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  • https://www.youtube.com/watch?v=ScLOX8bjY2c

    Kinder-Sexpuppen: BVerfG erklärt Verbot des § 184l StGB für verfassungsgemäß
    WBS LEGAL

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    kommentare soweit durchaus positiv.

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    Die ganzen geschätzt inzwischen 2500 sachlichen Kommentare bzw. deren Verfasser könnte man doch auch mit zum EGMR nehmen, oder nicht?

  • https://www.youtube.com/watch?v=ScLOX8bjY2c

    Kinder-Sexpuppen: BVerfG erklärt Verbot des § 184l StGB für verfassungsgemäß
    WBS LEGAL

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    kommentare soweit durchaus positiv.

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    Also ich finde, die gefühlt 2500+ sachlichen Kommentare und deren Verfasser sollte man gleich mit zum EGMR nehmen

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    Sieg in Amerika. Fotorealistische KI-Bilder sind von der Verfassung geschützt, so das Urteil vom 25.08.2026. Solange kein reales Kind involviert ist, ist es kein CSAM und daef im Privaten nicht verboten werden:

    https://law.justia.com/cases/federal/appellate-courts/ca7/25-1354/25-1354-2026-08-25.html

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    Man kann von Amerika halten was man will, aber die individuelle Freiheit wird dort großgeschrieben.

    Dort gibt es tatsächlich einen Kernbereich privater Lebensgestaltung. Hier sind daa nur Lippenbekenntnisse.

  • Was wurde konkret in der Gegenvorstellung gerügt? Der ganze Beschluss geht davon aus das KTW für ALLE Pädophile gedacht ist, aber soweit ich weiß ist die Therapie nur für Menschen mit einer pädophilen Störung. Wer kein “Leidensdruck” hat, worunter ich Angst/Gefahr übergriffig zu werden zähle, der hat auch keine Störung.

    Unter dieser Premisse ergibt der Beschluss keinen Sinn.

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    Hier eine Stellungnahme von Schneeschnuppe dazu:

    Gegenvorstellungen, die sich nicht auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs stützen verwirft das BVerfG fast ausnahmslos als unstatthaft.

    Bei Nichtannahmebeschluss einer Kammer hat das BVerfG unter bestimmten Voraussetzungen eine eigene Abänderungskompetenz (Möglichkeit der Selbstkorrektur) anerkannt, insbesondere bei einer möglicherweise übergangenen entscheidungserheblichen Gehörsverletzung. Bei einem Senatsurteil hängen die Trauben noch höher. Es gibt meiner Kenntnis nach keinen Fall in dem das Verfassungsgericht ein Urteil nachträglich abgeändert hätte, auch nicht auf Basis einer Gegenvorstellung.

    Ich glaube aber, dass es mindestens zwei handfeste Punkte in der Gegenvorstellung gibt. Aus meiner Sicht ist es ziemlich eindeutig, dass entscheidungsrelevante wissenschaftliche Belege aus dem Vortrag der Beschwerdeführer komplett übergangen wurden (= nicht zur Kenntnis genommen wurden). Das ist eigentlich die einzige Konstellation in der eine Gegenvorstellung auch nur den Hauch einer Chance hat, etwas zu bewirken.

    Aus meiner Sicht auch nicht schlecht: das Sondervotum zeigt, dass innerhalb des Senats die wissenschaftliche Tatsachengrundlage intensiv problematisiert wurde; es zeigt aber gerade nicht, dass der Senat die in der Gegenvorstellung thematisierten konkret vorgetragenen Tatsachen und Studien aus der Verfassungsbeschwerde zur Kenntnis genommen und erwogen hat (dann wäre die Gegenvorstellung juristisch „tot“). Der Senat selbst bezeichnete die wissenschaftliche Lage als uneindeutig; der abweichende Richter hielt die Grundlage für nicht tragfähig. Und die Gegenvorstellung stellt die Frage: Wurde der konkrete wissenschaftliche Vortrag der Beschwerdeführer überhaupt in die Entscheidung einbezogen? Das Sondervotum greift im Wesentlichen die von der Mehrheit herangezogenen Erkenntnisquellen und deren Schlussfolgerungen an. Vielleicht trifft die Gegenvorstellung ja auch unter diesem Aspekt bei einzelnen Empfängern auf offene Ohren.

