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P-Punkte Forum
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  • Hier eine sehr offene und direkte Bewertung von Fr. Mathäus (Sie gab mir die Erlaubnis, die Nachricht zu teilen):

    vielen Dank für Ihre Nachricht und danke auch für Ihren Mut. Mir tut dieses ungerechte Urteil unglaublich leid und mich macht es aber auch tatsächlich sehr wütend.
    Die Ignoranz der Politik und vor allem der Gesellschaft ist das eine, aber das Bundesverfassungsgericht, das ist eine ganz andere Nummer. Das die sich so auf die Moralschiene stürzen finde ich wirklich erschreckend. Ich habe bis zum Schluss gehofft, dass das Gesetz gekippt wird, auch wenn ich irgendwo befürchtet habe, dass es auch anders sein könnte. Aber damit habe ich definitiv nicht gerechnet. Eine derartige Verachtung von dieser Seite finde ich unfassbar.

    Ich selbst kenne niemanden, der fiktophil ist, aber ich habe immer mal wieder darüber gelesen und auch in meiner Masterarbeit und in anderen Arbeiten sind mir Menschen, die fiktophil sind, begegnet. Und im Rahmen meiner Masterarbeit gab es auch den Wunsch, hierzu mehr zu forschen.
    Die meisten Menschen, die ich kenne, die Puppenkinder hatten und haben wollen, würden diese nicht als Ersatz, sondern als Familie sehen. Und wenn jemand ein Kind missbrauchen möchte, dann tut er das. Dafür benötigt niemand eine Puppe.
    Unabhängig davon sind die meisten Menschen die Kinder sexuell missbrauchen und auch Kinderpornografie konsumieren, gar nicht pädophil, was das Bundesverfassungsgericht leider auch gänzlich ignoriert hat.
    Die Auffassung, dass nicht einmal die Masturbation erlaubt sein sollte, finde ich auch nicht nur unverschämt, sondern absolut diskriminierend und menschenverachtend. Da habe ich mich schon gefragt, ob man pädophile Menschen nicht gleich * will. Denn so hört es sich an. Welche Fantasien auch immer Menschen haben, das sind erstmal Fantasien und was immer sich jemand vorstellt und wozu auch immer ein Mensch masturbiert, das geht niemanden was an. (Da ich auch mit Tätern arbeite, also Menschen, die bereits eine Grenze überschritten haben, ist das mit den Fantasien manchmal nicht ganz so wie bei dem Rest der Welt und kann auch ein gewisses Risiko bergen. Aber dabei ist es in der Arbeit egel ob diese Person pädophil ist oder nicht, dabei geht es eher um deliktbegünstigende Fantasien, die aber genauso ein Vergewaltiger haben kann. Das vielleicht als Mini-Einwand).

    Ich kann Ihre Sorge wegen der AfD zwar verstehen, aber glauben Sie mir, da wird es hoffentlich Menschen geben, die eine Stimme haben, ohne dass sie Angst haben müssen, und die werden dann hoffentlich für andere Menschen eintreten. Zumindest weiß ich, dass ich meine Stimme erhebe. Ehrlich gesagt hat das Urteil des Bundesverfassungsgericht mich so schockiert, dass es mir reicht und ich nicht mehr nur “im Kleinen” Partei ergreifen will. Ich weiß noch nicht wie genau, aber ich möchte mich definitiv in diesem Bereich positionieren und engagieren. Meine Masterarbeit ist fertig und ich habe sie gestern abgegeben. Im August besprechen wir dann, wo und was wir in einem Paper veröffentlichen werden. Aber unabhängig davon möchte und werde ich dieses Thema weiterverfolgen. Da bin ich gerade am Überlegen und Ideen sammeln und ich werde mich auch wo immer ich kann, sehr klar öffentlich positionieren, nämlich für legale Ersatzmaterialiein wie Puppen (auch wenn Puppen für Sie kein Ersatz sind), wodurch kein Kind zu Schaden kommt. Ich habe auch keine Universität oder öffentliche Gelder, die mich einschränken oder wo ich mich vorsichtig ausdrücken muss, das ist mir alles relativ egal. 🙂
    Aber wie gesagt, über welche Wege das gehen kann, da bin ich mir noch nicht sicher. Ich werde auch nochmal Kollegen kontaktieren, die in dem Bereich der Forschung tätig sind. Ursprünglich wollte ich meine Masterarbeit nämlich über Puppenkinder schreiben, aber aufgrund der Sorge, dass die Stichprobe zu klein sein könnte, wurde das Thema für die Masterarbeit verworfen. Aber möglicherweise kann ich das anderweitig wieder aufgreifen.

