Das entbehrt jeder Grundlage und ist eigentlich fast schon ein schlechter Scherz. Mal wird behauptet, das Masturbationsverhalten von Pädophilen würde vom Staat nicht berührt, mal wird es zu einem öffentlichen Anliegen gemacht, wo es den Staat doch etwas anzugehen habe, bar jeder Logik. Man erkennt bei der Urteilsbegründung ganz deutlich, dass es den Richter*innen nur darum ging, das Gesetz mit Biegen und Brechen bestehen zu lassen und die argumentativen Winkelzüge, die in dem Urteil vorgebracht wurden, sind schon wirklich abenteuerlich.
Auffällig ist auch, dass die Urteilsbegründung fast identisch mit der Gesetzesbegründung der Regierung ist. Somit macht sich das Bundesverfassungsgericht zum Erfüllungsgehilfen der Regierung, eigentlich eine totale Bankrotterklärung des Rechtsstaat. Mein Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat, der in den letzten Jahren sowieso schon stark gesunken ist, hat einen neuen Tiefpunkt erreicht.
Ich glaube auch gar nicht, dass die Richterinnen selbst an die Argumentation geglaubt haben, die sie da vorgebracht haben. Denn jemand mit ein Fünkchen Verstand wird erkennen, dass die Argumentation völlig wirr und widersprüchlich ist. Und ein Tor für willkürliche Einschränkungen der Privatsphäre der Bürgerinnen ist.
Somit lässt sich an dieser Entscheidung zweierlei feststellen:
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Das Bundeverfassungsgericht entscheidet nicht nach Sach- und Forschungslage, sondern nur nach Gefühl und missachtet dabei elementare Grundrechte.
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Das Bundeverfassungsgericht ist politisch befangen und scheut nicht davor zurück, Gesetzesbegründungen fast wortgleich in ein Urteil zu übernehmen.