Also das Problem ist das dieses Szenario nie eintreten wird, denn:
Der Senat hat die Einschätzungsprärogative des Staates in einem äußerst grundrechtssensiblen Bereich einmal mehr derart ausgeweitet, dass kaum noch Situationen vorstellbar sind, in dem sicher der Einhalt durch das höchste Gerichts Deutschland erwartet werden kann. Die Grenze ist demnach nämlich erst überschritten, wenn evident Unvertretbares bzw. Widerlegtes, etwa, – zugespitzt formuliert – dass die Erde eine Scheibe ist, angenommen wird. Damit verfestigt das BVerfG die Tendenz, eine Beweislastumkehr zu Lasten der Freiheit der Bürger*innen zu akzeptieren.
Der Senat nimmt hier nämlich letztlich eine Beweislastumkehr vor. Anstatt ein Mindestmaß an Evidenz für die aufgestellte Gefährdungsthese zu verlangen, lässt er es ausreichen, dass die Beurteilung des Gesetzgebers nicht widerlegt worden ist. Das grenzt an einen Freifahrtschein.
Widerlegen kann man so etwas nie, da Psychologie und selbst Fragen rund um gewaltvolle Videospiele sind bis heute nicht eindeutig geklärt und das obwohl überall frei verfügbar.
SKM widerlegt wird. Bliebe noch das andere Zeugs. Objektifizierung und Sexualisierung und so, aber ob das dann noch für`s Verbot reicht? Kommt wahrscheinlich auf den dann vorherrschenden Zeitgeist
an.