    Vielleicht haben Sie ja auch Ideen, was Menschen wie ich tun können, um Ihnen eine Stimme zu geben.

    Danke und herzliche Grüße
    Franziska Mathäus

    corneliusC
    63 66

    Danke für dieses offene Statement von Frau Mathäus. Es freut mich sehr, dass nicht alle Therapeut*innen in den Chor der Gefährlichkeit der Präferenz und der Ablehnung von jeglichen Ersatzmaterialien, der im wesentlichen von Herrn Prof. Beier geführt wird, einstimmen. Leider sind Leute wie Frau Mathäus nicht an den Schalthebeln der Macht bzw. fungieren nicht als Experten der Politik in diesen Fragen, so dass das Ergebnis der Vorurteile gegenüber Pädophilen eindeutig dieses Urteil ist.

    Diese Urteil ist kein Zufall und eindeutig der herrschenden gesellschaftlichen Stimmung gegenüber Pädophilen, die von einem nicht geringen Teil von KTW, von Kinderschutzvereinen, von eine überwältigenden Mehrheit der Anhänger und Mitglieder der Parteien in Deutschland (Union, SPD, Grüne, FDP und Linke) und sogar von Pädos, die ihre eigene Präferenz verachten, geprägt wird. Demnach ist nur ein Pädo ein guter Pädo, der auf jegliche Alternativen, auch legaler Alternativen, zum Leben seiner Sexualität verzichtet und sich ständige Gefahr sieht. Pädos, die Verantwortung zeigen und Ersatzmaterialien gerne nutzen wollen, werden als gefährlich und versteckte Pro-C-Leute bezeichnet und zur Minderung dieser Gefahr braucht es dann ein Puppenverbot. Da werden dann alle juristischen Winkelzüge bemüht, die jenseits von Logik sind, nur damit dieses Gesetz bestehen bleibt.

    Den einzigen Lichtblick sehe ich in Stellungsnahmen gegen dieses Verbot wie der von Frau Mathäus, vom Bundesverfassungsrichter Offenloch, vom ehemaligen Richter des Bundesgerichtshof, Thomas Fischer und von anderen Juristen. Und langsam dämmert es vielen Menschen in Deutschland, dass das Bundesverfassungsgericht mit diesem Urteil einen Schritt zu weit gegangen ist und ein unbeschränktes Tor für das Hineinregieren des Gesetzgebers in das Schlafzimmer geöffnet hat. Die Menschen in Deutschland mögen zwar vorurteilsbehaftet sein, aber sie sind nicht blöd und lassen sich nicht vom Gesetzgeber bestimmen, in welcher Form Masturbation in Ordnung ist und in welcher nicht. Bisher mussten nur Pädos sich in dieser Weise vom Staat schikanieren lassen, aber wenn es einmal Teleios mit ihrem Sexualverhalten trifft, dann gibt es sicherlich kein Halten mehr, den Staat in die Schranken zu weisen, damit dieser endlich aufhört, das Liebesleben seiner Bürger zu kontrollieren.

  • Danke für dieses offene Statement von Frau Mathäus. Es freut mich sehr, dass nicht alle Therapeut*innen in den Chor der Gefährlichkeit der Präferenz und der Ablehnung von jeglichen Ersatzmaterialien, der im wesentlichen von Herrn Prof. Beier geführt wird, einstimmen. Leider sind Leute wie Frau Mathäus nicht an den Schalthebeln der Macht bzw. fungieren nicht als Experten der Politik in diesen Fragen, so dass das Ergebnis der Vorurteile gegenüber Pädophilen eindeutig dieses Urteil ist.

