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  • naja aber die Abwägung kann ja eigentlich nur kommen wenn es nicht in den Kernbereich ist. Sonst wäre eine Abwägung ja unmöglich.

    Das argument warum wir also nicht in den Bereich fallen ist weil man die Entscheidung gegen uns fällen will. Den Außer diese Abwägung gibt es keinen Grund das wir nicht rein fallen die Abwägung ist aber ja eigentlich nicht erlaubt.

    Und das das potenziell sehr weit reichen kann ist klar. Im Grunde gilt “Wenn du was verbieten willst erfinde ein schwerwiegend genügende Theorie die das Thema problematisiert und sei mit dem Verbot dann schnell genung” Dann kannst du alles verbieten …

    nixdaN
    167 115

    @Lu-Erker sagte in Gegen das Puppenverbot:

    “Das argument warum wir also nicht in den Bereich fallen ist weil man die Entscheidung gegen uns fällen will.”

    Exakt! Man wollte das Verbot, also mußte irgendwas konstruiert werden, um den Sachverhalt formal irgendwie aus dem Kernbereich rauszubekommen.

    Ähnlich lief es ja auch beim Inzest-Urteil, obwohl schon in diesem Fall, die sexuelle Betätigung nicht mit einem “Übergriff in die sexuelle Selbstbestimmung oder die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person” einherging.

    Rechtsprechung auf Bild-Zeitungs-Niveau.

  • uwuowoU
    46 48

    Was ich halt krass finde sind diese “Objektifizierung” und “Normalisierung”-Argumente.
    Das zielt doch am Ende nur auf die Pädophilie ab. Außerdem, wie kann ein Objekt weiter objektifiziert werden etc?

    Da wollen Menschen unbedingt opferlose Alternativen, weil sie eben keinen Missbrauch “normalisieren” wollen, aber dieser Wunsch ist bereits das. Das ist glaube ich eines der menschenverachtendsten Urteile überhaupt.

    🧀🐀

  • ?
    0

    Eine Gewöhnung an Missbrauchssimulationen im Geheimen berge ein unkalkulierbares Restrisiko für reale Kinder, weshalb das Urteil ein Meilenstein für den präventiven Opferschutz ist.

    So ein Müll hauen “Kinderschutz”-verbände gerade raus. Die sollen mir mal erklären, wie sie denn feststellen wollen wer was im Verborgenem macht und warum eine Reborn-Puppe dafür nicht genutzt werden könnte.

  • ?
    0

    wir wissen noch gar nicht was für ein glück wir mit dem sondervotum gehabt haben, denn ohne das hätten kritiker keine starke schulter auf die sie sich stützen könnten. so gut wie jede entscheidung ergeht im senat eig. einstimmig. auch das es hier nicht passiert ist, ist eher gut. das ergebnis is natürlich absoluter dogshit.

    wir haben gelernt das der verstoß realer nachweisbaren leids geringer wiegt als die rein vage, nicht bewiesene und durch keinerlei studie behauptete aussage das kinder verletzt werden. wobei der senat ja noch weiter geht und sagt das gesetz schütze auch den “achtungsanspruch” von kindern indem sie nicht zu sexualobjekten gemacht werden.

    es sind puppen. objekte. mit solchen argumentation kannste ja gefühlt jede scheiße verbieten lol. habe ich den achtungsanspruch von menschen verletzt wenn ich sie in GTA massenhaft abschlachte.

  • M
    6 5

    Hallo zusammen,

    hatte mich hier nur mal angemeldet um immer mal wieder zu lesen was es so gibt.
    Auch von mir ein dickes danke an die Beschwerdeführer und wer auch sonst noch in den Verfahren eingebunden war.

    Hab direkt nachdem ich die Entscheidung gesehen habe meine Jubiläumsausgabe des Grundgesetzes in Stücke zerissen und in die Mülltonne befördert. Auf der Rückseite steht so schön “Die WÜRDE des Menschen ist unantastbar”. HAHAHAHAHA das ich nicht lache. Widerliches und dreckiges geheuchle.

    Sollen hinter dem Spruch mal ein Sternchen (*) bringen mit, wo dann im Kleingedruckten steht (*Ausgeschlossen sind Pädophile und andere Paraphilen. Die Würde des nicht-existierenden Kindes geht vor. Sorry broski).

