Der Senat hat den Kernbereich hier sehr stark aufgeweicht.
So wie ich das verstehe fallen wir nicht darunter, weil die Verwendung einer Puppe eine Senkung der Hemmschwelle begünstigen kann und damit einen sexuellen Übergriff auf ein Kind möglich erscheint. Es geht also nicht mehr um einen tatsächlichen Übergriff auf einen Menschen, sondern auch um Verhaltensweisen die einen Übergriff in Zukunft begünstigen könnten.
Das passt nicht ganz zur früheren Definition des Kernbereichs, denn damals ging es nur um die Intensität des Eingriffs, so dass selbst “gewichtige” Interessen der Gesellschaft keinen Eingriff rechtfertigten. Das wird hier nun umgedreht und das “gewichtige” Interesse rechtfertigt nun den intensiven Eingriff, da dieses Interesse nun ausreicht um ein Sozialbezug herzustellen.
Das betrifft daher auch andere Formen des sexuellen Übergriffs, wie bspw. fiktive Gewaltpornographie.
Auch das könnte ja dazu führen das Menschen es an einer Person probieren, wenn man diese Logik nutzt. Eine sehr gefährliche Entscheidung.