    Diese Urteil ist kein Zufall und eindeutig der herrschenden gesellschaftlichen Stimmung gegenüber Pädophilen, die von einem nicht geringen Teil von KTW, von Kinderschutzvereinen, von eine überwältigenden Mehrheit der Anhänger und Mitglieder der Parteien in Deutschland (Union, SPD, Grüne, FDP und Linke) und sogar von Pädos, die ihre eigene Präferenz verachten, geprägt wird. Demnach ist nur ein Pädo ein guter Pädo, der auf jegliche Alternativen, auch legaler Alternativen, zum Leben seiner Sexualität verzichtet und sich ständige Gefahr sieht. Pädos, die Verantwortung zeigen und Ersatzmaterialien gerne nutzen wollen, werden als gefährlich und versteckte Pro-C-Leute bezeichnet und zur Minderung dieser Gefahr braucht es dann ein Puppenverbot. Da werden dann alle juristischen Winkelzüge bemüht, die jenseits von Logik sind, nur damit dieses Gesetz bestehen bleibt.

    Den einzigen Lichtblick sehe ich in Stellungsnahmen gegen dieses Verbot wie der von Frau Mathäus, vom Bundesverfassungsrichter Offenloch, vom ehemaligen Richter des Bundesgerichtshof, Thomas Fischer und von anderen Juristen. Und langsam dämmert es vielen Menschen in Deutschland, dass das Bundesverfassungsgericht mit diesem Urteil einen Schritt zu weit gegangen ist und ein unbeschränktes Tor für das Hineinregieren des Gesetzgebers in das Schlafzimmer geöffnet hat. Die Menschen in Deutschland mögen zwar vorurteilsbehaftet sein, aber sie sind nicht blöd und lassen sich nicht vom Gesetzgeber bestimmen, in welcher Form Masturbation in Ordnung ist und in welcher nicht. Bisher mussten nur Pädos sich in dieser Weise vom Staat schikanieren lassen, aber wenn es einmal Teleios mit ihrem Sexualverhalten trifft, dann gibt es sicherlich kein Halten mehr, den Staat in die Schranken zu weisen, damit dieser endlich aufhört, das Liebesleben seiner Bürger zu kontrollieren.

    nixdaN
    167 115

    @cornelius sagte in Gegen das Puppenverbot:

    “überwältigenden Mehrheit der Anhänger und Mitglieder der Parteien in Deutschland (Union, SPD, Grüne, FDP und Linke)”

    Na aber von AfD, Union und SPD-Rechtsflügel mehr, als von Grünen, FDP und Linken.

    Interessanterweise war das “Hineinregieren des Gesetzgebers in das Schlafzimmer” damals ein Argument der Konservativen gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe.

  • Ein Punkt, der im Urteil nicht besprochen wurde:

    Was ist die Begründung dafür, dass Zeichnungen zu besitzen legal ist, während Puppen zu besitzen eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre bedeutet?

    Der Text der Verfassungsbeschwerde ist soweit ich weiß nicht öffentlich. Mich würde interessieren, ob die Verfassungsbeschwerde diesen Punkt erwähnt hat oder was die Gründe waren, nicht nach diesen verschiedenen rechtlichen Maßstäben für Zeichnungen und Puppen zu fragen.

    Insbesondere wurde die Verbreitung von Zeichnungen in kleinen Gruppen nicht unter Strafe gestellt, weil der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass solche Zeichnungen ein geringes Risiko dafür haben, dass Konsumierende dadurch zu Begehung von Straftaten motiviert werden. Deshalb wurde auch die Verbreitung von Zeichnungen innerhalb kleiner Gruppen nicht verboten.

    Das Verfassungsgericht kann natürlich sagen, dass es dem Gesetzgeber freisteht, ohne ersichtlichen Grund diese total verschiedenen Gesetzte für Zeichnungen (und Texte) vs. Puppen zu erlassen, aber es wäre schön gewesen, wenn es durch die Verfassungsbeschwerde gezwungen worden wäre, auf darauf einzugehen.