    Es hat mich verlassen dann gebe ich einen FUCK auf das Stück Papier.

    Beschissene Grüße,

    Mars

  • Das Bundesverfassungsgericht hat fiktive Darstellungen von Gewalt bereits als “Verstoß gegen die Menschenwürde” geurteilt. Dieses Urteil platzieren sie sogar auf der englischen Version ihrer Webseite unter “Human Dignity” als eine Entscheidung, die lesenswert sei.

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/EN/Decisions/SelectedDecisions/selecteddecisions_node.html

    Deshalb kann auch eine menschenverachtende Darstellung rein fiktiver Vorgänge das Gebot zur Achtung der Würde des Menschen verletzen.

    Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild entsprechen zwar der Präferenz von Pädophilen, die dafür nichts können, aber gleichzeitig sind sexuelle Interaktionen mit Kindern eines der schwersten Menschenrechtsverletzungen. Wenn man bereits fiktive Gewalt / Bloßstellung als Verstoß gegen Art. 1 GG werten kann, dann kann das auch hier so möglich sein. Das Urteil bestätigt diese Argumentation daher schon irgendwo.

    M
    6 5

    Jackpot mein Freund. Genau das haben die sogar tatsächlich gebracht. Eine Puppe kann eine menschenverachtende Darstellung - analog zu den gewaltdarstellungen - sein und damit müssten im Grunde sämtliche fiktive pornographie verboten werden. Das wird die anime-community aber freuen.

    Das Urteil ist ja wirklich eine einzige katastrophe und nimmt uns im grunde alles

  • breakyB
    207 267

    Eigentlich müssten nach diesem Urteil bei JEDER Person die Alarmglocken läuten, nicht nur bei Pädophilen. Es ist ein Grundsatzurteil, das staatliche Eingriffe in die Masturbationspraktiken der Bürger ohne jegliche wissenschaftliche Evidenz von auch nur einer mittelbaren Schädlichkeit legitimiert. Es muss nur behauptet werden und irgendwie halbwegs plausibel klingen, auch wenn die Begründung tatsächlich komplett erlogen ist. Und notfalls hilft das BVerfG selbst mit, indem es weitere Zusammenhänge erfindet, egal wie realitätsfern sie auch sind.

    Das ist ein Todesurteil für “evidenzbasierte Kriminalpolitik”. Die gibt es hier in Deutschland zwar eh nicht wirklich, aber das BVerfG hat mit diesem Urteil klargestellt, dass Evidenz überhaupt nicht notwendig ist, und dass solche staatlichen Eingriffe trotz Beweisen, welche die Begründung geradezu widerlegen, legitim sein können.

    Das Urteil ist mehr als nur ein Urteil gegen pädophile Menschen. Das Urteil stellt die Freiheitsrechte der Menschen und damit die Rechtsstaatlichkeit grundsätzlich in Frage. Eigentlich müsste jetzt jeder Mensch, der Wert auf seine Privatspähre legt, geradezu randalieren.

    Aber vielen Dank an Herrn Offenloch für das Sondervotum.

    To those who understand, I extend my hand
    To the doubtful I demand, take me as I am
    Not under your command, I know where I stand
    I won't change to fit your plan, take me as I am

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

  • Eigentlich müssten nach diesem Urteil bei JEDER Person die Alarmglocken läuten, nicht nur bei Pädophilen. Es ist ein Grundsatzurteil, das staatliche Eingriffe in die Masturbationspraktiken der Bürger ohne jegliche wissenschaftliche Evidenz von auch nur einer mittelbaren Schädlichkeit legitimiert. Es muss nur behauptet werden und irgendwie halbwegs plausibel klingen, auch wenn die Begründung tatsächlich komplett erlogen ist. Und notfalls hilft das BVerfG selbst mit, indem es weitere Zusammenhänge erfindet, egal wie realitätsfern sie auch sind.

    Das ist ein Todesurteil für “evidenzbasierte Kriminalpolitik”. Die gibt es hier in Deutschland zwar eh nicht wirklich, aber das BVerfG hat mit diesem Urteil klargestellt, dass Evidenz überhaupt nicht notwendig ist, und dass solche staatlichen Eingriffe trotz Beweisen, welche die Begründung geradezu widerlegen, legitim sein können.