    Aber: ich rechne nicht mit einer Änderung des Urteils.

    Die abstrakte Möglichkeit einer Selbstkorrektur ist vom BVerfG nicht völlig ausgeschlossen worden. Die Rechtsprechung des BVerfG lässt eine außergewöhnliche Selbstkorrektur bei einer gravierenden Gehörsverletzung zumindest als rechtliche Möglichkeit erkennen. Ein dokumentierter Präzedenzfall, in dem ein BVerfG-Senat ein eigenes abgeschlossenes Senatsurteil auf eine Gegenvorstellung hin inhaltlich aufgehoben oder geändert hat, ist mir aber unbekannt. So etwas wäre eine juristische Sensation und eine Fortentwicklung der bisherigen Rechtsprechung zur Selbstkorrektur eines abgeschlossenen (und damit grundsätzlichen unabänderlichken) Senatsentscheids.

    Der BGH hat entschieden „Eine Gegenvorstellung ist nur dann möglich, wenn das Gericht überhaupt zur Änderung seiner Entscheidung befugt ist.“ Das bindet natürlich nicht das Verfassungsgericht, aber es ist pausibel, dass die Möglichkeit einer Gegenvorstellung (und diese gibt es) auch die Möglichkeit zulässt, dass das Gericht befugt ist seine Entscheidung zu ändern. An anderer Stelle meint der BGH „Eine Gegenvorstellung gebe keinen Anlass, einen Beschluss des Senats „im Wege der Selbstkorrektur einer rechtskräftigen Entscheidung“ aufzuheben.“ – Das scheint auch das Verfassgericht so zu sehen. Eine Gegenvorstellung ist kein Instrument zur zweiten Sachentscheidung. Sie kann überhaupt nur dann Erfolg haben, wenn das rechtliche Gehör in entscheidungsrelevanter Weise verletzt wurde. Und auch dazu ein Aspekt: es wäre dem Verfassungsgericht wahrscheinlich peinlich einzuräumen, das rechtliche Gehör verletzt zu haben. Generell neigen Menschen nicht zum Einräumen von Fehlern und zur Selbstkorrektur. Vielleicht hilft es gerade an dieser Stelle, dass es bereits ein Sondervotum gab. Es gibt also auch Richter, die sagen können „Ich hab euch ja gesagt, dass die wissenschaftliche Grundlage zu wacklig ist“.

    Was ich mir persönlich maximal vorstellen kann, ist dass die Frage ob Pädophilie eine Behinderung darstellt (vom Verfassungsgericht im Urteil verneint) durch einen Beschluss zur Gegendarstellung wieder gekippt wird.

    Ansonsten würde ich eher davon ausgehen, dass etwas kommt wie „Ob und gegebenenfalls in welcher Hinsicht eine Behinderung vorliegt, kann offenbleiben, denn ein etwaiger Eingriff wäre aus den zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht genannten Gründen jedenfalls gerechtfertigt.“

    Das wäre insofern ein Erfolg, als es die Chance auf Anerkennung einer Behinderung für die Zukunft durch untere Gerichte deutlich verbessert und es bei Bedarf in diesem Punkt auch wieder möglich wäre, eine neue Verfassungsbeschwerde einzuleiten, sobald man sich durch alle Instanzen geklagt und den Rechtsweg ausgeschöpft hat.

  • Man kann von Amerika halten was man will, aber die individuelle Freiheit wird dort großgeschrieben.

    Dort gibt es tatsächlich einen Kernbereich privater Lebensgestaltung. Hier sind daa nur Lippenbekenntnisse.

    nixdaN
    211 130

    @Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:

    *"Man kann von Amerika halten was man will, aber die individuelle Freiheit wird dort großgeschrieben.

