In Australien gibt es bis zu 10 Jahre Haft und da muss Deutschland doch irgendwie mithalten können! Die hohe Haftstrafe kommt aber eher dadurch, weil er ein Wiederholungstäter ist der gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat.
Warum das BVerfG in Anbetracht der wissenschaftlichen Lage keine Ausnahmen für Therapiezwecke oder so gefordert hat ist m. E. absurd. Die aktuellen Studien zeigen ja auch eher eine protektive bzw. neutrale Wirkung. Da dann die Forschung pro-aktiv komplett zu blockieren und zu verunmöglichen empfinde ich als unverhältnismäßig. In Australien gibt es z. B. eine Ausnahme für therapeutische Zwecke.
So hätte man KTW die Möglichkeit eingeräumt diese in eine Therapie einzubetten und auch deren Angebot attraktiver gemacht. Problem ist leider das Beier aus allen Pädophilen vollständig asexuelle Wesen machen will.
SKM widerlegt wird. Bliebe noch das andere Zeugs. Objektifizierung und Sexualisierung und so, aber ob das dann noch für`s Verbot reicht? Kommt wahrscheinlich auf den dann vorherrschenden Zeitgeist
an.