    Das Urteil ist mehr als nur ein Urteil gegen pädophile Menschen. Das Urteil stellt die Freiheitsrechte der Menschen und damit die Rechtsstaatlichkeit grundsätzlich in Frage. Eigentlich müsste jetzt jeder Mensch, der Wert auf seine Privatspähre legt, geradezu randalieren.

    Aber vielen Dank an Herrn Offenloch für das Sondervotum.

    uwuowoU
    46 48

    @breaky sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Eigentlich müssten nach diesem Urteil bei JEDER Person die Alarmglocken läuten, nicht nur bei Pädophilen. Es ist ein Grundsatzurteil, das staatliche Eingriffe in die Masturbationspraktiken der Bürger ohne jegliche wissenschaftliche Evidenz von auch nur einer mittelbaren Schädlichkeit legitimiert.

    Das wird nicht wahrgenommen, weil das Verfahren eben Pädophile betrifft.
    Menschen verstehen nicht das wir das Tor waren, der äußerste Rand der Freiheitsrechte und damit die Mauer für alle.

    Nun da das BVerfG dieses Tor geöffnet und damit eben auch die Möglichkeit geschaffen diese Abwägungen bei anderen Konstellation vorzubringen.

    Hier im Westen herrscht eine gänzlich andere Kultur:

    • In Japan ist sich die Gesellschaft dessen bewusst und verteidigt alles einfach aus Prinzip, da auch “die dunklen Seiten des Menschen” zum Leben gehören. Das dürfe man nicht zensieren.
    • In Taiwan wurde ein Verbot fiktiver Pornographie nach sportlichen 6 Monaten wieder legalisiert, da die Zivilbevölkerung auf die Straßen gingen. (Edit: Das Verbot wurde übrigens von England vorangetrieben.)

    Beide Kulturen lehnen realen Missbrauch trotzdem vehement ab. Das also eine breite Verfügbarkeit den sexuellen Kindesmissbrauch irgendwie “normalisiere” ist, wie Offenloch richtig feststellt, absolut konstruiert.

    🧀🐀

  • ?
    0

    Also wer die finanziellen Mittel hat auszuwandern sollte das tun. Da die meisten Aktivisten sowieso online agieren ändert sich der aktivismus gar nicht. Er ist nur von einem besseren Ort aus möglich.

  • uwuowoU
    46 48

    Es war schön das Offenloch den “Experten” nicht direkt alles aus der Hand gefressen hat, wie die Senatsmehrheit. Es gab schon einmal eine Entscheidung, woran Menschen jahrelang für ihre Sexualität gelitten haben weil man blind auf die “Experten” hörte.

    Man hat sich nicht einmal die Mühe gemacht gezielt nach Betroffnen zu suchen. Wenn man schon YouTube-Videos aus 2018 zitieren kann, dann findet man auch Webseiten wie WsaM.

    🧀🐀

  • consuelaC
    99 107

    https://archive.ph/z6r9c

    Das Masturbationsverhalten der Bürger geht den Staat nichts an

    erkennt man, dass der Beschluss, den sechs von acht Mitgliedern des Zweiten Senats mittragen, nicht nur juristisch nicht überzeugt. Er öffnet vor allem die Büchse der Pandora für künftige Eingriffe des Staates in das Sexualleben seiner Bürger.

  • https://archive.ph/z6r9c

    Das Masturbationsverhalten der Bürger geht den Staat nichts an

    erkennt man, dass der Beschluss, den sechs von acht Mitgliedern des Zweiten Senats mittragen, nicht nur juristisch nicht überzeugt. Er öffnet vor allem die Büchse der Pandora für künftige Eingriffe des Staates in das Sexualleben seiner Bürger.

    uwuowoU
    46 48

    Wenn der Kernbereich bereits nicht erfüllt ist, wenn auf eine pot. nicht nachweisbare, abstrakte Gefahr abgestellt wird, dann kann er niemals “absolut geschützt”, oder Abwägungsfest gegenüber “immenser gesellschaftlicher Interessen” sein.