    Zeichnungen und Texte können zudem auf sehr einfachen Weg online verbreitet werden, vor allem da in vielen Ländern diese legal sind. Das heißt, wenn angeblich laut Verfassungsgericht “Objektifizierung” und “Normalisierung” ein berechtigter Grund für ein Verbot sei, dann müssten Zeichnungen als noch viel gefährlicher eingestuft werden als Puppen, welche schließlich nicht einfach durch ctrl + c kopiert und verbreitet werden können, sondern viel Zeit und Geld für die Herstellung benötigen.

    Oder anders gesagt, wenn Zeichnungen auf vielen sozialen Medien einfach zugänglich sind, da diese sozialen Medien im Ausland sind, wo solche Zeichnungen legal sind, dann sind im Vergleich dazu Puppen nichts weiter als ein Tropfen im Ozean. Diesen Tropfen zu verbieten mit der Begründung, dass die Gefahr besteht nass zu werden, erscheint etwas lächerlich.

    Außerdem hätte ich gerne gesehen, was das Verfassungsgericht zu einer seiner frühreren Entscheidungen, der Mützenbacher-Entscheidun von 1990 sagt. Dort wurde explizit ein Roman mit Kapiteln, in welchen Kinderprostitution vorkommt als legal erklärt. Das Urteil stellte fest, dass Werke sowohl Kunst als auch Pornographie sein können und dass Kunstfreiheit für solche Werke gilt (solange jedenfalls wie keine echten Kinder teil des Werkes sind). Das Urteil damals berief sich auf frühere Entscheidungen, in denen Kunst sehr weit definiert wurde. Wichtig ist nicht, dass ein Werk mit viel Sorgfalt oder Talent hergestellt wurde, sondern dass die Form des Werkes künstlerisch ist, d.h. Text auf Papier oder Farbe auf Leinwand erfüllt diese Voraussetzungen, egal was auch der Text oder die Farbe darstellt. Puppen sollten demenstprechend höchstwahrscheinlich auch als Kunst aufgefasst werden.

    C
    165 114

    @Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Insbesondere wurde die Verbreitung von Zeichnungen in kleinen Gruppen nicht unter Strafe gestellt

    Das ist mir neu, ich dachte bisher dass jede Form der Verbreitung illegal sei. Es ist zwar OT, aber könntest du mir dazu kurz eine Referenz geben?

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    Hier eine Kritik von Dr. Jessica Hamed:

    #Moralstrafrecht statt Rechtsgüterschutz

    Zu Recht kritisiert Benjamin Stibi den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum strafbewehrten Besitz und Erwerb von Kindersexpuppen (1).

    Das Sondervotum von Richter Offenloch verdient Zustimmung und stellt zugleich den einzigen Lichtblick in dem Beschluss dar (2).

    Mit der Entscheidung setzt das BVerfG seinen während der Corona-Krise eingeschlagenen Kurs fort (3) und versäumt es einmal mehr, dem übergriffigen Staat Grenzen zu setzen.

    Im Einzelnen:

    Dass der zur Entscheidung berufene Senat mehrheitlich seine eigenen Maßstäbe falsch auf den Fall anwendet - Offenloch weist hierauf ebenfalls hin und begründet seine Ansicht ausführlich - und zu Unrecht die Masturbation nicht unter den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung fallen lassen möchte, ist bereits nicht nachvollziehbar (um das Mindeste zu sagen)

    Besonders erschütternd ist jedoch, dass es der Senat im Rahmen der sog. Vertretbarkeitskontrolle (dass nur jene angewendet wird, ist mE ebenfalls problematisch, weil so der Grundrechtsschutz verkürzt wird) hat ausreichen lassen, dass der Staat sich im Ergebnis auf zwei öffentliche Äußerungen im Rahmen von Interviews bei RTL, ARD und Sat1 und auf die Mutmaßungen einer Staatsanwältin stützt (deren Schlussfolgerung zugleich nicht einmal überzeugt). Letztlich lässt es der Senat dem Staat im Ergebnis sogar durchgehen, dass er unzulässige Schlüsse von einer bloßen Korrelation zu einer Kausalität zieht.