    Dort gibt es tatsächlich einen Kernbereich privater Lebensgestaltung. Hier sind daa nur Lippenbekenntnisse."*

    In einzelnen US-Bundesstaaten sicher, aber keinesfalls in den gesamten USA. Andernfalls wären Abtreibungsverbote und Inzestverbote, US-weit kein Thema (mehr).

    Außer in New Jersey und Rhode Island, ist Inzest in fast allen US-Bundesstaaten ein Verbrechen (in Delaware ein Vergehen) und bezieht in den meisten Bundesstaaten auch mehr Personenkonstellationen (z.B. Adoptivgeschwister) und zum Teil auch mehr sexuelle Verhaltensweisen mit ein, als das deutsche Inzestverbot. Die Strafen variieren je nach Bundesstaat, von Geldstrafen bis Lebenslänglich.

  • Man kann von Amerika halten was man will, aber die individuelle Freiheit wird dort großgeschrieben.

    Dort gibt es tatsächlich einen Kernbereich privater Lebensgestaltung. Hier sind daa nur Lippenbekenntnisse.

    Lu ErkerL
    201 102

    nicht wirklich, In den USA kann die Polizei beispielsweise einfach deinen Finger nehmen und auf dein Handy legen um es zu entsperren weil sie im Grunde neugierig sind. Da du kein Amerikaner bist braucht es dafür nicht mal einen Verdacht oder zustimmenden Richter …

  • nicht wirklich, In den USA kann die Polizei beispielsweise einfach deinen Finger nehmen und auf dein Handy legen um es zu entsperren weil sie im Grunde neugierig sind. Da du kein Amerikaner bist braucht es dafür nicht mal einen Verdacht oder zustimmenden Richter …

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    Okay, das ist also weniger invasiv als deine Masturbation zu bestrafen? Datenkontrolle was heute jedes Handy dank Telemetrie 24/7 macht? Staatstrojaner? Ein Richtervorbehalt ist in DE nichts wert. Aber rede dir dieses Drecksland ruhig schön.

    https://www.wbs.legal/allgemein/erstes-hoechstrichterliches-urteil-bgh-erlaubt-zwangsweises-fingerauflegen-zur-handyentsperrung-83003/

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    Wie wäre jetzt eig. die Reaktion, wenn das Gericht im Rahmen der Gegenvorstellung doch noch das Gesetz in Teilen kippt? Das wäre einerseits extrem peinlich für das Gericht, aber Gleichzeitig auch ein großer Vertrauensgewinn.

    Was ich erwarten würde ist irgendeine Auflage / Aufforderung dem Gesetzgeber ggü. eine wissenschaftliche Evaluation vorzunehmen und dafür den Besitz und die private Herstellung zu entkriminalisieren. Es wirkt einfach fahrlässig bei einer angeblichen “unklaren Lage” die Wahrheitsfindung zu verunmöglichen, denn das BVerfG hätte ja sagen können, das eben beides möglich ist und ein Verbot daher auch schädlich sein kann. Da ist Forschung und eine Teilregulierung der beste Kompromiss.

    Der aktuelle Beschluss verhindert das man das Thema ernsthaft überhaupt erforschen kann und raubt den Betroffenen jede Möglichkeit der Gegenvorstellung. Fair ist anders.

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    Eine Beschwerde wird zur Entscheisdung angenommen, wenn 3 Richter im Senat zustimmen. Denke das ist bei der Gegenvorstellung auch so. Offenloch und wer anders würden dem wohl zustimmen und ein weiterer findet sich schon.

    Im schlimmsten Fall bedanken sie sich für die Beschwerde und konkretisieren das selbst wenn xyz zutrifft ein Verbot trotzdem klar geht. Mal schauen ob es dann nochmal ein Sondervotum gibt…

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    KTW wurde vom BVerfG um Stellungnahme gebeten.
    Die Info habe ich so von Heyden.

  • KTW wurde vom BVerfG um Stellungnahme gebeten.
    Die Info habe ich so von Heyden.

