Zielscheibe für Pädophile machte. In diesem Fall entschied der EGMR, dass das körperliche und moralische Wohlbefinden des Jungen gefährdet war, weil er zur Zielscheibe möglicher pädophiler Annäherungen im Internet geworden war.
    Quelle

    Scheint alles irgendwie hoffnungslos, wenn überall nur Vorurteile herrschen.

    Schutz vor Kontaktaufnahme durch Pädophile über das Internet
    Quelle

    The case concerned a criminal investigation into a paedophile ring
    The case concerned the existence of a paedophile ring at the Casa Pia.
    Quelle

    🧀🐀

  • Seite 11 auf dieser Seite: https://kripoz.de/wp-content/uploads/2021/09/faehling-die-strafbarkeit-von-fiktionaler-und-wirklichkeitsnaher-kinderpornografie-in-184b-stgb.pdf

    “Bei erkennbar fiktiver Kinderpornografie ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass von dieser ein geringerer Anreiz zur Begehung eigener Taten für den Konsumenten ausgeht. Wegen der geringeren Gefährlichkeit wurde die Verbreitung an einen individualisierbaren Personenkreis nicht unter Strafe gestellt.”

    Wenn ich mich richtig erinnere, definieren verschiedene Webseiten von Rechtsanwalstwebseiten “individualisierbaren Personenkreis” als eine Gruppe von ca. 30 Leuten bzw. wenn davon ausgegangen werden kann, dass nur bekannte Leute anstatt fremde Personen die Zeichnungen sehen.

    maxM
    161 105

    Danke Gast für diesen Link. Ich zitiere mal den Schluss der Arbeit:

    Zutreffend ist daher die Aussage von Prof. Dr. Hörnle, welche zu dem Schluss kommt, es sei erschreckend und einer rechtsstaatlichen Rechtsordnung nicht angemessen, dass auf Basis von wenigen Sätzen mit nicht recherchierten Aussagen zu menschlichem Verhalten Kriminalstrafe geschaffen werden soll.
    Im Ergebnis stellt sich § 184l StGB-E als populistische Pönalisierung moralisch-ästhetischer Werte dar, die sich durch den Rechtsgüterschutz nicht legitimieren lässt.

    ♦ Mnl.≈40 ♦ AoA ♀6-12, 20+ ♦ Selbsthilfe/Aktivist seit 2009 ♦
    ♦ Projekte: Max’ 2 Cents + Shadows Project
    »Eine wirklich gute Idee erkennt man daran, dass ihre Verwirklichung von vornherein ausgeschlossen erschien.« (Albert Einstein)

  • Also das Problem ist das dieses Szenario nie eintreten wird, denn:

    Der Senat hat die Einschätzungsprärogative des Staates in einem äußerst grundrechtssensiblen Bereich einmal mehr derart ausgeweitet, dass kaum noch Situationen vorstellbar sind, in dem sicher der Einhalt durch das höchste Gerichts Deutschland erwartet werden kann. Die Grenze ist demnach nämlich erst überschritten, wenn evident Unvertretbares bzw. Widerlegtes, etwa, – zugespitzt formuliert – dass die Erde eine Scheibe ist, angenommen wird. Damit verfestigt das BVerfG die Tendenz, eine Beweislastumkehr zu Lasten der Freiheit der Bürger*innen zu akzeptieren.

    Der Senat nimmt hier nämlich letztlich eine Beweislastumkehr vor. Anstatt ein Mindestmaß an Evidenz für die aufgestellte Gefährdungsthese zu verlangen, lässt er es ausreichen, dass die Beurteilung des Gesetzgebers nicht widerlegt worden ist. Das grenzt an einen Freifahrtschein.

    Widerlegen kann man so etwas nie, da Psychologie und selbst Fragen rund um gewaltvolle Videospiele sind bis heute nicht eindeutig geklärt und das obwohl überall frei verfügbar.

    nixdaN
    167 115

    @uwuowo sagte in Gegen das Puppenverbot:

    "Also das Problem ist das dieses Szenario nie eintreten wird, denn: …

    Die Grenze ist demnach nämlich erst überschritten, wenn evident Unvertretbares bzw. Widerlegtes, etwa, – zugespitzt formuliert – dass die Erde eine Scheibe ist, angenommen wird."

    Das wäre ja dann so, wenn irgendwann der angenommene Kausalzusammenhang: Puppe ➡ SKM widerlegt wird. Bliebe noch das andere Zeugs. Objektifizierung und Sexualisierung und so, aber ob das dann noch für`s Verbot reicht? Kommt wahrscheinlich auf den dann vorherrschenden Zeitgeist 👻 an.

  • Die Richter*innen machen sich wieder einmal zu willfährigen Erfüllungsgehilfen der Regierung. Allein das Urteil des Bundeverfassungsgerichts zeigt eindeutig, dass nicht mehr Wissenschaft und Evidenz Grundlagen einer Gesetzgebung sind, sondern nur reine Gefühle und vage Vermutungen.

    In dieser Demokratie muss man entweder einer geschützten Minderheit oder einer Lobbygruppe angehören, damit man gewisse Rechte hat. Trifft dies beides nicht zu wie auf uns Pädos, dann sind jegliche Gesetze gegen einen möglich und ich möchte mir gar nicht vorstellen, was noch alles kommen kann.

    Unter diesen Umständen kann ich das Wort Diversität, mit denen viele sich so schmücken, nicht mehr hören, wenn wir von dieser Diversität eiskalt ausgeschlossen werden, ohne jemals einem anderen Menschen geschadet zu haben.

    nixdaN
    167 115

    @cornelius sagte in Gegen das Puppenverbot:

    “Unter diesen Umständen kann ich das Wort Diversität, mit denen viele sich so schmücken, nicht mehr hören, wenn wir von dieser Diversität eiskalt ausgeschlossen werden, ohne jemals einem anderen Menschen geschadet zu haben.”

    Zu einer Diversität, die willkürlich Menschen ausschließt, will ich auch gar nicht gehören.

  • consuelaC
    99 107

    Gegenvorstellung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht
    News vom 16. Juli 2026

    Mit dem Beschluss vom 21. Mai 2026 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden (2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097/22) gegen das Verbot kindlicher Sexpuppen (§ 184l StGB) zurückgewiesen.

    Aus Sicht der Beschwerdeführer blieben entscheidungserhebliche Tatsachenvorträge im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts unberücksichtigt, womit dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht vollumfänglich entsprochen wurde. Konkret handelt es sich dabei um die, mit wissenschaftlichen Studien untermauerten, Tatsachenvorträge zum Vorliegen einer Behinderung, dem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sowie den positiven Wirkungen kindlicher Sexpuppen. Auch weitere mildere Mittel wären ersichtlich gewesen.

    Da eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich unanfechtbar ist, haben wir dort eine Gegenvorstellung eingereicht und beantragt, den Beschluss unter Berücksichtigung dieser Tatsachenvorträge und weiterer milderer Mittel erneut zu prüfen.

    quelle: https://gegen-das-puppenverbot.de/de/index.html#main