    🧀🐀

  • @breaky sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Eigentlich müssten nach diesem Urteil bei JEDER Person die Alarmglocken läuten, nicht nur bei Pädophilen. Es ist ein Grundsatzurteil, das staatliche Eingriffe in die Masturbationspraktiken der Bürger ohne jegliche wissenschaftliche Evidenz von auch nur einer mittelbaren Schädlichkeit legitimiert.

    Das wird nicht wahrgenommen, weil das Verfahren eben Pädophile betrifft.
    Menschen verstehen nicht das wir das Tor waren, der äußerste Rand der Freiheitsrechte und damit die Mauer für alle.

    Nun da das BVerfG dieses Tor geöffnet und damit eben auch die Möglichkeit geschaffen diese Abwägungen bei anderen Konstellation vorzubringen.

    Hier im Westen herrscht eine gänzlich andere Kultur:

    • In Japan ist sich die Gesellschaft dessen bewusst und verteidigt alles einfach aus Prinzip, da auch “die dunklen Seiten des Menschen” zum Leben gehören. Das dürfe man nicht zensieren.
    • In Taiwan wurde ein Verbot fiktiver Pornographie nach sportlichen 6 Monaten wieder legalisiert, da die Zivilbevölkerung auf die Straßen gingen. (Edit: Das Verbot wurde übrigens von England vorangetrieben.)

    Beide Kulturen lehnen realen Missbrauch trotzdem vehement ab. Das also eine breite Verfügbarkeit den sexuellen Kindesmissbrauch irgendwie “normalisiere” ist, wie Offenloch richtig feststellt, absolut konstruiert.

    nixdaN
    167 115

    @uwuowo sagte in Gegen das Puppenverbot:

    *"Hier im Westen herrscht eine gänzlich andere Kultur:

    In Japan ist sich die Gesellschaft dessen bewusst und verteidigt alles einfach aus Prinzip, da auch “die dunklen Seiten des Menschen” zum Leben gehören. Das dürfe man nicht zensieren.
    In Taiwan wurde ein Verbot fiktiver Pornographie nach sportlichen 6 Monaten wieder legalisiert, da die Zivilbevölkerung auf die Straßen gingen. (Edit: Das Verbot wurde übrigens von England vorangetrieben.)"*
    

    Japan und Taiwan sind aber eher Ausnahmen. Ansonsten ist Pornographie in fast ganz Asien verboten.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Pornografie#Rechtslage

    Btw: Sexualität, die niemandem schadet, als eine “dunkle Seite des Menschen” zu betrachten, find ich irgendwie auch ziemlich schräg.

  • @uwuowo sagte in Gegen das Puppenverbot:

    *"Hier im Westen herrscht eine gänzlich andere Kultur:

    In Japan ist sich die Gesellschaft dessen bewusst und verteidigt alles einfach aus Prinzip, da auch “die dunklen Seiten des Menschen” zum Leben gehören. Das dürfe man nicht zensieren.
    In Taiwan wurde ein Verbot fiktiver Pornographie nach sportlichen 6 Monaten wieder legalisiert, da die Zivilbevölkerung auf die Straßen gingen. (Edit: Das Verbot wurde übrigens von England vorangetrieben.)"*
    

    Japan und Taiwan sind aber eher Ausnahmen. Ansonsten ist Pornographie in fast ganz Asien verboten.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Pornografie#Rechtslage

    Btw: Sexualität, die niemandem schadet, als eine “dunkle Seite des Menschen” zu betrachten, find ich irgendwie auch ziemlich schräg.

    uwuowoU
    46 48

    @nixda sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Btw: Sexualität, die niemandem schadet, als eine “dunkle Seite des Menschen” zu betrachten, find ich irgendwie auch ziemlich schräg.

    Das bezieht sich auf “alles einfach aus Prinzip”, also auch menschenverachtende Darstellungen und im Grunde jede Form der Fiktion. Eine Fiktion kann die dunkle Seite des Menschen eben visuell darstellen, das macht aber den Künstler oder den Konsumenten nicht zwangsläufig zu einem bösen Menschen.

    Von wo genau das Zitat kommt, kann ich leider nicht mehr sagen, aber war meine ich eine Organisation von Frauen in Japan.

