Weg hier!
P-Punkte Forum
Willkommen im P-Punkte Forum, Gast! Bitte stelle dich einmal in der Kennenlernstube vor! 😄
  • ?
    0

    Die “sexuelle Selbstbestimmung” ist lt. Gericht verletzt, weil Kinder durch Puppen “sexualisiert” und “objektifiziert” werden. Das unser BVerfG so auf Reddit-Niveau argumentiert hätte ich halt auch nicht erwartet.

  • nixdaN
    167 115

    Kern-bereichs-schmelze.

    Das Inzestverbot wurde auch schon vom BVerfG (und EGMR) bestätigt - obwohl der einvernehmliche inzestuöse GV einwilligungsfähiger Personen, weder in die sexuelle Selbstbestimmung, noch in die körperliche Unversehrtheit irgendeiner Person eingreift.

    Ist aber egal, weil: Muß verboten werden.

    “Die Strafnorm rechtfertige sich in
    der Zusammenschau nachvollziehbarer Strafzwecke vor dem
    Hintergrund einer kulturhistorisch begründeten, nach wie
    vor wirkkräftigen gesellschaftlichen Überzeugung von der
    Strafwürdigkeit des Inzests, wie sie auch im internationalen
    Vergleich festzustellen sei.”

    Prost Mahlzeit 🍽

    Aber anderes Thema.