Diese Frage ist sehr persönlich und lässt sich nicht pauschal beantworten. Das Puppenverbot wird für ganz Europa kommen. Für viele wird daher selbst eine Auswanderung nichts bringen, da es außerhalb der EU schwierig wird überhaupt eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Man müsste beim EU-Puppenverbot aber ggf. erst einmal abwarten, wie es angewendet wird. Das Puppenverbot wird nämlich durch eine Erweiterung der CSAM-Definition kommen und findet dort seinen Einzug unter den Abschnitt der sich aktuell auf “realistische Inhalte” beschränkt. Das EU-Gesetz schreibt keinem EU-Mitgliedsstaat vor klar erkennbare, fiktive Inhalte unter Strafe zu stellen, weshalb z. B. Österreich sich komplett auf wirklichkeitsnahe Inhalte beschränkt. Eine Puppe ist widerum, weil es ein Objekt ist, für jeden als Fiktion erkennbar (ggf. mit Ausnahme von Bildern).
Die Beschränkung auf “realistische” Puppen wird in der Praxis daher interessant werden insb., weil die EU-Definition von CSAM Personen unter 18 Jahre einschließt, so dass auch das deutsche Puppenverbot auf Puppen mit jugendlichem Erscheinungsbild erweitert werden müsste damit es EU-Konform ist. In den Debatten im Bundestag war auch immer die Rede von “Puppen die wie Kinder und Jugendliche” aussehen, aber man beschränkte es dann doch auf Kinder.
Nur wegen dieser EU-Directive hatte Deutschland § 184c StGB eingeführt und dieser Zugzwang würde sich jetzt wiederholen und die Betroffenheit enorm steigern. Festzustellen ab wann eine Puppe “jugendlich” bzw. im EU-Kontext ein “Kind” zwischen 14-17 Jahre abbildet ist nochmal deutlich schwerer.