    🧀🐀

  • ?
    0

    In der Taz wird das Urteil auch kritisiert, aber man nehme es den Richtern nicht übel, weil “selbst das prestige Pädophilenpräventionsprojekt Kein Täter Werden” die Puppen verboten sehen möchte.
    Das stimmt so gar nicht, denn KTW besteht nicht nur aus Beier. Meine Fresse wie ich diesen Mann verachte.

  • @nixda sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Btw: Sexualität, die niemandem schadet, als eine “dunkle Seite des Menschen” zu betrachten, find ich irgendwie auch ziemlich schräg.

    Das bezieht sich auf “alles einfach aus Prinzip”, also auch menschenverachtende Darstellungen und im Grunde jede Form der Fiktion. Eine Fiktion kann die dunkle Seite des Menschen eben visuell darstellen, das macht aber den Künstler oder den Konsumenten nicht zwangsläufig zu einem bösen Menschen.

    Von wo genau das Zitat kommt, kann ich leider nicht mehr sagen, aber war meine ich eine Organisation von Frauen in Japan.

    nixdaN
    167 115

    @uwuowo sagte in Gegen das Puppenverbot:

    “Das bezieht sich auf “alles einfach aus Prinzip”, also auch menschenverachtende Darstellungen und im Grunde jede Form der Fiktion. Eine Fiktion kann die dunkle Seite des Menschen eben visuell darstellen, das macht aber den Künstler oder den Konsumenten nicht zwangsläufig zu einem bösen Menschen.”

    Das stimmt natürlich. In Deutschland sollten menschenverachtende Darstellungen ruhig auch legal sein, auch reale, sofern alles einvernehmlich geschieht. Die “dunkle Seite” beginnt erst mit realem Zwang und realem Schaden. Aber wenn Politiker meinen, die Bevölkerung ständig vor sich selbst schützen zu müssen, wird das nix.

  • In der Taz wird das Urteil auch kritisiert, aber man nehme es den Richtern nicht übel, weil “selbst das prestige Pädophilenpräventionsprojekt Kein Täter Werden” die Puppen verboten sehen möchte.
    Das stimmt so gar nicht, denn KTW besteht nicht nur aus Beier. Meine Fresse wie ich diesen Mann verachte.

    nixdaN
    167 115

    Beide gelesen. Mit erwartbaren Kommentaren unter ersterem, inkl. Befürwortung von Moralrecht. 👻 Klar, “gesundes” Volksempfinden hat ja noch nie geschadet.🙄 Gut, daß ich nicht mehr auf taz angemeldet bin.🤢

    https://taz.de/Verbot-von-Kindersexpuppen/!6193185/

    https://taz.de/Kinderschutz/!6193082/

    Wußte noch gar nicht, daß Verfassungsrichter Offenloch von der FDP vorgeschlagen wurde. Gut gemacht & danke FDP. 👍

  • Beide gelesen. Mit erwartbaren Kommentaren unter ersterem, inkl. Befürwortung von Moralrecht. 👻 Klar, “gesundes” Volksempfinden hat ja noch nie geschadet.🙄 Gut, daß ich nicht mehr auf taz angemeldet bin.🤢

    https://taz.de/Verbot-von-Kindersexpuppen/!6193185/

    https://taz.de/Kinderschutz/!6193082/

    Wußte noch gar nicht, daß Verfassungsrichter Offenloch von der FDP vorgeschlagen wurde. Gut gemacht & danke FDP. 👍

    uwuowoU
    46 48

    @nixda sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Wußte noch gar nicht, daß Verfassungsrichter Offenloch von der FDP vorgeschlagen wurde. Gut gemacht & danke FDP. 👍

    Es fällt liberalen schwer Moralgesetzgebung zu akzeptieren, da sie eher nach Prinzipien geleitet sind. Da braucht man dann nicht groß argumentieren, oder eine Diffamierung zu fürchten, denn man macht es “aus Prinzip”. Das Prinzip war hier z. B. der Kernbereich. Herr Offenloch ist ein echter Liberaler, aber die aktuelle FDP ist es nicht.

