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  • Das oberste Gericht hat doch erst vor kurzem das Gegenteil beweist und sich gegen Trumps Zölle gestellt, obwohl der Großteil durch genau ihn besetzt wurde. Ich finde dieses negative gejammere echt anstrengend.

    Lu ErkerL
    165 68

    fassen wir die Entscheidungen der aktuellen Richter mal in Pro und Contra Trump zusammen:

    Contra:

    • Keine Zölle ohne Parlament

    Pro:

    • alles was in den Kernbereich seiner Aufgaben fällt ist absolut Immun er kann nicht dafür belangt werden (z.B. wenn er Seal team 6 befählen würde seinen Konkurrenten zu eliminieren)
    • selbe Entscheidung alles was angrenzend ist wahrscheinlich Immun. Nur in extremen Ausnahmen überhaupt belangbar. Trump steht mit der Entscheidung faktisch über dem Gesetz
    • Sie verzögern Regelmäßig Entscheidungen gegen Trump (darunter auch die Zoll Entscheidung die übrigens damit noch nicht durch ist im Gegenteil für eine Endgültige Entscheidung könnte es soar sein das sie noch mal ran müssen und dann entscheiden das doch alles gut ist)
    • Sie verhindern Regelmäßig anti Trump / ani Republikan Urteile (wie z.B. zu dem Einsatz der National Guard in den USA. Hier haben niedere Gerichte Entschieden das sei nicht erlaubt der Supreme Court hat sich eingeschaltet es bis zum Urteil erlaubt und das Urteil solange verzögert das die Truppen alleine abgezogen sind)
    • They prevented National Injunctions by lower Courts a practice running since around the civil war, Essentially meaning a Trump decision has to be filled against in every State separately (increasing cost but also opening up the way to have Republican States allow Trump actions even if they are illegal)

    Insgesamt gab es 24 “Emergency Docket” Entscheidungen 2025 in 20 hat man für Trump und seine Administration entschieden. Stellenweise Jahrhunderte an Rechtsentscheidungen damit umgekehrt und gefährliche Grundlagen geschaffen. Stellenweise obwohl ähnliche Fälle mit einem Demokraten zuvor vor dem selben Gericht waren und anders ausgegangen sind … Die Zoll Entscheidung zeig das die Zölle in den USA umstritten sind selbst bei den Republikanern nicht das das Gericht neutral ist …

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    Geschichten aus dem Paulanergarten. Das dt. Verfassungsgericht verzögert das Puppenverfahren auch und ist insgeheim mit Merz im Austausch. So hörst du dich an.

  • Geschichten aus dem Paulanergarten. Das dt. Verfassungsgericht verzögert das Puppenverfahren auch und ist insgeheim mit Merz im Austausch. So hörst du dich an.

    Lu ErkerL
    165 68

    Das sind 2 Verschiedene Paar Schuhe.

    beim dt. Verfassungsgericht gibt es keine Vorherige Rechtsprechung zum Exakten Thema (Sex Puppen standen vorher noch nicht vor Gericht) und es wurde explizit danach von den Klagenden gefragt hier ein Urteil zu treffen. Auch würde das Urteil nicht spezifisch Merz helfen und das BVerG entscheidet nicht überwiegend FÜR Merz (das Amerikanische eben sehr wohl)

    In den USA zu Milizen auf Amerikanischen Boden gibt es Gesetze (die bestimmen das der Präsident das nur kann wenn der Gouverneur zustimmt was er in den Fällen nicht getan hat), Keine Anfrage an das Gericht, eine Entscheidung eines niedrigeren Gerichts, eine Vergangene Entscheidung des Supreme Courts die es verboten hat der das Niedrigere Gericht gefolgt ist. Und der Supreme Court sagt "ja ne lass das mal weiter laufen GEGEN die Entscheidung des niedriger Gestellten Gerichts, des Gesetzes und der Vergangenen Entscheidungen) und statt dann wie bei einem Eilverfahren üblich und von dem Gericht in anderen Fällen bereits Praktizierten schnellen Entscheidung über beschleunigende Verfahren zu kommen (die es in DE auch nicht gibt) entscheidet man sich den spät möglichsten Termin für eine Erste Anhörung anzusetzen und entscheidet dann es so bald wie möglich nicht zu entscheiden weil nicht mehr relevant das die Milizen auf Befehl des Präsidenten die Stadt unter ihre Kontrolle gebracht haben.