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    Ach, hör auf lügen zu verbreiten. Es gab schon einmal ein Fall, wo das BVerfG eine Gegenvorstellung erst nach 6 Monaten abgelehnt hat.

    Wird hier genau so passieren. Die werden da nichts prüfen und auch keine Stellungnahmen einfordern und selbst wenn sie das tun würden, dann ist Beier doch bewusst das er das Zünglein an der Waage ist. Er wird das dann schon so formulieren das die Puppen gefährlich sind.

    Hab ich doch bei von Heyden hier gesehen, da heißt es dann die Methodik der Studien sind eingeschränkt. Das die Verbote diesen Zustand erst herstellen wird ignoriert. Macht Euch keine Hoffnung und hör auf Lügen zu verbreiten. Warum wird sowas überhaupt freigegeben? Nicht einmal eine Fake-Nachricht die zitiert wird…

  • RubricappulaR
    213 193

    Wer hier wobei lügt, können wir schlecht nachprüfen und deinen Post haben wir schließlich auch freigegeben. Anstatt sich hier immer nur im Kreis zu drehen darüber wer alles wo wie was sagen würde oder auch nicht, könnte man auch über was sinnvolleres diskutieren. Zielführend ist das schon lange nicht mehr, da hier offenbar keiner (mehr) bei der Puppengruppe dabei ist und daher auch nichts dazu beitragen kann.

    Lass uns der Regen sein
    In ihrer kranken Welt
    (auf ihrer Haut)
    Auf ihrer tauben Haut

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    Hier eine Stellungnahme in der Zeitschrift für internationale Strafrechtswissenschaft mit dem Aufruf die Entscheidung zu verurteilen und abzulehnen, um den Fortschritt von Moralgesetzgebung zu unterbinden:

    Es besteht somit keine Alternative zum dritten Weg: Der strafrechtliche Moralismus, ob offener (wie nach der Inzest-Entscheidung) oder verdeckter (wie nach der Sexpuppen-Entscheidung), gehört zurückgewiesen. Die Zurückweisung wird aufwändig; sie muss den Schrank aufbrechen, die Neutralisierungsmechanismen dekonstruieren – wenn nicht alle, zumindest einige, wenn nicht vollkommen, immerhin ansatzweise.

    Eine Kernbereichslehre, die (einsame, zurückgezogene) Masturbation nicht dem Kernbereich zuordnet, führt sich ad absurdum und belegt dadurch nur, dass sie sich nicht ernst nimmt, dass ihr Anwendungsbereich – wie auch derjenige der illiberalen Rechtsgutslehre – gegen null tendiert. Mindestens gegenüber entfernten Gefahren, indirekten Folgen, muss der Kernbereich resistent bleiben, wenn er mehr sein soll als ein Lippenbekenntnis

    https://www.zfistw.de/dat/artikel/2026_4_1763.pdf

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    Bitte diskutiert und informiert hier weiter. Danke

  • Hier eine Stellungnahme in der Zeitschrift für internationale Strafrechtswissenschaft mit dem Aufruf die Entscheidung zu verurteilen und abzulehnen, um den Fortschritt von Moralgesetzgebung zu unterbinden:

    Es besteht somit keine Alternative zum dritten Weg: Der strafrechtliche Moralismus, ob offener (wie nach der Inzest-Entscheidung) oder verdeckter (wie nach der Sexpuppen-Entscheidung), gehört zurückgewiesen. Die Zurückweisung wird aufwändig; sie muss den Schrank aufbrechen, die Neutralisierungsmechanismen dekonstruieren – wenn nicht alle, zumindest einige, wenn nicht vollkommen, immerhin ansatzweise.