    Die FDP hat das zum Ende hin verloren und wurde eher ideologisch, so dass sie kein Alleinstellungsmerkmal mehr hatten.

    🧀🐀

  • Aus der Entscheidung:

    “Der Bereich der Sexualität gehört indes nicht zwangsläufig und in jedem Fall zu diesem Kernbereich. Zum Kernbereich gehört zwar grundsätzlich die Freiheit, die eigenen Ausdrucksformen der Sexualität für sich zu behalten und sie in einem dem staatlichen Zugriff entzogenen Freiraum zu erleben. Nicht jede sexuelle Betätigung trägt jedoch intime Züge, die durch den Kernbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geschützt sind. Geht mit sexueller Betätigung ein Übergriff in die sexuelle Selbstbestimmung oder die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person einher, unterfällt sie nicht dem absolut geschützten Kernbereich”

    ok und warum fallen wir da jetzt nicht drunter? (Also das ist der Gesammte Absatz zu dem Absolut geschützten Bereich) Etwas Inhaltsschwach wenn ihr mich fragt …

    corneliusC
    63 66

    Das entbehrt jeder Grundlage und ist eigentlich fast schon ein schlechter Scherz. Mal wird behauptet, das Masturbationsverhalten von Pädophilen würde vom Staat nicht berührt, mal wird es zu einem öffentlichen Anliegen gemacht, wo es den Staat doch etwas anzugehen habe, bar jeder Logik. Man erkennt bei der Urteilsbegründung ganz deutlich, dass es den Richter*innen nur darum ging, das Gesetz mit Biegen und Brechen bestehen zu lassen und die argumentativen Winkelzüge, die in dem Urteil vorgebracht wurden, sind schon wirklich abenteuerlich.

    Auffällig ist auch, dass die Urteilsbegründung fast identisch mit der Gesetzesbegründung der Regierung ist. Somit macht sich das Bundesverfassungsgericht zum Erfüllungsgehilfen der Regierung, eigentlich eine totale Bankrotterklärung des Rechtsstaat. Mein Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat, der in den letzten Jahren sowieso schon stark gesunken ist, hat einen neuen Tiefpunkt erreicht.

    Ich glaube auch gar nicht, dass die Richterinnen selbst an die Argumentation geglaubt haben, die sie da vorgebracht haben. Denn jemand mit ein Fünkchen Verstand wird erkennen, dass die Argumentation völlig wirr und widersprüchlich ist. Und ein Tor für willkürliche Einschränkungen der Privatsphäre der Bürgerinnen ist.

    Somit lässt sich an dieser Entscheidung zweierlei feststellen:

    1. Das Bundeverfassungsgericht entscheidet nicht nach Sach- und Forschungslage, sondern nur nach Gefühl und missachtet dabei elementare Grundrechte.

    2. Das Bundeverfassungsgericht ist politisch befangen und scheut nicht davor zurück, Gesetzesbegründungen fast wortgleich in ein Urteil zu übernehmen.

  • J
    2 8

    Im Moment bin ich völlig ratlos, welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Ich fühle mich so ohnmächtig. Ich kann im realen Leben mit niemandem darüber reden. So kann ich auch niemanden auf die Absurdität der Entwicklung der Sexualmoral in Deutschland und der mit ihr zusammenhängenden gesellschaftlichen Entwicklungen in Justiz, Politik und Wissenschaft hinweisen. Ich kann nicht im Privaten mit meinen Mitmenschen über mich tief berührende Themen sprechen, geschweigedenn zu gesellschaftlichen Debatten beitragen. Alles, was ich kann, ist hier in einem anonymen Forum einen kurzen Text zu schreiben, den vielleicht - wenn es gut läuft - 20 oder 30 Menschen lesen. In mir machen sich Wut und Verzweiflung breit. Wohin soll ich die nur richten? Momentan geht es gegen mich selbst. Es kocht dieser ekelhafte Mix hoch, aus “ich kann nicht mehr”, “ich will nicht mehr”, “ich hasse meine Mitmenschen” ohne einen Ausweg, eine Kanalisationsmöglichkeit für die negativen Gefühle zu sehen.

    Wie geht es Euch? Habt ihr ähnliche Gefühle? Wie geht ihr damit um?