    Das BVerfG verhindert auch nicht das untere Gerichte Praktiken für ganz DE als Gesetzeswidrig bezeichnen der Amerikanische Supreme Court tut das sehr wohl.
    Das BVerfG hat Merz auch nicht Faktisch Immun vor dem Gesetz gemacht. Der Supreme Court hat das mit Trump durchaus getan (Election Interference Case und so)
    Das BVerfG entscheidet auch nicht nach klar Idiologischen Linen. Der Supreme Court schon (es gibt Richter die in jeder Entscheidung Pro Trump gestimmt haben auch in denen wo das Gericht Pro Trump stimmte, und andersrum auch Richter die immer Anti Trump gestimmt haben selbst wenn das Gericht Pro Trump stimmte.) Auch sind einige der Entscheidungen eben klar abhängig wer vor ihnen steht (wie gesagt selber Sachverhalt nur einmal Demokrat einmal Republikaner 2 ausgänge)

  • Hier wenigstens gute Nachrichten aus den vereinigten Staaten:

    Selbst „unter Berücksichtigung einer möglichen Diskreditierung des Dienstes sind wir zu dem Schluss gekommen, dass (Rocha)s Verhalten – Masturbation, in Einsamkeit, im Verborgenen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit – den verfassungsrechtlichen Schutz rechtfertigt“, der durch das Urteil des Obersten Gerichtshofs in der Rechtssache Lawrence gegen Texas gewährt wird. Dieses wegweisende Urteil hob ein texanisches Gesetz auf, das Sodomie zwischen einwilligenden Erwachsenen unter Strafe stellte. […] Rocha hatte ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Privatsphäre, um mit seiner Puppe sexuelle Handlungen vorzunehmen.

    (Übersetzt mit DeepL)

    Quelle:
    https://www.stripes.com/branches/air_force/2026-03-19/airman-child-sex-doll-conviction-reversed-21116363.html

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    Rocha told “investigators that he talked to this doll, showered with it, put baby powder on it, brushed its hair, slept with it, and gave it the name of a real girl he knew in middle school”

    Das bestätigt für mich das diese Puppen für viele eben nicht bloße Sexobjekte sind, sondern einen Partner darstellen.
    Umso schlimmer finde ich dieses Gesetz.

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    Wird eh nichts. Die werden Stellungnahmen eingeholt haben und da werden alle rumgeheult haben vor allem wenn Beier gefragt wurde, der ja DIE Person ist wenn es Pädos geht. Die Person die im Landtag sagte das wir NUR sicher leben können, wenn wir in absoluter Abstinenz leben.

    Die betroffenen GG haben sich seit der Homosexuellen-Entscheidung nicht geändert, wenn also selbst das damals aufrechterhalten wurde dann wird es hier erst Recht passieren. Damals waren nämlich die Stellungnahmen ausschlaggebend.

    Hier. In Deutschland. Mit unserem Grundgesetz das von vielen als “das Beste” bewertet wird wurden einvernehmliche Beziehungen im Privaten bestraft und als mit der Verfassung vereinbar erklärt. Zweimal. Wer hier an einen Erfolg glaubt ist absolut naiv. Zweimal wurde das Verbot vom privaten und einvernehmlichem Sexleben als legitim gesehen.

    Und hier glauben einige an einen Erfolg. Mit dieser Rechtssprechung, die solche Einschnitte mit “kulturhistorischer Moral” aufrechterhält. Mit diesen Entscheidungen kann man auch Dildos, Pornos uvm. verbieten, wenn es genug empört.

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    An den Gast über mir:

    Nicht alle Sachverständigen werden Therapierende, oder KTW-Mitarbeiter sein. In solchen Verfahren werden sehr viele Juristen befragt und da kommen dann auch Personen wie Renzikowski oder Hörnle zu Wort, welche auch in Vergangenheit oft vom BVerfG um Stellungnahme gebeten wurden. Es ist auch nicht unüblich genau die Sachverständigen nochmal um Stellung zu beten, die im Gesetzgebungsverfahren zu Wort kamen.

    Aufgrund der aktuellen Datenlage kann es keine negative Stellungnahme geben, die sich auf empirischer Evidenz beruft, sondern nur Mutmaßungen. Im Kontrast dazu liegen dem Gericht empirische Studien vor, die keine Gefahr erkennen lassen. Das negative und prognostische kann daher schon gut von den Juristen und diesen - wenigen aber wichtigen - Studien aufgefangen werden.

