Das Ausmaß des Problems sexueller Gewalt an Kindern war durch die Aufdeckung verschiedener, besonders drastischer Missbrauchsfälle in Staufen im Breisgau, Bergisch Gladbach, Lügde und Münster in den Jahren 2017 bis 2020 (vgl. BTDrucks 19/23707, S. 20) sowie die Enttarnung der Darknet-Plattform „Elysium“ im Jahr 2017 verstärkt in den öffentlichen Fokus getreten
also wird sich dabei auf dinge berufen die weder mit dem Ganzen noch mit uns etwas zu tun haben…
Zu potenziellen Gefahrenzusammenhängen zwischen der Nutzung kindlicher Sexpuppen und realen Missbrauchstaten äußerte sich im Rahmen der öffentlichen Berichterstattung etwa der Sprecher des Präventionsnetzwerks „Kein Täter werden“, Prof. Dr. Dr. Klaus Beier, Direktor des Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin an der Charité – Universitätsmedizin in Berlin
Zudem hatte eine öffentliche Diskussion über den Verkauf und das Bewerben kindlicher Sexpuppen auf Online-Marktplattformen begonnen (vgl. BTDrucks 19/23707, S. 23). Insbesondere ab Anfang 2020 berichteten deutschsprachige Medien verstärkt darüber, dass kindliche Sexpuppen auf Verkaufsplattformen wie Amazon und Shein frei erhältlich seien.
man lässt also öffentliche Empörung in ein urteil des Bundesverfassungsgerichtes einfliessen…
In einer weiteren, im Jahr 2026 veröffentlichten Studie kommen dieselben Autoren zu dem Ergebnis, dass die Nutzung auf Kinder bezogener „fictional sexual materials“ – darunter auch die Verwendung kindlicher Sexpuppen – durch Pädophile und die daraus resultierende sexuelle Befriedigung die Wahrscheinlichkeit für sexuelle Übergriffe gegenüber Kindern senken könnte
also sind fast alle studien durchaus positiv und es wird trotzdem abgelehnt?
Nach Angaben der UK’s National Crime Agency
was haben wir mit anderen ländern zu tun???
Von der neuen Regelung solle auch ein Signal an die Gesellschaft ausgehen, dass Kinder – seien sie auch nur körperlich nachgebildet – nicht zum Objekt sexueller Handlungsweisen gemacht werden dürften
also werden Menschen für ihre reine Sexualität bestraft?
Aufgrund der Ultima-Ratio-Funktion des Strafrechts und des fehlenden Nachweises einer tatsächlichen Rechtsgutsgefährdung könne die Einführung eines entsprechenden Straftatbestands nicht befürwortet werden.
da haben wir es doch schwarz auf weiss… ALLE experten im Bundestag waren GEGEN ein Verbot
Demgegenüber unterstützte die Sachverständige Dr. Julia Bussweiler (Generalstaatsanwaltschaft)
was hat eine Staatsanwältin dort zu suchen? es geht um Wissenschaft, Medizin und Therapie…
Im Jahr 2020 hätten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages festgestellt, dass es keine dokumentierten Studien über einen Zusammenhang zwischen der Verwendung kindlicher Sexpuppen und dem realen Missbrauch von Kindern gebe. An dieser Studienlage habe sich bis heute nur wenig geändert.
Stattdessen gebe es eine erhebliche Zahl von Thesen und empirischen Ansätzen, die darauf hinwiesen, dass kindliche Sexpuppen bei der psychischen Behandlung pädo- und hebephiler Menschen über die funktionale Wirkung hinaus die Gesundheit positiv beeinflussten und überdies dafür sorgten, dass reale Missbrauchstaten verhindert würden.
Schließlich lasse sich – wie die Bundesregierung einräume – auch aus dem Umstand, dass bei einigen Sexualstraftätern zum Nachteil von Kindern (angeblich) auch kindliche Sexpuppen gefunden worden seien, keinerlei Kausalzusammenhang herleiten
also ist wieder alles FÜR uns eingestellt…
zwischen der sexuellen Selbstbestimmung und der körperlichen Unversehrtheit der von dem Verbot Betroffenen einerseits und dem Schutz des Kindes vor sexuellem Missbrauch
die wissen schon noch, dass es um eine puppe geht?
es vielmehr sogar sehr wenig wahrscheinlich sei, dass das Verbot kindlicher Sexpuppen auch nur vor einem einzigen realen sexuellen Missbrauch schütze
Es dränge sich auf, dass mit der Schaffung des § 184l StGB pädo- und hebephile Menschen weiter geächtet und ihre Stigmatisierung vorangetrieben werden solle. Eine Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer Eigenschaften zu ächten, sei dem Staat vor dem Hintergrund des Menschenwürdeprinzips aber untersagt.
joa und jetzt?? Macht ihr weiter damit?
Gelegenheit zur Äußerung gemäß § 94 Abs. 4 in Verbindung mit § 77 Nr. 1 BVerfGG hatten der Deutsche Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung (Bundeskanzleramt und Bundesministerium der Justiz) und alle Landesregierungen.
aber nicht die Betroffenen…
dass sich die Beschwerdeführer mit ihrem Handeln dem Risiko strafrechtlicher Verfolgung aussetzten, sei damit in Bezug auf § 184l Abs. 1 StGB nicht ersichtlich.
also weil wir sie nur benutzen und nicht damit handeln wollen, sind wir laut der Bundesregierung nicht beschwerdeberechtigt?
In Bezug auf die Geeignetheit stütze sich der Gesetzgeber auf die Annahme, dass der Gebrauch von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild dazu führen könne, die Hemmschwelle zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder abzusenken und somit die Wahrscheinlichkeit von Missbrauchstaten zu steigern. Diese Annahme sei nicht generell unplausibel.
obwohl die Wissenschaft was anderes Behauptet? Meinungen statt Wissenschaftliche Fakten?
noch liegen Verstöße gegen das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG) oder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vor
dann müssten sie jetzt auch erwachsene Sexpuppen verbieten…
sind auch autoerotische Handlungen als eigene Ausdrucksform der Sexualität von dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung umfasst.
ja klasse aber wieso dann ein verbot?
Geht mit sexueller Betätigung ein Übergriff in die sexuelle Selbstbestimmung oder die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person einher, unterfällt sie nicht dem absolut geschützten Kernbereich
Es geht IMMER NOCH um Puppen…
Wenn ich so einen Dreck lese - und dann noch vom höchsten Gericht der Bundesrepublik Deutschland - könnte ich echt explodieren. Haben die eigentlich mal darauf geachtet, wie selbst Anti-Contacter von der Gesellschaft komplett verachtet werden? Wie man auch als unschuldiger Mensch allein für seine Neigung verachtet wird? Das Risiko einer gesellschaftlichen Akzeptanz von sexuellen Handlungen mit Kindern liegt allerhöchstens bei Null.

[!!!]{other-violence}
Ich bin sprachlos.