Die “sexuelle Selbstbestimmung” ist lt. Gericht verletzt, weil Kinder durch Puppen “sexualisiert” und “objektifiziert” werden. Das unser BVerfG so auf Reddit-Niveau argumentiert hätte ich halt auch nicht erwartet.
Willkommen im P-Punkte Forum, Gast! Bitte stelle dich einmal in der Kennenlernstube vor! 😄
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N
167 115Kern-bereichs-schmelze.
Das Inzestverbot wurde auch schon vom BVerfG (und EGMR) bestätigt - obwohl der einvernehmliche inzestuöse GV einwilligungsfähiger Personen, weder in die sexuelle Selbstbestimmung, noch in die körperliche Unversehrtheit irgendeiner Person eingreift.
Ist aber egal, weil: Muß verboten werden.
“Die Strafnorm rechtfertige sich in
der Zusammenschau nachvollziehbarer Strafzwecke vor dem
Hintergrund einer kulturhistorisch begründeten, nach wie
vor wirkkräftigen gesellschaftlichen Überzeugung von der
Strafwürdigkeit des Inzests, wie sie auch im internationalen
Vergleich festzustellen sei.”Prost Mahlzeit

Aber anderes Thema.