    Natürlich sind Richter auch nur Menschen mit Ängsten und Vorurteilen, so dass herbeifantasierte Urteilsbegründungen entstehen können. Im Inzesturteil bspw. hat das Gericht einen Zweck des Gesetzes einfach so herbeigezaubert, obwohl selbst die Bundesregierung das nicht als Zweck angab - das darf es gar nicht. Ein BVerfG-Richter hat das in seiner Opposition entsprechend auseinandergenmmen. Man kann daher auch dieses Fehlurteil wiedergutmachen indem das BVerfG sich die abweichende Meinung anschaut.

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    Ein Sexualstraftäter versucht in dem US-Staat Kentucky das Puppenverbot mit einer Verfassungsbeschwerde zu kippen. Als Grund gibt er die Unbestimmtheit an und das es die Privatssphäre und Kunst- und Redefreiheit verletzt.

    Der Generalbundesanwalt findet seine Argumente seien “Absurd”, obwohl das höchste Berufungsgericht für Militärpersonal erst vor kurzem mit den gleichen Argumenten ein solches Verbot für Verfassungswidrig erklärte.

    https://www.ag.ky.gov/Press Release Attachments/Moore Response to Constitutional Challenge.pdf

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    Das BVerfG lädt am 16.05.2026 zum Tag der offenen Tür ein. Habe mir ein kostenloses Ticket geholt um mir das anzuschauen und auch mit einem T-shirt, wo 184l durchgeatrichen ist, eine Abneigung ggü. 184l StGB zu zeigen.

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    Die PKS 2025 wurde veröffentlicht und es gab 45 Tatverdächtige (alle männlich) die 2025 wegen einem Verstoß nach § 184l StGB erfasst wurden. Das ist eine dermaßen lächerlich geringe Zahl das man schon sehr an den Horrorgeschichten zweifeln muss. Wenn Strafgesetze solche geringen Zahlen erfassen und kein Rechtsgut schützen, da kein Opfer existiert, dann kann ich mir das nicht als ultima-ratio vorstellen. Es ist ja augenscheinlich kein Massenphänom und war es auch zur Zeiten der Legalität nicht. Das Verbot hat denke ich die Nachfrage erst so richtig angekurbelt, was die einzige empirische Studie aus Deutschland ja auch thematisiert.

    Ich kann den Betroffenen jedenfalls nur wünschen das sie durch das BVerfG eine Amnestie erhalten.

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    Das ein Gesetz nur wenige betrifft ist auch kein Grund das es Betroffene ja nicht so schlimm und hart treffe. Der Bundesverfassungsrichter Hassemer hat das damals in seiner abweichenden Meinung sehr gut getroffen:

    Endlich sollte man die Übereinstimmung eines Straftatbestands mit dem Übermaßverbot nicht damit rechtfertigen, dass sie „nur einen schmalen Bereich der persönlichen Lebensführung“ berühre und nur Wenige „überhaupt von dem Verbot in einer einschränkend spürbaren Weise betroffen“ seien. Solche Argumente können im Strafrecht, das seit jeher in besonderer Weise auf die Person hin orientiert ist, zynisch wirken: Wer vom Inzestverbot betroffen ist, wird in einem zentralen Bereich seiner Lebensführung berührt sein, und diese Berührung kann ihn tief und langfristig treffen.

  • SiriusS
    257 429

    Das Verbot basiert auf einer Lüge. Die CDU hatte damals Staatsanwälte zitiert, die behaupteten, dass bei Missbrauchstätern ständig solche Puppen gefunden werden und dementsprechend die Puppen ja zum Missbrauch geführt haben müssen. Ich hatte für letztes Jahr mal ausgerechnet, dass in der Realität selbst unter der unrealistischen Annahme, dass jeder erwischte Puppenbesitzer auch ein Missbrauchstäter war in mindestens 99.5% der Missbrauchsfälle Puppen überhaupt keine Rolle gespielt haben können. Dieses Jahr scheint es nicht groß anders auszusehen.

    Bei fast 13.000 Fällen von Kindesmissbrauch, fast 35.000 Fällen von Kinderpornografie aber nur 46 Fällen von Kindersexpuppen zeigen ja die rohen Zahlen schon, dass das Verbot keinen nennenswerten Beitrag zur Prävention leisten kann.

