Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird vorbereitet
20. Juli 2026
Da der nationale Rechtsweg mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgeschöpft ist, steht nun der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg offen. Dort sind nicht mehr Verletzungen deutscher Grundrechte zu rügen, sondern Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Konkret sehen wir eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK) sowie des Diskriminierungsverbots (Art. 14 EMRK). Mit Blick auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht kommt unter Umständen zudem ein Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK) in Betracht.
Während wir darauf warten, ob das Bundesverfassungsgericht auf unsere Gegenvorstellung reagiert – letztlich handelt es sich dabei lediglich um eine Bitte, vergleichbar mit einer Petition –, arbeiten wir gemeinsam mit demselben exzellenten Anwaltsteam, das bereits die Verfassungsbeschwerden begleitet hat, an der Vorbereitung einer Individualbeschwerde beim EGMR.
quelle: https://gegen-das-puppenverbot.de/de/index.html#main
