Danke Gast für diesen Link. Ich zitiere mal den Schluss der Arbeit:
Zutreffend ist daher die Aussage von Prof. Dr. Hörnle, welche zu dem Schluss kommt, es sei erschreckend und einer rechtsstaatlichen Rechtsordnung nicht angemessen, dass auf Basis von wenigen Sätzen mit nicht recherchierten Aussagen zu menschlichem Verhalten Kriminalstrafe geschaffen werden soll.
Im Ergebnis stellt sich § 184l StGB-E als populistische Pönalisierung moralisch-ästhetischer Werte dar, die sich durch den Rechtsgüterschutz nicht legitimieren lässt.
SKM widerlegt wird. Bliebe noch das andere Zeugs. Objektifizierung und Sexualisierung und so, aber ob das dann noch für`s Verbot reicht? Kommt wahrscheinlich auf den dann vorherrschenden Zeitgeist
an.