    In a heart full of dust
    Lives a creature called lust
    It surprises and scares
    Like me, like me

  • Das Verbot basiert auf einer Lüge. Die CDU hatte damals Staatsanwälte zitiert, die behaupteten, dass bei Missbrauchstätern ständig solche Puppen gefunden werden und dementsprechend die Puppen ja zum Missbrauch geführt haben müssen. Ich hatte für letztes Jahr mal ausgerechnet, dass in der Realität selbst unter der unrealistischen Annahme, dass jeder erwischte Puppenbesitzer auch ein Missbrauchstäter war in mindestens 99.5% der Missbrauchsfälle Puppen überhaupt keine Rolle gespielt haben können. Dieses Jahr scheint es nicht groß anders auszusehen.

    Bei fast 13.000 Fällen von Kindesmissbrauch, fast 35.000 Fällen von Kinderpornografie aber nur 46 Fällen von Kindersexpuppen zeigen ja die rohen Zahlen schon, dass das Verbot keinen nennenswerten Beitrag zur Prävention leisten kann.

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    Man könnte natürlich auch pro-CDU argumentieren und sagen das ja das Verbot den Umlauf von Puppen verhindert und daher nur so geringe Zahlen existieren.

    “Das Gesetz wirkt! Voller Erfolg! Nur 46 Puppen! Mehr Puppen hätten noch mehr Missbrauch bedeutet!!!”

    Die Staatsanwältin möchte auch noch viel mehr verbieten. Sie holte sich passende Wissenschaftler ins Boot und eine daraus enstandene Studie aus 2024/2025 suggerierte das pro-contact Foren die einzige Realität von Pädophilen sind.

  • SiriusS
    257 429

    Man kann sich die Statistiken eh so drehen wie man will (und das wird auch gemacht). Steigen die Fälle, ist das ein Alarmzeichen und signalisiert, dass wir härtere Gesetze brauchen. Sinken die Fälle zeigt dies, dass die Ansätze funktionieren und wir sie weiter verfolgen müssen, indem wir härtere Gesetze verabschieden.

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    Warum veröffentlicht das BVerfG erst ein Jahr später diese beiden Beschlüsse: 1 BvR 1368/24 und 1 BvR 177/23

    Am 29.04.2025 und am 09.07.2025 beschlossen, aber heute erst veröffentlicht. Die Beschlüsse entfalten ihre Wirkung ja erst mit der Veröffentlichung. Sowas demotiviert einen noch mehr, wenn das so auch im Puppenverbot passiert. Das Warten kotzt mich nur noch an…

  • Habe mal KTW befragt, wie sie im Falle einer Legalisierung mit Puppen umgehen würden. Hab das als Antwort bekommen:


    Sehr geehrte/r X,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Zur therapeutischen Grundhaltung: Das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden" arbeitet mit Menschen, die eine pädophile Störung haben. Der Begriff „Störung" meint dabei nicht, dass mit der Person etwas „falsch" ist – sondern dass die sexuelle Präferenz entweder mit erheblichem Leidensdruck verbunden ist oder mit dem Risiko, sich selbst oder anderen zu schaden. Viele Betroffene kennen beides: die Belastung durch eine Sexualität, die nicht gelebt werden kann, ohne jemandem zu schaden, und die ständige Anstrengung, genau das zu verhindern. Mit diesem Spannungsfeld arbeiten wir – wertschätzend gegenüber der Person, klar in der Ablehnung jeder Fremdschädigung.

    Zum therapeutischen Ansatz: Unser Ziel ist nicht moralische Bewertung, sondern die gemeinsame Erarbeitung von Strategien für ein zufriedenes Leben ohne Fremdschädigung. Dabei schauen wir individuell: Welche Funktion hat ein bestimmtes Verhalten? Dient es der Stressregulation, der Impulskontrolle, oder birgt es Risiken? Diese Fragen lassen sich nur im therapeutischen Gespräch klären, nicht pauschal.

    Zur Evidenzlage bei kindlichen Sexpuppen: Es gibt derzeit keine empirischen Befunde zur Wirkung – weder im Sinne einer Risikoerhöhung noch eines Schutzfaktors. Bei einer Legalisierung würde KTW diese Thematik evidenzbasiert in die individuelle Therapieplanung integrieren, so wie wir es mit allen Aspekten der Lebensrealität unserer Patienten tun.

    Wenn Sie Unterstützung im Umgang mit Ihrer Situation suchen, steht Ihnen unser Angebot offen. Die Therapie ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.