    Eine Kernbereichslehre, die (einsame, zurückgezogene) Masturbation nicht dem Kernbereich zuordnet, führt sich ad absurdum und belegt dadurch nur, dass sie sich nicht ernst nimmt, dass ihr Anwendungsbereich – wie auch derjenige der illiberalen Rechtsgutslehre – gegen null tendiert. Mindestens gegenüber entfernten Gefahren, indirekten Folgen, muss der Kernbereich resistent bleiben, wenn er mehr sein soll als ein Lippenbekenntnis

    https://www.zfistw.de/dat/artikel/2026_4_1763.pdf

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    Sehr interessante Analsye die das Urteil ablehnt, aber auch das Sondervotum an vielen Stellen für falsch hält bis auf die Kernbereichslehre von Offenloch.

    Ich muss ihm da tatsächlich auch in der Kritik an Offenloch zustimmen, denn ein bloßes abstellen auf eine “evidenzbasierte Vorgehensweise” hört sich zwar schön an, aber der Autor zeigt die Gefahr sehr gut auf:

    In Zeiten einer neuen „neuen Unübersichtlichkeit“, von  Meinungsblasen und Postfaktizität, von drittmittelgeförderter  und somit auch -geleiteter Forschung, in denen die Karrierechancen von Wissenschaftlern weniger von ihren Gedanken  und Argumenten als von ihrer „Haltung“ abhängen, werden sich schon irgendwo-irgendwie die passenden Experten finden lassen, die jedem aufrechtzuerhaltenden Verbot die gesuchte empirische Basis willig nachliefern, sogar darum  wetteifern werden. Wer suchet, der findet. Wenn der Streit  über die Legitimation eines Straftatbestands primär auf empi- rischem Feld geführt wird (wie auch bisher bei § 184l StGB), dann ist er schon verloren, bevor er überhaupt beginnt. Oder,  wieder mit Hommel: „Als man die Hexen verbrante gab es  deren viele, izt, da man sie nicht verbrennt, gibt es deren  keine mehr.

    Das trifft zu, denn die Forschung ist abhängig von Fördergeldern und je nachdem wer forscht (wer suchet) der wird auch ein Ergebnis konstruieren (der findet) können.

    Was mir z. B. Sorge bereitet ist eine von Safe Online finanziertem Forschungsprojekt aus Deutschland (WRITE Projekt der MSB Berlin) das sich mit der Frage von fiktiver text-basierter KiPo beschäftigt. Wenn man sich die Teilnehmer anschaut (Mitglieder von Organisation, die bereits heute sämtliche Fiktion ablehnen) und was so zum Kickoff geäußert wurde, dann scheint die Intention klar zu sein (Verbote). Damit kann man bewusst, oder unbewusst das gewünschte Ergebnis irgendwie forcieren, und sei es nur durch eine “unklare” Lage mit einer dann folgenden Meinung das man eher eine Gefahr sieht, weil “warum ist denn sonst alles andere bereits verboten und wird von uns verurteilt?”

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    https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsgeschehen/bverfg-harbarth-kaufhold-interview-geburtstag-2026-09-24

    Ich kriege das Kotzen, wenn ich das Interview lese. Man stehe nur auf der Seite des GG und prüfe jeden Fall mit “äußester Sorgfalt”, wo “jeder zu Wort kommt”.

    Einfach nur widerlich. Die konnten nicht einmal die Pädophilie richtig definieren und haben kein Gutachten eingeholt, oder Pädophile selbst befragt, oder angehört. Heuchelei allerorten und dann noch die Quellenarbeit mit ihren Widersprüchen…

  • Sehr interessante Analsye die das Urteil ablehnt, aber auch das Sondervotum an vielen Stellen für falsch hält bis auf die Kernbereichslehre von Offenloch.