    Zu Recht schreibt Offenloch, nachdem er die „dünne“ Erkenntnisgrundlage ebenfalls kritisiert:

    „Den ernsthaften Versuch, die Behauptung, die Nutzung von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild könne bei potenziellen Tätern die Hemmschwelle zu sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern herabsetzen und dadurch bei den Nutzern zur Verübung sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern führen, auf der Grundlage fachwissenschaftlicher Erkenntnisse zu überprüfen und zu bewerten, vermag ich den – moralisch überlagerten – Gesetzes­beratungen nicht zu entnehmen.“

    Es verwundert, dass der Senat angesichts der offensichtlich völlig unzureichenden empirischen Grundlage kein Sachverständigengutachten eingeholt hat. Fast bekommt man den Eindruck, als wollte es der Senat nicht so genau wissen.

    Was folgt aus der Entscheidung? Der Staat darf seine Grundrechtseingriffe auf jegliche „Erkenntnisse“ stützen, selbst wenn diese lediglich aus einem Interview in Fernsehbeiträgen stammen und keine nachvollziehbare wissenschaftliche Grundlage aufweisen.

    Dass das für den freiheitlichen Rechtsstaat äußerst gefährlich ist, liegt auf der Hand.

    Mit dieser Entscheidung hat das BVerfG erneut Anlass dazu gegeben, die Frage aufzuwerfen, inwieweit es seiner Aufgabe, die Grundrechte als Abwehrrechte der Bürger*innen zu schützen, noch gerecht wird.

    Man sieht gut wie das BVerfG doch stark an vertrauen verliert.

  • ?
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    Dieses Statement von Benjamin Stibi finde ich auch stark und mutig:

    Ich habe mich getraut und meine Gedanken zu einem absoluten Tabu-Thema aufgeschrieben: dem Kinder-Sexpuppen-Verbot.

    Ich halte den neuen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts dazu für falsch. Masturbation muss den absoluten Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung genießen. Die „Sozialbezug“-Konstruktion der Senatsmehrheit ist eine gefährliche Büchse der Pandora, die künftigen Eingriffen in das Sexualleben aller Bürger den Weg bereitet. Dabei geht es den Staat nichts an, was den Einzelnen „geil“ macht, auch wenn es die Gesellschaft noch so verwerflich finden mag.

    Man muss für ein liberales und faires Strafrecht eintreten, auch wenn es politisch nicht opportun ist. Die Güte einer Rechtsordnung bemisst sich danach, wie sie mit den Geächteten der Gesellschaft umgeht.

    Zustimmung gibt es auch von den Kommentaren dort und auch ein großes Vertrauensverlust in das Gericht.

    https://de.linkedin.com/posts/benjamin-stibi_karlsruher-sexpuppen-urteil-das-masturbationsverhalten-activity-7479066853517180928-TvzE

  • @Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Insbesondere wurde die Verbreitung von Zeichnungen in kleinen Gruppen nicht unter Strafe gestellt

    Das ist mir neu, ich dachte bisher dass jede Form der Verbreitung illegal sei. Es ist zwar OT, aber könntest du mir dazu kurz eine Referenz geben?

    uwuowoU
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    Dieser Beitrag wurde gelöscht!
  • @Gast sagte in Gegen das Puppenverbot:

    Insbesondere wurde die Verbreitung von Zeichnungen in kleinen Gruppen nicht unter Strafe gestellt

    Das ist mir neu, ich dachte bisher dass jede Form der Verbreitung illegal sei. Es ist zwar OT, aber könntest du mir dazu kurz eine Referenz geben?

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    Seite 11 auf dieser Seite: https://kripoz.de/wp-content/uploads/2021/09/faehling-die-strafbarkeit-von-fiktionaler-und-wirklichkeitsnaher-kinderpornografie-in-184b-stgb.pdf

    “Bei erkennbar fiktiver Kinderpornografie ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass von dieser ein geringerer Anreiz zur Begehung eigener Taten für den Konsumenten ausgeht. Wegen der geringeren Gefährlichkeit wurde die Verbreitung an einen individualisierbaren Personenkreis nicht unter Strafe gestellt.”