    Mit freundlichen Grüßen

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    @Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Habe mal KTW befragt, wie sie im Falle einer Legalisierung mit Puppen umgehen würden. Hab das als Antwort bekommen:


    Sehr geehrte/r X,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Zur therapeutischen Grundhaltung: Das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden" arbeitet mit Menschen, die eine pädophile Störung haben. Der Begriff „Störung" meint dabei nicht, dass mit der Person etwas „falsch" ist – sondern dass die sexuelle Präferenz entweder mit erheblichem Leidensdruck verbunden ist oder mit dem Risiko, sich selbst oder anderen zu schaden. Viele Betroffene kennen beides: die Belastung durch eine Sexualität, die nicht gelebt werden kann, ohne jemandem zu schaden, und die ständige Anstrengung, genau das zu verhindern. Mit diesem Spannungsfeld arbeiten wir – wertschätzend gegenüber der Person, klar in der Ablehnung jeder Fremdschädigung.

    Zum therapeutischen Ansatz: Unser Ziel ist nicht moralische Bewertung, sondern die gemeinsame Erarbeitung von Strategien für ein zufriedenes Leben ohne Fremdschädigung. Dabei schauen wir individuell: Welche Funktion hat ein bestimmtes Verhalten? Dient es der Stressregulation, der Impulskontrolle, oder birgt es Risiken? Diese Fragen lassen sich nur im therapeutischen Gespräch klären, nicht pauschal.

    Zur Evidenzlage bei kindlichen Sexpuppen: Es gibt derzeit keine empirischen Befunde zur Wirkung – weder im Sinne einer Risikoerhöhung noch eines Schutzfaktors. Bei einer Legalisierung würde KTW diese Thematik evidenzbasiert in die individuelle Therapieplanung integrieren, so wie wir es mit allen Aspekten der Lebensrealität unserer Patienten tun.

    Wenn Sie Unterstützung im Umgang mit Ihrer Situation suchen, steht Ihnen unser Angebot offen. Die Therapie ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.

    Mit freundlichen Grüßen

  • RubricappulaR
    180 154

    Also…Keine Antwort auf die Frage. Zumal

    @Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Der Begriff „Störung" meint dabei nicht, dass mit der Person etwas „falsch" ist – sondern dass die sexuelle Präferenz entweder mit erheblichem Leidensdruck verbunden ist oder mit dem Risiko, sich selbst oder anderen zu schaden.

    Auch schon ein Widerspruch ist. Ich wage zu behaupten, dass mit jemandem der Schwierigkeiten hat, keinen anderen Personen zu schaden, durchaus etwas “falsch” ist.

    Lass uns der Regen sein
    In ihrer kranken Welt
    (auf ihrer Haut)
    Auf ihrer tauben Haut

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    Warum wurde denn ein doppelter Post von dem Gast freigeschaltet? Der zitiert ja einfach nur etwas, was schon gepostet wurde. Dachte erst das wäre eine neue Antwort von KTW.

  • RubricappulaR
    180 154

    Weil ich das nicht mehr auf dem Schirm hatte 🙄

    Frage mich dann aber auch welchen Grund das erneute Posten nun hat.

    Lass uns der Regen sein
    In ihrer kranken Welt
    (auf ihrer Haut)
    Auf ihrer tauben Haut

  • Also…Keine Antwort auf die Frage. Zumal

    @Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Der Begriff „Störung" meint dabei nicht, dass mit der Person etwas „falsch" ist – sondern dass die sexuelle Präferenz entweder mit erheblichem Leidensdruck verbunden ist oder mit dem Risiko, sich selbst oder anderen zu schaden.

    Auch schon ein Widerspruch ist. Ich wage zu behaupten, dass mit jemandem der Schwierigkeiten hat, keinen anderen Personen zu schaden, durchaus etwas “falsch” ist.

    maxM
    144 97

    Eigentlich ist das schon eine Antwort, die ich da sehe und zwar eine zustimmende: wenn Evidenz Puppen als Schutzfaktor zeigt bzw im Einzelfall sie als Schutzfaktor wirken (um mal bei deren Wortwahl zu bleiben) dann hätten sie nichts dagegen sobald sie wieder legal wären. Das lese ich da.

    ♦ Mnl.≈40 ♦ AoA ♀6-12, 20+ ♦ Selbsthilfe/Aktivist seit 2009 ♦
    ♦ Projekte: Max’ 2 Cents + Shadows Project
    »Eine wirklich gute Idee erkennt man daran, dass ihre Verwirklichung von vornherein ausgeschlossen erschien.« (Albert Einstein)

  • RubricappulaR
    180 154

    Puppen waren bis vor wenigen Jahren noch legal und da war das auch kein Thema für KTW. Die Antwort tut so, als wär das ein völlig neues Phänomen.

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