    Ich muss ihm da tatsächlich auch in der Kritik an Offenloch zustimmen, denn ein bloßes abstellen auf eine “evidenzbasierte Vorgehensweise” hört sich zwar schön an, aber der Autor zeigt die Gefahr sehr gut auf:

    In Zeiten einer neuen „neuen Unübersichtlichkeit“, von  Meinungsblasen und Postfaktizität, von drittmittelgeförderter  und somit auch -geleiteter Forschung, in denen die Karrierechancen von Wissenschaftlern weniger von ihren Gedanken  und Argumenten als von ihrer „Haltung“ abhängen, werden sich schon irgendwo-irgendwie die passenden Experten finden lassen, die jedem aufrechtzuerhaltenden Verbot die gesuchte empirische Basis willig nachliefern, sogar darum  wetteifern werden. Wer suchet, der findet. Wenn der Streit  über die Legitimation eines Straftatbestands primär auf empi- rischem Feld geführt wird (wie auch bisher bei § 184l StGB), dann ist er schon verloren, bevor er überhaupt beginnt. Oder,  wieder mit Hommel: „Als man die Hexen verbrante gab es  deren viele, izt, da man sie nicht verbrennt, gibt es deren  keine mehr.

    Das trifft zu, denn die Forschung ist abhängig von Fördergeldern und je nachdem wer forscht (wer suchet) der wird auch ein Ergebnis konstruieren (der findet) können.

    Was mir z. B. Sorge bereitet ist eine von Safe Online finanziertem Forschungsprojekt aus Deutschland (WRITE Projekt der MSB Berlin) das sich mit der Frage von fiktiver text-basierter KiPo beschäftigt. Wenn man sich die Teilnehmer anschaut (Mitglieder von Organisation, die bereits heute sämtliche Fiktion ablehnen) und was so zum Kickoff geäußert wurde, dann scheint die Intention klar zu sein (Verbote). Damit kann man bewusst, oder unbewusst das gewünschte Ergebnis irgendwie forcieren, und sei es nur durch eine “unklare” Lage mit einer dann folgenden Meinung das man eher eine Gefahr sieht, weil “warum ist denn sonst alles andere bereits verboten und wird von uns verurteilt?”

    Lu ErkerL
    201 102

    @Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Das trifft zu, denn die Forschung ist abhängig von Fördergeldern und je nachdem wer forscht (wer suchet) der wird auch ein Ergebnis konstruieren (der findet) können.

    Naja hier muss schon eine überwiegende Einigkeit existieren sonst hätte Offenloch das Urteil ja nicht kritisiert den es existieren vereinzelte Studien / Forscher die ein Verbot gutheißen. (Beier sei hier unter anderem genannt er ist bei weitem aber nicht alleine) Als solches ist die Evidenzbasierung in der Gegendarstellung von Offenloch wohl als eine Distanzierung des “Find halt den “richtigen” Wissenschaftler” zu verstehen. Und er legt da ja noch mal nach später das dem Staat keine Statistischen Fehlschlüsse (wie confirmation bias) zustehen würden.

    Auch ist zu zweifeln das Geld eine solche Einseitigkeit herstellen könnte. Zum einen weil nicht jeder das Geld der Regierung will und es durch aus Reiche gibt die Forschung ebenfalls finanzieren können und dies in Teilen auch können. Sicher gerade in DE hat jede Partei ein eigenes Forschungsinstitut diese sind hier aber gar nicht beteiligt die kümmern sich um anderes. Während die Regierung in Teilen Forschung zahlt muss man ganz klar sagen das diese Finanzierung ohne Erwartung an die Ergebnisse kommen. Und auch sehr unterschiedliche Ergebnisse liefern (Liversey und Harper sind als Beispiel auch mit Regierungsgeldern unterstützt weshalb die ihre Ergebnisse auch vollständig veröffentlichen können.) Auch ist unwahrscheinlich das alle Regierungen der Welt und alle Reichen der Welt in einem Fall alle das selbe Ziel verfolgen würden.

    Nein in diesem Fall ist Geld mal nicht die Antwort. Es ist schlicht Stigma das das Gericht dazu gebracht hat das Thema nicht evidenzbasiert anzugehen. Und es ist dieses Stigma das Wissenschaftler dazu bringt mit dem Schutz unserer Rechte vorsichtig zu sein.

    Und final würde ich noch fragen wollen: Wenn nicht Evidenzbasiert welcher Standard soll dann angesetzt werden? Idiologisch? Das wäre der gegenteilige und sicher kein guter!