    Wenn ich mich richtig erinnere, definieren verschiedene Webseiten von Rechtsanwalstwebseiten “individualisierbaren Personenkreis” als eine Gruppe von ca. 30 Leuten bzw. wenn davon ausgegangen werden kann, dass nur bekannte Leute anstatt fremde Personen die Zeichnungen sehen.

  • @cornelius sagte in Gegen das Puppenverbot:

    “überwältigenden Mehrheit der Anhänger und Mitglieder der Parteien in Deutschland (Union, SPD, Grüne, FDP und Linke)”

    Na aber von AfD, Union und SPD-Rechtsflügel mehr, als von Grünen, FDP und Linken.

    Interessanterweise war das “Hineinregieren des Gesetzgebers in das Schlafzimmer” damals ein Argument der Konservativen gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe.

    corneliusC
    63 66

    Ja, natürlich, denn wenn Straftaten gegen reale Personen verübt werden, dann geht es den Gesetzgeber sehr wohl etwas an, was im Schlafzimmer passiert. Dies trifft auf Puppen überhaupt nicht zu und deshalb ist dieses Verbot auch von der gleichen Qualität wie der berüchtigte ehemalige §175 im Strafgesetzbuch, der homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. Es ist erschreckend, wie ein solcher Unrechtsparagraph in Gestalt des 184 l Strafgesetzbuch wieder Einklang in die Strafverfolgung findet.

  • Seite 11 auf dieser Seite: https://kripoz.de/wp-content/uploads/2021/09/faehling-die-strafbarkeit-von-fiktionaler-und-wirklichkeitsnaher-kinderpornografie-in-184b-stgb.pdf

    “Bei erkennbar fiktiver Kinderpornografie ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass von dieser ein geringerer Anreiz zur Begehung eigener Taten für den Konsumenten ausgeht. Wegen der geringeren Gefährlichkeit wurde die Verbreitung an einen individualisierbaren Personenkreis nicht unter Strafe gestellt.”

    Wenn ich mich richtig erinnere, definieren verschiedene Webseiten von Rechtsanwalstwebseiten “individualisierbaren Personenkreis” als eine Gruppe von ca. 30 Leuten bzw. wenn davon ausgegangen werden kann, dass nur bekannte Leute anstatt fremde Personen die Zeichnungen sehen.

    C
    165 114

    Danke, wieder was dazugelernt. Und jetzt zurück zum Thema.

  • ?
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    Wird eigentlich noch über die Entscheidung gesprochen? Also entweder da wird noch geschrieben, oder es juckt halt einfach niemanden. Im Verfassungsblog sehe ich auch nichts. Ich denke daher mal das war es dann und wir sind im Grunde jeder Willkür ausgeliefert. Machen wir uns auf 50-80 Jahre an Unterdrückung gefasst. Yippie.

  • Ja, natürlich, denn wenn Straftaten gegen reale Personen verübt werden, dann geht es den Gesetzgeber sehr wohl etwas an, was im Schlafzimmer passiert. Dies trifft auf Puppen überhaupt nicht zu und deshalb ist dieses Verbot auch von der gleichen Qualität wie der berüchtigte ehemalige §175 im Strafgesetzbuch, der homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. Es ist erschreckend, wie ein solcher Unrechtsparagraph in Gestalt des 184 l Strafgesetzbuch wieder Einklang in die Strafverfolgung findet.

    nixdaN
    167 115

    Weiß ich doch. Ich sage ja nur, daß es als Argument gebracht wurde, nicht, daß es in irgendeiner Weise stichhaltig gewesen wäre. So läuft es halt in der Politik. Jeder bastelt sich irgendwas zurecht. Hauptsache, es paßt zur eigenen Ideologie.

    Sieht man ja auch beim Thema Cannabis: Von den Konservativen, wird Eigenverantwortung in diesem Bereich völlig negiert, während es für sie in anderen Bereichen, gar nicht genug Eigenverantwortung geben kann.

  • uwuowoU
    46 48

    Komme immer noch nicht drauf klar was für eine Legende Herr Offenloch ist. Er ist sogar der einzige Richter am BVerfG ohne irgendein Prof.- oder Dr. Titel.

    Werde ihn glaube ich nie vergessen und sein Name ist auch mega. Bester Mann auf allen Ebenen.

  • ?
    0

    https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/kindersexpuppen-kein-ventil-fuer-paedophile-neigungen-50865170

    Kindersexpuppen: Kein Ventil für pädophile Neigungen
    Zwei Männer klagen gegen das Verbot von Sexpuppen mit „kindlichem Erscheinungsbild“. Ihre Argumente haben rechtliche Relevanz – aber das Bundesverfassungsgericht entschied richtig. Kinder dürfen niemals Projektionsfläche sexueller Fantasien sein. Kinder als Projektionsfläche sexueller Fantasien zu nutzen, ist immer falsch.

    Warum sind bestimmte Fantasien so böse das man selbst im Privaten dafür bestraft werden soll? Wie kommen die Leute auf solche Gedankengänge? Warum sind Fantasien wo ich Kinder enthaupte, ihnen die Organe entnehme etc. in Ordnung? Sadismus kann auch erregend sein, also wird es Menschen geben die so etwas bereits geil finden.

    Wenn das einzige was uns bleibt die ewige Enthaltung ist, dann frage ich mich warum keiner dieser Medien einfach eine Kastration fordert.

  • uwuowoU
    46 48

    Hier ein wirklich sehr lesenswertes Interview von gestern in der Berliner Zeitung, wo der Beschluss auseinandergenommen wird:

    https://www.berliner-zeitung.de/article/sexpuppen-beschluss-des-verfassungsgerichts-mit-weitreichenden-folgen-10174226

    Einlenken können hier glaube ich wirklich nur noch Juristen. Der Beschluss ist einfach viel zu gefährlich, aber der durchschnittliche Bürger kann das vlt. (noch) nicht verstehen.

  • C
    165 114

    Ok, egal wie man zu dem sch… Gesetz steht, es gilt nun mal leider. In der Situation dieses Mannes (einschlägige Bewährung) nochmal eine Puppe zu bestellen und dann noch Bilder von ihr zu posten, das grenzt schon an sträfliche Dummheit. Die Ausrede (Falschlieferung) kaufe ich ihm auch bei allem Verständnis für seine Bedürfnisse nicht ab.

  • ?
    0

    Die Staatsanwaltschaft fordert 18 Monate für ein Stück Plastik??? Alter warum hat das BVerfG diesen Irrsinn nicht gestoppt…

  • RubricappulaR
    195 178

    So unrecht wie das Verbot generell ist, hätten sie wenigstens Haft als Strafe rausnehmen können, das ist nun wirklich absurd. Geldstrafe reicht völlig.

    Lass uns der Regen sein
    In ihrer kranken Welt
    (auf ihrer Haut)
    Auf ihrer tauben Haut

  • So unrecht wie das Verbot generell ist, hätten sie wenigstens Haft als Strafe rausnehmen können, das ist nun wirklich absurd. Geldstrafe reicht völlig.

    C
    165 114

    Wenn man deren “Logik” folgt wären mildere Strafen kontraproduktiv. Das soll ja maximal abschrecken. So traurig.

  • So unrecht wie das Verbot generell ist, hätten sie wenigstens Haft als Strafe rausnehmen können, das ist nun wirklich absurd. Geldstrafe reicht völlig.

    uwuowoU
    46 48

    In Australien gibt es bis zu 10 Jahre Haft und da muss Deutschland doch irgendwie mithalten können! Die hohe Haftstrafe kommt aber eher dadurch, weil er ein Wiederholungstäter ist der gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat.

    Warum das BVerfG in Anbetracht der wissenschaftlichen Lage keine Ausnahmen für Therapiezwecke oder so gefordert hat ist m. E. absurd. Die aktuellen Studien zeigen ja auch eher eine protektive bzw. neutrale Wirkung. Da dann die Forschung pro-aktiv komplett zu blockieren und zu verunmöglichen empfinde ich als unverhältnismäßig. In Australien gibt es z. B. eine Ausnahme für therapeutische Zwecke.

    So hätte man KTW die Möglichkeit eingeräumt diese in eine Therapie einzubetten und auch deren Angebot attraktiver gemacht. Problem ist leider das Beier aus allen Pädophilen vollständig asexuelle Wesen machen will.